Stefan Möller
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Nein, nein. Das war schon zu den Abstimmungen. Ich wollte namentliche Abstimmung beantragen.
