Matthias Hey
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Also doch. Gut. Ich bin immer von den 12:40 ausgegangen. Deswegen ist mein Vorschlag, dass wir diesen Entschließungsantrag und auch den der FDP selbstverständlich überweisen, um im Ausschuss über sehr nachdenkenswerte Ansätze, die wir auch diskutieren müssen, mit zu entscheiden. Die Ausschusssitzungen starten schon nächste Woche. Das ist also auch zeitlich kein großer Verzug. Jetzt würde ich gern die Zwischenfrage, wenn ich doch noch ein bisschen Zeit habe, von Herrn Aust zulassen.
