Anton Baron
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es wurde von den Vorrednern schon sehr viel gesagt. (Abg. Jonas Weber SPD: Vor allem auch Richtiges!) Wirft man einen Blick auf die in Baden-Württemberg durchgeführten Verfahren, so geben diese ein ganz schlechtes Bild. Es wurde nicht einmal geschafft, in vier Jahren die Zahl der beschleunigten Verfahren zu verdoppeln. 135 Verfahren im Jahr 2016 und 230 Verfahren im Jahr 2020 – Respekt! Sagen Sie jetzt nicht, daran sei Corona auch noch schuld. Geklaut wird immer. Auch im Jahr 2019 gab es in Baden-Württemberg immerhin knapp 160 000 Diebstähle und allein 9 085 Verurteilungen für das Erschleichen von Leistungen. So ist es dann doch verblüffend und unseren Steuerzahlern so sicher nicht zu vermitteln, dass extra Stellen geschaffen werden, die dann diese angebliche Vielzahl von beschleunigten Verfahren – und ich meine jetzt nicht die lediglich 66 Fälle im Jahr 2019, das hat ja auch der Vorredner schon erwähnt, sondern die lediglich 230 Verfahren im Jahr 2020 – abarbeiten sollen. Was angesichts der Fallzahlen ebenfalls nur sehr schwer verständlich ist, ist, dass geplant ist, noch einmal Stellen zu besetzen: sechs Neustellen im höheren Dienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, bei den beteiligten Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften je eine Stelle. Ich zitiere aus der Stellungnahme: Zudem gilt es, den erhöhten personellen und organisatorischen Aufwand, der mit einer Durchführung des beschleunigten Verfahrens einhergeht, zu kompensieren. Ja, dann frage ich mal, wie das die anderen Bundesländer machen und wo denn dieser Aufwand liegen soll, meine Damen und Herren. Durch das beschleunigte Verfahren – das haben ja auch meine Vorredner schon gesagt – können Amtsgerichte bei einfach gelagerten Sachverhalten und klarer Beweislage ohne Fristen und eine schriftliche Ladung des Angeklagten einen Prozess in kürzester Zeit abhalten. Die Staatsanwaltschaft kann dabei einen mündlichen Antrag auf Aburteilung stellen. Eine Anklageschrift muss nicht einmal beigefügt werden. Ein einfacher Sachverhalt und eine klare Beweislage, das sind die zwei wichtigsten Voraussetzungen, nicht mehr und nicht weniger. Einfache Fälle: Ich hatte jetzt einmal die Fälle von Diebstahl oder Schwarzfahren aufgezählt, aber auch Drogendelikte kommen für den kurzen Prozess infrage – das ist wahrscheinlich auch in Amerika so gewesen, Herr Weinmann –, in welchem die Strafe der Tat quasi auf dem Fuße folgt. Dem stimmt die AfD voll und ganz zu, nicht nur deshalb, weil durch die zügige Bestrafung des Täters dem beschleunigten Verfahren eine ganz andere psychologische Wirkung beigemessen wird, als wenn sich das Verfahren über Monate hinwegzieht, sondern auch gerade, weil die schnelle gerichtliche Entscheidung neben einer Entlastung von Staatsanwaltschafriode – 17. Sitzung – Mittwoch, 27. Oktober 2021 ten und Gerichten auch zu einer raschen psychologischen Entlastung für Opfer und Zeugen führt. Es ist daher für die AfD und auch für die Opfer solcher Delikte nicht nachvollziehbar, dass das beschleunigte Verfahren im Vergleich zum Verfahren mit einer gewöhnlichen Hauptverhandlung noch immer ein Stiefmütterchendasein fristet und wir in Baden-Württemberg nahezu Schlusslicht sind, und das trotz Personalaufstockung und Rückgangs der Zahl der Delikte. Ich hoffe daher, dass Ministerin Gentges keine weiteren vier Jahre für eine zeitnahe Prüfung benötigt, um weitere Gerichtsstandorte für dieses Verfahren zu etablieren. Nicht nur Strafe soll auf dem Fuße folgen, sondern nach Worten auch Taten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
