thueringer-landtag.de ↗

Steffen Dittes

Die Linke 24.11.2021 Sitzungen 7/66

Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes

Es ist notwendig, tatsächlich die Unterscheidung der Gefährdung für sich und andere zu sehen. (Beifall DIE LINKE) Es ist verfassungsrechtlich auch geboten, diese Unterscheidung dann auch bei den Maßnahmen zu berücksichtigen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Steffen Dittes Protokoll ↗