Keller
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, widerspricht jemand wegen unserer Rahmenbedingungen, dass ich mit der Plenarsitzung beginne? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich Sie ganz herzlich begrüßen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne hiermit die Sitzung des Thüringer Landtags. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Der Ältestenrat hat sich in seiner kurzfristig einberufenen Sitzung am 18. November 2021 auf Bitte der Landesregierung auf die heutige Sitzung des Landtags verständigt. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Denny Möller. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tiesler. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste am Livestream, sehr geehrte Thüringerinnen und Thüringer! Aus aktuellem Anlass möchte ich zu Beginn einen kurzen Moment um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Am 17. November ereilte uns die traurige Nachricht, dass Heinrich Rotmensch verstorben ist. Viele hier im Plenarsaal kannten ihn. Auch ich durfte ihn im Januar dieses Jahres noch einmal persönlich kennenlernen. Heinrich Rotmensch hat als Verfolgter und Zeitzeuge des Nationalsozialismus unzählige Menschen über die dunkelste Zeit deutscher Geschichte aufgeklärt. Er war ein hervorragender Lehrer, der es mit großer Erfahrung und Menschlichkeit verstand, eindringlich die Folgen von Antisemitismus und Rassismus zu verdeutlichen. Heinrich Rotmensch setzte sich sein Leben lang dafür ein, dass sich das unvorstellbare Leid des Nationalsozialismus nicht wiederholt. Wir sind Heinrich Rotmensch zu größtem Dank verpflichtet. Er wird in unserer Mitte schmerzlich fehlen. Wir werden Heinrich Rotmensch nicht vergessen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Vielen Dank dafür. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Gottweiss, Frau Abgeordnete Henfling, Herr Abgeordneter Höcke, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Mühlmann, Frau Abgeordnete Pfefferlein und Herr Abgeordneter Worm entschuldigt. Gestatten Sie mir zunächst einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Der in der Einladung angegebene Antrag zur Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes wurde von den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und hat die Drucksachennummer 7/4437. Aufgrund der Vorverständigung im Ältestenrat gehe ich davon aus, dass die notwendige Fristverkürzung für die Beratung des Antrags als gegeben betrachtet werden kann. Oder erhebt sich dagegen von Ihrer Seite Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann gestatten Sie mir den Hinweis: Wenn wir die Tagesordnung entsprechend auch aufgrund zahlreich vorliegender Anträge strukturiert haben, werde ich eine Lesepause einlegen. Ich mache nur jetzt schon vorsorglich darauf aufmerksam. Gibt es Widerspruch bzw. Bemerkungen zur Tagesordnung? Bitte schön, Herr Abgeordneter Bühl.
