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Dorothea Marx

24.11.2021 Sitzungen 7/66

Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes

So weit waren wir noch gar nicht. Erst einmal muss ich fragen, ob das Berichtsersuchen erledigt ist. – Das ist erledigt. Dann kommen wir in der Tat zur Abstimmung zu Nummer II des Antrags. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Dazu haben Sie jetzt namentliche Abstimmung beantragt, zu Ziffer II des Antrags der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 7/4437. Dann treten wir in die namentliche Abstimmung ein. Ich bitte die Schriftführenden, sich bereitzustellen. Die Urne kommt auch nach oben. Ich darf fragen: Haben alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stimmkarte gehabt? Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung. Ich kann das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben. Es wurden 73 Stimmen abgegeben, davon waren 36 Jastimmen, 15 Neinstimmen und 22 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Antrag in der Drucksache 7/4437 in Punkt II mit Mehrheit angenommen. (Beifall DIE LINKE) Dann geht es weiter mit den Abstimmungen über die Entschließungsanträge. Zunächst stimmen wir über den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP ab. Hier war Ausschussüberweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt worden.

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