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Keller

24.11.2021 Sitzungen 7/66

Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes

Mir wurde angezeigt, dass die Ministerin ihre Redezeit um 8:20 Minuten verlängert hat. Das steht jetzt allen Fraktionen und der Gruppe jeweils zur Verfügung. Ich rufe für die Fraktion Die Linke Herrn Abgeordneten Dittes auf. Bitte schön.

Protokoll ↗