Keller
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Herr Abgeordneter Möller, dafür erhalten Sie einen Ordnungsruf.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
