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Bernd Gögel

AfD 27.10.2021 Sitzungen 17/17

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ihre immer wieder wie ein Mantra vorgetragene Formulierung „die demokratischen Fraktionen“ disqualifiziert Sie schon für dieses Haus; denn in diesem Haus sitzen nur demokratische Fraktionen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Vom Bürger gewählte Abgeordnete sitzen in diesem Landtag. Sie werden doch den Bürgern nicht erzählen wollen, sie hätten bei der letzten Landtagswahl irgendetwas Undemokratisches vorgenommen. Das ist eine Unverschämtheit, und das können Sie für die Zukunft einfach mal irgendwo wegstecken. Das bringt nichts. (Beifall bei der AfD – Abg. Udo Stein AfD: Bravo! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Mit Ihrer Wahlrechtsreform – für die noch kein Entwurf vorliegt; wir sind gespannt, wann die ersten Papiere kommen – möchten Sie den Parteienfilz in diesem Land stärken. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus! – Zuruf von der AfD: Jawohl!) Sie möchten die Macht der Parteien ausbauen; Sie möchten die Kreise, die Subsidiarität aushebeln, (Abg. Anton Baron AfD zu Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Den Wähler gerade ein Mal erwähnt! Be- schämend!) und Sie möchten landesweit über Ihre Parteien entscheiden, wer in diesen Landtag einzieht. Das ist undemokratisch. Das ist nicht gewollt. (Beifall bei der AfD – Abg. Sascha Binder SPD: Wer stellt denn Ihre Kandidaten auf?) Es wird Sie nicht wundern, dass wir, egal, welche Papiere Sie hier vorlegen werden, der Abschaffung des seitherigen Wahlrechts nicht zustimmen. Wir halten unser Wahlrecht in Baden-Württemberg für das demokratischste, weil es am ehesten dem Subsidiaritätsprinzip entspricht. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Meine Damen und Herren, ich bin gespannt, wie Sie diese Parität in den Kreisen, den Stadtkreisen, den Regionen, den Regierungspräsidien herstellen wollen. Wie wollen Sie das besser darstellen, als es heute, in dem bestehenden Wahlrecht, geschieht? In dem geltenden Wahlrecht sind der Wille des Bürgers und die Vertretung des Bürgers am besten abgebildet – und nicht über Landeslisten, in denen der größte Teil der Abgeordneten, die dann ganz oben auf der Liste stehen, womöglich in Weiblein, Männlein, divers usw. eingeteilt werden. Sie werden mir nicht erzählen, dass diese dann tatsächlich noch einen Bezug zu den einzelnen Wahlkreisen haben können – mit Sicherheit nicht. (Beifall bei der AfD – Abg. Oliver Hildenbrand GRÜ- NE: Dass Sie von Vielfalt keine Ahnung haben, ist bekannt! – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Jetzt wird es wieder finster!) Zum Vorschlag der FDP/DVP: Ich habe mir überlegt, warum Sie eigentlich jetzt, noch bevor diese Papiere hier ins Parlament kommen, eine Aktuelle Debatte zur Absenkung der Zahl der Wahlkreise wollen. Gut, die FDP hat natürlich Probleme, Begründungen zu finden, mit denen sie die Wahlrechtsreform ablehnen könnte. Doch geht das sicher nicht, indem sie die Einteilung der Landeslisten ablehnt. Zur Absenkung des Wahlalters hätte die FDP wahrscheinlich auch etwas differenziertere Vorstellungen. (Bernd Gögel) (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Weil uns so wenige junge Leute wählen? – Vereinzelt Heiterkeit) Wir haben von vornherein gesagt: Auch mit uns kann man über eine Absenkung des Wahlalters sprechen. Doch dann müssen Sie auch das Strafmündigkeitsalter herabsetzen (Beifall bei der AfD) und müssen dem 16-Jährigen erlauben, einen Handyvertrag abzuschließen. Es darf doch nicht sein, dass die Eltern für den Jungen einen Handyvertrag abschließen müssen, während er dann in die Wahlkabine geht. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau!) Solche Dinge sind unausgegoren, kurzsichtig und dienen nur den Bedürfnissen einzelner Parteien in diesem Parlament – in anderen Parlamenten selbstverständlich auch. Das geht mit der AfD mit Sicherheit nicht. Einer Reduktion der Zahl der Wahlkreise könnten wir uns aus Kostengründen sicherlich anschließen. Denn wir dürfen nicht vergessen: Ein Abgeordneter kostet den Steuerzahler round about 200 000 € im Jahr. Sie können selbst ausrechnen: Bei 34 Abgeordneten über der Sollgröße kostet das den Steuerzahler in fünf Jahren ca. 35 Millionen € mehr. Da muss man sich fragen: Muss das sein? Kann man das korrigieren? Ich denke, die Einsparung von Steuergeldern wäre durchaus ein Argument, das für eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise spricht. Zu den Parlamenten insgesamt: Ein Kollege vor mir hat Beispiele gebracht, wo die Zahl der Bürger, die der einzelne Abgeordnete vertritt, höher oder niedriger ist als hier in Baden-Württemberg. Er hat vergessen, die Stadtstaaten wie Bremen und Berlin anzuführen. Diese haben im Verhältnis deutlich mehr Abgeordnete als Bürger. (Abg. Sascha Binder SPD: Was? Mehr Abgeordnete als Bürger? – Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Daniel An- dreas Lede Abal GRÜNE: Aber nur im Verhältnis! –

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