Bergner
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt jetzt wieder eine Reihe von Redemeldungen. Als Nächster hat sich Dr. Hartung für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Ich habe hier noch 5 Minuten und 40 Sekunden stehen.
