Bergner
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Herr Kollege Hey, Sie haben 8:20 Minuten mehr durch die Redezeit der Ministerin. Sie können ganz entspannt sein.
