Andreas Schwarz
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn meiner Rede möchte ich festhalten: Wir Grünen sind fest entschlossen, das Wahlrecht zu reformieren, und zwar so schnell wie möglich. Das ist quasi unsere Grundprämisse für diese Debatte und für die Arbeit in den nächsten Wochen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Uns geht es darum, dass die gesamte Gesellschaft Baden-Württembergs besser im Parlament abgebildet wird. Es geht schließlich um den Wesenskern unserer repräsentativen Demokratie. Dies bedeutet nämlich Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger. Dieses Land Baden-Württemberg – das sage ich mit großer Freude – ist ein vielfältiges, ein diverses Land, und das ist auch gut so. Leider sind wir aber in diesem Haus aktuell kein Spiegel dieser Vielfalt. Baden-Württemberg trägt beispielsweise beim Frauenanteil in den Parlamenten die rote Laterne. Auch viele andere gesellschaftliche Gruppen sind hier im Haus unterrepräsentiert. Wir brauchen aber deren Perspektiven und Sichtweisen hier im Parlament, um ihre Interessen bestmöglich vertreten zu können. Dass viele Gruppen hier noch nicht vertreten sind, liegt vor allem an unserem Wahlsystem, einem Wahlsystem, das gerade kein Listenwahlrecht vorsieht. Denn erst das Listenwahlrecht ermöglicht es den Parteien, auf eine angemessene Repräsentanz bestimmter Gruppen zu achten. Die Parteien sind dann trotzdem frei in der Zusammenstellung ihrer Listen, aber die Wählerinnen und Wähler können mit ihrer Stimme nicht nur eine Kandidatin oder einen Kandidaten im Wahlkreis wählen, sondern auch diejenige Liste, in der sie ihre Sichtweise, ihre Lebensrealität am besten wiedererkennen. Wir geben den Wählerinnen und Wählern mit einer Zweitstimme also die Möglichkeit, über den Rand ihres Wahlkreises hinauszublicken. Sie können die Zusammenstellung der Listen zu einem Kriterium für ihre Wahlentscheidung machen. Deswegen sind wir auch gewillt, nun das Listenwahlrecht einzuführen, und zwar so schnell wie möglich. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der Kollege Rülke blickt immer gern in die Vergangenheit und nicht in die Zukunft; (Lachen bei Abgeordneten der FDP/DVP) das muss ich hier schon einmal feststellen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Er arbeitet sich immer an der Vergangenheit ab und blickt nicht in die Zukunft. Diejenigen, die das Wahlrecht ändern wollen, haben dagegen die Zukunft im Blick, Herr Kollege Rülke. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Sascha Binder SPD – Zuruf: Nicht, was die Größe angeht!) ode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 Es wäre ja schön gewesen, wenn Sie den Antrag der Abg. Bütikofer, Bender, Kuhn aus dem Jahr 1993 vollständig zitiert hätten. Denn damals hat die Fraktion GRÜNE vorgeschlagen, ein Listenwahlrecht einzuführen und eine verbindliche Frauenquote vorzugeben. Vielleicht hätten Sie auch zitieren können, wie sich die damalige FDP/DVP dazu verhalten hat. (Heiterkeit des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜ- NE) Ich bin mir sicher, Sie sind dem Antrag damals nicht gefolgt. Die Grünen waren schon damals weit vorausschauend in ihrer Politik. (Beifall bei den Grünen) Die Einführung einer Liste ist sicher keine Garantie für eine diverse Zusammensetzung des Parlaments; denn es liegt ja an den Parteien, wen sie dort auf ihrer Liste aufstellen. Aber all diejenigen politischen Parteien, die für mehr Parität sorgen wollen, die dafür sorgen wollen, dass mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und dass möglichst alle Altersgruppen – also auch mehr junge Leute –, dass mehr Frauen und mehr Menschen aus verschiedenen beruflichen Werdegängen ihren Weg ins Parlament finden, werden mit dem Listenwahlrecht eindeutig bessere Möglichkeiten haben, diese Menschen hier in den Landtag zu bringen. (Abg. Thomas Blenke CDU: Eindeutig!) Wir Grünen haben das vorgemacht. Wir Grünen haben gezeigt, was Parität in der Partei bewirken kann: (Zuruf von der AfD) Wir haben schon heute eine Fraktion mit nahezu paritätischem Verhältnis von Frauen und Männern. Aber ich sage ganz offen – weil uns das manchmal entgegengehalten wird –: Ohne ein Listenwahlrecht bleibt das zwangsläufig ein Glücksspiel. Darauf wollen wir uns künftig nicht mehr verlassen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Aus dem gleichen Grund wollen wir das Wahlalter auf 16 Jahre absenken. Junge Menschen wollen sich einbringen, wollen ihre Interessen vertreten sehen. Die einschlägigen Studien machen deutlich, dass rund 80 % der jungen Leute gern Einfluss auf die Politik nehmen wollen, sich aber im Landtag zu wenig vertreten sehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das darf nicht sein. Deswegen ist die Absenkung des Wahlalters überfällig. Auch das sollten wir so schnell wie möglich umsetzen – als ein klares Signal an die junge Generation. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Eine Diskussion über die Größe des Parlaments kann man führen. Aber wir sollten jetzt einen Knödel nach dem anderen essen. (Heiterkeit – Zuruf von der SPD: Heiße Knödel!) (Andreas Schwarz) Es ergibt keinen Sinn, den Mund zu voll zu nehmen; dann verschluckt man sich am Ende. (Zuruf von der FDP/DVP: Das ist doch Unsinn!) Es gibt auch keinen Grund, die anstehende Wahlrechtsreform mit der Frage der Parlamentsgröße zu verknüpfen; denn die Einführung eines Listenwahlrechts an sich führt nicht zu einer Vergrößerung des Parlaments. (Zuruf: Quatsch!) Durch die Umstellung auf eine landesweite Auszählung statt der bezirksweisen Auszählung kann im besten Fall sogar die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate reduziert werden. Die Fraktionen des demokratischen Verfassungsbogens sind sich einig, (Lachen bei Abgeordneten der AfD) ein Zweistimmenwahlrecht einzuführen. Das kennen wir aus dem Deutschen Bundestag. Wir unterstützen das auch; denn das Zweistimmenwahlrecht gibt den Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten. Es ist schlechthin auch demokratischer, meine Damen und Herren. Dadurch kann sich natürlich das Wahlverhalten ändern; dadurch kann sich auch die Größe des Landtags verändern. Ob das aber tatsächlich zu einer Vergrößerung führt, ist reine Spekulation. Das Stimmensplitting, das Sie angesprochen haben, Herr Rülke, kann zu einer höheren Zahl von Überhangmandaten führen, es kann aber auch das Gegenteil bewirken. In Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gibt es das Zweistimmenwahlrecht. Dort hat es sogar dämpfend gewirkt. Hier sind weniger Überhangmandate entstanden. Also, ich rate hier zu großer Entspannung, Herr Kollege Rülke. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD) Sie haben jetzt quasi in der Vergangenheit gekramt und haben die alten Anträge gefunden. Aber der Blick auf die Anträge von damals und von heute leitet doch zu der Frage über, wie diese Zahl überhaupt zustande kommt. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass Sie sich den Kollegen Bütikofer, die Kollegin Bender oder den Kollegen Kuhn einfach als Vorbild genommen haben. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Doch! Auch Grüne sagen mal etwas Richtiges!) Sie wollen die Zahl der Wahlkreise auf 60 reduzieren. Auf welchen Überlegungen beruht das denn? Wie wollen Sie denn die Wahlkreise zuschneiden? Ich habe eher den Eindruck – ich sage es ganz offen –, Sie haben einfach mal gewürfelt, und dann haben Sie im Informationssystem nachgeschaut und haben festgestellt: „Ja, da gab es mal einen Antrag der Grünen, 60 Wahlkreise. Das nehme ich jetzt einfach.“ Das ist doch purer Populismus, Herr Kollege Rülke. Deswegen bleibe ich dabei: unausgegoren und nicht umsetzungsfähig. riode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP: Also, Anträge der Grünen zu zitieren ist Populismus!) Es genügt nicht, eine Zahl vorzuschlagen. Das genügt einfach nicht; denn Abgeordnete haben in ihren Wahlkreisen wichtige Funktionen. Das sollten Sie von der Opposition doch wissen. Abgeordnete sind Ansprechpartner für die Menschen im Land. Sie transportieren deren Anliegen und Rückmeldungen in die Politik. Weniger Wahlkreise bedeuten, dass ein Abgeordneter eben für mehr Bürgerinnen und Bürger zuständig ist und gleichzeitig ein viel größeres Gebiet im Zuständigkeitsbereich hat. Wir haben schon heute Wahlkreise, in denen es nur einen Abgeordneten gibt. Wenn die Wahlkreise jetzt noch größer werden, dann erschwert das in meinen Augen auch den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Abgeordneten. Wir wollen Bürgernähe. Das ist für uns wichtig. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Deswegen bleibe ich dabei: Ihr Vorschlag ist nicht zu Ende gedacht, untauglich und ungeeignet, meine Damen und Herren. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Aber die Leute wollen doch zum Papst, nicht zum Bischof!) Ich habe allerdings schon den Eindruck, dass es Ihnen um etwas ganz anderes geht. Sie wollen hier etwas abbremsen. Unser Zug ist jedoch bereit zur Abfahrt. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Manche Zü- ge entgleisen aber auch!) Der Gesetzentwurf für die Wahlrechtsreform ist ausgearbeitet.
