Bergner
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege Dittes. Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion Herr Prof. Voigt.
