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Bergner

24.11.2021 Sitzungen 7/66

Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes

Herr Kollege Hey, Sie haben 8:20 Minuten mehr durch die Redezeit der Ministerin. Sie können ganz entspannt sein.

Protokoll ↗