Bergner
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Vielen Dank, Herr Dittes. Jetzt habe ich noch eine Wortmeldung vorliegen vom Abgeordneten Montag für die Gruppe der FDP mit noch einer Redezeit von 6 Minuten und 10 Sekunden.
