thueringer-landtag.de ↗

Matthias Hey

SPD 24.11.2021 Sitzungen 7/66

Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes

Ja. In semantischer Sicht gefallen mir da einige Dinge nicht, wobei dieser Antrag ähnlich wie bei der FDP – ich will es mal versuchen zusammenzufassen, weil meine Redezeit zu Ende geht – durchaus Dinge hat, über die man diskutieren muss. Sie haben ja auch abgestellt – das ist im Punkt 6 Ihres jetzigen Entschließungsantrags – auf die Frage, wie man in der Corona-Pandemie in der Frage der Auffrischungsimpfung beispielsweise zurechtkommen kann. Herr Kemmerich sagt, es müsste eine Art Aufklärungsbooster geben. Das sind alles Dinge – ich kann das namens meiner Fraktion sagen –, die man gar nicht ablehnen kann und die ich auch gar nicht ablehnen will.

Alle Reden von Matthias Hey Protokoll ↗