thueringer-landtag.de ↗

Robert-Martin Montag

FDP 24.11.2021 Sitzungen 7/66

Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes

Zudem sollten die Länder von der Möglichkeit der Rechtsverordnung nach Infektionsschutzgesetz Gebrauch machen, was für die Länder eine Impfpflicht für ihr Landesgebiet ausdrücklich zulässt.“ Da möchte ich – ich habe Sie am Wochenende gefragt – von Ihnen eine Antwort, liebe Landesregierung. Sind Sie bereit, eine Impfpflicht in Thüringen einzuführen, auch wenn kein anderes Land diesen Weg mitgeht? So viel Fairness im Umgang sollten wir miteinander haben. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

Alle Reden von Robert-Martin Montag Protokoll ↗