Dorothea Marx
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD:
Doch!) Doch? – Sie haben noch 2 Minuten. Oder habe ich Sie jetzt wieder verwechselt. Sie sind Herr Abgeordneter …
