Dorothea Marx
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Zunächst die … Immer noch eine Wortmeldung, Herr Möller? Es gibt aber nur noch 30 Sekunden.
