Dorothea Marx
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Sie wollen eine namentliche Abstimmung zu Nummer II des kommenden Antrags beantragen?
