Thomas Hartung
Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes
Da habe ich richtig Zeit und kann mich wirklich austoben. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Möller, wenn wir hier beim Entlarven sind, dann fange ich mal bei Ihnen an. Bei der Infektiosität von Geimpften, die sich infizieren, ja, da war man auf dem Boden einer Studie aus Großbritannien der Überzeugung, dass da möglicherweise bei infizierten Geimpften dieselbe Infektiosität besteht wie bei Ungeimpften. Dem ist nicht so. Heute haben wir die Situation, dass 42 Prozent der Menschheit mindestens zweimal geimpft ist, das heißt, jedes Institut auf der Welt, das das möchte, kann solche Daten überprüfen. Da hat zum Beispiel ein holländisches Institut mal Pflegekräfte überprüft, die sich trotz Impfung infiziert haben, und hat festgestellt, dass die deutlich weniger infektiös sind als andere – deutlich weniger –, weil das meiste des Virusmaterials, was man nachgewiesen hatte, inaktiv war. Das schließt nicht aus, dass jemand, der tatsächlich deutlich erkrankt, die Krankheit auch weitergibt, aber die Infektiosität allgemein eines Impfdurchbruchs ist wesentlich geringer als bei anderen. Die Studie kann ich Ihnen gern zukommen lassen. Sie haben die Aerosolforscher erwähnt. Herr Möller, wenn Sie nicht nur die Überschrift lesen würden, sondern auch die Studie, dann hätten Sie noch ein bisschen was anderes dabei bemerkt.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die schreiben nämlich: Ja, Infektionen im Freien sind außerordentlich selten, außer man steht zusammen und trinkt und konsumiert Flüssigkeiten, außer man steht in einer Schlange an, außer man hält sich relativ lange auf engerem Raum gemeinsam auf.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Aber beim
Impfen ist die Schlange nicht infektiös?!) Kommt Ihnen das irgendwie im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt bekannt vor, Herr Möller? Mir schon.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Genau deswegen reicht es eben nicht aus, Überschriften zu lesen. Man sollte sich vielleicht so viel Mühe geben, dass man hin und wieder auch mal eine Studie zu Ende liest und nicht nur die Überschrift, die einem vielleicht gefällt. Nun zum Thema „Krankenhausbetten“: Das ist immer so ein Narrativ, wir haben zu wenig usw. und wir haben abgebaut. Herr Möller, ist Ihnen bekannt, dass wir in Thüringen, was die Zahl der Krankenhausbetten angeht, im Moment auf Platz 2 deutschlandweit sind? Pro 100.000 Einwohner haben wir über 760 Betten. Damit stehen wir an der Spitze gemeinsam mit Bremen und nach uns kommt Hamburg. Bei den Intensivbetten sind wir Mittelfeld, etwas höher als der Bundesdurchschnitt. Das bedeutet, obwohl wir ein sehr gut ausgestattetes Gesundheitswesen in Thüringen haben, kommt auch das irgendwann an die Grenze. Das bedeutet nicht, dass wir zu wenig Betten haben. Wir haben einfach zu viele Infizierte. Ich erspare es mir, hier jetzt zu erzählen, wie das am Wochenende war in meinem Bereich. Dem einen oder anderen habe ich es erzählt. Das erzähle ich Ihnen hier jetzt sicherlich nicht öffentlich, das muss auch nicht jeder wissen. Aber Fakt ist, das, was Sie über das Gesundheitswesen erzählen, ist ein Hohn. Wir haben genügend Betten. Wir haben auch noch das Pflegepersonal, das diese Betten betreibt, überwiegend, aber wir haben einfach einen so großen Anfall von Infizierten, dass irgendwann auch das differenzierteste Gesundheitswesen an die Grenzen stößt. Sie brauchen nur in das DIVI-Register zu schauen, wo noch Betten frei sind. Ja, Herr Möller, wir haben jetzt, auf Deutschland bezogen, etwa genauso viele Intensivfälle wie zum Beispiel zwischen 2015 und 2019. Das sind ungefähr so zwischen 18.000 und 20.000 um die Jahreszeit. Jetzt stellen Sie sich mal die Frage, wo die Patienten sind, die die 3.900 Betten gefüllt haben, die jetzt Corona-Patienten haben. Das ist die Krise unseres Gesundheitssystems. Deswegen ist das, was Sie sagen, nicht richtig. Deswegen müssen wir jede Infektion vermeiden mit jedem möglichen Eingriff. Deswegen sehe ich einer Klage beim Verfassungsgericht durch Sie sehr gelassen entgegen, denn Sie sind nicht auf dem richtigen Weg. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
