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Bergner

24.11.2021 Sitzungen 7/66

Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt jetzt wieder eine Reihe von Redemeldungen. Als Nächster hat sich Dr. Hartung für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Ich habe hier noch 5 Minuten und 40 Sekunden stehen.

Protokoll ↗