André Blechschmidt
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Danke, Frau Präsidentin. Wir verzichten auch auf die Begründung unseres Antrags, weil wir unterstellen, dass die Landesregierung einen Sofortbericht gibt.
