Bergner
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Sie müssten sich dann aber schon noch mal zu einer Zwischenfrage melden und nicht einfach dazwischenreden! Herr Hey, lassen Sie noch eine zweite Zwischenfrage zu?
