Keller
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Wird die Beratung zum Sofortbericht unter Nummer I des Antrags gewünscht? Das ist der Fall. Dann darf ich an der Stelle die Aussprache eröffnen. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses steht die einfache Redezeit zur Verfügung. Ich eröffne die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer I, ebenfalls zum Antrag in Punkt II und ebenfalls zu den entsprechenden Entschließungsanträgen. Ich frage nach den Wortmeldungen, die mir nicht vorliegen. Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen das Wort wünschen, denn hier ist eine Liste mit den Fraktionen geführt. Das Wort hat damit zunächst die Fraktion der AfD – welcher der Abgeordneten möchte reden? Herr Abgeordneter Lauerwald, bitte schön, Sie haben das Wort.
