Matthias Hey
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Weil sie uns essenziell nicht weiterbringt, nehmen Sie es mir nicht übel, Herr Aust: Nein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
