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Keller

24.11.2021 Sitzungen 7/66

Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung erstattet nun einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Werner das Wort. Bitte schön, Frau Werner, Sie haben das Wort.

Protokoll ↗