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Matthias Hey

SPD 24.11.2021 Sitzungen 7/66

Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes

Wissen Sie, Herr Aust, der Unterschied besteht ja darin, dass Ihre Partei – und das ist das große Problem – Impfungen generell, das zieht sich auch durch Ihren Änderungsantrag, infrage stellt. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Nein!) Na selbstverständlich. Wissen Sie, ich kann ja immer noch lesen. Wenn Sie Ihren Änderungsantrag in der Form auch so begründet haben und sagen, dass unter anderem beispielsweise auch Impfungen in die Irre geführt haben, die Bevölkerung nicht schützen, wenn ich Leute aus Ihrer Partei – ich kann jetzt beispielsweise mal Bildschirmkopien machen, was die posten –, wenn ich sehe, was vor dem Berliner Reichstag los war, wenn Sie sich gemein machen mit Leuten, die aus meiner Sicht heraus völlig verwirrt dort stehen und von Echsenwesen usw. sprechen, (Heiterkeit AfD) und Sie sich von denen nicht abgrenzen und aus meiner Sicht diese Leute auch noch anführen und jetzt hier so tun, dass wir mit Mitteln, die momentan in Europa überhaupt noch nicht zugelassen sind … (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Doch, die wer- den bereits eingesetzt!) Ja, aber in Deutschland nicht. Es gibt ja immer noch bestimmte Zulassungskriterien, die wir auch in Deutschland mit haben müssen. Wenn es so ist, Herr Aust, dass es demnächst außerhalb einer Impfung auch alternative Mittel gibt, dann lassen Sie doch Leute, die davon mehr Ahnung haben als Sie und ich, darüber entscheiden, ob sie für die Bevölkerung zugelassen werden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber das kann doch nicht ernsthaft in der jetzigen Situation, wo unsere Intensivstationen volllaufen, Gegenstand einer Parlamentsdebatte sein. Das ist doch wirklich nicht Ihr Ernst!

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