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Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 24.11.2021 Sitzungen 7/66

Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes

Danke, Frau Vorsitzende. Ich möchte noch einmal auf die Äußerungen von Herrn Prof. Voigt eingehen, der mich vorhin im Zusammenhang mit den Impfungen erwähnt hat, dass ich Dinge sage, die so nicht stimmen sollen. Ich zitiere die Nebenwirkungen, die von der Europäischen Arzneimittelagentur, und zwar der EudraVigilance Datenbank, veröffentlicht worden sind. Fallmeldungen erfolgen freiwillig. Vermutet wird eine starke Untererfassung. Der Datenstand vom 12.11.2021 – Zitat –: Die Wahrscheinlichkeit eines Todesfalls im Zusammenhang mit einer COVID-19-Imfpung ist 44-mal höher als bei einer Grippeimpfung. Die Wahrscheinlichkeit einer schwerwiegenden Nebenwirkung im Zusammenhang mit einer COVID-19Impfung ist 69-mal höher als bei einer Grippeimpfung. Dann zitiere ich noch die WHO, die Datenbank VigiAccess: Impfungen gegen Mumps seit 1972: 711 Nebenwirkungen in 49 Jahren; Masernimpfung seit 1968: 5.827 Nebenwirkungen, weltweit etwa 110 Fälle pro Jahr; COVID-19 seit 2020: 2.457.386 gemeldete Fälle von Nebenwirkungen. Da kann ich nur sagen: Bei der geplanten Impfpflicht für die Fünf- bis Zwölfjährigen, die wohl im Dezember vor Weihnachten noch kommen soll, warne ich, auch noch unsere Jüngsten mit diesen Impfungen zu versehen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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