Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, widerspricht jemand wegen unserer Rahmenbedingungen, dass ich mit der Plenarsitzung beginne? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich Sie ganz herzlich begrüßen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne hiermit die Sitzung des Thüringer Landtags. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Der Ältestenrat hat sich in seiner kurzfristig einberufenen Sitzung am 18. November 2021 auf Bitte der Landesregierung auf die heutige Sitzung des Landtags verständigt. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Denny Möller. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tiesler. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste am Livestream, sehr geehrte Thüringerinnen und Thüringer! Aus aktuellem Anlass möchte ich zu Beginn einen kurzen Moment um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Am 17. November ereilte uns die traurige Nachricht, dass Heinrich Rotmensch verstorben ist. Viele hier im Plenarsaal kannten ihn. Auch ich durfte ihn im Januar dieses Jahres noch einmal persönlich kennenlernen. Heinrich Rotmensch hat als Verfolgter und Zeitzeuge des Nationalsozialismus unzählige Menschen über die dunkelste Zeit deutscher Geschichte aufgeklärt. Er war ein hervorragender Lehrer, der es mit großer Erfahrung und Menschlichkeit verstand, eindringlich die Folgen von Antisemitismus und Rassismus zu verdeutlichen. Heinrich Rotmensch setzte sich sein Leben lang dafür ein, dass sich das unvorstellbare Leid des Nationalsozialismus nicht wiederholt. Wir sind Heinrich Rotmensch zu größtem Dank verpflichtet. Er wird in unserer Mitte schmerzlich fehlen. Wir werden Heinrich Rotmensch nicht vergessen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Vielen Dank dafür. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Gottweiss, Frau Abgeordnete Henfling, Herr Abgeordneter Höcke, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Mühlmann, Frau Abgeordnete Pfefferlein und Herr Abgeordneter Worm entschuldigt. Gestatten Sie mir zunächst einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Der in der Einladung angegebene Antrag zur Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes wurde von den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und hat die Drucksachennummer 7/4437. Aufgrund der Vorverständigung im Ältestenrat gehe ich davon aus, dass die notwendige Fristverkürzung für die Beratung des Antrags als gegeben betrachtet werden kann. Oder erhebt sich dagegen von Ihrer Seite Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann gestatten Sie mir den Hinweis: Wenn wir die Tagesordnung entsprechend auch aufgrund zahlreich vorliegender Anträge strukturiert haben, werde ich eine Lesepause einlegen. Ich mache nur jetzt schon vorsorglich darauf aufmerksam. Gibt es Widerspruch bzw. Bemerkungen zur Tagesordnung? Bitte schön, Herr Abgeordneter Bühl.
Frau Präsidentin, es ist ja ein Änderungsantrag von uns zum heute vorliegenden Antrag von Rot-RotGrün in der Poststelle eingegangen. Ich würde bitten, den mit auf die Tagesordnung zu nehmen.
Danke, Frau Präsidentin. Anknüpfend an die Worte vom Kollegen Bühl: Auch ein Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe der FDP zur Änderung der Geschäftsordnung in § 126 ist – ich formuliere es so – auf dem Weg in der Drucksache 7/4441. Und auch diesen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung bitte ich, auf die Tagesordnung zu nehmen.
Vielen Dank. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit stimmen wir zunächst über die Aufnahme des Antrags auf Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ab, der hier vorliegt, der eben vorgetragen wurde, der von den Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP hier eingebracht wurde in Drucksache 7/4441. Ich gehe davon aus, dass die notwendige Fristverkürzung für die Beratung des Antrags aufgrund der Vorberatung im Ältestenrat als gegeben betrachtet werden kann. Absprachegemäß soll dieser Antrag als neuer Tagesordnungspunkt 2 beraten werden. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich davon aus, dass die Beratung des Antrags als Tagesordnungspunkt 2 heute in der Plenarsitzung aufgerufen wird. Kein Widerspruch, danke. Damit stimme ich ab über die Anträge. Zu Tagesordnungspunkt 1 wurden zwei Entschließungsanträge eingereicht. Es geht hier um den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP und den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD, die als Drucksachen 7/4439 und 7/4440 elektronisch bereitgestellt und verteilt wurden. Außerdem wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU eingereicht, der als Drucksache 7/4442 elektronisch bereitgestellt und verteilt wurde. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Anträgen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zulässig. Ich frage deshalb die Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU in Drucksache 7/4442 zu Ihrem Antrag? Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Danke, Frau Präsidentin. Die Koalitionsfraktionen sehen sich nicht in der Lage, zum gegenwärtigen Zeitpunkt, da er – wie gesagt – nur elektronisch zur Verfügung gestellt worden ist, noch umfänglich dazu Position zu beziehen. Deshalb können wir weder zu- noch abstimmen. Ich würde hier eine entsprechende Lesepause bis zum Vorhandensein der entsprechenden Unterlagen beantragen.
Vielen Dank. Dann schieben wir das nach hinten. Das gilt dann für den Antrag der CDU. Alle anderen Anträge sind entsprechend zulässig. Ergibt sich für die Tagesordnung, wie sie jetzt hier vorgetragen wurde, noch weiterer Redebedarf? Herr Abgeordneter Bühl, bitte.
Frau Präsidentin, eine Verständnisfrage: Müssten wir nicht die Lesepause jetzt machen, bevor wir endgültig über die Tagesordnung abstimmen, um den Fraktionen von Rot-Rot-Grün die Möglichkeit zu geben?
Das ist richtig. Ich stimme jetzt auch nicht ab. Ich habe nur danach gefragt, ob es noch weitere Anträge gibt, dass wir das vorher auch in die Lesepause mitnehmen können. Gibt es weiteren Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann treten wir vor Abstimmung in eine Lesepause. Ich gehe davon aus, dass wir das bis 11.45 Uhr schaffen. Gibt es Einverständnis? Dann machen wir das so. Vielen Dank – bis 11.45 Uhr. Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass ausreichend Gelegenheit zum Lesen war und dass wir die Beratung fortsetzen können. Ich frage die Fraktionen, ob sie dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion die Zustimmung erteilen oder nicht. Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Das müssen wir jetzt logischerweise erst mal so zur Kenntnis nehmen, auch wenn es schade ist, weil viele, denke ich, wichtige Punkte auch für das Pandemiemanagement drinstehen, die so nicht laufen. Aber ich würde darum bitten, dass wir noch mal 10 Minuten unterbrechen, damit wir unseren Änderungsantrag jetzt als Entschließungsantrag einreichen können, damit er trotzdem Teil der Diskussion sein kann.
Sehr geehrter Herr Bühl, ich würde jetzt abfragen, ob der Tagesordnung so zugestimmt wird. Danach würden wir ja den Sofortbericht hören. Könnte das ausreichen an Zeit, ansonsten würde ich natürlich noch mal 10 Minuten verlängern, wenn das Ihrer Arbeit ...
Ja. Dann würden wir die Sitzung noch einmal für 10 Minuten unterbrechen. Bis zur Unterbrechung stelle ich fest, dass wir die Tagesordnung in den Punkten 1 und 2 hier zur Kenntnis genommen haben. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Sonst lasse ich das jetzt abstimmen. Das ist nicht der Fall. Dann ist die Tagesordnung so bestätigt. 10 Minuten, das heißt, 12.00 Uhr treffen wir uns bitte wieder hier. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir setzen hier an der Stelle fort. Die Tagesordnung ist bestimmt. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 1 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4437 dazu: Impf- und Akzeptanzturbo! Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4439 dazu: Intensivmedizinische Kapazitäten kurzfristig erhöhen, Leben retten, Freiheit erhalten! Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4440 dazu: Impfen – Testen – Schützen. Thüringen verantwortungsvoll durch den Corona-Winter bringen. Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4443 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das frage ich die Gruppe der FDP. Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Fraktion der AfD: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Dann, bitte, haben Sie das Wort, Herr Abgeordneter Aust. Bitte schön.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Thüringer Landtag soll heute die epidemische Lage feststellen, damit die Landesregierung im Umgang mit Corona ihre bisherige Strategie fortsetzen kann, jene Strategie also, von der Sigmar Gabriel sagte, sie sei mittelalterlich, weil der Politik nichts anderes einfalle, als positiv Getestete wie im Mittelalter wegzusperren.
(Beifall AfD)
Ihre mittelalterliche Strategie hat uns in jene Situation gebracht, die wir heute alle beklagen.
(Beifall AfD)
Am deutlichsten begründen die Zustände auf den Intensivstationen unseres Landes die Notwendigkeit unseres Antrags. Von den aktuell 639 betreibbaren Intensivbetten in Thüringen sind aktuell bereits 567 Betten belegt, mit der Folge, dass schon heute Operationen verschoben werden müssen, die Überstunden und Überlastungen des medizinischen Personals zunehmen.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Alles Geimpfte, die da liegen!) Es droht, dass Herzinfarkte, Schlaganfälle und Unfallopfer wegen Kapazitätsgrenzen nicht ausreichend versorgt werden können.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ge-
nau, weil sie nicht geimpft sind!) Interessanterweise liegt die Anzahl der belegten Betten heute unter der von vor genau einem Jahr. Heute sind es 567 belegte Betten, heute vor einem Jahr waren es 599 belegte Betten, also 32 belegte Betten mehr. Warum also soll die Situation heute bedrohlicher sein, obwohl vor einem Jahr mehr Intensivbetten belegt waren? – Weil vor einem Jahr 784 Intensivbetten in Thüringen zur Verfügung standen und heute stehen nur noch 639 Betten – also 145 Intensivbetten weniger, rund 20 Prozent – zur Verfügung. Nicht Corona, nicht Impfunwillige oder sonst wer sind für die Krise im Gesundheitssystem verantwortlich. Ihr Abbau der intensivmedizinischen Kapazitäten ist verantwortlich für die Krise in unserem Krankenhaussystem.
(Beifall AfD)
Deshalb stellen wir heute unseren Antrag „lntensivmedizinische Kapazitäten kurzfristig erhöhen, Leben retten, Freiheit erhalten!“ zur Diskussion. Es gibt Alternativen zum Teillockdown, es gibt Alternativen zur weiteren Gängelung der Bürger. Wir setzen uns dafür ein, dass kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, damit die Kapazitäten auf den Intensivstationen des Landes erhöht werden können. Wir fordern ein landeseigenes Sofortprogramm „Zurückgewinnung von medizinischem Fachpersonal“. Die Niederlande haben ein solches Programm bereits im März 2020 aufgelegt, für Thüringen wird es höchste Zeit.
(Beifall AfD)
Warum sind die Maßnahmen und unser Antrag heute so dringend, obwohl doch schon seit 20 Jahren vor genau diesen Zuständen gewarnt wurde, die nun vor der Tür stehen? 2009 heißt es bei der „Welt Online“: „Auf Intensivstationen herrscht akute Platznot. Auf jeder dritten Intensivstation werden laut einer Umfrage an 540 deutschen Kliniken kranke Menschen abgewiesen, weil es an Platz fehlt.“, 2018 im „Ärzteblatt“: „Aufnahmestopps und Isoliermaßnahmen in Kliniken – die Grippewelle bringt viele Krankenhäuser an ihre Kapazitätsgrenzen“, im Januar 2020 im „Ärzteblatt“, also kurz bevor Corona nach Deutschland kam: „Krankenhausärzte fühlen sich überlastet“. Schon 2014 warnte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, dass bei den Kapazitätsplanungen der Kliniken berücksichtigt werden müsse, dass es in Notfällen – wie etwa Grippewellen oder Norovirusepidemien – zu einer nicht vorhersehbaren Beanspruchung der Kliniken kommen könne. Danach geschah nichts. Das medizinische Personal im Land wurde weiterhin als Sparschwein der Nation geplündert. Uwe Scheler, Parteimitglied von Die Linke und Bürgermeister von Neuhaus am Rennweg, brachte es auf den Punkt: „Im Gesundheitswesen geht es […] nur noch betriebswirtschaftlich orientiert und unternehmerisch denkend zu. Krankenhäuser müssen sich ‚rechnen‘“. Das ist der eigentliche Notstand, und den haben Sie in unserem Land geschaffen.
(Beifall AfD)
Nicht Corona, nicht Ungeimpfte, nicht die AfD oder sonstige Sündenböcke, mit denen Sie aufwarten, sind für die Zustände auf den Intensivstationen des Landes verantwortlich, sondern Ihre Gesundheitspolitik, die in den vergangenen 20 Jahren aus Patienten und Gesundheit eine Ware gemacht hat. Handeln wir schnell, handeln wir gründlich! Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags der CDU gewünscht? Dann kurz der Hinweis, dass der Antrag jetzt allen vorliegt und auch elektronisch zur Verfügung steht. Die Koalitionsfraktionen?
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Danke, Frau Präsidentin. Wir verzichten auch auf die Begründung unseres Antrags, weil wir unterstellen, dass die Landesregierung einen Sofortbericht gibt.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung erstattet nun einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Werner das Wort. Bitte schön, Frau Werner, Sie haben das Wort.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich möchte den Sofortbericht der Landesregierung geben. Zusammenfassend muss man sagen, wir befinden uns in einer gesundheitspolitischen Notlage, die äußerst schwer ist. Nur wenn wir es jetzt schaffen, gezielt alle Maßnahmen, die uns das alte Infektionsschutzgesetz, aber auch das neue zur Verfügung stellen, treffen, werden wir ermöglichen, dass die akute Entwicklung unterbrochen werden kann und dass wir mittelfristig auch die gesundheitliche Versorgung aller Thüringerinnen und Thüringer wieder sicherstellen können.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die vierte Welle der Corona-Pandemie hat uns in Thüringen mit erheblicher Kraft getroffen. Ich möchte Ihnen das gern an einigen Zahlen und Fakten der letzten Wochen zeigen, die sich dramatisch entwickelt haben und die unser Gesundheitssystem an die Belastungsgrenze gebracht haben. Zu den Zahlen: Thüringen nimmt gemeinsam mit Sachsen und Bayern die traurige Spitzenposition bei der 7-Tage-Inzidenz ein. Mit mehr als 700 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in einem Referenzzeitraum von sieben Tagen befinden wir uns bereits jetzt deutlich über den Spitzenwerten der zweiten Welle mit etwa 330 und der dritten Welle mit etwa 260 Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Leider ist derzeit noch immer ein exponentielles Wachstum zu beobachten. Ich möchte daran erinnern, dass die Thüringer 7-Tage-Inzidenz am 01.08.2021 noch bei 5,2 lag. Allein in den vergangenen zwei Wochen verzeichneten wir eine Steigerung der Inzidenz von etwa 250 Punkten. Das ist nicht nur ein Thüringer Phänomen, auch in anderen Bundesländern werden diese Zahlen mit Sorge beobachtet. Aber insbesondere in der Mehrzahl der süd- und ostdeutschen Bundesländer gibt es ähnliche Inzidenzen wie bei uns in Thüringen. Wenn wir jetzt nicht weitergehende Maßnahmen treffen, ist von einem weiteren Ansteigen der Zahlen auszugehen. Im Übrigen will ich darauf hinweisen – ich werde darauf noch mal, Herr Aust, zu sprechen kommen –, dass ausgerechnet in den süd- und ostdeutschen Bundesländern derzeit die Zahlen besonders hoch liegen, liegt an der Impflücke. Die Impflücke ist das entscheidende Kriterium dafür, dass die Inzidenzen und die Belastungen auf den Intensivstationen so hoch sind. Sie haben einen Anteil daran, dass diese Impflücke hier in Thüringen nicht gering ist.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Im Ergebnis der seit Wochen hohen und steigenden Inzidenzzahlen sind nach Angaben des RobertKoch-Instituts derzeit etwa 27.000 aktive Fälle in Thüringen zu verzeichnen. Die Gesundheitsämter arbeiten nunmehr trotz bereits vorgenommener interner Personalverstärkungen und auch Mittel, die wir zur Verfügung gestellt haben, wiederholt am Arbeitsmaximum. Ich möchte hier an dieser Stelle den dort tätigen Männern und Frauen nochmals ausdrücklich meinen/unseren Dank für das Engagement und vor allem das Durchhaltevermögen aussprechen.
(Beifall DIE LINKE, AfD, CDU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz – das heißt, die Anzahl der Personen pro 100.000 Einwohner, die mit oder wegen Corona innerhalb von sieben Tagen nach der Infektion ins Krankenhaus eingeliefert wurden – liegt in Thüringen bei 18,6. Im Thüringer Frühwarnsystem, welches in Anlehnung an eine fachliche Empfehlung des Robert-Koch-Instituts ausgestaltet wurde, wurde der Grenzwert für die höchste Warnstufe 3 auf 12 festgesetzt. Inzwischen hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz auf den höchsten Warnwert von 9 geeinigt, das heißt – Sie wissen, es gab einige, die die Zahlen infrage gestellt haben und als zu hoch angesehen hatten –, die Zeit hat uns recht gegeben, dass wir hier mit diesem moderaten Warnstufensystem die richtigen Zahlen gesetzt haben, allerdings: Der Kennwert von 18 ist dramatisch. Ich muss in diesem Zusammenhang natürlich auch den Blick auf die hohen Todesfallzahlen in Thüringen lenken. Mit Stand 23.11.2021 haben wir in Thüringen insgesamt 4.825 Todesfälle an und mit Corona zu verzeichnen. Im Durchschnitt der letzten sieben Tage kommen derzeit pro Tag 19 Todesfälle hinzu. Sie kennen sicherlich alle die mahnenden Worte vom Präsidenten des Robert-Koch-Instituts, Herrn Wieler, der sagt, dass die Todeszahlen für Herbst und Winter noch steigen werden. Es sind diese Werte, die uns zum Handeln zwingen. Die Gefahr für viele Menschen in Thüringen durch COVID-19 ist wirklich. Die Impfung – das wissen wir – schützt effektiv vor dieser Gefahr. Deswegen, Frau Bergner, macht es mich fassungslos, wenn mit statistischen Tricks aus der Mottenkiste versucht wird, das Gegenteil nahezulegen, wie es die Autoren einer Studie versuchen, der Frau Bergner letzte Woche hier im Parlament eine unrühmliche Öffentlichkeit verschafft hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir werden an anderer Stelle noch mal genauer darauf eingehen, aber in dieser Studie hat man sich aus dem gesamten Pandemieverlauf vier oder fünf passende Wochen herausgepickt, hat wild heruminterpretiert und den Menschen dann nahegelegt, dass die Impfung das Problem sei und nicht die Krankheit, nicht der Virus. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in den Krankenhäusern fehlt mir für solche Manipulationen von Studien – ehrlich gesagt – jegliches Verständnis.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und solche Manipulationen erleben wir leider auch von der AfD. Herr Aust, Ihr Vortrag heute war wirklich unerträglich. Wir können uns alle zum Glück genau daran erinnern, dass es die AfD gewesen ist, die am Anfang die Gefahr geleugnet hat,
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Wir waren die
ersten, die darüber debattiert haben!) die dann als Nächstes Menschen bedroht hat oder dazu aufgerufen hat und dabei gewesen ist, wenn Menschen bedroht wurden – zum Beispiel in Testoder in Impfstellen –, die ganz lange gegen das Impfen polemisiert hat.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Lüge!)
Ich kann es an dieser Stelle auch noch mal sagen:
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie sind eine
Lügenministerin, Frau Werner!) 70 Prozent der …
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Herr Abgeordneter Möller, dafür erhalten Sie einen Ordnungsruf.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Und das Ergebnis – und das wissen wir aus Studien – ist, dass 70 Prozent der Impfgegnerinnen und Impfgegner AfD wählen. Das zeigt, es gibt hier einen sehr starken Zusammenhang. Damit sollten Sie sich auseinandersetzen und nicht hier anderen irgendetwas vorwerfen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Deswegen sei es hier noch mal betont: Nur eine möglichst hohe Impfbereitschaft kann uns aus der Pandemie führen. Sowohl die Wahrscheinlichkeit für eine Krankenhauseinweisung als auch die Wahrscheinlichkeit der Einweisung auf eine Intensivstation werden durch die Impfung eklatant reduziert. Eine hohe Impfquote würde dazu führen, dass unsere Krankenhäuser vor einer Überlastung geschützt werden. Leider erleben wir derzeit den Fall nicht, sondern in Thüringen bewegen sich die Impfzahlen leider noch immer nicht weiter, sondern bleiben – zumindest was die Erst- und Zweitimpfungen angeht – noch am unteren Ende. Das ist nicht ausreichend. Entsprechend den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Zahlen ist es offensichtlich, dass Länder mit einer geringeren Impfquote eine hohe SiebenTage-Inzidenz haben, eine hohe Hospitalisierungsinzidenz und eine hohe Belegung der Intensivstationen aufweisen. Es bedarf deswegen unserer gemeinsamen Anstrengung, die Impfquote weiter zu erhöhen. Wenn die AfD irgendwann dazu beiträgt, dann kann man das vielleicht ernst nehmen, aber bis dahin nicht. Jedem Letzten müsste inzwischen klar sein, dass wir die Menschen vor einem schweren Verlauf der Corona-Erkrankung nur schützen können, wenn wir eine hohe Impfquote haben. Es ist auch notwendig, damit wir überhaupt die Versorgung der Menschen in Thüringen sicherstellen können. Sie ist faktisch schon jetzt nicht gewährleistet. Das heißt, es gibt inzwischen Krankenhäuser, die beispielsweise Betten sperren, die Stationen sperren, wo bestimmte Operationen nicht mehr stattfinden können, Operationen, die auch notwendig wären. Hier müssen wir alle gemeinsam wirklich alle Kraftanstrengungen unternehmen, damit die Krankenhäuser wieder in der Lage sind, eine gute Versorgung der Thüringerinnen und Thüringer zu ermöglichen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich will auch sagen, ich habe wenig Verständnis, dass es einige wenige – das will ich sagen – Gebietskörperschaften gab, die lange Zeit den Ernst der Lage nicht gesehen haben und sich zum Teil auch nicht unbedingt solidarisch verhalten wollten. Deswegen hatte die Landesregierung nach einer Verordnung, die leider nicht von allen Gebietskörperschaften vollständig übernommen wurde oder wo nicht kooperativ gearbeitet wurde, eine strengere Muster-Allgemeinverfügung erlassen, in der auf die bereits geschilderte dramatische Zahlenentwicklung reagiert wurde. Diese Verordnung wurde mit Schreiben vom 17.11. den Landrätinnen und Landräten sowie den Oberbürgermeistern mittels Erlass zur Veröffentlichung der angepassten Allgemeinverfügung angewiesen. Auf diesem Wege konnten Maßnahmen wie umfassende 2G-Regelungen bereits etwa eine Woche früher landesweit verbindlich eingeführt werden. Besondere Relevanz in unseren Betrachtungen haben natürlich aufgrund der Situation der Bedürftigkeit oder der Gefährdung die vulnerablen Personengruppen bzw. elementare Bedeutung für die gesundheitliche Versorgung haben die Pflegeheime und die Krankenhäuser. Ich möchte deswegen zwei Situationsberichte aus diesem Bereich hier abgeben. Zunächst zu den Pflegeeinrichtungen: Aufgrund der kritischen Infektionslage und der damit verbundenen stark und stetig wachsenden Anzahl von Infizierten sehe ich eine große Gefährdung in der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in der stationären Pflege für die kommenden Monate. Der gesamte Gesundheitsbereich, die Krankenhäuser und die Pflegeeinrichtungen, die Gesundheitsämter, besonders belastete soziale Gruppen und viele andere arbeiten bereits an der Belastungsgrenze oder weit darüber hinaus. Die vorangegangenen Corona-Wellen haben bereits tiefe Spuren hinterlassen, und die bereits angespannte Personalsituation im Pflegebereich wird hier noch mal verstärkt und rückt besonders in den Fokus. Seit November 2021 gibt es wieder gehäuft Meldungen nach § 150 SGB XI durch Pflegeeinrichtungen, dass die pflegerische Versorgung gefährdet sei. Bisher konnten die 21 betroffenen Einrichtungen die geplanten Dienste laut Einsatzplan abdecken, Engpässe sind jedoch deutlich spürbar. Es ist sehr schwierig, neues externes Fachpersonal zu finden. Gemäß den Meldungen nach § 150 sowie den Meldungen durch die Heimaufsicht ist ersichtlich, dass immer mehr Bewohner/-innen und Mitarbeiter/-innen positiv auf das Coronavirus getestet werden. Bereits seit September 2021 ist ein sprunghafter Anstieg der Infizierten und Verstorbenen zu verzeichnen. Besonders betroffen sind derzeit Einrichtungen im Raum Gera und Altenburger Land. Die räumliche Nähe zeitgleich betroffener Einrichtungen schränkt die personellen Unterstützungsmöglichkeiten extrem ein und belastet gleichzeitig die umliegenden Krankenhäuser. Mit Stand vom 23. November 2021 hat die Heimaufsicht folgende Auswertung der eingegangenen Daten übermittelt: In 146 der insgesamt 330 Thüringer Pflegeeinrichtungen gibt es aktuell Corona-Fälle. Das entspricht einem Anteil von 44 Prozent. Von diesen insgesamt 1.185 Infizierten sind 40 Prozent Pflegekräfte und rund 60 Prozent Bewohnerinnen und Bewohner. Die Zahl der an oder mit COVID-19 Verstorbenen in Pflegeeinrichtungen lag über den Sommer und bis Ende September bei 1.423 Menschen. Im Oktober waren es 48 Todesfälle, im November sind tragischerweise allein bis gestern 174 Menschen an oder mit COVID-19 verstorben. Um das Coronavirus so weit wie möglich einzudämmen und damit einen bestmöglichen Schutz der Bewohner/-innen in den Pflegeeinrichtungen zu erlangen, ist eine entsprechende Immunisierung mittels eines Impfstoffs unumgänglich. Inzwischen haben alle Pflegeeinrichtungen das Angebot einer Erstund Zweitimpfung erhalten. Gemäß dem Impf-Monitoring haben 95,54 Prozent aller Einrichtungen den Termin zur Zweitimpfung wahrgenommen. Derzeit werden in den Einrichtungen und Angeboten die Auffrischungsimpfungen, also die sogenannten Booster-Impfungen, terminiert und durchgeführt. Darauf komme ich später noch mal zurück. Gerade durch das erneut sehr angespannte und dramatische Pandemiegeschehen besteht aber wieder die Gefahr von vermehrter Isolation und der damit einhergehenden Vereinsamung der Pflegebedürftigen. Die Grundrechte des Schutzes des Lebens und die individuellen Freiheitsrechte müssen gegeneinander abgewogen werden, und so besteht die paradoxe Situation, dass die Schutzmaßnahmen einerseits besonders auf vulnerable Gruppen abzielen und andererseits aber gerade sie, das heißt die Pflegebedürftigen, wie kaum eine andere Bevölkerungsgruppe unter diesen leiden. Isolation, Kontaktsperren, die eingeschränkte Kommunikation innerhalb von Pflegeeinrichtungen bedeuten aber auch, dass die Lebensqualität der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen gemindert wird. Um es nicht so weit kommen zu lassen, sind die Impfungen bei Bewohnerinnen und des Pflegepersonals alternativlos. Lassen Sie mich zur Situation auf den Intensivstationen noch etwas sagen. Die volle Dramatik wird beim Blick auf die reale Situation in unseren Thüringer Krankenhäusern sichtbar, zum Beispiel mit Blick auf das Geschehen in unseren Intensivstationen, wo Ärzte und Pflegende jetzt versuchen, den Opfern der vierten Welle zu helfen, und an ihre Grenzen geraten. Sie sind aus der Pandemie auch nie wirklich herausgekommen. Selbst im August und September dieses Jahres gab es regelmäßig bis zu 20 intensivpflichtige Patientinnen und Patienten; die Zahl stieg bis Ende Oktober auf rund 50 an und explodiert seither geradezu. Anfang November waren es 100 Patientinnen und Patienten, letzte Woche 200. Und die Hochrechnungen prognostizieren, dass wir kommende Woche 300 Personen auf unseren Thüringer Intensivstationen haben. Dann werden wir den traurigen Höhepunkt aller bisherigen Wellen überschritten haben, und das bei deutlich weniger verfügbaren Kapazitäten als letztes Jahr. Das ist der Arbeitsbelastung in den Häusern geschuldet und hat sich durch die Pandemie verschärft. Um sich ein realistisches Bild zu machen, hilft auch der Vergleich zum vergangenen Jahr. Legt man die Entwicklung der Zahlen der COVID-19-Fälle auf ITS von Herbst/Winter 2020 über die aktuelle Entwicklung, wird die Dynamik und Dramatik tatsächlich erschreckend sichtbar. Bis Oktober gleichen sich die Zahlen weitgehend, dann geht die Kurve 2021 fast senkrecht hoch. Schon heute, gut fünf Wochen vor dem Jahreswechsel, wurde die Spitze von 2020 erreicht. Wir haben aktuell in einem Monat einen stärkeren Anstieg als letztes Jahr in zwei Monaten. Wenn die aktuelle Verdopplungszeit der ITS-Fälle 14 Tage bleibt, kommen wir in wenigen Wochen in Regionen, die bislang unvorstellbar waren. Allein im Universitätsklinikum Jena wurden zwischen 01.07.2020 und 17.11.2020 33 Personen auf der Intensivstation behandelt. Im gleichen Zeitraum 2021 waren es mit 63 Menschen fast doppelt so viele. Zur Situation auf den Intensivstationen kommt hinzu, dass jetzt deutlich mehr COVID-19-Erkrankte eine normale stationäre Behandlung brauchen, also Menschen, die zum Glück zwar nicht schwerst erkranken oder sterben, aber trotzdem in großer und ebenso zunehmender Zahl Betten und betreuendes Personal benötigen. Vor dem Hintergrund der skizzierten Entwicklung rund um Corona-Kranke ist klar, dass dies Konsequenzen für die Versorgung im Freistaat auch hinsichtlich anderer Erkrankungen hat. Ich habe deswegen bereits wie letztes Jahr alle Krankenhäuser aufgefordert, sofort alle verschiebbaren elektiven Aufnahmen, Behandlungen und Eingriffe zurückzustellen, sofern dies für die Versorgung von COVID-19-Erkrankten notwendig ist. Viele Krankenhäuser haben das bereits vorher getan. Diese Maßnahme ist aber erforderlich, um unter den sehr schwierigen Bedingungen landesweit die stationäre Versorgung für diejenigen Menschen zu gewährleisten, die es eben nicht nur durch COVID-19 notwendig haben, sondern zum Beispiel auch durch Unfälle, Tumorerkrankungen, Schlaganfälle und Ähnliches. Wir haben Anfang November auch unser vergangenes Jahr entwickeltes COVID-19-Versorgungskonzept an die aktuellen Erkenntnisse und Entwicklungen angepasst und ebenfalls das aktualisierte Papier allen Kliniken zugesandt. Demnach sind die Krankenhäuser der Level 1 und 2 vorrangig verpflichtet, COVID-19-Erkrankte zu behandeln; aber auch Krankenhäuser des Levels 3 müssen ihr Elektiv-Programm einschränken, um die Level-1- und -2-Häuser in der jeweiligen Versorgungssituation zu entlasten. Den bisherigen Höchststand der Auslastungsquote von 34,2 Prozent vom 12.04.2021 werden wir – wohlbedacht bei derzeit deutlich höheren Infektionszahlen – voraussichtlich in den nächsten Tagen überschreiten. Im aktuellen Ländervergleich ist festzustellen, dass sich Bayern und Sachsen auf einem ähnlichen Niveau bewegen. Geringere Quoten von etwa 10 Prozent zeigen sich derzeit noch im Norden und teilweise im Westen Deutschlands. Aktuell werden Verlegungen von Patientinnen und Patienten dorthin vorbereitet. Noch für diese Woche ist die Verlegung von 14 Patientinnen und Patienten beantragt, weitere werden folgen müssen. Ich hoffe, dass die Krankenhäuser in den anderen Ländern, wahrscheinlich in Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, in der Lage sind und bleiben werden, uns diese Patientinnen und Patienten abzunehmen. Ich möchte mich schon im Voraus bei den aufnehmenden Kliniken und beim dortigen Personal bedanken, denn auch in anderen Bundesländern sind die Pflegekräfte inzwischen am Limit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich möchte aber gleichzeitig noch etwas anderes sagen: In diesem Zusammenhang ertrage ich es kaum, dass, während wir andere Bundesländer wegen der Übernahme unserer Intensivpatienten anfragen, hier gleichzeitig noch Weihnachtsmärkte geöffnet sind.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wir brauchen die Solidarität der anderen Länder und die anderen Länder schauen auf uns, ob wir wirklich alle Maßnahmen ergreifen, die möglich und nötig sind, damit wir diese Entwicklung unserer Zahlen unterbrechen. Übrigens sind die Weihnachtsmärkte auch in Bayern, Sachsen und BadenWürttemberg inzwischen untersagt und – wie gesagt – darauf wird geschaut. Ich will noch mal daran erinnern: Was hätten wir gedacht, als uns im Frühjahr 2020 Italien oder Frankreich um Unterstützung zur Aufnahme von Intensivpatientinnen und -patienten gebeten hatten, wenn dort gleichzeitig noch Volksfeste stattgefunden hätten? Ich will es noch mal sagen, wir müssen jetzt harte Maßnahmen treffen, um die Welle zu brechen, aber langfristig, ist klar, wird uns nur das Impfen aus dieser Situation heraushelfen. Deswegen noch einige Worte zur Impfkampagne: Es ist bekannt, dass die Gesamtzahl der vollständig gegen COVID-19 Immunisierten im Freistaat deutlich zu niedrig ist. Heute liegen wir bei 62,1 Prozent vollständig Geimpften, der Bundesdurchschnitt ist bei 68,1 Prozent. Für die Gruppe der über 18-Jährigen sind es 71,4 Prozent, der Bundesdurchschnitt liegt bei 78,7 Prozent. Im Frühjahr lagen wir mit unserer Impfquote lange Zeit an der Spitze der Bundesländer. Das hatten wir der hervorragenden Arbeit der Kassenärztlichen Vereinigung und der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu verdanken. Als absehbar war, dass es genug Impfstoff geben wird, um allen Menschen in Thüringen eine Impfung anzubieten, haben wir eine Reihe von zielgruppenspezifischen Kampagnen begonnen. Wir haben über die Sozialplanung der Kreise und kreisfreien Städte Material für die sogenannten schwer erreichbaren Menschen bereitgestellt, drucken lassen und auch dort verteilt. Wir haben gemeinsam mit dem Thüringer Justiz- und Migrationsministerium Informationen in neun Sprachen entwickelt und verteilt. Wir stellen Informationen in Leichter und in Gebärdensprache bereit. Vor den Sommerferien hat die Landesregierung – Staatskanzlei, Bildungsund Gesundheitsministerium gemeinsam – einen Kinderimpfgipfel organisiert, um auf die Freigabe des Impfstoffs für die Kinder vorbereitet zu sein. Es wurde ein eigener Impfflyer gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen entwickelt, der auch noch mal verteilt werden soll. Im Sommer hat der Freistaat gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung die große Kampagne „Sommer, Sonne, Impftermin“ auf die Beine gestellt. Es waren im ganzen Land Plakate zu sehen und Teams in Fußgängerzonen unterwegs, die Aufklärungsmaterial angeboten haben. Man konnte bei diesen Teams auch gleich einen Impftermin vereinbaren. Diese Info-Kampagnen wurden begleitet von zahlreichen niedrigschwelligen Impfangeboten, das berühmteste Beispiel ist natürlich das Bratwurst-Impfen in Sonneberg. Aber auch viele andere waren hier sehr kreativ, und ich möchte mich an dieser Stelle bei den Verantwortlichen vor Ort für diese tollen Ideen bedanken.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) All diese Aktionen haben viele Menschen zur Corona-Schutzimpfung bewegt, aber eben nicht genug. Aus den COSMO-Studien von Frau Cornelia Betsch und ihrem Team an der Uni Erfurt wissen wir, dass es einen harten Kern in der Thüringer Bevölkerung gibt, der einer Impfung ablehnend gegenübersteht. Zum Teil nimmt diese Bevölkerungsgruppe auch andere Schutzmaßnahmen weniger ernst. Diese Umstände werfen uns bei der Pandemiebekämpfung deutlich zurück. Wir sind aber nicht bereit, an dieser Stelle aufzugeben. Impfungen sind der Weg aus der Pandemie, und wir werden alles daran setzen, so viele Menschen wie möglich weiterhin davon zu überzeugen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich kann schon ankündigen, dass es noch in dieser Woche einen Impfappell von zahlreichen gesellschaftlichen Organisationen geben wird. Allein gestern haben sich bei uns 25 Verbände und Einrichtungen gemeldet, die den Aufruf unterstützen wollen, angefangen vom Bauernverband über die Handwerkskammer bis zum Kinderschutzbund. Bereits jetzt mein herzlicher Dank dafür und auch Dank an Frau Kollegin Siegesmund, die dies mitinitiiert hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Thüringen hat – ich will noch mal daran erinnern – Ende Oktober als erstes Bundesland die Booster-Impfungen für alle ab 18 freigegeben. Das konnten wir machen, weil wir noch geöffnete Impfstellen hatten. Thüringen war zudem das einzige Bundesland, in dem in den Impfstellen die Booster-Impfung bereits fünf Monate nach der Zweitimpfung angeboten wird. Inzwischen sind Berlin und Bayern dem Thüringer Beispiel gefolgt. Alle über 60-Jährigen, die ihre Erst- und Zweitimpfung in einer Impfstelle erhalten haben, werden von der Kassenärztlichen Vereinigung angeschrieben und auf das Angebot der Booster-Impfung hingewiesen. Wir haben auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch mal gebeten, ihre Patientinnen und Patienten zu informieren, dass sie in der Arztpraxis die entsprechenden Impfungen erhalten können. Zu unseren Zielstellungen: Bis Ende Juli wurden in Thüringen ca. 730.000 Impfungen an unseren Impfstellen durchgeführt und es kommen 380.000 Impfungen der niedergelassenen Ärzte hinzu. Es sind also insgesamt ca. 1,1 Millionen Menschen, die jetzt für eine Booster-Impfung bis Ende des Jahres infrage kämen. Ziel ist es, bis zum Jahresende mindestens die Hälfte dieser Personen, also ca. 550.000 Menschen, über unser Landesangebot zu boostern. Bisher haben wir 197.000 Menschen bereits ein drittes Mal geimpft, sodass wir bis Jahresende noch 370.000 dritte Impfungen durchführen müssen, um unser Ziel zu erreichen. In den letzten vier Wochen vor Weihnachten erscheinen noch 600.000 Impfungen möglich, wenn wir die Impfstellen und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mitrechnen. Um unser Ziel zu erreichen, fahren wir alle Kapazitäten weiter hoch. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass wir auch durch die Bundeswehr unterstützt werden, da mittlerweile eine Vielzahl an eingestelltem Personal wieder andere Tätigkeiten aufgenommen hat. Wir planen mit über 50 Impfstrecken in ganz Thüringen an 25 Standorten. Dieses entspricht den Kapazitäten, die wir im II. Quartal inklusive der Impfzentren vorgehalten haben. Zusätzlich haben wir 25 mobile Teams im Einsatz, von denen eines eine sogenannte Taskforce für Riegelungsimpfungen ist. Des Weiteren werden zwei Impfbusse betrieben. Bereits im September hat Thüringen mit BoosterImpfungen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen begonnen. Am Anfang war leider die Nachfrage etwas verhalten. Das lag daran, dass die STIKO-Empfehlung leider etwas spät kam. Mittlerweile wurde von den insgesamt 330 Einrichtungen in 221 Pflegeeinrichtungen geboostert. Weitere 54 Termine sind bis Weihnachten vereinbart. Ich hoffe, dass auch die restlichen Pflegeeinrichtungen noch mit hinzukommen. Außerdem wurde eine ganze Reihe Pflegeeinrichtungen durch niedergelassene Vertragsärzte geimpft. Bei den Booster-Impfungen hat Thüringen heute eine Umsetzungsquote von 9,3 Prozent und liegt damit hinter Berlin und Bremen bundesweit auf dem dritten Platz. Wie Sie wissen, hat der Bundesgesundheitsminister die Lieferung des Impfstoffes von BioNTech begrenzt. Das ist für uns vor allem ein logistisches Problem. Ich hatte wie alle anderen Gesundheitsminister dagegen deutlich protestiert. Wir müssen darauf aber auch reagieren. Das heißt, für unsere Aktionen „Impfen ohne Termin“ an allen Thüringer Impfstellen am kommenden Samstag stehen dann vor allem die Vakzine von Moderna und Johnson & Johnson zur Verfügung. Die Limitierung von BioNTech hat uns veranlasst, hier zu agieren. Ich will aber noch mal ganz deutlich sagen, es ist ein logistisches Problem gewesen. Das Vakzin von Moderna bietet einen ebenso hohen Impfschutz. Einzig empfiehlt die STIKO diese Impfung erst für Personen ab 30 Jahren. Die Wirksamkeit dieses Impfstoffes liegt aber laut verschiedenen Studien sogar noch leicht über der von BioNTech. Darüber hinaus ist bekannt, dass es bei diesem Impfstoff im Vergleich mit anderen in Deutschland zugelassenen Impfstoffen die wenigsten Impfdurchbrüche gibt. Das alles spricht also für eine Impfung mit Moderna. Daher mein Aufruf: Wenn Sie über 30 sind, nutzen Sie unsere zusätzlichen Angebote und lassen Sie sich impfen!
(Beifall DIE LINKE)
Ich will auch noch mal hinzufügen, das eine ist die Aktion „Impfen ohne Termin“, aber im Laufe des Novembers/Dezembers werden laufend neue Impftermine im Impfportal hinzukommen, sodass man immer wieder nachschauen kann und weitere Impftermine dann auch verfügbar sein werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, ich konnte hier deutlich machen, dass sich Thüringen in einer Notlage befindet. Die ganze Bundesrepublik befindet sich faktisch weiter in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. In Thüringen ist die Lage besonders schlimm. Um die vierte Welle zu brechen und um Menschenleben zu retten, müssen wir jetzt den Notschutzschalter umlegen. Das heißt, Kontakte, Mobilität reduzieren, riskante Settings unterbinden und meiden, Ungeimpfte vor Ansteckung schützen, aber dabei insbesondere Kinder und Jugendliche und Pflegebedürftige nicht aus den Augen verlieren. Niemand von uns trifft diese Entscheidung leichtfertig. Die vielen negativen Auswirkungen sind uns allen auch bewusst, aber es gilt, abzuwägen und eine Entscheidung zum Schutz der Menschen in Thüringen zu treffen. Ich bitte daher das Hohe Haus um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Wird die Beratung zum Sofortbericht unter Nummer I des Antrags gewünscht? Das ist der Fall. Dann darf ich an der Stelle die Aussprache eröffnen. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses steht die einfache Redezeit zur Verfügung. Ich eröffne die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer I, ebenfalls zum Antrag in Punkt II und ebenfalls zu den entsprechenden Entschließungsanträgen. Ich frage nach den Wortmeldungen, die mir nicht vorliegen. Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen das Wort wünschen, denn hier ist eine Liste mit den Fraktionen geführt. Das Wort hat damit zunächst die Fraktion der AfD – welcher der Abgeordneten möchte reden? Herr Abgeordneter Lauerwald, bitte schön, Sie haben das Wort.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, wir sollen heute darüber abstimmen, ob die Bestimmungen des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes in Thüringen anwendbar sind. Bei den Regelungen, um die es da geht, handelt es sich um fast das gesamte Arsenal von Corona-Maßnahmen, welches wir in 20 Monaten Ausnahmezustand, Freiheitsentzug und gesellschaftlicher Spaltung bereits kennengelernt haben.
(Beifall AfD)
Darüber, dass diese Maßnahmen in Thüringen ergriffen werden können, soll der Landtag jetzt offenkundig regelmäßig befinden. Ich möchte an dieser Stelle nur einen Aspekt der Sache herausgreifen. Das Infektionsschutzgesetz bindet seine Regelungen wiederholt daran, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit notwendig sein sollen. Das bedeutet, dass die Verbots- und Zwangsmaßnahmen – also die Untersagung von Weihnachtsmärkten – tatsächlich geeignet sein müssen, die Virusausbreitung wirksam zu verhindern. Wir wissen aber heute, dass das Maßnahmenarsenal eben nicht dazu geeignet ist. Es ist allein dazu geeignet, die Freiheit zu vernichten und die Gesellschaft zu spalten.
(Beifall AfD)
Das gilt insbesondere für 2G-Regeln und die Einschränkungen für Ungeimpfte. All dies zielt darauf ab, die Menschen zur Impfung zu nötigen, indem man sie de facto mit dem Entzug von Freiheitsrechten erpresst.
(Beifall AfD)
Aber das große Impfversprechen hat sich längst als Illusion erwiesen, und deshalb ist diese Maßnahmenpolitik gescheitert. Wir haben heute höhere Inzidenzen als vor einem Jahr, als noch niemand geimpft war. Das heißt, die Impfungen haben die Ausbreitung des Virus noch nicht einmal ansatzweise zurückgedrängt.
(Beifall AfD)
Außerdem schützen die Impfungen weder vor eigener Ansteckung noch davor, dass geimpfte Personen das Virus weiterübertragen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Und Sie sind wirklich Arzt?) Schließlich ist die Impfung auch keineswegs so unbedenklich, wie man uns glauben machen will. All die Impfversprechungen, die die Regierung gemacht hat, waren nichts als leere Worte. Daher ist der eingeschlagene Weg gescheitert und die Regelungen verdienen nicht unser Vertrauen. Ein WeiterSo darf es nicht geben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Mir wurde angezeigt, dass die Ministerin ihre Redezeit um 8:20 Minuten verlängert hat. Das steht jetzt allen Fraktionen und der Gruppe jeweils zur Verfügung. Ich rufe für die Fraktion Die Linke Herrn Abgeordneten Dittes auf. Bitte schön.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vor allen Dingen liebe Bürgerinnen und Bürger! Seit Beginn der Pandemie im März 2020 sind in Thüringen über 190.000 Menschen erkrankt, gestern kamen 3.236 Menschen hinzu, 4.847 Menschen sind in Thüringen gestorben. Hinter diesen nackten Zahlen stehen Menschen: einzelne Leben, Biografien, Schicksale. Wir sorgen uns – und ich denke, das kann man als Parlament an dieser Stelle auch zum Ausdruck bringen – um die Gesundheit der Erkrankten, und den Hinterbliebenen der Verstorbenen drücken wir unsere Anteilnahme aus.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Aber wir danken vor allem auch denen, die in den letzten Monaten unter wirklich fast unmenschlichen Bedingungen Kraft aufgewendet haben, tatsächlich den Menschen vor Ort in den Krankenhäusern, in den Pflegeeinrichtungen zu dienen, sie am Leben zu erhalten und gesund zu pflegen. Und das allein – auch den Menschen gegenüber – setzt uns in die Verantwortung, heute darüber zu diskutieren, ob wir in Thüringen eine epidemische Notlage feststellen, denn wir müssen dies tun zum Schutz der in Thüringen lebenden Menschen. Es ist keine Floskel, meine Damen und Herren – ich hatte die Zahlen für Thüringen für die vergangenen Monate genannt. Wenn Sie sich bewusst machen, dass 0,8 Prozent der Infizierten am Ende ihrer Erkrankung sterben werden – und wir nehmen die Infektionszahlen vom gestrigen Tag zur Hand –, dann werden 535 Menschen, die gestern als infiziert gemeldet worden sind, am Ende ihrer Erkrankung nicht mehr leben und in Thüringen werden das von den 3.237 Menschen vom gestrigen Tag 26 sein. Wenn wir heute über die epidemische Lage abstimmen, dann tun wir das auch, um das medizinische System – und das ist oft gesagt worden – vor dem Kollaps zu schützen und zu bewahren. Wir reden hier etwas unpersönlich vom medizinischen System, wir tun das vor allem auch darum, um die Menschen, die innerhalb der medizinischen Versorgungsstrukturen arbeiten, vor einem Kollaps zu schützen. Mit dem heutigen Tag werden in Thüringen 111 Menschen intensivmedizinisch behandelt und gleichzeitig beatmet und weitere 100 Patienten werden, ohne beatmet zu werden, intensivmedizinisch behandelt. Wenn wir heute über die epidemische Lage abstimmen und diese für Thüringen feststellen, dann tun wir das auch – und das wurde hier auch von der Ministerin Heike Werner bereits ausgeführt –, um in den nächsten Wochen sicherzustellen, dass Menschen eine notwendige Operation in den Krankenhäusern erfahren können und dass Menschen, die Opfer eines Unfalls geworden sind oder einen Schlaganfall bzw. Herzinfarkt erlitten haben, die medizinische Behandlung in Anspruch nehmen können und erhalten, die sie brauchen, um ihr Leben zu retten. Die Zahlen, die dies begründen, hat Frau Ministerin in ihrem Bericht gegeben, dafür herzlichen Dank, dass Sie uns in aller Offenheit, in aller Schonungslosigkeit die Situation hier in Thüringen geschildert haben. Und der Ausblick zwingt uns dazu, heute zu handeln. Wir müssen diese Feststellung auch treffen, weil der Bund uns rechtlich in die Verantwortung gesetzt hat, die epidemische Lage in Thüringen festzustellen, weil der Bundestag und die Mehrheit der dort vertretenen Parteien verabredet hat, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 24. November hinaus nicht zu verlängern. Meine Damen und Herren, ich will das ganz deutlich sagen: Diese Verabredung ist Ausdruck politischer Handlungsunfähigkeit der Parteien im Deutschen Bundestag.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die Verabredung, die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht weiter fortzusetzen, weiter festzustellen, ist frühzeitig auch mit Blick auf den Bundestagswahltermin, auch mit Blick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen verabredet worden, und die politischen Parteien haben angesichts der Entwicklung trotz gegenteiliger Stimmen und einer sehr breiten öffentlichen Debatte dazu nicht zur Korrektur ihrer frühzeitigen Verabredung finden können. Herr Voigt, ich will es mal in aller Deutlichkeit sagen: Diese Kritik, die ich hier formuliere, ist auch nicht geeignet, jetzt daraus eine parteipolitische Auseinandersetzung zu führen, wie Sie das auch getan haben, sondern es ist eine Auseinandersetzung und eine Kritik, die wirklich alle Parteien auch betrifft, denn ich will mal Ihren langjährigen Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel, CDU-Mitglied, zitieren, der Ende Oktober in einem Interview sagte, in der Union sei man sich einig, dass die epidemische Lage zum 25. November auslaufen solle. Es ist also eine Verantwortung, die alle politischen Verantwortungsträger im Bundestag, wie ich meine, gemeinsam zu tragen haben. Sie dient eben nicht einer parteipolitisch motivierten Auseinandersetzung. Aber – und das muss man in aller Deutlichkeit auch sagen – der Deutsche Bundestag setzt uns damit in die Verantwortung. Denn mit der Entscheidung, die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht zu verlängern, hat der Deutsche Bundestag den Landesregierungen – auch der in Thüringen – einen wesentlichen Teil der zur Verfügung stehenden Instrumente zur Pandemiebekämpfung genommen. Das kann und will ich nicht verstehen. Es war auch von vornherein jedem klar, dass die Länderklausel in den Ländern, in denen sich die Situation wie im Bericht darstellt, ganz zwangsläufig gezogen werden muss. Deswegen war es auch folgerichtig – und das zeigt auch gerade die Absurdität der politischen Entscheidung im Deutschen Bundestag –, dass am selben Tag, als der Bundestag für sich entschieden hat, die epidemische Lage nicht festzustellen, die Ministerpräsidentenkonferenz mit den Ministerpräsidenten aller Bundesländer, einschließlich der Bundeskanzlerin, in einem Beschluss festlegte, dass bei einer Hospitalisierungsinzidenz über 6 von dieser Länderklausel Gebrauch gemacht werden soll. Das zeigt die Absurdität, dass einerseits politische Parteien verabreden, diese epidemische Lage nicht fortsetzen zu wollen, damit den Instrumentenkoffer beschneiden, und gleichzeitig verantwortliche Politiker derselben Parteien verabreden, diese Instrumente zumindest teilweise wieder in Gang zu setzen. Es ist richtig – aber es war ein politischer Fehler im Bundestag –, dass die Länder auch aus diesem politischen Fehler die entsprechenden Konsequenzen ziehen und wir die Eröffnung des Instrumentenkatalogs im Bundesinfektionsschutzgesetz mit dem Beschluss heute hier im Thüringer Landtag auch vornehmen. Meine Damen und Herren, wenn wir heute darüber diskutieren, wie die Situation in Thüringen ist und was an Schutzmaßnahmen notwendig ist, dann tun wir das natürlich auch im Lichte der heute früh von der Landesregierung beschlossenen Corona-Verordnung. Aber ich will es auch noch mal ganz deutlich sagen: Mit unserem Beschluss hier im Thüringer Landtag bestätigen wir weder die Verordnung der Landesregierung, wir treffen auch keine Entscheidung über einzelne Maßnahmen, die die Landesregierung mit dieser Verordnung auf den Weg bringt, wir schaffen die Grundlage dafür, dass ein Teil der in der Verordnung enthaltenen Maßnahmen über den 15.12. hinaus wirken kann und auch anwendbar bleibt. Und wenn ich in Richtung Herrn Kemmerich von der FDP schaue, der heute in den Medien zitiert wird, dass er eine Perspektive gefordert hat, will ich auch deutlich sagen, das ist eine Perspektive, die damit aufgezeigt wird. Es wird nämlich mit diesem Beschluss auch tatsächlich nach außen signalisiert, dass es diese trügerische Hoffnung, die Sie zu vermitteln versuchen, nicht gibt,
(Beifall DIE LINKE)
dass am 15.12., also in weniger Zeit, alles wieder gesellschaftlich nach oben fahren kann. Es ist das Signal, dass wir diese Maßnahmen für gerechtfertigt halten für einen Zeitraum von vier Wochen. Und, Herr Kemmerich, da bin ich ganz bei Ihnen, wenn sich in dieser Zwischenzeit, woran ich nicht glaube, herausstellt, dass die Maßnahmen im Einzelfall unverhältnismäßig seien, dann wird auch diese Landesregierung in der Verantwortung stehen. In dieser Verantwortung steht sie verfassungsrechtlich ohnehin. Dann wird sie auch in dieser Verantwortung stehen, gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen. Aber ich glaube, es ist unredlich, in der jetzigen Zeit tatsächlich eine trügerische Hoffnung zu verbreiten und einen Freedom Day einzufordern. Wir schaffen auch eine Klarheit in der Perspektive, dass wir glauben, die Maßnahmen, die heute ergriffen werden, wofür wir auch die Grundlagen mit dem Beschluss fassen, haben eine Wirkungsdauer über den 15.12. hinaus.
(Beifall DIE LINKE)
Natürlich, meine Damen und Herren, sind die Beschränkungen schmerzhaft, weil wir alle – und da nehmen wir, glaube ich, keinen Menschen in diesem Land aus – eine lang gehegte Hoffnung hatten, zurückzukehren zur Normalität. Diese Rückkehr zur Normalität in das gesellschaftliche Leben ist wieder in weite Ferne gerückt. Meine Damen und Herren, da unterscheiden sich politische Parteien und auch meine Fraktion – ich gehe davon aus, das ist in Ihren Fraktionen nicht anders – nicht von den öffentlichen Diskussionen, die wir derzeit erleben. Wir haben sehr viele unterschiedliche Meinungen zu den einzelnen angeordneten Maßnahmen. Jeder und jede wird dazu eine Auffassung haben, insbesondere die, die jeweils von einer Maßnahme besonders eingeschränkt, besonders betroffen sind. Andere werden Wirksamkeit, Erforderlichkeit und Notwendigkeit einzelner Maßnahmen hinterfragen und in Zweifel ziehen. Bei einzelnen Maßnahmen wird natürlich auch die Praktikabilität und die Umsetzbarkeit hinterfragt. Und jede kritische Frage, die zu den einzelnen Maßnahmen formuliert wird, glaube ich, folgt einer guten und nachvollziehbaren Argumentation, die einzelne Maßnahme betreffend. Wiederum andere werden sagen, die Maßnahmen sind nicht weitgehend genug, weil auch Geimpfte Teil des Infektionsgeschehens sind. Ebenso werden andere die Maßnahmen als nicht weit genug ansehen, weil auch Kinder Teil des Infektionsgeschehens und Teil von Infektionsketten sind. Deshalb will ich an dieser Stelle zu diesen beiden Themen auch noch einige wenige Ausführungen machen. Meine Damen und Herren, wir haben hier an dieser Stelle oft darüber diskutiert, dass Kinder und Jugendliche in den letzten 20 Monaten durch die Beschränkungen der Kontakte auch im privaten Umfeld die besonders Leidtragenden der Pandemie waren: Ich erinnere nur an die zeitweilige Schließung von Pflegeeinrichtungen, dass Eltern und Großeltern nicht mehr besucht werden konnten, durch die Untersagung von Vereinstätigkeiten, die Schließung von Freizeiteinrichtungen, durch die Beschränkungen des sozialen und kulturellen Lebens und nicht zuletzt auch durch die Schließung von Schulen. Kinder waren in den letzten 20 Monaten von der Pandemie und vor allen Dingen auch von den beschränkenden Maßnahmen besonders betroffen. Die Folgen, vor allem aber die kurzfristigen Folgen sind bereits sichtbar: ein starker Anstieg von psychischen Belastungen und Erkrankungen. Wir erleben Lern- und Entwicklungsrückstände und ich sage auch ganz deutlich: Wir müssen feststellen, dass die Folgen für Kinder in dieser Gesellschaft ungleich verteilt sind.
(Beifall DIE LINKE)
Nicht alle Kinder leiden unter den Beschränkungen, unter den Maßnahmen gleichermaßen. Das ist etwas, was wir besonders im Blick haben werden. Dazu komme ich gleich noch mal. Was mich und viele in der Diskussion der letzten Monate störte, ist, dass Kinder und Jugendliche, obwohl nur in den seltensten Fällen von schweren Erkrankungen betroffen, in vielerlei Hinsicht als Indikator und Schutzschild für die Wirtschaft, das Arbeitsleben und auch für die Erlebniswelten der Erwachsenen missbraucht wurden. Meine Damen und Herren, in dieser Gesellschaft sollte es eigentlich genau andersherum sein. Ich finde es richtig, dass Schulen und Kindertageseinrichtungen mit hohen Schutzstandards offenbleiben und Kindern Lern- und Betreuungsangebote weiter erhalten bleiben. Die diskutierte Aufhebung der Präsenzpflicht – so ehrlich muss man sein – wird dazu führen, dass nicht mehr für alle ein Bildungsangebot aufrechterhalten werden kann. Es werden – das will ich noch mal betonen – als Erste diejenigen Kinder in dieser Gesellschaft darunter leiden, die unsere Hilfe am nötigsten haben.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn wir darüber diskutieren, dann muss man sich auch bewusst machen, dass Schule nicht allein ein Ort von Bildungsangeboten ist, sondern Schule eben auch ein Ort sozialer Kommunikation, ein Ort sozialer Interaktion ist, wo Kinder voneinander lernen und sich entwickeln. Deshalb ist es gerechtfertigt, wenn wir aufrufen und mit der Verordnung auch das Signal gesetzt wird, den Schutzschirm in die Richtung der Kinder zu drehen, diesen vor den Kindern aufzuspannen. Deswegen auch der Aufruf, dass statt der Kinder die Erwachsenen auf Feiern, auf Märkte, auf Feste und Konzerte verzichten, damit Kinder und Enkel weiter lernen, Sport treiben können und sich im Verein und mit Freunden treffen können. Das ist unsere Verantwortung.
(Beifall DIE LINKE)
Aber, meine Damen und Herren, es gibt darüber hinaus natürlich noch einen viel wirksameren Schutz für Kinder und Jugendliche in dieser Gesellschaft: Das ist nämlich, wenn sich Menschen, für die eine Impfung das geringere Risiko darstellt als eine Infektion, immunisieren lassen. Ich persönlich – das sage ich ganz offen – verstehe nicht, wie man sich selbst nicht impfen lassen will und sich damit einem ungleich höheren Risiko aussetzt, schwer zu erkranken. Ich habe noch weniger Verständnis dafür, wenn dies auch noch außer Acht lässt, dass jede Impfung auch ein Beitrag für den Schutz zur Eindämmung der Pandemie für besonders gefährdete Menschen ist und gleichzeitig garantiert, dass Menschen jederzeit in den Krankenhäusern behandelt werden können. Natürlich ist die individuelle Freiheit ein wichtiges Gut, aber ich will es vielleicht auch mal anders ausdrücken: Die individuelle Freiheit gibt es nicht einzeln, so paradox das klingt. Individuelle Freiheit gibt es nur, wenn sie für alle gilt.
(Beifall DIE LINKE)
Genau dadurch ist die individuelle Freiheit auch begrenzt. Wie Sie sicherlich wissen, ist in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte genau das auch formuliert. Die stammt aus dem Jahr 1789. Dort heißt es in Artikel 4: „Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet.“ Aber da die individuelle Freiheit nicht nur dadurch bestimmt wird, tun zu dürfen, was man will, sondern auch dadurch, nicht tun zu müssen, was man nicht will, findet auch im Sinne der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte das Unterlassen seine Grenzen, wenn dies die Freiheit anderer gefährdet. Meine Damen und Herren, das ist keine philosophische Debatte. Impfen ist eine Frage der individuellen Freiheit für alle, Impfen ist eine Frage praktischer Solidarität, und deswegen gilt mein und unser Appell an die Menschen in diesem Land: Nutzen Sie die Möglichkeit, sich zu immunisieren! Nutzen Sie die Möglichkeit, sich selbst zu schützen! Leisten Sie einen Beitrag, den Schutz für andere Menschen zu stärken und die Gesundheitsvorsorge in Thüringen und darüber hinaus zu garantieren!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Natürlich – und das will ich auch deutlich sagen – gibt es Zweifel an der Impfung, aber an einer Tatsache kann es keine Zweifel geben: an der Wirksamkeit der Impfung. Natürlich tragen auch Geimpfte zum Infektionsgeschehen bei, aber die Wahrscheinlichkeit, dass Geimpfte sich infizieren oder selbst zur Infektion beitragen, ist ungleich geringer und die Wahrscheinlichkeit, schwer zu erkranken, ist deutlich minimiert. Wenn man sich die Zahlen in Thüringen anschaut, dann ist das Risiko, auf einer Intensivstation mit einer COVID-19-Infektion zu landen, für einen Ungeimpften acht Mal so hoch wie für einen Geimpften. Da wir gerade auch den Redebeitrag der AfD hörten, will ich Ihnen auch mal etwas sagen im Vergleich der Länder und vielleicht auf eine Entwicklung in einem Land verweisen, auf das wir nur selten schauen. Die AfD hat ja im Sommer dieses Jahres den Präsidenten Brasiliens hofiert, weil sie sich im Prinzip dort in der Corona-Politik verortet sah und ihm sehr nahe war. Die Situation in Brasilien führte auch durch eine fehlgeleitete Politik der dortigen Regierung dazu, dass in Brasilien über 610.000 Menschen gestorben sind, also ein Verstorbener auf 347 Einwohner Brasiliens. Wenn Sie sich die Zahlen heute in Brasilien anschauen, dann wird Ihnen auffallen, dass in der Millionenmetropole Rio de Janeiro am letzten Wochenende der letzte Corona-Patient aus dem Krankenhaus entlassen worden ist. Der Grund dafür ist eine Impfquote in Rio de Janeiro von 95 Prozent. Und Sie können die Zahlen in São Paulo nachvollziehen, Sie können auch nach Gibraltar schauen, aber – wie gesagt – auch die Darstellung der Statistik in Thüringen belegt: Impfungen sind wirksam und sie schützen Menschen und sie schützen vor allem auch das Gesundheitssystem und die dort tätigen Menschen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Deswegen kann ich die Landesregierung hier nur unterstützen, dass sie den Weg – wie er dargestellt ist – bei der Impfkampagne fortsetzt und wir auch politisch mit dem Impfappell, der hier genannt worden ist, die Kommunikation in die Öffentlichkeit in diesem Sinne weitertragen. Zurück aber zu den Maßnahmen, die hier auch zur Diskussion stehen. Dazu muss man deutlich sagen, alle Maßnahmen haben zwei Ziele zum Inhalt: Menschen sollen geschützt werden und die Überlastung des Gesundheitssystems soll verhindert werden. Um dies zu erreichen, ist es kausal notwendig, schwere Erkrankungen zu verhindern, die Infektionszahlen zu verringern, Infektionsketten zu durchbrechen, Kontakte zu minimieren und letztendlich Mobilität zu verringern. Und an welcher Stelle der Kette mit welchen Maßnahmen angesetzt wird, ist natürlich eine Frage in Abhängigkeit von der tatsächlichen Gefahr, weil darüber hinaus nur die Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen festgestellt werden kann. Die Frage der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen ist eben nicht individuell zu beantworten oder aus der Sicht eines Einzelnen, der jeweils von der Maßnahme betroffen ist. Ich sage Ihnen auch ganz deutlich, meine Damen und Herren: Politik steht in der Verantwortung – so nachvollziehbar das im Einzelfall auch ist –, sich nicht zum Fürsprecher einer Interessengruppe zu machen, sondern auf die Gesellschaft als Ganzes zu schauen. Man läuft damit natürlich Gefahr, dass man von keiner Seite Beifall erhält. Aber Beifall mag der Antrieb des Politikers sein, Aufgabe von Politik ist es, verantwortliche Entscheidungen für alle zu treffen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Deswegen, bei allem Verständnis für Kritik, die ich bei einzelnen Maßnahmen teile – und ich bin auch nicht, Herr Ministerpräsident, mit jeder einzelnen Maßnahme einverstanden oder davon letztendlich bis zum letzten Punkt überzeugt –: Die Herausforderung, vor der wir stehen, ist also nicht, eine einzelne Maßnahme für sich zu betrachten, sondern sie als Teil eines komplexen Maßnahmenpakets und als ein Baustein in einer Schutzkette zu verstehen und eben auch zu diskutieren. Deswegen ist die Entscheidung zu den Weihnachtsmärkten auch folgerichtig, so bitter sie ist. Ich kann nachvollziehen, dass derjenige, der einen Stand auf einem Weihnachtsmarkt hat, aus seiner Situation, aus seinem Blickwinkel sagt: 2G, eingezäunt, mit Zugangskontrollen; der Weihnachtsmarkt ist als solcher sicher. Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Aber ich will auch die Zahlen nennen: Der Weihnachtsmarkt in Erfurt öffnet an jedem Tag für 6.000 Menschen, das sind über einen Öffnungszeitraum von 30 Tagen 180.000 Menschen, die allein zu diesem Zweck mobilisiert werden, nicht gerechnet dabei die Menschen, die aus der Region aufgrund dort abgesagter Weihnachtsmärkte vergeblich nach Erfurt kommen. Und diese Menschen begegnen sich, diese Menschen benutzen Verkehrsmittel, diese Menschen begegnen sich in weiteren öffentlichen Räumen vor und nach dem Besuch des Weihnachtsmarkts. Das ist eben ein Beitrag, tatsächlich Mobilität zu erzeugen, Kontakte zu erhöhen. Das ist nicht die Entscheidung, die gerade ansteht, nämlich Infektionsschutz im Sinne der von mir genannten kausalen Kette zu betreiben, wo es darum geht, Kontakte zu minimieren. Das erreicht man durch Mobilitätsbeeinträchtigung, durch Mobilitätsrückgang. Der Weihnachtsmarkt ist ein Schritt in die andere Richtung. Deswegen – so schwer wie die Entscheidung auch fällt – halte ich sie für nachvollziehbar und gerechtfertigt.
(Beifall DIE LINKE)
Mir ist natürlich auch eines klar – und das sagen wir auch in aller Deutlichkeit –, eine Entschädigung für die Gewerbetreibenden, die auch unter diesem ganz konkreten Beschluss, unter dieser konkreten Maßnahme zu leiden haben, ist notwendig. Deswegen ist der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen Donnerstag, die Überbrückungshilfe III Plus inklusive der Neustarthilfe bis zum März fortzusetzen, der richtige Weg. Wir werden auch im Thüringer Landtag nachfragen, ob die verabredeten weiteren Maßnahmen, insbesondere zur Unterstützung der Weihnachtsmärkte und der dort tätigen Gewerbetreibenden, in Administrationsverantwortung der Länder dann auch wirklich schnell Umsetzung finden und greifen. Das werden wir gemeinsam diskutieren und beraten und da natürlich auch die Ministerpräsidenten in ihrer Gesamtheit und die Bundesregierung in die Pflicht nehmen. Meine Damen und Herren, abschließend: Politische Entscheidungen haben natürlich Einfluss auf das Infektionsgeschehen, auf die Ausbreitungsgeschwindigkeit, auf die unmittelbaren lang- und mittelfristigen Folgen, insbesondere bei den langfristigen Folgen auch durch die Beschränkungen, die vorgenommen werden. Wir haben eine Situation, in der wir gerade auch über diese Maßnahmen diskutieren, in der es keinen gesellschaftlichen Konsens darüber gibt, was das richtige Maß von Lebensrisiko auf der einen Seite und grundrechtsbeschränkendem Gesundheitsschutz auf der anderen Seite anbetrifft. Dass es diesen gesellschaftlichen Konsens nicht gibt, Herr Montag, das sehen wir, glaube ich, in unseren Postfächern jeden Tag, wenn wir unsere Computer öffnen. Jede Entscheidung, egal, wie sie ausfällt, findet einen nennenswerten Anteil an wahrnehmbaren kritischen Stimmen und ich kann heute nicht mit Sicherheit sagen, welches Konzept das richtige war. Das sehen wir auch, wenn wir Zahlen im internationalen Vergleich betrachten, zwischen Ländern, die durchaus sehr unterschiedliche Konzepte in den letzten Monaten verfolgt haben. Wir werden uns also auch hier im Landtag noch in vielen Gesprächen und in vielen Debatten damit auseinandersetzen, was der richtige Weg sein wird, was der richtige Weg gewesen wäre. Wir werden bei der Beantwortung dieser Frage auch in Zukunft noch zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, weil die Kriterien für die Erfolgs- und Misserfolgsmessung auch unterschiedlich gewichtet sein werden. Aber diese Debatten, meine Damen und Herren, werden notwendig sein, weil sie Erfahrungen sammeln, zusammentragen und bewerten, die zukünftig Grundlage künftiger Konzepte zur Pandemiebekämpfung sein werden. Zu dieser Auswertung – das will ich aus linker Sicht sehr deutlich sagen – der Pandemiebekämpfung gehören auch die Fragen der ungleichen Lastenverteilung der Pandemiefolgen und auch der nicht immer gerechten Kompensation. Dazu gehört auch die Neubewertung von Arbeitsinhalten und Beschäftigungsverhältnissen in der Gesellschaft. Dazu gehören auch notwendige Entscheidungen zur Neuorganisation des Gesundheitswesens.
(Beifall DIE LINKE)
Heute haben wir als Landtag aber darüber zu befinden, ob wir für einen Zeitraum von maximal drei Monaten der Landesregierung einen Katalog an Schutzmaßnahmen zur Verfügung stellen, aus dem die Landesregierung verantwortungsvoll, abwägend und verhältnismäßig diejenigen auswählt, die angesichts der epidemischen Lage umgesetzt werden müssen. Ich halte die Feststellung der epidemischen Lage für erforderlich und bitte Sie um die Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege Dittes. Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion Herr Prof. Voigt.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger, wir diskutieren heute über die epidemische Lage in Thüringen. Eigentlich diskutieren wir über die Corona-Situation in Thüringen. Wenn man sich die Zahlen mal anschaut, dann wird ziemlich schnell klar, dass die Lage in Thüringen ernster ist als in den meisten anderen Bundesländern. Wir haben den zweithöchsten Inzidenzwert, über 720. Wir haben mit weitem Abstand die höchste Hospitalisierungsrate. Wir haben mittlerweile die Ankündigung aus Suhl, dass die Blutkonserven knapp werden. Wir haben keine existierende digitale Kontaktnachverfolgung. Wir haben kaum Impftermine. In Erfurt, Jena, Weimar, Gotha, Greiz, Ilmenau, Nordhausen oder in Schmölln sind entweder gar keine oder nur noch vereinzelte Termine zu erreichen. Unsere Testinfrastruktur ist kaum ausgeprägt, obwohl wir heute mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz 3G einführen. Schulen in unterschiedlicher Größenordnung und unterschiedlicher Belegungsstärke, ob Grundschulen, Regelschulen, melden sich – die Zahlen variieren; ich habe heute erst wieder Anrufe von zwei Schulen bekommen –, dass es keine Testkonzepte gibt. Bei den Kindertagesstätten haben wir kein landeseinheitliches Testkonzept. 19 ITS im Freistaat sind nur noch eingeschränkt betriebsfähig. Das ist die Situation in Thüringen. Wenn man sich das anschaut, dann ist das nicht nur eine epidemische Lage, dann ist das eigentlich der Kontrollverlust des Landes. Und was es eigentlich braucht, ist der Katastrophenfall in Thüringen, denn das ist das, was ich momentan beschrieben habe.
(Beifall CDU)
Jetzt ist schon von mehreren Vorrednern auf die Frage eingegangen worden, was hier eigentlich zu diskutieren ist und warum wir uns heute hier zu dieser Sondersitzung zusammentreffen. Ich will es noch mal sagen: Der Bundestag hat in der letzten Woche darüber befunden, dass eine epidemische Notlage nationaler Tragweite eben nicht mehr existiert, obwohl wir mittlerweile in Thüringen, in Bayern, in Sachsen, aber natürlich auch in der ganzen Republik Zahlen haben wegen der Delta-Variante, wegen niedrigerem Impfschutz, die uns einfach flächendeckend eine epidemische Notlage bescheinigen. Und was passiert damit? Damit passiert, dass der Instrumentenkasten, den man für die Pandemiebekämpfung braucht, einfach viel schwächer ausgeprägt ist; und wo der Virus und die Virusbestände Höchststände feiern, sind wir nicht in der Lage, ausreichend darauf zu reagieren. Das ist ungefähr so, als wenn man bei einem sich immer stärker ausbreitenden Brand die Feuerwehr mit ihren leistungsfähigsten Löschfahrzeugen wieder nach Hause schickt. Das ist das, was wir momentan hier machen. Das ist eine verantwortungslose Entscheidung. Das ist ein Fehler. Der wird auch wieder korrigiert werden, da bin ich mir sicher. Aber es führt am Ende eben dazu, dass Thüringen, dass die Bundesländer nach dem 15. Dezember schlechter aufgestellt sind, und deswegen haben wir uns in unserem Antrag auch dafür eingesetzt zu sagen: Es braucht diese epidemische Notlage nationaler Tragweite, damit Deutschland reaktions- und aktionsfähig ist.
(Beifall CDU)
Jetzt ist suggeriert worden – ich habe mir die Pressekonferenz in der letzten Woche sehr genau angeschaut –, dass heute der Thüringer Landtag darüber entscheidet, ob Weihnachtsmärkte auf- oder zugemacht werden. Als ob wir über die Verordnung entscheiden könnten. Das können wir hier nicht. Das kann hier keiner in diesem Hohen Haus, und das hat mehrere Gründe. Ich will aber erst noch mal die Rechtsfolge erklären. Dieses Misstrauensvotum, was ich gerade dem Beschluss zum neuen Bundesinfektionsschutzgesetz ausgesprochen habe, hat die Landesregierung auch gemacht. Denn sie hat nämlich basierend auf dem alten Bundesinfektionsschutzgesetz ihre Verordnung auf den Weg gebracht. Das alte Bundesinfektionsschutzgesetz gab einen großen Katalog und Instrumentenkasten, die Laufzeit bedeutete, dass man bis Mitte dieser Woche – also genau genommen bis heute – eine Verordnung vorlegen muss, die dann noch bis zum 15. Dezember die Chance bietet, auf der Basis des alten Bundesinfektionsschutzgesetzes zu agieren. Und genau mit dieser Situation hat die Landesregierung auch gesagt, dass sie mit dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz nicht zufrieden ist. Darauf hat sie ihre Verordnung erlassen – eine Verordnung, die ich noch nicht kenne. Ich habe die Verordnung noch nicht in der Hand.
(Beifall AfD, CDU, Gruppe der FDP)
Eine Verordnung zu verkünden, ist am Ende natürlich nicht nur eine Pressekonferenz, sondern es ist am Ende auch harter Text. Wenn man sich das anschaut, dann passiert doch Folgendes – und diese Frage darf ja schon auch noch mal gestellt werden –: Diese Verordnung – nach dem, was man jetzt alles gelesen hat – ist kein Wellenbrecher. Aber diese Verordnung – und die Bürgerfragen kommen doch bei jedem Einzelnen dieser Fraktionen hier an, die Bürger fragen doch: Wann wird die in Kraft gesetzt, wann gilt die, was steht drin, was heißt das konkret? Ich will es jetzt mal übersetzen: Die Landesregierung muss bis heute Abend 23.59 Uhr diese Verordnung in Kraft setzen. Wenn sie es morgen macht, ist sie nicht mehr gültig, weil sie sich dann nämlich auf das neue Bundesinfektionsschutzgesetz beziehen müsste, und dementsprechend muss sie es heute machen. Ich formuliere es jetzt mal für den Thüringer Bürger: Heute Nachmittag wird irgendwann ein Kind geboren, das nennt sich Verordnung, das wird dann bekannt gegeben und ab morgen dürfen Sie sich genau an diese Regeln halten, die Sie heute noch gar nicht nachlesen durften. Das ist die Realität, und das zeugt nicht von handwerklichem Können, das zeugt nicht von einem Vertrauen, was es braucht, und es zeugt vor allen Dingen auch nicht davon, dass das, was hier eingefordert worden ist, nämlich Klarheit, Vertrauen und Gemeinsamkeit, tatsächlich ernst gemeint wird.
(Beifall CDU)
Ich will, wenn wir über Vertrauen reden, noch einmal daran erinnern, wie die letzte Woche ablief. Am Montag vergangener Woche behauptete der Bildungsminister Holter zum wiederholten Mal im MDR, dass alle Thüringer Schulen mit ausreichend Tests versorgt seien. Jetzt muss man nicht dem Testmelder der CDU glauben.
(Unruhe DIE LINKE)
Na ja, gut, dass Sie jetzt Mitarbeiter darauf setzen, um den Testmelder der CDU-Fraktion zu diskreditieren, das ist mir schon klar.
(Unruhe DIE LINKE)
Ich kann Ihnen die Schulen nennen, wo das der Fall ist, und ich kann Ihnen auch die Orte nennen, wo das der Fall ist, weil die sich nämlich tatsächlich bei mir melden. Und wenn das die Situation ist, muss man doch mal eines ganz klar sagen: Montag letzter Woche sagte der zuständige Minister, es seien genügend Tests da, tatsächlich ist das nicht der Fall und tatsächlich leiden Schüler darunter, weil die jetzt nämlich einfach mal pauschal in Quarantäne gehen müssen oder gar keine Testregie mehr haben.
(Beifall CDU)
Am Dienstag hören wir, dass die hohen Inzidenzen in Thüringen ja der Nähe zu Tschechien geschuldet sind. Es gibt ein Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt, das das mal über eine monatelange Studie untersucht hat, deren Detailuntersuchung genau dazu kommt, dass es diese Tschechien-Ausrede eben nicht gibt. Und ich will jetzt mal eines sagen: Bodo Ramelow hat hier gesagt, in aller Öffentlichkeit, er ist der oberste Krisenmanager des Landes. Und ich hätte auch erwartet, Herr Ministerpräsident, dass Sie heute hier eine Regierungserklärung abgeben, denn Sie sind der verantwortliche Regierungschef dieses Landes, und das ist etwas, was wir hier gebraucht hätten.
(Beifall CDU)
Am Donnerstag – darauf verwies Ministerin Werner gerade – gab es den Widerstand der Landkreise gegen das Thema „PCR-Test in 2G-Branchen“. Was Sie nicht erwähnt haben, ist, dass Sie am Montag selbst schriftlich gegenüber den Landkreisen erklärt haben, dass dieses PCR-Testregime nicht mehr funktionsnötig ist. Das haben Sie selbst schriftlich erklärt. Das zeigt letztendlich nur eines – auch da wieder handwerklich schlecht gemacht –, dass es eine vollkommen unpraktikable Lösung gewesen ist, die Sie vorgeschlagen haben, die nicht umsetzbar ist, weil mittlerweile alle Laborkapazitäten in Thüringen erschöpft sind. Deswegen: Egal, welcher politischen Couleur, ob jetzt SPD, CDU oder Unabhängige,
(Unruhe DIE LINKE)
alle haben erklärt, dass sie das nicht umsetzen werden. Das war quasi das Misstrauensvotum der Landräte gegen das, was Sie da vorgeschlagen haben.
(Beifall CDU)
Und dann passierte Folgendes: Am Freitag letzter Woche schlug – meiner Meinung nach zu Recht – Georg Maier vor, nachdem die MPK gehalten wurde, nachdem das Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst wurde, bitte eine zügige Kabinettssitzung zu machen. Die hat nicht stattgefunden, und genau deswegen sind wir jetzt in dieser zeitlichen Verstrickung, in der wir sind, wo die Bürger nicht genau wissen, was morgen in Thüringen gilt, weil schriftlich noch nichts vorliegt.
(Beifall CDU)
Genau aus diesem Grund kann ich Ihnen sagen: Wenn man den rechtlichen Rahmen bei Lichte betrachtet, ist eines vollkommen klar, nämlich dass Sie bis zum 15.12. Gelegenheit haben, aus dem vollen Instrumentenkasten dieses Landes zu schöpfen. Darauf basiert die Verordnung. Das haben alle anderen ostdeutschen Bundesländer auch gemacht – alle. Die Sachsen als Erste und alle anderen haben nachgezogen, weil alle davon ausgehen, dass sich die epidemische Lage nationaler Tragweite natürlich in der nächsten oder übernächsten Woche verändert. Genau aus dem Grund kann ich Ihnen nur sagen, all das, was ich Ihnen jetzt von Montag bis Donnerstag oder Freitag beschrieben habe, führt nicht dazu, dass der Landtag mehr Vertrauen in den Verordnungsgeber hat, nämlich in die Landesregierung; fernab von der Frage, dass man schon auch mal sachliche Nachfragen stellen kann, zum Beispiel: Wenn Weihnachtsmärkte verboten sind, aber auf der anderen Seite öffentliche Veranstaltungen bis 1.000 Leute möglich sind, dass da natürlich Leute ins Zweifeln kommen, ist doch vollkommen nachvollziehbar. Dass öffentlicher Nahverkehr mit 3G sein soll, aber diejenigen, die aus dem ländlichen Raum mit dem Bus zum Testzentrum kommen sollen, das einfach gar nicht können, weil sie gar nicht in den Bus hineingelassen werden, all das sind die Inkonsistenzen und die funktionieren nicht. Deswegen lehnen die Leute so etwas auch ab. Das kostet Vertrauen. Wir im Hohen Haus wollen gemeinsam Vertrauen schaffen.
(Beifall CDU)
Wenn ich mir das anschaue, dann kann ich nur eines sagen: Das, was wir gemeinsam erreichen wollen – und so verstehe ich auch die heutige Sitzung –, ist im Prinzip ein Auftakt zu einer Diskussion, was die richtigen Leitplanken für eine Landesregierung sind, während ein Großteil der Thüringer Bürger nicht mehr das Vertrauen hat, dass die Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um den Wellenbrecher zu organisieren. Das haben wir als CDU-Fraktion mit unserem Änderungsantrag zu erreichen versucht, indem wir nämlich gesagt haben, es braucht nicht nur die rechtliche Inkraftsetzung dessen, was die Landesregierung machen kann oder eben nicht, sondern es braucht tatsächlich auch eine Antwort auf die Anfragen, die jeder von uns in seinem Büro bekommt, nämlich die Anfrage von Pflegekräften, die am Ende oder am Rande des Zusammenbruchs sind, die Anfrage von Erziehern, was das eigentlich bedeutet, Testregime tatsächlich praktisch in den Kindertagesstätten umzusetzen, die Anfrage von Unternehmen, wie man jetzt 3G tatsächlich entweder bezahlen soll oder nicht. Genau diese Rahmensetzung wollten wir mit dem Änderungsantrag gehen, weil wir gesagt haben: Jawohl, es braucht auch inhaltliche Leitplanken, die sich an den Dingen orientieren, die dieses Land jetzt braucht. Die Leitplanke lautet erstens: Wie kann Testen aussehen? Wie kann Impfen aussehen und wie können Kontaktbeschränkung und Kontaktnachverfolgung aussehen? Aus dem Grund haben wir eben auch vorgeschlagen, dass es für Schülerinnen und Schüler PCR-Pooltests geben soll – so wie in Bayern –, weil wir eben auch glauben, dass es flächendeckend funktionierende Tests gibt. Aus dem Grund haben wir vorgeschlagen, dass die Kindertagesstätten tatsächlich auch in die Lage versetzt werden sollen, mit einem landesweit einheitlichen Testkonzept zu agieren, damit Eltern sich sicher sind und nicht das Gefühl haben, dass es auf dem Rücken unserer Kinder zu einer schleichenden Durchseuchung kommt. Herr Dittes hat das hier ausgeführt. Ich kann das unterstützen. Ja, die Kinder und Jugendlichen sind diejenigen, die am meisten betroffen sind. Aber tatsächlich ist unser Auftrag, sie zu schützen. Das passiert zumindest in den Kindertagesstätten momentan nicht landeseinheitlich.
(Beifall CDU)
Denn der Auftrag für eine Landesregierung muss doch sein, die Infrastruktur für diese Pandemiebekämpfung auch tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Jetzt kann man über Testzentren viel reden, Frau Ministerin Werner, aber eines ist schon klar, wir haben momentan in Thüringen nicht genügend Testzentren zur Verfügung, um dem Anspruch gerecht zu werden, 3G tatsächlich in Thüringen flächendeckend umzusetzen.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Wer
hat sie denn geschlossen?)
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wer
war denn das?) Aus diesem Grund kann ich Ihnen nur sagen, dass das Thema „Testzentren“ etwas ist, was uns massiv beschäftigen wird. Deswegen steht es auch in unserem Antrag.
(Beifall CDU)
Zum Thema „Impfen“: Herr Lauerwald, nach Ihrer Rede verstehe ich das auch, weil ich Ihnen eines sagen kann: Die Delta-Variante und das Thema „Impfen“ ist etwas, das schon den Unterschied macht vom Jahr 2020 zum Jahr 2021. Gäbe es diese Impfung nicht, das sage ich Ihnen, und gäbe es die Delta-Variante, dann würden wir hier alle das Licht ausmachen. Aus dem Grund bin ich sehr froh, dass es den Impfstoff gibt, in Deutschland entwickelt, und dass der Menschen schützt. Sie als Mediziner sollten da eines Besseren belehrt sein.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Ich halte auch den Impf-Appell – von Ministerin Siegesmund und anderen initiiert – für richtig, weil der natürlich hilft, das Impfen auch noch mal in der Öffentlichkeit darzustellen. Aber auch da muss man sich ehrlich machen. Die Kapazitäten werden momentan von denjenigen belegt, die boostern, aber es sind nicht diejenigen, die wir neu hinzugewinnen. Es gibt ganz wenig Leute, die sich jetzt in die Erstimpfung begeben. Aus dem Grund muss natürlich unsere Frage immer auch in die Richtung gerichtet sein: Was heißt es eigentlich, wenn du geimpft bist? Unser Versprechen war bisher immer: Wenn du geimpft bist, hast du mit weniger Einschränkungen zu rechnen als diejenigen, die ungeimpft sind. Ich sage das hier auch in aller Klarheit: Der Egoismus einiger darf nicht die Mehrheit, die sich wirklich an die Regeln hält, beeinträchtigen, und das muss immer auch Bewertungsmaßstab jeder Maßnahme sein.
(Beifall CDU)
Wenn wir auf das Impfen schauen, auf unseren Antrag: Dort machen wir konkrete Vorschläge, wie man das beschleunigen kann. Ich weiß, dass Apotheken das nachsuchen, dass niedergelassene Ärzte außerhalb ihrer Praxis das nachsuchen. All das sind konkrete Maßnahmen, wie wir auch Leitplanken geben können, um das Pandemiemanagement der Landesregierung bis zum 15. Dezember und darüber hinaus – wie man hört, ist ja die Verordnung bis zum 21.12. geplant – anzugehen. Auch beim Thema „Auffrischungsimpfung“ stellen wir gerade die Priorisierung besonders vulnerabler Gruppen in den Blickpunkt. Es kann doch nicht angehen, dass in Thüringer Pflegeeinrichtungen Menschen wie die Fliegen sterben, weil wir es nicht schaffen, rechtzeitig die Boosterimpfung dort hinzubekommen. Das kann doch nicht unser Anspruch sein – der eines modernen Industrielandes –, auch da braucht es beherzteres Zugreifen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Dann geht es natürlich in einem dritten Punkt auch um die Frage, das Gesundheitssystem zu sichern. Deswegen schlagen wir auch vor, wie man pflegerisches Personal unterstützen kann durch Medizinstudenten, durch Pflegeberufe, die sich in der Ausbildung befinden. Alle Personalreserven, die es zu aktivieren gibt, müssen wir aktivieren. Nur wenn das funktioniert, werden wir tatsächlich diesen Kollaps verhindern, vor dem unsere Kliniken stehen, von den 19 ITS, die nur noch beschränkt arbeitsfähig sind – all das werden wir nur so erreichen. Und logischerweise: Die zusätzlichen Bettenkapazitäten zu erhöhen, ist ein wesentlicher Anspruch unseres Antrags. Aber auch da zur Ehrlichkeit: Das eine funktioniert nur, wenn Sie es auch schaffen, Pflegepersonal zu haben, dass das andere abholt. Nur der Konkurrenzkampf, den wir uns momentan leisten – nämlich zwischen denjenigen, die vielleicht Herz-, Schlaganfall- oder Krebspatienten sind, und denjenigen, die COVID-Patienten sind –, ist nicht das geeignete Mittel, das wir hier brauchen. Umso wichtiger ist es also, dass wir im Besonderen in diesem Bereich auch nachsteuern. Und ein letzter Punkt, was unseren Antrag angeht: Wir haben gerade auch das Thema „Personennachverfolgung“ in den Mittelpunkt gestellt. Wir haben hier schon häufiger darüber diskutiert und ich kann es nur noch mal sagen: Es macht eben einen Unterschied. Informieren Sie sich in Hamburg, informieren Sie sich in Niedersachsen! Ich habe es mir dort auch noch mal angeschaut, weil es mich interessiert hat. Es gibt einen direkten Zusammenhang in der Frage, dass Gesundheitsämter eben nicht in die Grätsche gehen, so wie es mittlerweile fünf oder sechs in Thüringen machen, weil sie sagen, wir kommen nicht mehr hinterher. Und, Frau Ministerin, es gibt mittlerweile positive Fälle, die den Bescheid noch gar nicht haben und weiter draußen rumlaufen. Mittlerweile gibt es Landkreise, die sagen: Geht doch mal in die Quarantäne! Das ist kein funktionierendes Gesundheitssystem. Der Kern des Problems ist, dass wir es nicht geschafft haben, eine vernünftige Kontaktnachverfolgung zu organisieren. Andere Bundesländer haben das, zum Beispiel Hamburg oder Niedersachsen, und es ist total egal, ob es CWA ist, ob es Luca ist oder whatever. Aber das System funktionsfähig zu haben, schützt tatsächlich Menschenleben. Dass wir das nicht haben, das ist wirklich ein Versäumnis, das ist ein Versagen.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja, der
Bundesregierung!) – Nein, das ist nicht die Bundesregierung, das sind die Bundesländer, die es einführen mussten. Und Thüringen ist eines von drei Bundesländern, das es halt nicht getan hat oder in einer Art und Weise getan hat, dass es nicht funktionsfähig ist, sonst würden jetzt nicht sechs oder sieben Gesundheitsämter sagen, sie können das nicht mehr gewährleisten. Und das in der Summe unseres Antrags betrachtet, also mit konkreten Vorschlägen, wie man im Impfen, wie man im Testen, wie man das Schützen der Gesundheitseinrichtungen begeht, wäre für uns der sinnhafte Weg gewesen zu sagen: Wir haben auf der einen Seite eine Verordnung, die da draußen ist, die noch keiner in diesem Hohen Haus kennt, wir haben auf der anderen Seite aber eine Zeitachse, die uns bis zum 15.12. gemeinsame Sicherheit gibt, weil es diese Ausnahmeregelung gibt. Und in dieser inhaltlichen Diskussion geben wir der Landesregierung als gemeinschaftliches Signal aus dem Hohen Haus mit, wie wir die Corona-Pandemie gemeinsam eindämmen, weil wir in den letzten Wochen und Monaten festgestellt haben, dass verschiedene Dinge, die Sie angepackt haben, nicht auf die Art und Weise funktionieren. Deswegen kann ich nur sagen: Ich bin tief enttäuscht, dass wir den Änderungsantrag heute hier nicht mit auf die Tagesordnung bekommen haben, weil, unser gemeinsames Ziel sollte es doch sein, den Kontrollverlust zu verhindern, den Menschen Vertrauen zu spenden und Corona gemeinsam zu besiegen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege Voigt. Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion Abgeordneter Hey.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Voigt, es gibt sicherlich viel Grund zur Kritik, die man bei der derzeitigen Lage auch vorbringen kann. Was Ihren Änderungsantrag betrifft und Ihre Enttäuschung, der ist nicht weg, es gibt ihn quasi umgewandelt noch als Entschließungsantrag. Was wir damit vorhaben, werde ich Ihnen gleich noch sagen. Ich will aber auch sagen, Herr Voigt, man muss aufpassen. In so einer ernsten Situation, in so einer Lage, in der sich unter anderem auch der Freistaat Thüringen befindet, muss man auch als Opposition abwägen und abschätzen können, ob man eine Kritik vorbringt oder ob man hier vorn hingeht und den Eindruck erweckt, als hätten Sie zwei Lieblingssportdisziplinen, das eine ist Vorwerfen, das andere ist Nachtragen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Man kann das gern machen, aber ich glaube, in der Sache sind wir gar nicht so weit auseinander und auch nicht getrennt. Ich will jetzt auch nicht wiederholen. Wir haben einen Sofortbericht der Landesregierung gehört; Frau Werner, vielen Dank. Dass die Lage ernst ist, das wissen wir alle selbst. Auf den Paradigmenwechsel muss ich auch nicht mehr groß eingehen, weil das meine Vorredner auch schon gesagt haben. Nur aber auch noch mal von meiner Stelle: Das ist schon bemerkenswert, dass der Bund sagt, wir erklären jetzt die Pandemie quasi auf bundesweiter Ebene für beendet, und delegiert damit im Grunde dieses Recht, zu erklären, dass die Pandemie trotzdem noch weiterwirkt, auf die Länder. Ich gestatte mir mal, hier von meinem Recht als Abgeordneter auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen. Das mache ich nicht sehr oft, aber ich will es wirklich mal in großer Überzeugung sagen: Bei dem, was sich in Deutschland in den letzten Wochen abgespielt hat, war das wirklich eine falsche Entscheidung, die der Bund da getroffen hat.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Ich habe das nicht zu verantworten, ich muss jetzt damit umgehen. Meine Vorredner haben es in der Debatte auch bereits angesprochen. Das heißt aber, dass der Bund gleichzeitig sagt, ihr müsst in den Ländern aus den Parlamenten heraus jetzt eure Regierung quasi in die Lage versetzen, wenn ihr die pandemische Notlage weiterhin erklärt, dass die Regierung auch Maßnahmen treffen kann, um dieser Pandemie entgegenzuwirken. Die Landesregierung hat heute überzeugend vorgetragen, wie ernst die Situation ist. Wir reagieren jetzt mit unserem Antrag, der vorliegt, indem wir sagen, wenn das so ist, dann müsst ihr als Landesregierung eine Art Werkzeugkasten bereithalten, um in dieser Lage auch entsprechend Maßnahmen treffen zu können, zum Beispiel auch im Wege der Verordnung. Das ist ein bisschen schwierig, weil viele Leute – Herr Voigt hat es angesprochen und auch Herr Dittes ist darauf eingegangen – vor dieser Sitzung geglaubt haben, zum Teil auch durch Medienberichterstattung befeuert, wir fetzen uns jetzt hier in Sachen 2G in der Sauna und auf Weihnachtsmärkten und jeder Einzelmaßnahme in dieser Verordnung, die da drinsteht, und legen das dann irgendwie mit Beschlüssen mehrheitlich fest. Natürlich können wir über den Inhalt dieser Verordnung hier auch trefflich diskutieren.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wir ken-
nen sie nicht!) Ich will auch gern mal darauf eingehen, weil die Kollegen Lauerwald und Aust das auch vorhin gemacht haben. Es geht beispielsweise – und das wird im Moment sehr kontrovers diskutiert – um die Schließung der Weihnachtsmärkte. Ich weiß ja nicht, wie es Ihnen geht, wenn Sie Ihr Handy-MailFach aufmachen, das Handy explodiert oder das Postfach, die Mails laufen quasi über. Das ist ein Beispiel. Ich verstehe den Oberbürgermeister der Stadt Erfurt zumindest, wenn er sagt, diejenigen, die verantwortungsbewusst waren, die sich an die Empfehlung gehalten haben, die sich haben impfen lassen, werden durch eine Schließung der Weihnachtsmärkte jetzt benachteiligt. Das kann man so sehen. Aber man muss dann auch sehen, wir liegen derzeit bei den Infektionszahlen in einem Kopfan-Kopf-Rennen mit Sachsen und Bayern. Herr Voigt hat vorhin auch noch mal darauf abgestellt. Wir beobachten mittlerweile ansteigende Todeszahlen, und vor allem sind wir Spitzenreiter bei der Belegung der Intensivbetten – ein Index von 18, habe ich vorhin gehört. Ich will klar sagen, was das heißt. Wir haben in Erfurt – die Daten sind von heute Morgen 6.00 Uhr von mir frisch rausgesucht worden – 68 Intensivbetten. Belegt sind 61, 30 davon übrigens mit COVID-Patienten, 12 davon werden beatmet und es sind noch sieben Betten frei; in Gera 48 Betten, 42 sind belegt. Dort werden sechs Leute beatmet. Für ganz Gera plus Umgebung noch sechs Betten, die frei sind. In Weimar ist gerade mal noch ein Bett frei, im Ilm-Kreis noch ein Bett. Wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, wie viele im Kyffhäuserkreis noch verfügbar sind? Null. In Jena null, in Sömmerda null, im Saale-Orla-Kreis zum Stand jetzt: null – kein einziges Intensivbett mehr. In meiner Heimatstadt Gotha haben wir 19 Intensivbetten. Da liegen zehn COVID-Fälle. Wir haben noch vier freie Betten. Wenn in diesem Moment, wo wir hier über Weihnachtsmärkte, über Verordnungen reden, kurz vor Gotha ein schwerer Verkehrsunfall mit fünf oder sechs Schwerverletzten passiert, was ist denn dann? Das hat dann nichts damit zu tun, dass die Kritiker sagen, na ja, aber so ein Weihnachtsmarkt und mit 2G und unter freiem Himmel und die sind alle geimpft und halten sich daran. Wissen Sie, Sie können an den Zugängen zu einem Weihnachtsmarkt kontrollieren, ob die Leute geimpft sind. Sie können die Zugänge genau kontrollieren in der Frage der Quantität. Sie können abmessen, sind da wirklich 2.000 oder 1.000 drin. Aber eins können Sie nicht, Sie können nie vorhersagen, ob nicht unter den Geimpften auch Menschen sind, die das Virus in sich tragen, also unbemerkt, und Sie können nicht vorhersagen, wie das ein anderer Geimpfter oder Genesener neben Ihnen verträgt, weil seine Impfung länger als ein halbes Jahr zurückliegt, weil er gerade nicht so viele Antikörper hat. Da gibt es viele Gründe. In den Intensivbetten – und das bestreitet auch keiner – liegen deshalb mittlerweile auch Menschen mit schwereren Verläufen, obwohl sie geimpft sind. Vor Ihnen steht gerade auch so ein Impfdurchbruch. Ich bin einer von denen. Ich hatte das neulich. Ich kann Ihnen sagen, seltsam war es schon, schön war es nicht. Ich will sagen, ich gönne keinem von Ihnen, dass es Sie mal so ermittelt. Aber wenn wir der Logik folgen, die als Einzige jetzt auch zählen muss und die uns in den vergangenen Monaten geleitet hat, nämlich dass die ohnehin proppenvollen Intensivbetten nicht noch voller werden, dann verzichtet man eben auch auf Weihnachtsmärkte.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Wir stehen hier vor einer Situation, dass wahrscheinlich schon in der kommenden Woche – Frau Werner hat es gesagt – Verlegungen von Patienten hier in Thüringen notwendig werden. Deswegen noch mal eine klare Ansage, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD: Für unser Gesundheitssystem geht es nicht mehr um gebrannte Mandeln und um Bratwurst am Glühweinstand, für die Menschen auf den Intensivstationen geht es ums Ganze. Das muss man auch mal deutlich ansprechen. Deshalb bleibt es dabei: In dieser Lage, in der sich Thüringen befindet – und nicht nur unser Land, alle anderen auch –, muss eine Landesregierung handeln, und zwar möglichst schnell, also nicht per Gesetz, sondern per Verordnung. Jetzt steht neben mir, während ich das sage, immer als eine Art weißer Elefant diese jetzt ganz aktuelle Verordnung im Raum, noch nicht veröffentlicht, wie Herr Voigt eben kritisiert hat, wenn auch schon in weiten Teilen bekannt. Der MDR hat gestern schon so einen Factsheet quasi an alle mit bekannt gegeben. Da sind beispielsweise Sachen drin mit dem Thema „Sport“, „Weihnachtsmärkte“, „2G im Einzelhandel“. Ich will das auch mal ganz deutlich hier sagen: Das macht uns allen keine Freude – auch das muss mal gesagt werden – und wir sind uns über die Schwierigkeiten für die Betroffenen auch bewusst und auch über die Zumutungen, die diese Einschränkungen bedeuten. Das ist übrigens nicht nur in Thüringen so. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern haben auch zu entscheiden. In Bayern gibt es zum Beispiel, wenn wir bei dem Beispiel bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, keine Weihnachtsmärkte, in Sachsen auch nicht. Baden-Württemberg zieht im Moment nach. Zur Stunde werden in Böblingen, Ravensburg, Esslingen, selbst in Stuttgart Weihnachtsmärkte abgesagt. Sie werden sehen, dass das in den kommenden Tagen quer durch ganz Deutschland gehen wird.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Ich habe nicht
einmal Weihnachtsmärkte erwähnt!) Dann war es Herr Lauerwald. Entschuldigung, Herr Aust. Immerhin, die drei Anträge, die wir von der Opposition jetzt haben, von der FDP, von der CDU und auch von der AfD, greifen nicht mittelbar oder unmittelbar in die Verordnungslage hinein, also es gibt jetzt in diesen Anträgen keine Punkte, wo ich gefunden habe, man müsse das jetzt aber beispielsweise im Fitnessstudiobereich anders machen usw. usf. Das sind eher allgemeine Forderungen, die auf die derzeitige Situation aufsetzen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Sie kommen doch gar nicht in die Gesetze rein!) Ja, ist doch okay. Ich will es doch nur feststellen, dass es so ist und dass Sie diese Änderungsanträge auch in diesem Kanon gestellt haben. Ich will aber mal beispielsweise was zum Änderungsantrag der AfD sagen, den Sie eingebracht haben, Herr Aust – daran kann ich mich zumindest noch sehr deutlich erinnern, weil Sie Ihre Auslassung meist und immer gern mit Zitaten von Sozialdemokraten beginnen. Ich finde das bemerkenswert, weil Sie ja auch mal Mitglied dieser Partei waren.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Der Antrag der AfD – ich muss es wirklich mal sagen – ist wirklich die Wucht auf Krücken. Unter der Überschrift „Intensivmedizinische Kapazitäten kurzfristig erhöhen, Leben retten und Freiheit erhalten“ haben Sie unter anderem auch ausgeführt, dass es – das ist auch in Ihrem Antrag mit beschrieben – bestimmte Maßnahmen geben muss, um unsere Intensivstationen in die Lage zu versetzen, mit der derzeitigen Pandemielage umzugehen. Sie haben – und darüber kann man durchaus trefflich diskutieren – gesagt, dass diese Krankenhäuser, mittlerweile marktwirtschaftlich auch betrieben, in so eine Situation gekommen sind. Das ist auch eine furchtbare Geschichte. Aber ich kann doch auf der einen Seite, lieber Herr Aust, nicht sämtliche Maßnahmen, die es seit dem letzten Jahr, seit dem Frühjahr gibt und die versuchen, Corona einzudämmen, versuchen zu kritisieren – Ihr Vorsitzender hat sich letzte Woche hier noch mokiert, weil er überhaupt eine Maske aufsetzen musste –, und auf der anderen Seite mich darüber beklagen, dass die Intensivstationen volllaufen. Das ist doch absurd, meine Damen und Herren – völlig absurd.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Was uns ziemlich unterscheidet, Herr Aust, ist nämlich, klar müssen wir versuchen, dass die Intensivstationen entlastet werden. Klar ist es so, dass die Leute dort momentan einen Bombenjob machen, und das seit Monaten. Aber wissen Sie, was uns unterscheidet, ist das eine. Sie wollen mit Ihrem Antrag quasi vorspiegeln, es gäbe eine Möglichkeit, diese Intensivstationen momentan sehr schnell fit zu machen. Wir als verantwortungsvolle Politiker und auch diese Landesregierung versuchen, dass Menschen gar nicht erst auf diese Intensivstationen müssen, und das trennt uns in der Sache, lieber Herr Aust. Dann unter anderem auch Punkt 12 dieses Antrags – das ist das Schlagsahnehäubchen: „Die Fixierung der Politik auf die Impfung als vorgeblich einzigem Weg aus der Corona-Krise führt dazu, alternative Lösungsansätze weithin zu ignorieren. Es existieren bereits Heil- und Prophylaxemittel gegen COVID-19 und es ist zu erwarten, dass weitere solcher Mittel entwickelt werden.“ Wir hatten letzte Woche so eine Demo draußen, da war auch einer Ihrer Kollegen draußen, der Birger Gröning, der Leuten mit das Wort geredet hat, die der Überzeugung waren, dass Pferdewurmkuren mittlerweile auch eine wirkungsvolle Heilmethode sind. Also es jammert den Hund, dieser Antrag!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das muss ich mal sagen. Bei der CDU, jetzt als Entschließungsantrag vorliegend, lieber Herr Voigt, da haben wir folgendes Problem: Sie beginnen beispielsweise damit, dass der Thüringer Landtag feststellen soll, dass die Entscheidung des Deutschen Bundestags, die epidemische Lage von nationaler Tragweite abzuschaffen, ein riesiger Fehler war. Ich bin da in der Sache – das habe ich ja eben auch gesagt – bei Ihnen. Ich habe leider nicht so viel Redezeit. Wenn es reicht, lieber Herr Aust, dann zum Schluss – ich muss erst mal versuchen hiermit durchzukommen.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Die Frage müsste ich stellen, aber wir verfahren so.
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Ja. In semantischer Sicht gefallen mir da einige Dinge nicht, wobei dieser Antrag ähnlich wie bei der FDP – ich will es mal versuchen zusammenzufassen, weil meine Redezeit zu Ende geht – durchaus Dinge hat, über die man diskutieren muss. Sie haben ja auch abgestellt – das ist im Punkt 6 Ihres jetzigen Entschließungsantrags – auf die Frage, wie man in der Corona-Pandemie in der Frage der Auffrischungsimpfung beispielsweise zurechtkommen kann. Herr Kemmerich sagt, es müsste eine Art Aufklärungsbooster geben. Das sind alles Dinge – ich kann das namens meiner Fraktion sagen –, die man gar nicht ablehnen kann und die ich auch gar nicht ablehnen will.
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Herr Kollege Hey, Sie haben 8:20 Minuten mehr durch die Redezeit der Ministerin. Sie können ganz entspannt sein.
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Also doch. Gut. Ich bin immer von den 12:40 ausgegangen. Deswegen ist mein Vorschlag, dass wir diesen Entschließungsantrag und auch den der FDP selbstverständlich überweisen, um im Ausschuss über sehr nachdenkenswerte Ansätze, die wir auch diskutieren müssen, mit zu entscheiden. Die Ausschusssitzungen starten schon nächste Woche. Das ist also auch zeitlich kein großer Verzug. Jetzt würde ich gern die Zwischenfrage, wenn ich doch noch ein bisschen Zeit habe, von Herrn Aust zulassen.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
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Vielen herzlichen Dank für die Zwischenfrage. Ist Ihnen bekannt, dass außerhalb Deutschlands bereits Medikamente für die Behandlung eingesetzt werden, wie Molnupiravir beispielsweise, also Virostatika, die aber in Europa teilweise noch nicht zugelassen werden, und dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, diese auch den Thüringern zur Verfügung zu stellen? Selbstverständlich gibt es bereits Behandlungsmöglichkeiten abseits von Impfungen. Vielen herzlichen Dank.
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Wissen Sie, Herr Aust, der Unterschied besteht ja darin, dass Ihre Partei – und das ist das große Problem – Impfungen generell, das zieht sich auch durch Ihren Änderungsantrag, infrage stellt.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Nein!)
Na selbstverständlich. Wissen Sie, ich kann ja immer noch lesen. Wenn Sie Ihren Änderungsantrag in der Form auch so begründet haben und sagen, dass unter anderem beispielsweise auch Impfungen in die Irre geführt haben, die Bevölkerung nicht schützen, wenn ich Leute aus Ihrer Partei – ich kann jetzt beispielsweise mal Bildschirmkopien machen, was die posten –, wenn ich sehe, was vor dem Berliner Reichstag los war, wenn Sie sich gemein machen mit Leuten, die aus meiner Sicht heraus völlig verwirrt dort stehen und von Echsenwesen usw. sprechen,
(Heiterkeit AfD)
und Sie sich von denen nicht abgrenzen und aus meiner Sicht diese Leute auch noch anführen und jetzt hier so tun, dass wir mit Mitteln, die momentan in Europa überhaupt noch nicht zugelassen sind …
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Doch, die wer-
den bereits eingesetzt!) Ja, aber in Deutschland nicht. Es gibt ja immer noch bestimmte Zulassungskriterien, die wir auch in Deutschland mit haben müssen. Wenn es so ist, Herr Aust, dass es demnächst außerhalb einer Impfung auch alternative Mittel gibt, dann lassen Sie doch Leute, die davon mehr Ahnung haben als Sie und ich, darüber entscheiden, ob sie für die Bevölkerung zugelassen werden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber das kann doch nicht ernsthaft in der jetzigen Situation, wo unsere Intensivstationen volllaufen, Gegenstand einer Parlamentsdebatte sein. Das ist doch wirklich nicht Ihr Ernst!
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Sie müssten sich dann aber schon noch mal zu einer Zwischenfrage melden und nicht einfach dazwischenreden! Herr Hey, lassen Sie noch eine zweite Zwischenfrage zu?
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Weil sie uns essenziell nicht weiterbringt, nehmen Sie es mir nicht übel, Herr Aust: Nein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Ich will nur abschließend sagen – denn jetzt geht die Redezeit wirklich zu Ende –: Wir sind uns alle hier als Demokraten bewusst – und das vereint uns ja auch im Gegensatz zu manch anderem, den wir jetzt auch wieder gehört haben –, dass wir in einer sehr schwierigen Situation sind und dass wir uns jetzt auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ende November die Frage stellen: Ist das noch der Regen oder ist das schon die Traufe? Aber dann lassen Sie uns eben auch eng zusammenstehen, Herr Voigt und Herr Kemmerich, wenn es um die weiteren Entscheidungen geht, die unbequem sind, die nicht immer schön sind, die bestimmte Interessenverbände zum Teil auch mit gegen uns aufbringen – ich weiß doch, wie das läuft. Aber diese Verantwortung nimmt uns ab jetzt – auch weil der Bund so entschieden hat, wie er entschieden hat – der Bund auch hier in den Ländern nicht ab. Dieser Verantwortung sollten wir uns auch, glaube ich, in den nächsten Wochen und Monaten bewusst sein, und wir sollten ihr auch gerecht werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege Hey. Das Wort hat jetzt für die FDP der Abgeordnete Kemmerich.
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Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, sehr verehrte Zuhörer, Zuschauer an diversen Endgeräten und vielleicht auch im Nachgang! Wir sollen heute hier als Landtag die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 des § 28 a Infektionsschutzgesetz feststellen. Bisher – wie schon viele Vorredner formuliert haben – galt die vom Bundestag festgestellte epidemische Lage, damit standen die Maßnahmen der Landesregierung zur Verfügung und das weiter bis zum 15. Dezember – ich will das nicht weiter ausführen. Mir geht es um eines: Es geht um den Baukasten von Maßnahmen, die uns auch in die Situation, die wir heute beklagen und umfangreich beschrieben haben, geführt haben. Insofern fragt man sich zu Recht: Was soll dieser Beschluss zur Veränderung bringen? Die Frage müssen wir stellen. Ich möchte auch gern noch mal betonen, dass wir Freie Demokraten die Lage als sehr, sehr ernst einschätzen, ja sogar dramatisch an den Stellen, die beschrieben worden sind. Aber trotzdem ist es unsere Aufgabe, für jeden Bürger dieses Landes einzufordern, dass die Maßnahmen geeignet und verhältnismäßig sind und dass wir die Berücksichtigung auch aller Lebensumstände dieses Landes mit beachten. Wir treffen auf eine Bevölkerung, die in großen Teilen geimpft ist, aber auch in großen Teilen ungeimpft ist – das sind ungefähr zwei Drittel zu einem Drittel. Diese Beachtung müssen wir machen, weil wir den Auftrag haben: für alle. Wir haben ihn für die Menschen, die auf der Intensivstation liegen, wir haben ihn für die Menschen, die im Krankenhaus liegen, wir haben ihn für die Menschen, die heute infiziert sind mit dem Risiko, schwer zu erkranken. Aber wir haben ihn auch für die Unternehmer, die heute auf dem Weihnachtsmarkt stehen und dafür eingekauft haben. Wir haben ihn für die Einzelhändler, die jetzt wieder davor barmen, dass ihnen das Weihnachtsgeschäft verloren geht und sie an den Online-Handel verlieren. Wir haben ihn für Mütter und Kinder, wir haben ihn für Studenten, wir haben ihn für jeden Menschen in diesem Land, und dem sollten wir auch gerecht werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und wenn wir das hier einfordern und skeptisch sind bei der Einführung von § 28 a Abs. 1 bis 6, dann haben wir mit § 28 a Abs. 7 auch noch Maßnahmen, die wir weiter ergreifen können, ohne diese Lage festzustellen, und die wir in den letzten Monaten auch hatten: Masken, Hygienekonzepte, Kontaktnachverfolgung, Zugangsbeschränkungen. Ich will mal eins herausgreifen: Hätten wir thüringenweit in den Monaten, wo trügerische Sicherheit herrschte, konkret exakt Kontakte nachverfolgt, als die Zahlen nicht so hoch waren, dann hätten wir die Infektionskette viel früher brechen können. Ich nehme eins heraus, Quarantäneregelungen: Kontaktpersonen, die geimpft sind, mussten nicht in Quarantäne. Das halte ich für eine falsche Entscheidung, weil auch sie eine Viruslast tragen können, wenn sie mit einem Infizierten in Kontakt waren, sei es geimpft oder ungeimpft, sie haben auch die Möglichkeit, die Infektion weiterzugeben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir haben zu früh das Testen aufgegeben, für die Bettensituation wird uns das kurzfristig nicht helfen. Aber die Tests abzuschaffen, ist das Versäumnis der Bundesregierung. In Thüringen hätte man mehr machen können. Und auch jetzt – Kollege Voigt hat es beschrieben – müssen die Tests für jeden in diesem Land jederzeit verfügbar sein, damit man sich selbst auch in Verantwortung nehmen kann und ein Feedback über seine Infektionslage bekommt. Tatsächlich kann man nicht ungetestet in einen Bus einsteigen, um zu einem Testzentrum zu fahren usw. usf. Lasst die Leute bitte auch ihrer Verantwortung nachkommen und nicht auf die Art und Weise ausschließen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir fordern ganz konkret, weiter niederschwellige Angebote für das Impfen zu schaffen. Wir haben uns Geschichten erzählen lassen von Krankenpflegern, von Intensivmedizinern, von in diesem Bereich aktiven Personen, die sagen, es gibt ältere Leute, die auch nach über zwölf Monaten keinen Zugang zu einer Impfung hatten – sie sind halt 70, 80 und älter. Das müssen wir ernst nehmen. Und es ist wieder das Problem, dass die vulnerablen Gruppen aus diversen Gründen eben nicht an die Impfung herankommen. Es ist erst mal das falsche Symbol zu sagen, Boostern ist für alle möglich. Eine Zeitung hat es dieser Tage geschrieben: Vor den Impfzentren bilden sich Schlangen, aber von denjenigen, die es nicht so nötig haben. Es müssten erst mal die sein, die wir im Januar, Februar, März geimpft haben, dass wir ihnen jetzt den weiteren Schutz zur Verfügung stellen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Da ist Versagen. Es bringt uns auch nicht weiter, Schuldige zu suchen, sondern wir müssen – ich will es noch mal sagen – Maßnahmen ergreifen, die jetzt ganz schnell tatsächlich die Probleme lösen. Wir wollen uns dafür einsetzen, impfwillige Zahnärzte, Apotheker zum Impfen mit herbeizuziehen. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass wie in Schleswig-Holstein die Impfwilligen angeschrieben werden, insbesondere aus den ersten Priorisierungen, und zwar nicht nur, um daran zu denken, sich einen Termin zu holen, nein – wir leben im 21. Jahrhundert – ein Termin, der vorgegeben ist: Kommen Sie nächsten Montag um 11.30 Uhr in Ihr Impfzentrum, zu Ihrem Hausarzt. Das muss eine moderne KI leisten. Da sind wir wieder bei dem Thema „Digitalisierung“, mir platzt der berühmte Hut, dass das nicht funktioniert und wir das beklagen müssen, was wir hier beklagen, und es längst vermeiden könnten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und es ist möglich – im Gegensatz zur Belegung bei den Intensivbetten –, die Gesundheitsämter so aufzustocken, dass da wirksam Kontaktnachverfolgung passieren kann, auch wenn wir das heute noch ein bisschen mit Steinzeit machen, aber besser als gar nicht. Vielleicht sind wir dann gerüstet, bei der nächsten Situation, die uns nicht erspart bleiben wird – der Virus wird nicht verschwinden –, besser aufgestellt zu sein. Und vor allen Dingen, eins ist gesagt worden, und das ist uns Freien Demokraten im Sinne der Bürgerrechte aller dieses Landes sehr ernst: Wir brauchen ein wirksames Beteiligungsverfahren, das uns jederzeit in die Lage versetzt – ohne die Lage zu negieren oder kleinzureden –, auch über angemessene Regelungen sprechen und sie auch negieren zu können und sie damit auch zurücknehmen zu können, wenn es denn die Verfassung gebietet. Mit dem werden wir verantwortungsvoll umgehen, aber wir wollen nicht – wie die letzten Monate – davon ausgeschlossen werden und – wie diese Woche wieder bewiesen – davon ausgeschlossen werden, was der Verordnungsgesetzgeber macht, weil, unsere Aufgabe ist es eben, da an der Seite aller Bürger zu stehen und Maßnahmen zu überprüfen – jederzeit –, ob sie erforderlich, geeignet und angemessen sind, um eben genau das nicht zuzulassen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Eins sagen wir auch ausdrücklich, denn es ist auch eine Frage des Vertrauens: Wir kommen jetzt wieder mit Ausgangsbeschränkungen für die ungeimpften Personen. Es ist durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof normiert worden, dass das nicht verfassungsgemäß ist. Wir greifen wieder zu dieser Möglichkeit, weil es aus dem alten Instrumentenkasten noch möglich ist. Das halten wir für unlauter und für auch nicht geeignet, deshalb ist in unserem Antrag auch vorgesehen, diese Ausgangssperre für Ungeimpfte zurückzunehmen, sie wird das Geschehen jetzt nicht eindämmen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Kommunikation ist in allen Phasen der Pandemie ein hohes Gut. Ich glaube, es ist an vielen Stellen falsch kommuniziert worden, auch wir haben da Fehler gemacht, davon soll sich doch keiner ausnehmen. Aber warum lernt nicht Politik, sich auch mal offen und ehrlich vor die Bürger zu stellen und zu sagen: Ich habe die Situation falsch eingeschätzt. Und wenn ich Herrn Spahn da rumfabulieren sehe: Es ist wirklich dramatisch, wie er Vertrauen nach wie vor zerstört, zuletzt am Wochenende mit seinen unmöglichen Äußerungen zu der Frage „BioNTech“. Und genauso geht es uns: Wir haben vor einer Woche – und es ist wichtig für die Bevölkerung – allen gesagt: Weihnachtsmarkt ist kein Problem. Gestern kam noch eine Studie von Aerosolforschern, die sagten: Wenn ich Open Air eine Veranstaltung mache mit Zugangsbeschränkungen, mit Maske, mit Abstand, vernünftig organisiert, dann geht davon kaum eine Gefahr aus. In der aktuellen Verordnung – das ist wirklich ein Treppenwitz – steht drin: 1.000 Leute ist okay, aber es darf nicht „Weihnachtsmarkt“ sein. Insofern haben Herr Bausewein, Herr Kleine, Katja Wolf recht, das infrage zu stellen und auch im Sinne der Schausteller, die mit allen Mühen gesagt haben, dass sie die Gesundheit ihrer Gäste schützen wollen, und jetzt vor dem Ruin stehen. Das ist auch dramatisch, das kann ich nicht geringschätzen, sie bangen zum wiederholten Male in den letzten Monaten um ihre Existenz. Auch das muss uns Antrieb sein, dagegen zu treten. Und Entschädigungen: Wissen Sie, was die Leute mir sagen? Letztes Jahr kamen sie zu spät, gar nicht, falsch tituliert. Das ist nicht mal ein Trostpflaster, das ist deutlich zu wenig. 2G-Setting am Arbeitsplatz haben wir kritisiert, ist Gott sei Dank weggenommen worden. Wir brauchen noch praktikablere Lösungen, um auch das Leben weiter abzubilden. Nochmals: Es ist eine wichtige Aufgabe, das Leiden in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen zu beenden, die Leute wieder in die Gesundheit zu führen. Es ist auch eine Aufgabe, Infektionen zu verhindern, aber es ist auch eine Aufgabe, das weitere Leben offen zu halten. Deshalb noch mal auch ganz deutlich: Eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften, die wir uns in den letzten Wochen und Monaten angewöhnt haben, halte ich nicht für dienlich, um die Gesellschaft zusammenzuhalten. Es ist die Situation, mit der Situation sollten wir umgehen, deshalb sollten wir für alle Betroffenen eine Lösung haben. Für den einen darf es nicht Lockdown heißen, der sie immer wieder erwischt, immer wieder trifft. Ich halte das für sehr gefährlich. Ich habe mit Leuten diskutiert, die sagen: Ich habe ein Taxiunternehmen, meine Aufgabe ist vornehmlich, kranke Patienten täglich zur Dialyse zu fahren. Wenn ich Beschäftigte in meinem Unternehmen habe, die nun aus welcherlei Gründen nicht geimpft sind, dann ist das Tatsache. Wenn ich die aber morgen nach Hause schicke, fährt keiner mehr zur Dialyse. Auch die Folgen müssen wir betrachten. Natürlich müssen wir auch mit den Leuten reden, damit akzeptiert wird, dass 2G plus an vielerlei Orten eine unsinnige Regelung ist. In Fitnessstudios ist 2G plus, warum macht man dort nicht 3G? Manchmal erscheint es, wenn ich die Sache bei Spielhallen nehme, eher wie eine Bestrafung als eine sinnvolle Maßnahme. Ich sage es ganz deutlich, um auch das hier noch mal politisch zu verankern: Wir werden uns heute hier enthalten. Wir können nicht mit Ja stimmen, weil – ich habe es ausgeführt – uns das Vertrauen in die handelnden Personen in der Regierung fehlt, diesen Blankoscheck sachgerecht auszufüllen, hier über die Maßnahmen hinaus angemessene Schritte und Einschnitte im Leben der Bevölkerung insgesamt zu treffen, die durch die nicht sachgerechte Eindämmung der Pandemie verursacht sind. Sie sind nicht angemessen und nicht geeignet. Insofern werden wir hier die Enthaltung machen. Der zweite Grund für unsere Enthaltung ist aber auch, dass wir nicht mit Nein stimmen wollen, denn wir wollen nicht denen nachreden, die hier sagen, wir leugnen Corona, viele andere Sachen wurden gesagt. Die Perspektive von uns auf die Pandemie ist eine andere. Die Größe, die Verantwortung, die wir alle tragen, ist uns bewusst, aber nochmals betont: auch für die gesamte Bevölkerung Thüringens. Herr Hey, wir nehmen das gern auf, und auch an die Vorredner: Wir Freien Demokraten haben uns in den letzten Monaten immer der Verantwortung gestellt. Das werden wir auch weiter machen. Aber wir stehen in unserem Sinne auch dafür ein, dass wir die Rechte/Bürgerrechte aller schützen und einen vernünftigen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen herstellen wollen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Meine Damen und Herren, in 3 Minuten wäre die nächste Lüftungspause fällig. Das ist natürlich nicht genügend Zeit für eine Rede, deswegen treten wir jetzt in die Mittagspause ein und setzen unsere Beratung um 14.25 Uhr fort. Meine Damen und Herren, wir fahren fort mit der Beratung. Das Wort hat Frau Abgeordnete RotheBeinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auch über fast alle, die da sind. Gut, dass es jetzt in der Debatte weitergeht. Wir haben nun schon einiges gehört. Trotzdem muss ich zu der einen oder anderen Aussage noch einmal zurückkommen und will natürlich auch ausführen, wo wir als Bündnis 90/Die Grünen in dieser Frage stehen. Dass die Situation ernst ist, ist hoffentlich allen – fast allen, sage ich vorsichtig – hier im Raum bewusst. Natürlich müsste unser aller Ziel sein, dass wir gemeinsam nach dem besten Weg suchen. Dass das ein wenig holprig war, haben wir zu Beginn der Sitzung gemerkt, wo Abstimmungen eben im Vorfeld leider nicht möglich waren und wo wir eben mit diversen Tischvorlagen konfrontiert gewesen sind und jetzt trotzdem schauen müssen, wie wir damit umgehen. Ich möchte mich aber an dieser Stelle zunächst ganz herzlich bei Heike Werner für ihre einführende Rede bedanken. Ich sage Ihnen ganz offen, die Sie sich darüber echauffiert haben, dass nicht Bodo Ramelow, sondern Heike Werner gesprochen hat. Hätte Bodo Ramelow als Erster gesprochen, wäre wahrscheinlich der Vorwurf gekommen: Ach, Sie trauen wohl Ihrer eigenen Fachministerin nicht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Insofern muss ich ganz offen sagen, ich bin froh, dass die Fachministerin hier Rede und Antwort gestanden hat, dass sie sehr deutlich ausgeführt hat.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU)
Lieber Herr Tischner, hören Sie doch einfach mal zu. Versuchen Sie es einfach mal mit Zuhören.
(Unruhe CDU)
Ich bin froh, dass die Fachministerin, die genau für dieses Thema auch zuständig ist, hier ausgeführt hat, dass sie uns noch mal die Dramatik der Situation fachkundig vor Augen geführt hat. Ich habe an der großen Anwesenheit des Kabinetts insbesondere zu Beginn der Beratung auch gesehen, dass es ein ungeteiltes Interesse an diesem gesamten Themenkomplex gibt, sprich, dass sich tatsächlich alle hier verpflichtet fühlen, die bestmöglichen Wege für Thüringen zu finden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will auch noch mal ganz deutlich sagen, wenn wir jetzt gerade beim MDR die Meldung lesen müssen, dass 14 Patientinnen und Patienten aus Thüringen von Intensivbetten in andere Länder, in Nord-Bundesländer verlegt werden müssen – an dieser Stelle ein großes Dankeschön übrigens an die Solidarität der Länder untereinander, sich gegenseitig in solchen schwierigen Situationen zu helfen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Ich will auch das noch mal sagen, weil vorhin die Niederlande erwähnt wurden. Aus den Niederlanden kommen gerade viele Patientinnen und Patienten nach Nordrhein-Westfalen. Es gibt auch grenzüberschreitend Unterstützung. Daran sehen wir einmal mehr, dass die Situation tatsächlich ernst ist. Lieber Thomas Kemmerich, wenn Sie hier vorn immerhin eingestanden haben, jeder hat auch schon mal Fehler gemacht – das habe ich neulich auch gesagt, ich glaube, das trifft auch zu –, aber gleichzeitig vergessen machen wollen, dass Sie noch am 14. Oktober den Freedom Day herbeisehnten, allerdings mit der Ansage, das, was bei allem zählt, ist die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems – so ist es auf Facebook nachzulesen –, dann, glaube ich, müssen wir ja heute zu dem Schluss kommen, wenn wir das ernst meinen, dann können wir eben nicht einfach so weitermachen, als wäre nichts geschehen. Ich bin ja Erfurterin, ich bin Erfurter Stadträtin, auch Fraktionsvorsitzende im Stadtrat und natürlich liebe auch ich den Erfurter Weihnachtsmarkt, denn er ist wunderschön unter der Kulisse des Doms. Trotzdem, alle, die dort gestern Abend vorbeigekommen sind – und ich bin auf dem Weg nach Marbach dort vorbeigeradelt –, haben die Massen an Menschen gesehen, die dort waren. Man kann es verstehen, in der Sorge, das ist vielleicht der letzte Tag – in Anführungszeichen –, aber wie eng man dort beieinanderstand, wie viele dort auch noch außerhalb der Zäune, denn es können immer nur 6.000 gleichzeitig in den dreigeteilten – Andreas Bauseweins Mathematik macht es möglich – Markt, dann muss das zu denken geben. Haben hier vorhin nicht alle gesagt, es geht uns um Kontaktvermeidung?
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ganz ernsthaft, wenn es um Kontaktvermeidung geht, dann können wir nicht Möglichkeiten offerieren, wo Kontakte quasi vorprogrammiert sind. Das ist ja Sinn und Zweck eines Weihnachtsmarkts, dass man zusammenkommt, dass man gemeinsam vielleicht den einen oder anderen Glühwein oder was auch immer trinkt, dass man gemeinsam die schöne Musik etc. genießt. All das ist im Moment nicht möglich, weil wir Kontakte vermeiden müssen, und das eben auch in dem Bewusstsein, obwohl gute Hygienekonzepte gemacht wurden – das will ich ganz deutlich sagen –, obwohl die Händlerinnen und Händler, die Schaustellerinnen und Schausteller es wirklich verdient hätten, dass sie endlich wieder so arbeiten können, wie sie sich das sonst auch wünschen, dass es leider in der jetzigen Situation nicht möglich ist. Wenn Sie auf die bundesweiten Karten schauen – und Thüringen ist fast durchweg schwarz, das ist ja nicht mehr dunkelrot oder so, sondern schwarz –, dann können wir doch nicht ernsthaft quasi provozieren, dass drei Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sagen, liebe Leute aus Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, wo die Weihnachtsmärkte überall geschlossen wurden, kommt ruhig nach Erfurt, nach Weimar oder aber auch nach Eisenach, denn hier ist noch alles möglich, die Inzidenzen liegen zwar schon über 600, koste es, was es wolle. Das kann nicht sein.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich sage auch: Selbstverständlich braucht es Entschädigungen für die Schaustellerinnen. Selbstverständlich – ich habe es auch gesehen über Wochen, wie die Buden auf dem Domplatz eingeräumt wurden – braucht es Entschädigungen für die Händlerinnen und Händler, vor allem aber braucht es gegenseitige Rücksichtnahme. Das funktioniert eben nicht in so einer Situation, wo jeder Kontakt, der nicht nötig ist, vermieden werden sollte. Deswegen, so leid es mir tut, ich sage es ganz deutlich, sind auch wir zu dem Schluss gekommen, dass es richtig sein wird, alle Weihnachtsmärkte auch in Thüringen zu schließen. Es ist übrigens auch unsolidarisch gegenüber allen anderen, die sich so entschieden haben. Das macht es auch nicht unbedingt leichter in der Debatte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die AfD hier von Wegsperren und Freiheitsentzug gesprochen hat, macht nur einmal mehr deutlich, dass sie offenkundig noch nie erlebt hat, wie es ist, wenn tatsächlich Menschen weggesperrt werden in einem autoritären System,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) wenn tatsächlich Menschen die Freiheit entzogen wird.
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD)
Sie können helfen? Sie, die Sie die Freiheit derjenigen gefährden, weil Sie darauf pfeifen, wie es Menschen geht, die sich noch nicht impfen lassen können? Sie von der AfD wollen helfen?
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Große Klap-
pe!) Sie, die Sie tatsächlich eher zu denen gehören, die noch Öl ins Feuer gießen, wenn wir an die Demonstration hier vor dem Thüringer Landtag denken – mein Kollege Matthias Hey hat es vorhin erwähnt –, Sie, die Sie hier von alternativen Heilmethoden reden – und ich weiß sehr genau, was ich hier sage. Sie von der AfD gefährden die Gesundheit der Menschen und Sie gefährden außerdem auch das gesellschaftliche Klima im Land, aber das ist ja hinlänglich bekannt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und was mich, ehrlich gesagt, auch geärgert hat, ist – jetzt ist ja Mario Voigt leider nicht da –, dass er so tut, als ob er nicht wüsste, worüber man redet, wenn es um die Verordnung geht, denn vieles von dem, was in der Verordnung steht – vor allem aber auch die Eckpunkte –, ist ja längst veröffentlicht worden und natürlich hat die auch Mario Voigt zur Kenntnis genommen, denn er ist ein interessierter Abgeordneter, Fraktionsvorsitzender und weiß sehr genau, was darin steht. Und na klar könnten wir jetzt im Klein-Klein über die eine oder andere Maßnahme reden, ob wir das sinnvoll oder nicht so sinnvoll finden. Aber ich glaube, darum geht es letztlich nicht. Ich will noch mal bei dem Grundsatz anfangen, mit dem auch Ihr Entschließungsantrag beginnt, nämlich mit der Feststellung, dass Sie von der CDU es falsch finden – ich fand das übrigens auch nicht glücklich –, dass die pandemische Situation im Bund quasi für beendet erklärt wurde und jetzt die Länder dafür sorgen müssen, entsprechende Regularien zu treffen. Das haben ja nicht wir uns ausgedacht, sondern wir müssen uns dem stellen und wir müssen handeln und wir müssen das sehr schnell tun, den Zeitdruck haben Sie vorhin erläutert. Aber war es nicht Jens Spahn, der genau diese Idee auf den Weg gebracht hat und der dann plötzlich, als die Ampelkoalitionssondierungen vorangeschritten sind, mal wieder so getan hat, als ob er mit all dem nichts zu tun hätte? Ich finde das nicht in Ordnung, ich finde das nicht fair und ich finde das nicht redlich, wie Sie hier agieren. „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ ist irgendwie offenkundig die Devise, und das finde ich nicht in Ordnung. Die Landtage sind also jetzt gefordert, tatsächlich eigene Regelungen auf Landesebene umzusetzen. Und wie gesagt, wir haben natürlich immer mal unterschiedliche Auffassungen und es gibt auch Punkte, über die könnte auch ich hier trefflich streiten. Aber ich sage Ihnen auch ganz ehrlich: Ich bin sehr froh, dass die Verordnungen so geregelt sind, wie sie geregelt sind. Ich würde mir manchmal bei Landtagsbeteiligung ein bisschen mehr wünschen, aber ich sage mal, die Form der Landtagsbeteiligung, die wir haben, haben wir auch ganz maßgeblich deshalb genau so, wie sie ist, weil Sie von der CDU das so wollten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Daran will ich einfach nur noch mal erinnern. Das macht uns vielleicht nicht alle immer froh, aber das gehört eben auch zur Redlichkeit mit dazu. Wir alle wissen es: Die aktuelle vierte Welle der Corona-Pandemie macht die Situation in Thüringen tatsächlich so dramatisch wie noch nie. Die Inzidenzzahlen schießen quasi in die Höhe und über die Belegung auf den Intensivstationen haben wir uns ja heute hier schon umfangreich ausgetauscht. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal im Namen unserer Fraktion allen in der Pflege und in den Krankenhäusern und überhaupt in der Sorge um Menschen, die erkrankt sind, Tätigen herzlich danken. Wir wissen, dass sie alle am Rand der Belastbarkeit sind und wir sind froh, dass sie immer und immer wieder ihren Dienst an dieser Stelle leisten. Gleichwohl wird auch immer deutlicher, dass das Problem tatsächlich ist, dass sich in Thüringen so viele bisher nicht haben impfen lassen. Und ich sage es noch mal – ich habe es ja neulich schon mal gesagt –: Ich bin sehr froh, dass sich Thüringen entschieden hat, die sogenannte Booster-Impfung – die dritte Impfung – schon nach fünf Monaten zuzulassen, weil uns auch alle Studien zeigen – zum Beispiel aus Israel –, dass das genau die Zeitspanne ist, wo die Schutzwirkung der ersten zwei Impfungen nachlässt. Natürlich müssen wir darüber nachdenken, wie wir jetzt die besonders Schutzbedürftigen tatsächlich auch sehr schnell mit der dritten Impfung versorgen. Dass man dann aber eine Rhetorik findet – ich sage es ganz deutlich –, die ein bisschen so klingt, wie: Ach ja, es ist vielleicht jetzt doch nicht so gut, wenn ihr euch jetzt alle schon boostern lasst, weil, wir müssen jetzt erst mal die anderen lassen, das ist, glaube ich, das falsche Signal, denn das Signal muss sein: Impfen, impfen, impfen. Und dafür braucht es den Impfstoff, dafür braucht es auch die Impfstellen, dafür braucht es die Impfzentren, die wir übrigens dankenswerterweise im Land überall offen gelassen haben – bis auf die zwei großen Zentren –, und dafür braucht es natürlich auch Angebote und Termine. Ich habe vorhin sehr wohl gehört, dass immer mehr Termine freigeschaltet werden und immer wieder neue auch in den Regionen noch dazukommen. Was uns klar sein muss, ist, dass die Hospitalisierungsraten bei den Ungeimpften – und ich will es an dieser Stelle einfach noch mal sagen – um ein Vielfaches höher liegen als bei Menschen, die eine Impfung bekommen haben. Und ich höre es übrigens immer wieder von Menschen, die selbst betroffen waren und geimpft sind, dass sie sagen, ich bin so froh, dass ich geimpft war, die Erkrankung war schon schlimm genug, ich mag mir gar nicht vorstellen, wie es gewesen wäre, wenn es mich erwischt und ich die Impfung nicht gehabt hätte.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich will auch noch eins sagen, weil immer mal wieder gern auch nach Sachsen geschaut wird. Ich bin ursprünglich aus Leipzig und schaue schon auch ab und zu gern nach Sachsen. Aber wenn Sie sich mal anschauen, wie dort die Situation ist, was die Meldesysteme angeht, was die Rückmeldung, wenn es sie gibt, der Gesundheitsämter angeht, dann muss ich Ihnen sagen, dann geht es Thüringen im Vergleich sehr gut, auch wenn hier manches noch nicht so funktioniert, wie ich mir das wünsche. Ich habe einen Fall in der eigenen Fraktion, wo jemand mit dem Dresdner Gesundheitsamt Kontakt haben musste. Übrigens hat er sich dort selbst am 18.11. gemeldet als jemand, der einen positiven Test hatte, und er hat seitdem noch nichts wieder überhaupt auch nur gehört. Sie glauben doch nicht, dass dort jemand telefonisch erreichbar ist. Niemand. Und wenn Sie sich in Sachsen einen Impftermin buchen wollen, dann gibt es da auch kein Impfportal, über das Sie mal eben gehen können und sich einen Termin suchen. Insofern muss man das auch ehrlich sagen, es gibt auch Dinge, die in Thüringen aufgebaut wurden, von denen wir vor anderthalb Jahren noch gar nichts wussten, wie zum Beispiel dieses Impfportal, was ich sehr hilfreich finde. Es gibt jetzt auch viele zusätzliche Angebote ohne Termin. Ich habe gehört, dass vor der Engelsburg jetzt gerade wohl etwa 300 Menschen stehen, die sich ohne Termin impfen lassen wollen. Ich glaube, solche Angebote brauchen wir, die müssen dann natürlich aber auch verlässlich sein. Ich sage auch ganz deutlich, weil das hier auch schon in Rede stand, einen Lockdown komplett für alle zum jetzigen Zeitpunkt hielten wir auch für falsch. Deswegen müssen wir über Beschränkungen nachdenken, weil wir den Menschen, denen wir immer gesagt haben, lasst euch impfen, auch in gewisser Weise etwas anbieten müssen. Ja, es geht da tatsächlich auch um Freiheit. Wir erleben es jetzt auch im Thüringer Landtag. Die Zugangsbeschränkungen sind andere. Die Verschärfungen von Zugangsbeschränkungen sind auch richtig und wichtig, sage ich. Wir meinen, es braucht auch genesen und geimpft plus zusätzlichen Test. Das haben wir hier im Plenum selbst, zumindest diejenigen, die sich tatsächlich auch vorher haben impfen lassen. Aber das reicht natürlich auch noch nicht aus. Alle Regeln, die wir vorgeben, das ist ganz entscheidend, müssen selbstverständlich auch kontrolliert werden. Daran hapert es an der einen oder anderen Stelle. Ich will ganz deutlich sagen, da wünsche ich mir, dass natürlich die Kontrollen auch vernünftig umgesetzt werden, weil ansonsten tatsächlich die schönsten Regeln nicht weiterhelfen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass am Wochenende die Linke auf ihrem Parteitag jetzt auch eine allgemeine Impfpflicht beschlossen hat. Ich will darauf eingehen, weil ich in meiner letzten Rede im Plenum letzte Woche schon gesagt hatte, dass wir uns als Bündnis 90/Die Grünen nach intensiven Diskussionen für eine Impfpflicht für besondere Berufsgruppen ausgesprochen haben. Weil wir uns aber jetzt die Situation noch mal angeschaut haben, sind auch wir zu dem Schluss gekommen, dass wir uns auch eine generelle Impfpflicht vorstellen könnten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich will aber auch sagen, dann müssen das jetzt bitte auch alle Häuser mal gemeinsam auf den Weg bringen. Es gibt unterschiedliche Rechtseinschätzungen, ob das auch in einem Bundesland allein möglich ist. Unsere Juristinnen sagen teils ja, es gibt aber auch Bedenken. Insofern sollten wir das schnellstmöglich prüfen und gegebenenfalls auf den Weg bringen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Jetzt noch zu ein paar Punkten, die mir wichtig sind. Es ist vorhin schon geäußert worden, dass Kinder und Jugendliche überwiegend die Leidtragenden in dieser Pandemie waren. Deswegen bin ich froh, dass die – ich nenne es mal – Maxime unsererseits auch mit Blick auf jede Verordnung immer war, wir müssen jetzt an Kinder und Jugendliche denken und dürfen ihnen das Leben nicht noch schwerer machen. Aber wir müssen ihr Leben sicherer machen, deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass künftig auch in Kindergärten wieder getestet werden soll. Ich bin sehr froh, dass in den Schulen überall getestet wird. Ich will aber auch sagen, und das war vorhin auch nicht redlich – jetzt ist Minister Holter gerade nicht mehr da –, da hieß es, Herr Holter hätte gesagt, in allen Schulen ist alles gut. So war es eben nicht. Minister Holter hat sehr deutlich gesagt, dass es aus 10 Prozent der Schulen durchaus Rückmeldungen gibt, dass etwas nicht ganz so funktioniert. Das hat manchmal damit zu tun, dass eben Tests nicht schnell genug nachbestellt wurden, es gab eine Zeit lang auch Lieferschwierigkeiten. Ich bin auch sehr dafür, sehr genau hinzuschauen, weil sich natürlich die Eltern große Sorgen machen und wollen, dass Testen in den Schulen funktioniert. Aber immer so zu tun, als ob alles schlecht ist und nicht funktioniert, das dient ganz sicher nicht dem gesellschaftlichen Frieden. Das will ich ganz deutlich sagen.
(Beifall DIE LINKE)
Dann lassen Sie uns doch lieber alles dafür tun, dass es gut funktioniert.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Bei Ihnen
sind immer die anderen schuld!) Das sagt ausgerechnet Herr Tischner?
(Beifall DIE LINKE)
Also, entschuldigen Sie bitte, ich habe gerade gesagt, an mancher Stelle funktioniert es noch nicht. Deswegen habe ich mich auch angeboten, sehr dezidiert, wenn ich die Schule benannt bekomme, nachzufragen. Und ich mache das bei jeder Schule, lieber Herr Tischner – Sie können ja dann auch noch reden. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass Schulschließungen nur als allerletztes Mittel akzeptiert werden können. Wir müssen aber darüber reden, wenn wir uns die Zahlen anschauen, ob und wie, gerade wenn sehr viele Schulklassen einer Schule in Quarantäne geschickt wurden, auch tatsächlich digitale Lernangebote unterbreitet werden können oder sich auch Kerngruppen beispielsweise abwechseln. Falls die Situation aufgrund von Quarantäne und Erkrankungen nämlich zum Beispiel an den fortführenden Schulen keinen geregelten Unterricht mehr zulässt, müsste man hier schon beispielsweise über Wechselunterricht nachdenken. Das sollte aber tatsächlich nur das letzte Mittel sein. Ich glaube, das Entscheidende ist, dass es darum geht, den Druck auf die ungeimpften Erwachsenen und auch auf die Kontrolle der Maßnahmen zu erhöhen, bevor es im Bildungsbereich wieder zulasten der Kinder und Jugendlichen zu weiteren Einschränkungen kommt. An dieser Stelle übrigens auch noch mal ein Dankeschön an alle Lehrerinnen und Lehrer, an alle Erzieherinnen und alle in Schule Beschäftigten, die ebenfalls immer wieder Tag für Tag Großes leisten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das Wichtigste ist – das habe ich schon gesagt und der Impfappell hat heute schon mehrfach eine Rolle gespielt –, die Impfkampagne weiter voranzutreiben und auf möglichst niedrigschwellige Angebote zu setzen. Ich habe eben schon das Impfen ohne Termin, die Impfbusse erwähnt. Ich glaube, wir haben bis jetzt nur zwei, es wäre natürlich schön, wenn es da noch wesentlich mehr gäbe, vor allem im ländlichen Raum. Da müssen die örtlichen Gesundheitsämter sicherlich schauen, wie sie das mit anbieten können – zum Beispiel mobile Impfteams in Einkaufszentren wie in Israel, aber auch weiter umfassende Informationen zu den positiven Wirkungen der Impfung. Ich habe es eben gesagt, wir kommen letztlich zu dem Schluss, dass wir eine allgemeine Impfpflicht begrüßen würden. Wir bitten daher alle, daran auch mitzuarbeiten, dafür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, dass eine solche – ggf. auch im Land – umsetzbar wäre. Da in dieser Woche – und das ist mir noch besonders wichtig – voraussichtlich ja die Impfung für die Kinder ab fünf Jahren durch die EMA zugelassen wird, bitten wir noch einmal darum, auf Landesebene die Impfkampagne für die Kinder ganz besonders gut vorzubereiten und insbesondere die Kinderärztinnen und ‑ ärzte kommunikativ zu unterstützen, die schon vor der Empfehlung durch die STIKO mit dem Impfen beginnen möchten. Abschließend möchte ich noch anmerken, dass wir über die Beschlüsse in dieser Woche hinaus von weiteren Maßnahmen erst einmal absehen würden, damit man überhaupt auch mal die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen messen kann. Dafür braucht es mindestens einen Zeitraum von 14 Tagen. Ich will es deutlich sagen: Aktionismus und jeden Tag etwas Neues hilft da tatsächlich nicht weiter. Das stiftet auch in der Außenwirkung mehr Verwirrung, als es hilft.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) In diesem Sinne komme auch ich zu dem Schluss, lassen Sie uns heute die Anträge, die als Entschließungsanträge von FDP und CDU gekommen sind, an den Ausschuss überweisen. An einer Stelle bin ich ein bisschen skeptisch, liebe CDU, gerade im Punkt 9, wo Sie von der Luca App sprechen – ich glaube, wir sollten noch mal darüber nachdenken, ob wir diese App tatsächlich nutzen wollen. Ich sage ganz deutlich Nein mit Blick auf die Fehleranfälligkeit und alles, was wir da in letzter Zeit so hören und lesen konnten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Aber lassen Sie uns dann im Ausschuss intensiv beraten, wo und an welchen Stellen es tatsächlich welche Maßnahmen zielführend braucht, heute aber die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um im Land tätig werden zu können. In diesem Sinne bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Vielen Dank, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Frau Dr. Bergner.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Zu Beginn möchte ich etwas zu der Bemerkung von Frau Werner zu meinen Ausführungen von letzter Woche sagen, und zwar bin ich enttäuscht, dass das als Manipulation bezeichnet wird. Denn ich habe gesagt, wir haben das ergebnisoffen analysiert und wir haben genau in dieser Woche begonnen, wo wir die Übersterblichkeit in diesem Jahr zu verzeichnen hatten. Es ist eine neue Kalenderwoche dazugekommen und ich kann Ihnen sagen, in der KW 41 gibt es keine Korrelation, die ist null. Deswegen möchte ich hier noch mal betonen, mir kommt es darauf an, dass Zahlen ausgewertet werden und nicht vorher das Ergebnis festgestellt ist und hinterher dann die Zahlen dazu manipuliert werden. Das ist mir an der Stelle einfach wichtig.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Grundsätzlich zeigt die Situation, die wir jetzt hier haben, doch eigentlich, dass wir uns in einer Sackgasse befinden. Wir wissen nicht so richtig raus. Jeder hat die Sorge um das Leben der Menschen in unserem Land. Ich glaube, das eint uns alle. An der Stelle ist es tatsächlich wichtig, sich auch mal in den Hubschrauber zu setzen und eine Analyse zu machen, vielleicht auch mal zu sagen, okay, aus den Ergebnissen, die uns jetzt vorliegen, können wir vielleicht hier oder da andere Schlussfolgerungen ziehen. Genau das wollte ich hier anregen in diesem Parlament. Ich wollte nichts manipulieren und ich habe auch nichts manipuliert.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Sie re-
den über Manipulation!)
(Beifall AfD)
Es sind weitere Dinge, wo ich mir Fragen stelle. Wir reden hier alle über Inzidenzen. Das ist mal definiert worden. Wir haben zurzeit in Thüringen eine Inzidenz von 720. Ist Ihnen bewusst, dass 99,28 Prozent der Menschen nicht infiziert sind? Das sollten wir uns auch mal auf der Zunge zergehen lassen, wenn wir überlegen, wie wir analysieren.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Sich in
dieser Woche nicht infizieren!)
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Darüber bin ich heilfroh!) Was uns alle wirklich umtreibt und worüber auch ich mir große Sorgen mache, sind die derzeitigen Zustände in unseren Kliniken und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte, Krankenschwestern und Ärzte. Die Ursache dafür liegt aber bitte schön nicht im Coronavirus, sondern in der Jahrzehnte verfehlten Gesundheitspolitik unseres Landes.
(Beifall AfD)
Wenn Gesundheit zur Ware wird, dann läuft etwas schief. Ich kann Ihnen sagen, Johannes Schlemmer warnte bereits 1979 im „Deutschen Ärzteblatt“ davor und Klaus Dörner wies im selbigen 2002 erneut auf Fehlentwicklungen hin. All das ist ungehört geblieben. Genau das fällt uns jetzt auf die Füße. Ich finde es gut, dass Mario Voigt hier Ideen eingebracht hat, wie wir jetzt diesen akuten Notstand lösen können, indem wir Studenten mit einspannen. Ein sehr guter Vorschlag! Jetzt möchte ich noch mal etwas sagen zu den geplanten Maßnahmen und 2G. 2G spaltet. 2G ist diskriminierend und ausgrenzend.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ihre
Rede spaltet!) Aus meiner Sicht verstößt das gegen Artikel 1 des Grundgesetzes.
(Beifall AfD)
Thomas Kemmerich hat hier, ich sage mal, sehr ausführlich die Situation der Menschen dargestellt. Da muss ich mich auch nicht noch mal wiederholen. Deswegen halte ich es für gerecht, für sinnvoll, eine 1G-Regel einzuführen. Lassen Sie alle testen, denn wir wissen aus eigener Erfahrung hier in diesem Hause, dass auch Geimpfte infektiös sein können. Und wenn es uns ernst ist mit dem Eindämmen des Virus, dann müssen alle getestet werden.
(Beifall AfD)
Da noch mal mein Appell in diese Richtung. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Erst
Impfen, dann Testen, Frau Bergner!)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen – Herr Möller.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Herr Dittes hat den Antrag der Regierungskoalition vor allem mit einem Ziel begründet, nämlich, das Gesundheitssystem soll nicht überlastet werden, es soll entlastet werden. Das ist ein Ziel, was man durchaus verstehen kann und für das man auch rechtliche Regelungen schaffen kann, aber wenn man das ernst meinen würde, wenn das wirklich das Ziel wäre, dann müsste man genau das machen, was im AfD-Antrag drinsteht. Man müsste dafür sorgen, dass es mehr verfügbare Intensivstationsplätze gibt, statt weniger. Man müsste sich darum kümmern, dass medizinisches Fachpersonal, was zurzeit fachfremd unterwegs ist, wieder zurückgewonnen wird. Dazu übrigens, Frau Dr. Bergner, haben wir auch einen Unterpunkt in unserem Antrag, wenn ich mich richtig entsinne, dass man auch Medizinstudenten im höheren Semester dazu anwirbt, diesen Versorgungsengpass, der momentan ganz offenkundig besteht, also auch nach unserer Überzeugung, dass man den auch durch Hinzunahme von solchen Medizinstudenten mit abdeckt. Drittens, was auch ganz wichtig wäre, denn das habe ich heute schon ein paar Mal gehört: Die Belastungssituation der Krankenpflegekräfte und des medizinischen Fachpersonals schätzen Sie ja alle, genauso wie wir, zutreffend als sehr hoch ein. Sie bedanken sich eigentlich auch in jeder Rede darüber. Aber was machen Sie mit den Leuten? Sie verdammen sie zur Impfpflicht. Sie machen diese Menschen noch verzweifelter. Sie lassen diese Leute überlegen, ob sie ihren heiß geliebten Job, der anspruchsvoll ist, aber eben auch heiß geliebt ist – es ist meistens eine Berufung und nicht einfach nur ein Beruf –, ihren Beruf verlassen. Genau solche Zuschriften bekomme ich nämlich momentan aus dem Bereich des medizinischen Fachpersonals. Das wäre alles wichtig. Und eines – das ist heute zum Teil auch schon angesprochen worden – wäre eigentlich das Wichtigste. Es ist geradezu offenkundig, dass man potenzielle Infektionsquellen gleichbehandeln muss. Dazu muss ich kein Arzt sein, um das zu wissen. Genau das geschieht seit Monaten nicht. Das geschieht insbesondere hier im Land nicht. Es hat sich sogar noch verschärft mit Beginn des Herbstes, als nämlich die Testmöglichkeiten kostenpflichtig geworden sind. Sie haben im Grunde genommen bisher schon dafür gesorgt, dass es eine unterschiedliche Behandlung gibt von Geimpften und Genesenen einerseits, vor allem von Geimpften, und von nicht geimpften Personen andererseits. Das merkt man zum Beispiel bei den Quarantäneregeln der Landesregierung. Da gibt es die Möglichkeit, dass geimpfte Personen die Quarantäne verlassen, also nicht in Quarantäne kommen, während ungeimpfte Personen desselben Haushalts mit beispielsweise einem festgestellten COVID-19-Fall dann eben das Haus nicht verlassen dürfen. Die Folge davon ist – das ist das Kuriose an Ihrer bisherigen Rechtsetzung –, dass derjenige, der geimpft ist, trotzdem Überträger des Virus sein kann. Das sehen Sie mittlerweile auch so, insbesondere Frau Rothe-Beinlich hat das gesagt. Nicht umsonst will Sie ja nach fünf Monaten boostern lassen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich bin schon!) Ja, das gilt auch allgemein. Die Leute brauchen sich nicht mal testen zu lassen, die können jederzeit überall rein. Sie haben zu Hause jemanden sitzen, der ist aktiver COVID-19Fall, dürfen aber in jede Veranstaltung ohne Test. Ich sage Ihnen ganz offen eins, auch wenn Sie es nicht gern hören: Die jetzige Situation mit dem hohen Inzidenzwert, mit der starken Belastung auch des Gesundheitssystems haben Sie genau mit dieser unterschiedlichen Behandlung selbst verursacht.
(Beifall AfD)
Insofern gebe ich Frau Dr. Bergner durchaus recht.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist ja eine Überraschung!) Man kann durchaus unterschiedlicher Meinung sein, wie sinnvoll dieses exorbitante Testen ist, insbesondere zu allen Jahreszeiten. Da kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Ich will da auch keine abschließende Meinung äußern, denn ich bin da kein Fachmann. Aber eins ist klar: Wenn ich in jedem Fall die sicherste Methode finden möchte, in Gruppen beispielsweise die Infektionsgefahr gering zu halten, dann ist nichts sicherer als ein regelmäßiger Test.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein, die Impfung!) Keine Impfung, das haben Sie selbst widerlegt. Das hat insbesondere Frau Rothe-Beinlich widerlegt.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein, das habe ich so nicht gesagt!) Das sagen aber beispielsweise auch die BioNTechGründer, die nicht ohne Grund sagen, dass man jetzt eine Auffrischungsimpfung braucht, weil nämlich genau das der Fall ist, dass nämlich der Impfschutz, soweit er bestanden hat, nach einem gewissen Zeitraum – und da streiten sich die Gelehrten –, spätestens nach einem halben Jahr, so gut wie weg ist.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das stimmt so nicht!) Genau das ist der Grund, warum die Infektionen auch gerade unter den Geimpften steigen. Da will ich jetzt gar nicht weiter in die Beispiele gehen. Sie kennen die Fälle alle. Was haben Sie jetzt vor, um dieses Problem, was wir haben – Belastung des Gesundheitssystems, Gefährdung besonders schwacher und kranker Menschen –, zu lösen? Im Grunde dasselbe, was Sie bisher gemacht haben und was ganz offenkundig untauglich ist, meine Damen und Herren. Es ist ganz offenkundig untauglich.
(Beifall AfD)
Ich will da gar nicht auf alles eingehen, aber eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr: Wir haben uns schon vor einem Jahr gefragt, was das soll, als ob der Virus da irgendwie einen Unterschied macht, als ob der eine Zeitschaltuhr hätte. Aber bei Ihnen in der Rechtslage wird das auf jeden Fall mit abgebildet. Dann wieder natürlich eine Ausgangssperre zwischen 22.00 und 5.00 Uhr für nicht geimpfte Personen und nicht genesene Personen. Was soll der Unsinn? Wen wollen Sie da anstecken, wenn Sie nachts um 22.00 Uhr auf dem Feld mit Ihrem Hund spazieren gehen? Das ist ganz offenkundig untauglich. Lassen Sie mich einen kleinen Exkurs zu Ihrem Weihnachtsmarktdilemma machen, da haben Sie ja teilweise selbst widersprüchliche Positionen in Ihren Reihen: Wenn Sie bei Google „Weihnachtsmärkte – Aerosolforscher“ eingeben, bekommen Sie sofort einen tagesaktuellen Artikel, in dem Sie die fachlich versierte Meinung von Aerosolforschern nachlesen können.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aber nicht alles, was zuerst angezeigt wird, ist die Wahrheit, meine Güte, Herr Möller!) Und die sagen Ihnen, dass das überhaupt gar nichts bringt, im Gegenteil: Es hat einen negativen Effekt. Warum hat es einen negativen Effekt? Bei einem Weihnachtsmarkt in der Öffentlichkeit, an der freien Luft ist die Infektionsgefahr ungefähr 200-mal geringer als in geschlossenen Räumen. Was machen Sie, wenn Sie einen Weihnachtsmarkt verbieten? Sie verdrängen im Grunde genommen diese ganzen weihnachtlichen Zusammenkünfte ins Private und natürlich auch in die geschlossenen Räumlichkeiten. Sie erreichen also genau das Gegenteil dessen,
(Beifall AfD)
was Sie vorgeben, tun zu wollen. Ich sage Ihnen gleich dazu: Dasselbe gilt übrigens auch für die Maskenpflicht, das sagen die Aerosolforscher auch. Jetzt komme ich mal zu der verfassungsrechtlichen Komponente, das geht insbesondere in Richtung von Frau Werner. Frau Werner, Sie sind ja weder Aerosolforscherin, noch sind Sie Medizinerin, noch sind Sie Verfassungsrechtlerin.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Sie auch nicht!) Das bin ich wenigstens ein kleines bisschen.
(Heiterkeit DIE LINKE)(Beifall AfD)
Als Küchenverfassungsrechtler – ich habe ja immerhin mal das Jurastudium absolviert, im Gegensatz zu Ihnen habe ich ein Studium absolviert.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Stange und Abg. Müller,
DIE LINKE: Ein Verfassungswidrigrechtler!) Jedenfalls als verfassungsrechtlich zumindest halb Gebildeter – mehr will ich ja gar nicht von mir sagen – kann ich Ihnen eins sagen: Das Prüfschema für Grundrechtseingriffe ist: Die Maßnahme muss geeignet sein, sie muss erforderlich sein und sie muss verhältnismäßig im engeren Sinne sein. Und jetzt sage ich Ihnen mal eins: Was Sie aus den Ableitungen der Aerosolforscher zu Ihrer Weihnachtsmarktproblematik ableiten können, ist nämlich, dass die Maßnahme nicht mal geeignet ist. Sie scheitern schon am ersten Prüfpunkt des Prüfschemas einer Verfassungswidrigkeit. Diese Maßnahme, die Sie mit den Weihnachtsmärkten vorhaben, ist offenkundig verfassungswidrig. Sie greifen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Händler ein, Sie richten dort einen Megaschaden an und Sie erreichen nicht mal ansatzweise das Ziel, das Sie vorgeben.
(Beifall AfD)
Und dass Sie das gar nicht wollen, da hat sich wiederum Frau Rothe-Beinlich verquatscht, denn sie hat gesagt, es wäre ja unsolidarisch. Meine Damen und Herren, das ist keine Prämisse für Grundrechtseingriffe.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich habe gesagt, es ist außerdem unsolidarisch! Sie müssen auch mal zuhören!) Frau Rothe-Beinlich, das haben Sie auch danach noch mal schön gesagt. Sie haben gesagt, es geht darum, Druck auf die ungeimpften Erwachsenen auszuüben. Das ist genau der springende Punkt, darum geht es Ihnen. Schön, dass wir das jetzt auch protokollfest haben
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie gefährden doch die Gesundheit der Geimpften!) für eine zukünftige Auseinandersetzung vor dem Verfassungsgericht. Schönen Dank dafür, für diese Klarheit. Denn klar wird damit eins: Sie wollen nicht das Virus eindämmen, sondern Sie wollen ungezogene Menschen eindämmen,
(Beifall AfD)
Leute, die nicht Ihren Vorgaben folgen. Das ist das Problem. Und das machen Sie deshalb, weil Sie sich derart auf die Impfung als Heilmittel fokussiert haben, dass Sie sich jetzt natürlich sehr schwer damit tun, den Rückwärtsgang einzulegen, mal sozusagen wieder das große Ganze zu erblicken und zu sagen: Das kann es wohl doch nicht so ganz gewesen sein, was wir da vorgehabt haben. In Sachen Impfpflicht, weil das ja heute auch schon angesprochen worden ist, und der Sinnhaftigkeit der Impfung möchte ich Ihnen mal ein Zitat eines Gesundheitspolitikers zum Besten geben, er hat es getwittert. Das Zitat lautet: „Eine Impfpflicht macht bei SARS-CoV-2 so wenig Sinn wie bei Grippe. Wenn die Impfung gut wirkt, wird sie auch freiwillig gemacht. Dann [ist] keine Impfpflicht nötig. Wenn sie viele Nebenwirkungen hat oder nicht so gut wirkt, verbietet sich [die] Impfpflicht. Daher nie sinnvoll.“ Raten Sie mal, wer es gewesen ist! Es war Karl Lauterbach, und zwar vor einem Jahr. Er hat das vor einem Jahr gesagt.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Er hat ja nicht erwartet, dass die AfD so viele Falschinformationen verbreitet!) Wenn wir uns jetzt mal die Fakten anschauen: vor einem Jahr im November 7-Tage-Inzidenz in Deutschland von 141, null Impfungen; heute, ein Jahr später, 386,5 mit Impfungen. Es ist schon interessant, wie wirkungsvoll Ihre Impfung ist,
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) wie wirkungsvoll diese Impfung ist.
(Beifall AfD)
Das ist der eine Punkt. Und wenn ich dann noch solche Scheinargumente höre wie von Herrn Dittes, dass man sich doch mal ein Beispiel an Brasilien nehmen soll, da ist jetzt wohl vor Kurzem der letzte Corona-Kranke von der Intensivstation gekommen – oder irgend so ein Beispiel haben Sie gebracht –, da kann ich nur sagen, das liegt möglicherweise an den Temperaturen dort. Die haben nämlich Sommer. Wenn Sie mal schauen, wie die Zahlen bei uns im Sommer gewesen sind, dann erklärt sich das von selbst. Das hat mit der Impfung relativ wenig zu tun, sondern mit der Witterung.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE:
Quacksalber!) Der Punkt ist – und das zeigen Sie ja immer wieder in Ihrer gesamten Argumentation –, Sie gehen auf Ihre eigenen Verfehlungen gar nicht ein, wie auf die Tatsache, dass wir 6.000 Intensivstationsplätze weniger haben als vor einem Jahr. Das versuchen Sie zu vermeiden. Sie versuchen, das Ganze dann auf das unsolidarische oder auf das inakzeptable Verhalten einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zu schieben. Herr Hey, Sie haben es auch angesprochen: Sie müssen sich fragen, was haben Sie getan, um diese Belastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Na schon mal nicht die AfD gewählt!) Was haben Sie dafür getan, dass diese Betten wieder zur Verfügung stehen, dass das Personal dafür da ist? Sie haben dafür leider nichts getan.
(Beifall AfD)
Deswegen, weil Sie so ein schlechtes Gewissen haben, erleben wir zurzeit die schlimmsten Provokationen und Einschüchterungen durch all diejenigen, deren Narrativ gerade vor unseren Augen zerfällt, meine Damen und Herren. Die Zwangsmaßnahmen, die Sie momentan andiskutieren, um den Leuten Angst zu machen, und teilweise auch schon umsetzen bei den Gesundheitsberufen, die sind kein Zeichen Ihrer Stärke, sondern ein Indiz für Ihre Unaufrichtigkeit, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Als AfDler bin ich es ehrlich gesagt schon ein bisschen gewohnt – wir haben eine gewisse Gewöhnungsphase gehabt –, dass jenseits aller Fakten versucht wird, zu diffamieren, beispielsweise die Leute, die ihre Grundrechte wahrnehmen, die heute wieder von Frau Werner diffamiert worden sind. Versammlungsrecht ist übrigens ein Grundrecht, Meinungsfreiheit auch, Frau Werner – nur mal so zur Kenntnisnahme. Dass Sie das machen, daran haben wir uns gewöhnt. Die Bevölkerung lernt es gerade auf die harte Tour kennen, und zwar in einem ziemlich kurzen Zeitraum. Ich sage Ihnen, das macht etwas mit der Bevölkerung. Ich weiß nicht, ob Ihnen klar ist, was Sie gerade für einen Keil in dieses Land hineintreiben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das machen Sie!) Es wird wahrscheinlich Jahrzehnte brauchen, dass Ihnen das mal jemand verzeiht.
(Beifall AfD)
Ich kann Ihnen nur sagen, denken Sie gut darüber nach, ob Sie diesen Irrweg weitergehen, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Ich sage Ihnen eins – ich drohe Ihnen hier überhaupt nicht. Sie können von mir aus auch gerne weitermachen, wenn es mich persönlich betrifft. Ich werde das Ganze nutzen können, meine Fraktion wird das nutzen können. Wir werden das, was Sie tun, ganz locker entlarven können, Ihre ganze Heuchelei,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nur weil Sie die ganze Zeit unmaskiert herumlaufen, entlarven Sie noch lange nichts!) dieses Behaupten, man müsse jetzt zusammenhalten, man müsse solidarisch sein. Gegen wen denn dann alles? Das Interessante ist, Sie wollen immer gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen solidarisch sein. Sie wollen immer andere ausgrenzen und dabei solidarisch sein.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sie
grenzen aus!) Erst sind es die Nazis, die sie ausgrenzen wollen, dann sind es die Corona-Skeptiker und Maßnahmenkritiker. Jetzt sind es die COVID-Impfskeptiker. Demnächst sind es wahrscheinlich die Booster-Ablehner. Sie treiben dieses Spielchen immer weiter. Immer mehr Bevölkerungsgruppen treiben Sie in die Ausgrenzung und spalten sie von der Gesellschaft ab. Das ist Ihre Politik im Kern, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Da ist nichts Kuratives dran, da ist nichts Konstruktives dran. Davon wird kein Gesundheitssystem ganz. Das, was Sie machen, ist die Spaltung der Gesellschaft. Ich sage Ihnen eins: Wenn Sie so weitermachen, wir werden diese Methodik und diese rechtlichen Verirrungen und dieses ganze verfassungswidrige Gehabe dorthin bringen, wo es hingehört, nämlich vor das Verfassungsgericht. Dort wird es dann entsprechend auch beerdigt. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt jetzt wieder eine Reihe von Redemeldungen. Als Nächster hat sich Dr. Hartung für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Ich habe hier noch 5 Minuten und 40 Sekunden stehen.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Da habe ich richtig Zeit und kann mich wirklich austoben. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Möller, wenn wir hier beim Entlarven sind, dann fange ich mal bei Ihnen an. Bei der Infektiosität von Geimpften, die sich infizieren, ja, da war man auf dem Boden einer Studie aus Großbritannien der Überzeugung, dass da möglicherweise bei infizierten Geimpften dieselbe Infektiosität besteht wie bei Ungeimpften. Dem ist nicht so. Heute haben wir die Situation, dass 42 Prozent der Menschheit mindestens zweimal geimpft ist, das heißt, jedes Institut auf der Welt, das das möchte, kann solche Daten überprüfen. Da hat zum Beispiel ein holländisches Institut mal Pflegekräfte überprüft, die sich trotz Impfung infiziert haben, und hat festgestellt, dass die deutlich weniger infektiös sind als andere – deutlich weniger –, weil das meiste des Virusmaterials, was man nachgewiesen hatte, inaktiv war. Das schließt nicht aus, dass jemand, der tatsächlich deutlich erkrankt, die Krankheit auch weitergibt, aber die Infektiosität allgemein eines Impfdurchbruchs ist wesentlich geringer als bei anderen. Die Studie kann ich Ihnen gern zukommen lassen. Sie haben die Aerosolforscher erwähnt. Herr Möller, wenn Sie nicht nur die Überschrift lesen würden, sondern auch die Studie, dann hätten Sie noch ein bisschen was anderes dabei bemerkt.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die schreiben nämlich: Ja, Infektionen im Freien sind außerordentlich selten, außer man steht zusammen und trinkt und konsumiert Flüssigkeiten, außer man steht in einer Schlange an, außer man hält sich relativ lange auf engerem Raum gemeinsam auf.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Aber beim
Impfen ist die Schlange nicht infektiös?!) Kommt Ihnen das irgendwie im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt bekannt vor, Herr Möller? Mir schon.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Genau deswegen reicht es eben nicht aus, Überschriften zu lesen. Man sollte sich vielleicht so viel Mühe geben, dass man hin und wieder auch mal eine Studie zu Ende liest und nicht nur die Überschrift, die einem vielleicht gefällt. Nun zum Thema „Krankenhausbetten“: Das ist immer so ein Narrativ, wir haben zu wenig usw. und wir haben abgebaut. Herr Möller, ist Ihnen bekannt, dass wir in Thüringen, was die Zahl der Krankenhausbetten angeht, im Moment auf Platz 2 deutschlandweit sind? Pro 100.000 Einwohner haben wir über 760 Betten. Damit stehen wir an der Spitze gemeinsam mit Bremen und nach uns kommt Hamburg. Bei den Intensivbetten sind wir Mittelfeld, etwas höher als der Bundesdurchschnitt. Das bedeutet, obwohl wir ein sehr gut ausgestattetes Gesundheitswesen in Thüringen haben, kommt auch das irgendwann an die Grenze. Das bedeutet nicht, dass wir zu wenig Betten haben. Wir haben einfach zu viele Infizierte. Ich erspare es mir, hier jetzt zu erzählen, wie das am Wochenende war in meinem Bereich. Dem einen oder anderen habe ich es erzählt. Das erzähle ich Ihnen hier jetzt sicherlich nicht öffentlich, das muss auch nicht jeder wissen. Aber Fakt ist, das, was Sie über das Gesundheitswesen erzählen, ist ein Hohn. Wir haben genügend Betten. Wir haben auch noch das Pflegepersonal, das diese Betten betreibt, überwiegend, aber wir haben einfach einen so großen Anfall von Infizierten, dass irgendwann auch das differenzierteste Gesundheitswesen an die Grenzen stößt. Sie brauchen nur in das DIVI-Register zu schauen, wo noch Betten frei sind. Ja, Herr Möller, wir haben jetzt, auf Deutschland bezogen, etwa genauso viele Intensivfälle wie zum Beispiel zwischen 2015 und 2019. Das sind ungefähr so zwischen 18.000 und 20.000 um die Jahreszeit. Jetzt stellen Sie sich mal die Frage, wo die Patienten sind, die die 3.900 Betten gefüllt haben, die jetzt Corona-Patienten haben. Das ist die Krise unseres Gesundheitssystems. Deswegen ist das, was Sie sagen, nicht richtig. Deswegen müssen wir jede Infektion vermeiden mit jedem möglichen Eingriff. Deswegen sehe ich einer Klage beim Verfassungsgericht durch Sie sehr gelassen entgegen, denn Sie sind nicht auf dem richtigen Weg. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Das Austoben ist dann doch straff ausgefallen. Damit hat sich jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Dittes zu Wort gemeldet. Sie haben noch 3 Minuten und 41 Sekunden.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Meine Damen und Herren, in dem Wortbeitrag von Herrn Möller war ein richtiger Satz drin. Sie haben ihn erkannt. Er sagte hier vom Pult aus, er ist kein Fachmann. Das haben Sie auch an einer Stelle jetzt richtiggestellt und begründet bekommen vom Herrn Kollegen Hartung. Aber ich will mich von einer anderen Seite noch mal auch an die Öffentlichkeit wenden und nicht in die Auseinandersetzung mit dem Abgeordneten gehen. Dass die AfD auch keine verfassungsrechtliche Kenntnis hat und auch speziell Herr Möller nicht, hat er nämlich auch unter Beweis gestellt, als er sagte, die Verhältnismäßigkeitsprüfung muss Erforderlichkeit, Geeignetheit und die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne umfassen. Die Juristen im Haus wissen, dass ein wesentlicher Grundsatz der Prüfung die Angemessenheit ist und eben auch dazugehört. Aber Ihre verfassungsrechtlich – sage ich mal – fehlende Grundierung wird natürlich auch dadurch sichtbar, dass Sie in den letzten 20 Monaten mehrfach versucht haben, vor dem Verfassungsgerichtshof in Thüringen tatsächlich auch gegen Entscheidungen der Landesregierung zu klagen, und im Prinzip nur in einem Fall aus einem formalen Grund – aber eben nicht in der Sache – obsiegt haben. In den restlichen Fällen waren Sie unterlegen, und das ist auch richtig so.
(Beifall DIE LINKE)
Deswegen will ich das auch noch mal an einer Stelle in der Tat begründen, weil das natürlich auch wichtig ist für die öffentliche Diskussion und für einen Großteil der Maßnahmen in der Verordnung, die die Landesregierung heute auf den Weg bringt, dann auch zutrifft, nämlich die Unterscheidung zwischen 2G und 3G, die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften. Was machen denn diese Verordnungen, warum streiten wir denn so intensiv über die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, die in den Verordnungen enthalten sind? Diese Verordnungen greifen in Grundrechte von Menschen ein, die sie haben, weil sie in diesem Land leben. Und das ist ein schwerwiegender Eingriff des Staates, der geht tatsächlich auch bis hinein in die persönliche Handlungsfreiheit. Deswegen diskutieren wir ja auch gerade auf dieser Ebene so intensiv um die Notwendigkeit, um die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen. Aber dieser Grundrechtseingriff ist eben nur dann erforderlich, wenn er tatsächlich auch in einem angemessenen Verhältnis zum erreichbaren Ziel steht. Und da ist es eben so, dass Geimpfte und Ungeimpfte eine unterschiedliche Gefahr für sich selbst und eine unterschiedliche Gefahr für Dritte darstellen. Deswegen können eben nicht gleichermaßen für unterschiedliche Fälle, für unterschiedliche Fallkonstellationen dieselben weitreichenden Grundrechtseingriffe wirken. Deswegen gibt es diese Unterscheidung 2G und 3G, deswegen gibt es die Unterscheidung zwischen Ungeimpften und Geimpften, und deswegen hat beispielsweise auch bei den Ausgangsbeschränkungen der Bundesgesetzgeber festgelegt, dass diese Ausgangsbeschränkungen für Geimpfte eben nicht durchsetzbar, nicht verantwortbar, eben im verfassungsrechtlichen Sinne nicht verhältnismäßig sind. Das muss man berücksichtigen und das ist die Begründung und das ist kein Unter-Druck-Setzen, das ist eine tatsächlich begründete Notwendigkeit. Um es noch mal deutlich zu machen, was Kollege Hartung gesagt hat, um das mal mit Zahlen zu untersetzen, damit es jedem bewusst wird, was das eigentlich heißt: unterschiedliche Gefahr für sich selbst und unterschiedliche Gefahr für andere. Man mag das Beispiel aus Brasilien diskreditieren, aber dann bleiben wir im Land Thüringen. Auf den Intensivstationen wurden eingeliefert in der Woche bis zum 14. November – Sie können das alles nachlesen auf der MDR-Homepage – doppelt so viele ungeimpfte Menschen wie geimpfte. Der Altersmeridian betrug in dieser Woche 71 Jahre, das kennen Sie aus den Veröffentlichungen des RKI. In dieser Zielgruppe – also in dieser Gruppe der Menschen, über die wir dort reden – ist der Anteil der Geimpften inzwischen vier- und fünfmal so hoch wie der Anteil der Ungeimpften in der Bevölkerung. Trotzdem ist der Anteil der Ungeimpften, die auf die Intensivstationen kommen, doppelt so hoch wie die Zahl der Geimpften. Ich glaube, das macht deutlich, welche Gefahr das Virus für die Menschen darstellt, die sich nicht haben immunisieren lassen. Die Infektiosität hat Kollege Hartung dargestellt. Deswegen ist es auch gerechtfertigt, nicht von vornherein zu behaupten, es ist egal, ob man geimpft ist oder nicht geimpft ist.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Es ist notwendig, tatsächlich die Unterscheidung der Gefährdung für sich und andere zu sehen.
(Beifall DIE LINKE)
Es ist verfassungsrechtlich auch geboten, diese Unterscheidung dann auch bei den Maßnahmen zu berücksichtigen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Vielen Dank, Herr Dittes. Jetzt habe ich noch eine Wortmeldung vorliegen vom Abgeordneten Montag für die Gruppe der FDP mit noch einer Redezeit von 6 Minuten und 10 Sekunden.
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Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Thomas Kemmerich hat vorhin davon gesprochen, dass einem ein Stück weit, auch über einen längeren Zeitraum, Vertrauen abhandenkommt. Und ich meine das nicht despektierlich; es ist eine Herausforderung für alle, die wir in unterschiedlichen Positionen gemeinsam tragen und um die richtigen Lösungen ringen. Ich finde, gerade diese heutige Debatte, abgesehen von den Inhalten, die hier unterschiedlich vorgetragen werden, ist wenigstens in der Tonalität angemessen. Das möchte man auch mal sagen. Wir haben uns als Freie Demokraten über die ganzen Corona-Verordnungen hinweg immer sehr aktiv eingebracht, ich möchte Ihnen aber jetzt noch mal näherbringen, warum uns als Parlamentarier mittlerweile wirklich das Vertrauen fehlt. Wir hatten am Freitag eine Sondersitzung des Sozialausschusses zur neuen Corona-Verordnung. Dort haben wir grundsätzlich diskutiert, weil richtigerweise und auch dankenswerterweise gleich am Anfang gesagt worden ist, dass eine neue Verordnung kommen würde. Wir sind die nicht im Detail durchgegangen im Vertrauen darauf – und das wurde auch zugesagt –, dass man sich im Laufe des Montags über den dann vorliegenden und überarbeiteten Verordnungsentwurf wird austauschen können. Ich will sagen: Ich kenne bis heute keinen Entwurf – der Kollege Voigt von der CDU hat das gesagt. Das ist aus meiner Sicht erst mal ein grundsätzliches No-Go im Umgang zwischen Regierung und Parlament.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Aber warum fehlt uns denn noch Vertrauen? Warum ist es so schwer, draußen bei den Menschen, die das, was in solchen Verordnungen steht, ganz persönlich empfinden, erleben und erspüren müssen, Vertrauen für Maßnahmen zu gewinnen? Das ist die Frage der fehlenden Konsistenz der Maßnahmen. Ich weiß, wir haben nicht beim Punkt null angefangen, es sind viele Diskurse geführt worden – Fahrschulen usw. usf. –, ich kann das alles verstehen. Aber ich will Ihnen nur mal das vorstellen, was hier jedenfalls als Kabinettsvorlage gesagt worden ist. Sie ermöglichen öffentliche Veranstaltungen in Innenräumen – mit Hygienekonzepten usw. – mit 500 Personen,
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Kapazitätsbegrenzung!) mit maximal 500 Personen. Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel lassen Sie stattfinden mit maximal 1.000 Personen. Messen und Kongresse, die man landläufig auch als Veranstaltungen bezeichnen könnte, sind aber gänzlich verboten, und zwar egal, ob sie innen oder außen stattfinden. Veranstaltungen, die zumeist unter freiem Himmel stattfinden, worunter man auch Volksfeste und Weihnachtsmärkte zählen könnte, sind auch gänzlich verboten, obwohl Sie nur zwei Absätze weiter vorn explizit für Veranstaltungen im öffentlichen Raum Kriterien aufgestellt haben, die potenziell auch die anderen erfüllen könnten. Es ist nicht konsistent.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Ich will weitermachen. Sie haben eine nächtliche Ausgangssperre von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr für Ungeimpfte anempfohlen und werden das wahrscheinlich auch umsetzen. Ich frage mich, wie es dazu kommt, dass eine solche Regelung Eingang in die Verordnung findet. Wir hatten die Diskussion öfter mal, es haben sie auch schon andere Bundesländer geführt. Es gab sogar ein Urteil dazu aus Bayern. Es wurde eben schon angesprochen: Wie bewertet man Grundrechtseingriffe? Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit und – Herr Dittes hat hinzugefügt – die Angemessenheit, das ist immer das mildeste Mittel. Und wenn Sie eine Verordnung erlassen – so hat zumindest das Verwaltungsgericht in Bayern entschieden: Wenn man eine Verordnung erlässt mit Regelungen, die Kontakte beschränken, die Zugänge beschränken, wenn man also schon für unterschiedliche Gesellschaftsbereiche differenziert, dann kann man keine pauschalen Ausgangssperren auch für Ungeimpfte ergreifen. Das ist ein Verstoß gegen das sogenannte Übermaßverbot, auch das hat das Bayerische Gericht festgelegt.
(Beifall AfD, Gruppe der FDP)
Ich verstehe nicht, dass wir hier eine Debatte aufmachen, wo der gesunde Menschenverstand die Wirkung dieser einzelnen Maßnahme – die kann im Einzelfall Wirkung haben, das will ich gar nicht sagen, dafür ist das zu differenziert. Aber eine Maßnahme, deren Gesamtwirkung doch relativ begrenzt ist, hier hineinzuschreiben, delegitimiert das ganze Ansinnen dieser Verordnung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt noch etwas Weiteres, was ich im Rahmen des Diskurses der letzten Tage zu Maßnahmen usw. usf. kritisieren möchte. Die Linke hat auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, wo sie sich – das kann sie ohne Weiteres tun – für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen hat. Das meine ich nicht als Bewertung, liebe Frau Kollegin, das, glaube ich, merken Sie auch. Was ich aber sehr fragwürdig finde, ist, wenn sich dann ein Mitglied der Landesregierung auf Twitter äußert und sagt – und ich will das zitieren –: „Auch die Länder könnten die Impfpflicht auf den Weg bringen. Bayern sollte den Antrag […]
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
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Zudem sollten die Länder von der Möglichkeit der Rechtsverordnung nach Infektionsschutzgesetz Gebrauch machen, was für die Länder eine Impfpflicht für ihr Landesgebiet ausdrücklich zulässt.“ Da möchte ich – ich habe Sie am Wochenende gefragt – von Ihnen eine Antwort, liebe Landesregierung. Sind Sie bereit, eine Impfpflicht in Thüringen einzuführen, auch wenn kein anderes Land diesen Weg mitgeht? So viel Fairness im Umgang sollten wir miteinander haben. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
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Danke schön, Herr Kollege Montag. Jetzt hat sich noch Kollege Aust für die AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte ist im Allgemeinen tatsächlich sehr fair geführt worden, Herr Montag, aber es gab dann doch auch die eine oder andere sehr gehässige Aussage beispielsweise auch von der Frau Ministerin gegenüber meiner Partei. Meine Partei ist mitnichten ein Impfgegner. Meine Partei setzt sich ein gegen den Impfzwang. Das ist etwas ganz entscheidend anderes.
(Beifall AfD)
Meine Partei hat an keiner einzigen Stelle aktiv die Menschen dazu aufgerufen, sich nicht impfen zu lassen, oder auch versucht, die Menschen daran zu hindern. Es gibt sogar ausdrücklich Parteimitglieder wie Herr Dr. Gauland oder Herr Prof. Meuthen, die öffentlich gemacht haben, dass sie sich selbst haben impfen lassen gegen COVID-19. Was wir fordern, ist, dass die Bürger die Gelegenheit bekommen, selbstbestimmt und informiert eine eigenständige Entscheidung zu treffen. Das ist das, was wir wünschen.
(Beifall AfD)
Nun gibt es in diesem Land eine große Anzahl von Menschen, die dieser mRNA-Impfung misstrauen. Dies liegt unter anderem beispielsweise am Misstrauen gegenüber Pharmakonzernen oder auch, weil sie der Regierung nicht vertrauen. Wer kann es ihnen verübeln, wenn wir uns die vergangenen Jahre ansehen, wie in diesem Land polarisiert worden ist – auch von dieser Regierung –, wenn Teile der Leute als Rechtextreme dargestellt worden sind, die es nicht sind.
(Beifall AfD)
Dazu gehört beispielsweise auch der aktuelle Umgang mit Leuten, die sich nicht impfen lassen möchten, die pauschal beispielsweise vom Verfassungsschutzpräsidenten unter Verdacht gestellt werden, so als wären 40 Prozent der Thüringer Rechtsextreme. Wer glaubt, dass das zum Frieden in diesem Land beiträgt, der ist schief gewickelt, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Wenn sich die Bürger dieses Landes nach einer Information und nach einer eigenständigen Entscheidung gegen die Impfung entscheiden, ist das ihr gutes Recht. Die Landesregierung muss dann eben auch mit dieser Situation umgehen – Politik als Kunst des Möglichen. Man kann die Leute – eine so große Anzahl – auch nicht dazu zwingen, sich impfen zu lassen, wenn sie das nicht möchten. Deswegen wird Ihre Strategie, auf diese Leute Druck auszuüben und sie indirekt zu zwingen, auch scheitern.
(Beifall AfD)
Man muss also die Situation annehmen, wie sie ist. Das bedeutet, man muss mit der Situation umgehen. Deswegen haben wir in unserem Antrag darauf hingewiesen – und das war auch Zielstellung der Frage, die ich vorhin gestellt habe –, wenn sich eine so große Anzahl von Menschen nicht impfen lassen möchte, dann muss man ihnen eben andere Angebote machen. Da war es ganz interessant, dass Herr Dittes das Beispiel Brasilien erwähnt hat. Welcher Impfstoff wird denn dort verimpft? Das ist Sinovac, das ist kein mRNA-Impfstoff. Ich kann Ihnen voraussagen, dass eine große Anzahl auch in Thüringen sich freiwillig dafür entscheiden wird, wenn es ein anderes Impfstoffangebot geben wird.
(Beifall AfD)
Aber die Frau Ministerin, die ich jetzt schon mehrfach im Ausschuss gefragt habe, wie es denn mit den Bemühungen des Freistaats aussieht, sich um Sinovac, um Virustatika wie beispielsweise Molnupiravir zu kümmern, hat sehr schmallippig erklärt: Wir kümmern uns darum. – Bisher gab es keinen weiteren Zwischenstand. Den hätte ich mir an dieser Stelle schon gern gewünscht.
(Beifall AfD)
Dann möchte ich noch einen Punkt erwähnen, nämlich das Thema „Impfpflicht“, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens. Dies würde aus unserer Sicht den Kollaps des Gesundheits- und Sozialsystems beschleunigen, wie jetzt in Kanada beobachtet werden kann. Die kanadische Provinz Québec hatte die COVID-19-Impfpflicht für das Gesundheitspersonal eingeführt und jetzt wieder zurückgenommen. Warum? Weil zu viele Beschäftigte die Impfung verweigert hätten. Ich bin schon ganz gespannt, wie die Frau Ministerin das der AfD in die Schuhe schiebt, dass wir dafür zuständig sein sollen, was in Kanada los ist. Der Verlust des Personals, das aufgrund dieser Impfpflicht gekündigt hat, hätte nach Angaben des kanadischen Gesundheitsministers verheerende Auswirkungen auf das System gehabt. Darum kann die Antwort hier und heute nur lauten, dass die Landesregierung deutlich macht, von einer solchen Impfpflicht Abstand zu nehmen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD:
Doch!) Doch? – Sie haben noch 2 Minuten. Oder habe ich Sie jetzt wieder verwechselt. Sie sind Herr Abgeordneter …
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Danke, Frau Vorsitzende. Ich möchte noch einmal auf die Äußerungen von Herrn Prof. Voigt eingehen, der mich vorhin im Zusammenhang mit den Impfungen erwähnt hat, dass ich Dinge sage, die so nicht stimmen sollen. Ich zitiere die Nebenwirkungen, die von der Europäischen Arzneimittelagentur, und zwar der EudraVigilance Datenbank, veröffentlicht worden sind. Fallmeldungen erfolgen freiwillig. Vermutet wird eine starke Untererfassung. Der Datenstand vom 12.11.2021 – Zitat –: Die Wahrscheinlichkeit eines Todesfalls im Zusammenhang mit einer COVID-19-Imfpung ist 44-mal höher als bei einer Grippeimpfung. Die Wahrscheinlichkeit einer schwerwiegenden Nebenwirkung im Zusammenhang mit einer COVID-19Impfung ist 69-mal höher als bei einer Grippeimpfung. Dann zitiere ich noch die WHO, die Datenbank VigiAccess: Impfungen gegen Mumps seit 1972: 711 Nebenwirkungen in 49 Jahren; Masernimpfung seit 1968: 5.827 Nebenwirkungen, weltweit etwa 110 Fälle pro Jahr; COVID-19 seit 2020: 2.457.386 gemeldete Fälle von Nebenwirkungen. Da kann ich nur sagen: Bei der geplanten Impfpflicht für die Fünf- bis Zwölfjährigen, die wohl im Dezember vor Weihnachten noch kommen soll, warne ich, auch noch unsere Jüngsten mit diesen Impfungen zu versehen. Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Zunächst die … Immer noch eine Wortmeldung, Herr Möller? Es gibt aber nur noch 30 Sekunden.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Nein, nein. Das war schon zu den Abstimmungen. Ich wollte namentliche Abstimmung beantragen.
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Sie wollen eine namentliche Abstimmung zu Nummer II des kommenden Antrags beantragen?
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
So weit waren wir noch gar nicht. Erst einmal muss ich fragen, ob das Berichtsersuchen erledigt ist. – Das ist erledigt. Dann kommen wir in der Tat zur Abstimmung zu Nummer II des Antrags. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Dazu haben Sie jetzt namentliche Abstimmung beantragt, zu Ziffer II des Antrags der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 7/4437. Dann treten wir in die namentliche Abstimmung ein. Ich bitte die Schriftführenden, sich bereitzustellen. Die Urne kommt auch nach oben. Ich darf fragen: Haben alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stimmkarte gehabt? Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung. Ich kann das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben. Es wurden 73 Stimmen abgegeben, davon waren 36 Jastimmen, 15 Neinstimmen und 22 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Antrag in der Drucksache 7/4437 in Punkt II mit Mehrheit angenommen.
(Beifall DIE LINKE)
Dann geht es weiter mit den Abstimmungen über die Entschließungsanträge. Zunächst stimmen wir über den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP ab. Hier war Ausschussüberweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt worden.
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Justizausschuss – Gesundheit und Justiz. Weitere Überweisungswünsche? Das sehe ich nicht. Dann lasse ich über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung abstimmen. Wer möchte dieser Ausschussüberweisung zustimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen sowie die Frau Abgeordnete Dr. Bergner, die CDU-Fraktion und die Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Die AfD-Fraktion enthält sich der Stimme. Damit ist diese Überweisung so mit Mehrheit beschlossen. Wer stimmt für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz? Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU, die Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Die AfD-Fraktion. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung beschlossen. Wir müssten jetzt noch eine Entscheidung über die Federführung treffen. Ich nehme an, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung soll die Federführung haben. Wer stimmt dieser Federführung zu? Die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Federführung? Wer enthält sich der Stimme? Die CDU-Fraktion in einer einsamen Entscheidung. Der Rest hat sich dann an der Abstimmung nicht beteiligt, aber das ist auch egal. Mehrheitlich ist damit die Federführung
(Heiterkeit CDU)
– also es ist nicht entscheidend für das Ergebnis. Entschuldigung, ich möchte hier keinen falschen Zungenschlag reinbringen. – beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung bestätigt. Wir kommen als Nächstes zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD. Hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Doch. An den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Die AfD bittet, darüber abzustimmen, dass ihr Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen wird. Wer möchte dieser Überweisung zustimmen? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion, die Frau Abgeordnete Dr. Bergner und Herr Abgeordneter Schütze. Wer stimmt gegen diese Ausschussüberweisung? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist mehrheitlich diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir stimmen deshalb direkt über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/4440 ab. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das sind Frau Abgeordnete Dr. Bergner und Herr Abgeordneter Schütze. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Dann kommen wir jetzt zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Auch hier ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Auch wieder an den Justizausschuss? Diese beiden Ausschüsse. Dann lasse ich zunächst über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung abstimmen. Wer möchte diesem Überweisungsantrag zustimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die Abgeordnete Frau Dr. Bergner. Wer stimmt gegen diese Ausschussüberweisung? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Die AfD-Fraktion und Abgeordneter Schütze. Damit ist diese Ausschussüberweisung so beschlossen. Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Wer möchte diesem Antrag zustimmen? Das sind erneut die Koalitionsfraktionen, die Mitglieder der FDP-Gruppe, die Fraktion der CDU und Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Die Mitglieder der AfDFraktion. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung beschlossen. Die Federführung soll auch hier beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung liegen, nehme ich an. Wer stimmt dieser Federführung zu? Die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, die Mitglieder der CDU-Fraktion und die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Niemand. Dann ist auch hier die Federführung so bestätigt. Wir haben die Anträge abgearbeitet und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen jetzt zum Aufruf des neuen TagesordAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4441 Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Recht herzlichen Dank. Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Kollegen, es geht auch relativ schnell,
(Beifall DIE LINKE)
zumal wir eine Sache nachholen, die wir schon einmal hier im Thüringer Landtag vollzogen haben. Das ist die Änderung der Geschäftsordnung mit Blick auf die Möglichkeit der Videokonferenzen zur weiteren Aufrechterhaltung der parlamentarischen Arbeit in § 126 der Geschäftsordnung. Wir haben im Frühjahr dieses Jahres schon einmal auf Grundlage der pandemischen und epidemischen Lage von nationaler Tragweite diese Entscheidung für uns getroffen. Diese ist jetzt ausgelaufen und wir müssen demzufolge eine neue Entscheidung treffen. Anknüpfend an die bisherigen Erfahrungen – durchaus gute, was die inhaltliche Arbeit angeht, und andererseits die technischen, wo es da und dort vielleicht nicht ganz so glücklich gelaufen ist – bitte ich ausdrücklich darum, diese Geschäftsordnungsänderung vollziehen zu können. Es geht dabei auch darum, dass wir eine Erweiterung im Inhalt vorgenommen haben. Ich will sie ausdrücklich benennen. Hier geht es nicht nur darum, dass man Videokonferenzen generell ermöglichen kann, sondern dass auch, wenn Mitglieder einer Fraktion, einschließlich auch der Parlamentarischen Gruppe, sämtlich an einer Sitzungsteilnahme präsenzmäßig behindert werden bzw. verhindert sind, diese Möglichkeit eingebaut werden soll. Das ist eine kleine Erweiterung zum bisherigen Tatbestand. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Geschäftsordnungsantrag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort im Rahmen der Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Eine Ausschussüberweisung wird, denke ich, auch nicht gewünscht, habe ich auch nicht gehört. Dann können wir direkt über diesen Geschäftsordnungsantrag zur Änderung unserer Geschäftsordnung abstimmen. Ich bitte diejenigen, die dem Antrag zustimmen möchten, um ihr Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln angenommen. Ich kann auch diesen Tagesordnungspunkt schließen. Damit sind wir auch am Ende der Sitzung. Bevor ich diese schließe, möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass unsere nächsten planmäßigen Sitzungen am 15., 16. und 17. Dezember 2021 stattfinden werden. Damit ist die Sitzung geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Resttag!