thueringer-landtag.de ↗

Bergner

24.11.2021 Sitzungen 7/66

Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes

Sie müssten sich dann aber schon noch mal zu einer Zwischenfrage melden und nicht einfach dazwischenreden! Herr Hey, lassen Sie noch eine zweite Zwischenfrage zu?

Protokoll ↗