thueringer-landtag.de ↗

Matthias Hey

SPD 24.11.2021 Sitzungen 7/66

Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes

Ich will nur abschließend sagen – denn jetzt geht die Redezeit wirklich zu Ende –: Wir sind uns alle hier als Demokraten bewusst – und das vereint uns ja auch im Gegensatz zu manch anderem, den wir jetzt auch wieder gehört haben –, dass wir in einer sehr schwierigen Situation sind und dass wir uns jetzt auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ende November die Frage stellen: Ist das noch der Regen oder ist das schon die Traufe? Aber dann lassen Sie uns eben auch eng zusammenstehen, Herr Voigt und Herr Kemmerich, wenn es um die weiteren Entscheidungen geht, die unbequem sind, die nicht immer schön sind, die bestimmte Interessenverbände zum Teil auch mit gegen uns aufbringen – ich weiß doch, wie das läuft. Aber diese Verantwortung nimmt uns ab jetzt – auch weil der Bund so entschieden hat, wie er entschieden hat – der Bund auch hier in den Ländern nicht ab. Dieser Verantwortung sollten wir uns auch, glaube ich, in den nächsten Wochen und Monaten bewusst sein, und wir sollten ihr auch gerecht werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Matthias Hey Protokoll ↗