landtag-bw.de ↗

Daniel Born

27.10.2021 Sitzungen 17/17

Für die Regierung erhält das Wort Frau Ministerin Gentges. – Aber, Frau Ministerin, einen Moment. Denn zuerst muss noch kurz das Pult wieder sauber gemacht werden. (Das Redepult wird desinfiziert.) Die Justizministerin legt ja auch Wert auf das ordentliche Verfahren. (Heiterkeit – Abg. Sascha Binder SPD: Ein beschleu- nigtes Verfahren! – Ministerin Marion Gentges: Ein beschleunigtes Reinigungsverfahren!) Jetzt ist es sauber. (Zurufe, u. a. des Abg. Jonas Weber SPD) – Also, Herr Weber, ich finde das, was hier gearbeitet wird, wirklich top, wenn ich das mal sagen darf. (Beifall bei allen Fraktionen) Vielen Dank an das Team vom Sitzungsdienst. – Frau Ministerin, bitte. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines vorneweg: Ich bin dankbar für diesen Antrag der SPD-Fraktion. Er ist es wert, sich darüber auszutauschen. Er spricht ein strafverfahrensrechtliches Instrument an, dessen Stärkung der Koalition und mir ganz persönlich sehr am Herzen liegt: das beschleunigte Verfahren in Strafsachen. Ich lade Sie ein: Rennen Sie durch die offene Tür! Die gesetzlichen Regelungen, die dieses Verfahren ermöglichen, sind nicht neu. Bereits im Jahr 1994 hat das Verbrechensbekämpfungsgesetz das beschleunigte Verfahren neu geregelt, um eine vermehrte Anwendung dieser Verfahrensart zu erreichen. Bei einer ehrlichen Betrachtung wird man aber feststellen müssen, dass die gesetzliche Neuregelung das selbst gesetzte Ziel nicht erreicht hat. In Baden-Württemberg – die Zahlen wurden genannt – hat das beschleunigte Verfahren bislang nur eine sehr geringe Rolle gespielt. Wenn man das Bild vervollständigen wollte, müsste man jetzt darauf hinweisen, dass dafür die Strafbefehlsverfah- (Ministerin Marion Gentges) ren in Baden-Württemberg traditionell und schon immer häufiger als im Bundesdurchschnitt angewandt wurden. Aber heute reden wir über das beschleunigte Verfahren, und dieses Verfahren hat viele unbestreitbare Vorteile. Die Strafe folgt der Tat auf dem Fuße. Der Täter bekommt die Konsequenzen seines Handelns unmittelbar und unmissverständlich vor Augen geführt. Zeugen können auf frische Erinnerungen zurückgreifen. Justiz und Polizei werden insgesamt in die Lage versetzt, Strafverfahren zügig abzuschließen, Rechtsfrieden wird schnell wiederhergestellt. Um diese Vorteile zu nutzen sowie organisatorische Standards und Arbeitsabläufe zwischen Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Polizei zu entwickeln und zu erproben, wurden im Frühsommer des vergangenen Jahres an den Amtsgerichten in Freiburg, Mannheim und Stuttgart Modellprojekte zum beschleunigten Verfahren eingerichtet bzw. in Betrieb genommen. Die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Projekte waren pandemiebedingt nicht ganz einfach. Trotzdem haben uns die beteiligten Gerichte und Staatsanwaltschaften übereinstimmend berichtet, dass im Rahmen der Projekte durchweg gute Erfahrungen mit dem beschleunigten Verfahren gemacht wurden. In mehr als der Hälfte der Fälle – an einem Standort sogar in mehr als 75 % der Verfahren – konnte noch am Tattag verhandelt und verurteilt werden. Durchreisende Täter können verurteilt werden, noch bevor sie weiterreisen und dann zur Verfahrensdurchführung erst zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben werden müssen. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Täter von der schnellen Reaktion der Justiz sichtlich beeindruckt sind und die entsprechenden Strafurteile eine hohe Akzeptanz erfahren. Auch die Zahl der Geständnisse ist in diesen Verfahren höher als in den normal geführten Strafverfahren. Diese positiven Rückmeldungen entsprechen weitgehend den Erfahrungen in den Ländern, wie etwa in Bayern, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen, in denen das beschleunigte Verfahren bereits jetzt häufiger zur Anwendung kommt. Insgesamt sind die Ergebnisse sehr überzeugend. Deshalb wollen wir nicht nur die Projekte in Freiburg, Mannheim und Stuttgart verstetigen, sondern die gewonnenen Erfahrungen dazu nutzen, das beschleunigte Verfahren in ganz Baden-Württemberg mittelfristig und Schritt für Schritt flächendeckend zu etablieren. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die beschleunigten Verfahren haben auch einen Nachteil.

Alle Reden von Daniel Born Protokoll ↗