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Dorothea Marx

24.11.2021 Sitzungen 7/66

Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Doch!) Doch? – Sie haben noch 2 Minuten. Oder habe ich Sie jetzt wieder verwechselt. Sie sind Herr Abgeordneter …

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