Bergner
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Das Austoben ist dann doch straff ausgefallen. Damit hat sich jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Dittes zu Wort gemeldet. Sie haben noch 3 Minuten und 41 Sekunden.
