12. Sitzung (WP20)
25.11.2022 · 82 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (13)SPD (10)SSW (9)FDP (8)GRÜNE (6)
Einen wunderschönen guten Morgen allen zusammen! Ich eröffne die heutige Sitzung, begrüße Sie alle sehr herzlich und freue mich über ein wenig Aufmerksamkeit. Ich darf mitteilen, dass weiterhin erkrankt sind von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Jasper Balke und Bina Braun. Wir wiederholen unsere Genesungswünsche und hoffen, dass es bald bessergeht. (Beifall) Dann darf ich mitteilen, dass wegen auswärtiger Verpflichtungen von der Landesregierung heute abwesend sind Ministerpräsident Günther, Minister Goldschmidt, Minister Madsen, Minister Schwarz und ab 12:30 Uhr auch Ministerin Prien. Gemäß § 47 Geschäftsordnung haben sich von der heutigen Sitzung abgemeldet Ole-Christopher Plambeck sowie Claus Christian Claussen und ab 11 Uhr Beate Raudies und Thomas Hölck. Dann wollen wir beginnen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 37 und 49 auf: Gemeinsame Beratung a) Stärkung der Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein weiter vorantreiben Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/451 (neu) b) Frauen schützen – Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/408 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Beate Raudies bitten.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sieben – sieben! – Frauen sind in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 bisher getötet worden. In Husum und Rendsburg, in Lübeck und Elmshorn, in Heide, Tornesch und Bad Schwartau ist in diesem Jahr mal wieder deutlich geworden: Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Und auch in den letzten Jahren sah es nicht besser aus in Schleswig-Holstein: drei Frauen im Jahr 2021, vier Frauen im Jahr 2020 und sogar neun Frauen im Jahr 2019. Sie starben, weil sie Frauen waren und weil sie als Frauen ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben führen wollten. An jedem dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner beziehungsweise Expartner getötet, und die Zahlen steigen. Unfassbar, unerträglich und nicht hinzunehmen! (Beifall ganzes Haus) Der Europarat hat deshalb 2011 das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die IstanbulKonvention, verabschiedet, die die Bundesrepublik 2018 ratifiziert hat. Seitdem sind alle staatlichen Ebenen verpflichtet, angemessene finanzielle und personelle Mittel für Maßnahmen und Programme zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt zur Verfügung zu stellen. Aber tun wir das auch? Heute, am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, ist ein guter Zeitpunkt für eine Bilanz, und die fällt leider nicht gut aus. Der Europarat hat Deutschland gerade gravierende Defizite beim Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt bescheinigt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt auch positive Zeichen. Die Ampelregierung hat im letzten Monat entschieden, die vor vier Jahren von Deutschland eingelegten Vorbehalte gegen einzelne Artikel der IstanbulKonvention nicht aufrechtzuerhalten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Damit wird die Konvention nach Februar 2023 uneingeschränkt gelten, und das ist ein großartiges, klares Zeichen für alle von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen und – wenn ich mir am heutigen Tag die Bemerkung erlauben darf – auch eine große Chance zum Beispiel für die tapferen Frauen im Iran. Frau Touré, lassen Sie uns doch jetzt ein Aufnahmeprogramm für diese Frauen starten! Wir sind gerne dabei, wir unterstützen Sie dabei gerne. Helfen wir den Frauen im Iran auch, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, hier bei uns Zuflucht zu finden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zumindest in Schleswig-Holstein ist schon viel passiert. Viele Bundesländer sind neidisch auf uns. Unsere Frauenhausfinanzierung ist vorbildlich. Unsere Bedarfsanalyse wird landauf, landab als wirklich gute (Beate Raudies) Grundlage gelobt. Sie hat ja auch gezeigt: Wir haben gute Strukturen – aber nicht in ausreichender Zahl und nicht mit ausreichender finanzieller Unterstützung. Wir benötigen insgesamt mehr Frauenhausplätze, denn immer noch müssen Frauen und ihre Kinder abgewiesen werden. Und – ja – wir brauchen auch mehr Prävention, mehr Beratungsangebote im ganzen Land, Hilfsangebote für die Täter, und wir brauchen andere Regelungen beim Umgangsrecht. All das, was die Landesregierung seit Erstellung der Bedarfsanalyse auf den Weg gebracht hat, war gut. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist noch nicht genug. Mehr Prävention ersetzt keine Schutzplätze. Jedes Jahr werden in unseren Frauenhäusern Hilfesuchende weggeschickt. Da hilft auch keine bundesweite Datenbank. Wer da hineinguckt, sieht fast jeden Tag: Schleswig-Holstein meldet: voll. – Das ist ein Zustand, den wir nicht hinnehmen sollten, den wir nicht hinnehmen dürfen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Ich bin froh, dass wir uns – das Parlament – heute auf diese gemeinsamen Anträge verständigt haben, weil das ein deutliches Zeichen ist, dass wir gemeinsam uns dieser Aufgabe stellen wollen. Wir haben auch vereinbart, dass wir das Thema Bedarfsanalyse im Sozialausschuss noch einmal ausführlich behandeln und noch einmal mit allen Frauenfachverbänden und Vertretern der Frauenhäuser reden wollen. Das finde ich einen großartigen Tag, einen Punkt für den heutigen Tag, wo wir wirklich vorankommen. Aber ich sage auch: Es braucht irgendwann noch mehr Geld; in unserem Antrag steht ein entsprechender Hinweis. Das muss sein, da beißt die Maus keinen Faden ab. Geld ist das eine und politischer Wille ist das andere – und an dem, das kann ich Ihnen versichern, mangelt es mir, mangelt es der SPD-Fraktion nicht, wenn es um dieses Thema geht. Ich bitte um Zustimmung zu den Anträgen. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Katja Rathje-Hoffmann CDU
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was für ein Tag! Was haben wir gestern alles geschafft! Wir haben gestern Anträge geeint. Es war nicht ganz einfach, aber es war eigentlich auch gar nicht schwer. Wir haben es geschafft, aus fünf verschiedenen Anträgen zwei zu machen, die von allen getragen werden. Ich finde, es ist ein guter Tag. Gerade am 25. November, dem Internationalen Tag der Gewalt gegen Frauen, ist es ein gutes Zeichen, dass wir uns in Schleswig-Holstein einig sind, den Frauen zu helfen, die von Gewalt bedroht sind. (Beifall ganzes Haus) Seit dem 1. Januar 2018 und seit Kurzem voll sind wir bei der Istanbul-Konvention dabei. Sie wurde von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Das ist eine gute Verpflichtung für eine gute Frauenpolitik. Hier geht es um Gleichstellung, öffentliches Bewusstsein, Hilfsprogramme, Schutz, Justiz, innere Sicherheit und öffentliches Bewusstsein. Dunkelfeldstudien nach haben in Schleswig-Holstein nach Angaben des Landesverbandes der Frauenberatungsstellen in Schleswig-Holstein in den letzten zwölf Monaten 12.180 Frauen sexualisierte Gewalt erlebt. Im gleichen Zeitraum haben 36.640 Frauen häusliche Gewalt erleben und ertragen müssen – mit schlimmen körperlichen und seelischen Folgen, ganz zu schweigen von den schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen wie zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit, Armut, Ausgrenzung und so weiter. Diese Frauen müssen so viel ertragen. Das alles belastet mit den Auswirkungen und Folgen die Polizei, die Justiz, das Gesundheitssystem, die Privatwirtschaft und vieles mehr. Wir haben vor, diese negativen Folgen strukturell zu bekämpfen, wirksam zu bekämpfen – mit einem Kompetenzzentrum gegen geschlechterspezifische Gewalt. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Deswegen müssen wir handeln. (Beifall ganzes Haus) Dazu bitten wir die Landesregierung, ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten, das auch den landesweiten Ausbau eines Hochrisikomanagements beinhaltet. Unser gemeinsames Ziel ist es, die systematische Verringerung von Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll zu erreichen. Gemeinsam mit den Erfahrungen und dem Fachwissen von Expertinnen und Experten der Frauenhäuser, der Frauenfachberatungsstellen, den KIKKoordinatorinnen, dem KIK-Netzwerk, den Familiengerichten, den Männerberatungsstellen, der Landespolizei und weiteren Beteiligten wollen wir Gewalt verhindern und Gewalt vorbeugen. (Beifall ganzes Haus) (Katja Rathje-Hoffmann) Unser Ziel ist es, dass die Fachlichkeiten all dieser und weiterer Institutionen gebündelt und zusammengeführt werden. Häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt sind keine Privatsache. Im geplanten Kompetenzzentrum soll eine Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention entwickelt werden. Besonders wichtig ist uns die Beratung der Landesregierung zur Fortführung des bedarfsgerechten Ausbaus der Hilfsangebote, vor allem der Frauenhäuser und der Frauenfacheinrichtungen. Bereits in der vergangenen Wahlperiode stand diese Aufgabe im Vordergrund. Wir haben die jeweiligen Hilfsangebote finanziell deutlich gestärkt, von 5,6 Millionen Euro im Jahr 2017 auf nunmehr 8,2 Millionen Euro in diesem Jahr für die Frauenfacheinrichtungen. Ich glaube, das kann sich sehen lassen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Meine Kollegin hat es schon gesagt: Schrittweise werden und müssen wir weiterhin die Hilfsangebote verbessern und an die erforderlichen Gegebenheiten anpassen. Das heißt auch, dass wir uns mit der Bedarfsanalyse auseinandersetzen und sie auswerten müssen. Auch in besonderen Krisen und Notlagen handeln wir, aktuell mit dem Acht-Punkte-Entlastungsprogramm des Landes zur Kompensation der enorm gestiegenen Energiepreise. Analog zur Bedarfsanalyse zu Frauenfacheinrichtungen werden die beiden Frauenhäuser in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland hoffentlich sehr bald Realität werden; denn es ist Zeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SSW) Unser pauschales Finanzierungssystem zur Frauenhausförderung hat in der Bundesrepublik Vorbildcharakter. Wir alle hoffen inständig, dass aus der Ankündigung im Koalitionsvertrag der Berliner Ampel, dass sich der Bund künftig an der Regelfinanzierung an Frauenhäusern beteiligt, Realität wird. Eine ganz besondere Rolle spielt bei uns das erfolgreiche Projekt „Frauen_Wohnen“. Dieses Projekt werden wir natürlich fortsetzen. Wir helfen den Frauen und den Kindern (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – ich habe nicht mehr so viel Zeit –, ein Leben ohne Gewalt zu führen, auch wenn sie nicht mehr so schutzbedürftig sind wie im Frauenhaus. Sie sehen, wir haben einen bunten Strauß auf der Agenda. Frauenpolitik ist wichtig, sie ist uns wichtig. Ich muss explizit loben, dass wir uns auf die beiden Anträge verständigen konnten. Wir werden beiden zustimmen. Ich hoffe auf ein gemeinschaftliches einstimmiges Votum, denn das ist ein gutes Zeichen für eine Frauenpolitik in Schleswig-Holstein. – Herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Publikum! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Jedes Jahr am 25. November weisen Medien auf die hohen Fallzahlen hin und Politikerinnen und Politiker und Prominente positionieren sich, ächten die Gewalt an Frauen. Zu Recht! Aber wieso bekommen wir dieses gesellschaftliche Problem nicht in den Griff? Es ist zu wenig, einmal im Jahr ausführlich über dieses Thema zu debattieren, in der Tagesschau zu berichten und sich die BKA-Statistik genauer anzuschauen. Das ist zu wenig, weil jeden Tag in unserem Land Frauen bedroht, geschlagen und vergewaltigt werden. Jeden dritten Tag wird eine Frau getötet – durch ihren Partner oder Ex. Wir müssen das Thema an seiner Wurzel packen. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb legen wir heute unsere Vorstellungen zu einem Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt vor. Ich finde es ein starkes Zeichen, dass wir das mit allen Fraktionen vereint tun. (Beifall ganzes Haus) Wir brauchen einen Präventionsansatz, der vor der Gewaltentstehung ansetzt – dort, wo strukturelle Diskriminierung entsteht, dort, wo gewaltfördernde (Catharina Johanna Nies) Strukturen und Handlungsweisen bewusst oder unbewusst entstehen, dort, wo zu wenig Bewusstsein für Gewaltdynamiken und Risikoräume vorhanden ist. Die Zahlen steigen Jahr um Jahr weiter. Die Sprachlosigkeit bleibt bestehen. Wir Frauen sind 50 Prozent der Bevölkerung; aber über 80 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt sind Frauen. Durchschnittlich jede Stunde erleidet eine von uns dabei eine gefährliche oder schwere Körperverletzung. Für uns Grüne sind der Schutz von Frauen und Mädchen sowie die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein deshalb eines der zentralen politischen Ziele. Hierbei ist es wichtig, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen. Um effektiven Gewaltschutz zu erreichen, müssen wir konsequent das Hilfesystem ausbauen und an einem ganzheitlichen Präventionsansatz arbeiten. Beides muss Hand in Hand gehen. (Beifall ganzes Haus) Dazu gehört es, die Finanzierung der Frauenfacheinrichtungen weiter abzusichern und auszubauen und ihre Ressourcen den sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Deshalb wurde eine stete Erhöhung der Mittel für die Frauenfacheinrichtungen über das Finanzausgleichsgesetz festgelegt. Wir haben für 2023 bereits über 8,4 Millionen Euro im Topf. Im Jahr 2024 werden es bereits über 8,6 Millionen Euro sein, und ab 2025 wird sich der jeweilige Vorjahresbetrag um 2,5 Prozent erhöhen. Zum Vergleich: Noch im Jahr 2017 waren es 5,6 Millionen Euro. Ich sage das so deutlich; denn in keinem anderen Bundesland ist die Finanzierung von Frauenhäusern so gut abgesichert wie in Schleswig-Holstein. Darauf können wir stolz sein. Und: Wir müssen darauf weiter aufbauen. (Beifall ganzes Haus) Denn gleichzeitig sehen wir, dass die Aufgabenvielfalt der professionellen Stellen sich stetig erweitert und die Einzelfallarbeit immer komplexer wird, zum Beispiel durch aufenthaltsrechtliche Regelungen oder den angespannten Wohnungsmarkt. Hier ein Beispiel struktureller Gewalt: Weil es an vielen Orten weder schlüssige Konzepte zur Festlegung von Mietobergrenzen noch jährlich Mietspiegel gibt, können die dortigen Jobcenter sich kaum an den realen Mietpreisen orientieren und diese als „angemessen“ einstufen. Das erschwert es gewaltbetroffenen Frauen im Sozialleistungsbezug, eigenständigen Wohnraum zu finden. Die Verweildauer der Frauen und ihrer Kinder in Frauenhäusern verlängert sich ergo. Das Ausziehen aus der Wohnung mit dem Partner, der sie schlägt, ist kaum möglich. Wenn sich eine Frau aus einer gewaltvollen Partnerschaft nicht lösen kann, weil es keinen bezahlbaren Wohnraum gibt, dann haben wir hier ein strukturelles Problem, das Gewalt ermöglicht. Und gemäß Istanbul-Konvention ist das strukturelle Gewalt! Über solche Zusammenhänge soll das Kompetenzzentrum ein Bewusstsein schaffen. Auch Fachkräfte in der Eingliederungshilfe, im Gebäudemanagement von Landesliegenschaften, aber auch in Jugendämtern und Familiengerichten müssen für die Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt sensibilisiert werden, um das Entstehen von Risikoräumen zu verhindern. Auch dies muss von Expertinnen und Experten begleitet werden. Wir werden der Bekämpfung der Ursachen von Gewalt einen neuen Stellenwert geben. Gewalt an Frauen ist kein Privatproblem, sondern ein gesellschaftliches, ein Problem unserer inneren Sicherheit. Die Folgen dieser Gewalt sind immens: Sie macht Frauen psychisch und körperlich krank. Sie fördert Suchterkrankungen und Krebs. Sie zerstört Leben, Beziehungen und Existenzen. Sie wirkt sich massiv auf die Persönlichkeitsentwicklung der mitbetroffenen Kinder aus. Und sie erhöht das Armutsrisiko von Frauen. Diese gesellschaftlichen Folgen gehen uns alle an. Deshalb danke ich allen Fraktionen in diesem Haus, dass wir hier beide Anträge gemeinsam stellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam auf der Tribüne zu diesem Thema die Geschäftsführerin des PETZE-Instituts für Gewaltprävention, Heike Holz, und die Geschäftsführerin des Landesverbandes Frauenberatung Schleswig-Holstein, Lena Mußlick. (Beifall) Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Jeder hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben; das sollte selbstverständlich sein. Trotzdem ist in einem so weit entwickelten Land wie (Annabell Krämer) Deutschland jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von psychischer oder physischer – oft sexueller – Gewalt betroffen. Jeder nimmt Gewalt anders wahr. Oft ist es so, dass das, was zwischen Partnern und Eheleuten passiert, erst dann nach außen dringt, wenn schon lange viele Grenzüberschreitungen stattgefunden haben. Diese fangen viel früher an, als es der Öffentlichkeit bewusst wird. Führen wir es uns einmal vor Augen: Im Durchschnitt dauert es sieben Jahre, bis sich eine Frau aus dem Martyrium, das sie in der Partnerschaft erlebt, befreien kann, sieben Jahre, in denen die Außenwelt es entweder nicht wahrnimmt oder nicht wahrnehmen will. Vielleicht hält auch die Scham davon ab, an die Öffentlichkeit zu treten, und der Mut ist einfach nicht da. Vielleicht sind auch die Angebote noch nicht barrierefrei genug. Diese Frauen sollten sich aber ermutigt sehen, an die Öffentlichkeit zu treten und die Hilfsangebote, die in unserem Land wirklich flächendeckend vorhanden sind – sie sind nicht ausreichend, aber in der Fläche vorhanden –, wahrzunehmen. Es ist wirklich erschreckend – wir haben es auch heute schon gehört –, dass in Schleswig-Holstein jeden Tag Frauen von Frauenhäusern abgelehnt werden müssen. Oft sind es Frauen mit Kindern, die dort stehen und endlich den Mut gefasst haben, sich aus ihrer Beziehung zu befreien; dann aber haben sie keine Chance, direkt Hilfe zu erfahren, weil die Häuser überlastet sind. Ich habe gestern auf NDR Info gehört, dass diese Herausforderung in Niedersachsen vorbildlich gelöst sei. Demnach gibt es dort genug Frauenhausplätze, und flächendeckend kann jeder Frau Hilfe gewährt werden. Ich sage: Das sollte sich ein Land wie Schleswig-Holstein auch gönnen können. (Beifall ganzes Haus) Die Istanbul-Konvention gehört auch in unserem Land umgesetzt. Ich danke auch der Arbeitsgemeinschaft, die sich über zwei Jahre zusammengesetzt und die Punkte zusammengeschrieben hat. In den Gesprächen ist mir allerdings bewusst geworden, dass wir in Schleswig-Holstein doch eher einen Flickenteppich an Angeboten für Frauen haben. Es gibt Angebote, und es sind gute Angebote; aber teilweise mangelt es noch an der Vernetzung. Ich glaube, es wäre möglich, aus einer Vernetzung dieser phantastischen Angebote Synergien zu ziehen. Deshalb ist die Einrichtung eines Kompetenzzentrums genau der richtige Weg; wir unterstützen dieses Vorhaben. Wir sind mit beiden Anträgen einverstanden und werden die Umsetzung unterstützend begleiten. Damit komme ich noch zu einem Punkt, wo wir uns ein bisschen mehr gewünscht hätten. In dem Antrag lese ich, dass wir ein Konzept für ein Kompetenzzentrum entwickeln sollen, in dem wiederum eine Landesstrategie entwickelt werden soll. Ich finde, diese Formulierung wird der Tätigkeit der Arbeitsgruppe, die immerhin über zwei Jahre getagt hat, nicht ganz gerecht. Denn eigentlich haben wir ein Konzept, eigentlich haben wir eine Strategie. Ich hätte mich gefreut, wenn wir heute noch ein bisschen mehr Butter bei die Fische gegeben und gesagt hätten, dass wir auch in die Umsetzung gehen. Wir hätten sagen können: Wir machen kein Konzept, sondern errichten jetzt ein Kompetenzzentrum. (Beifall FDP) Es wäre schön gewesen, wenn wir das heute nach außen hätten tragen können. Aber ich wusste, dass ein entsprechender Antrag von uns heute hier nicht mehrheitsfähig gewesen wäre. Deshalb bin ich froh, dass wir uns auf diesen gemeinsamen Antrag einigen konnten. Wir wollten erreichen, dass schon heute die zusätzlichen Mittel für die Frauenberatungsstellen in Höhe von 650.000 Euro, die im Landeshaushalt stehen, in das ordentliche FAG überführt werden, damit sie der Dynamisierung unterliegen und die wichtigen Stellen in der Frauenberatung endlich entfristet werden können. Wir haben auch in diesem Bereich einen Fachkräftemangel, können diese Stellen aber immer nur für ein, zwei Jahre besetzen, das heißt, diese wichtigen Fachkräfte wissen nicht, ob sie ihren Job in einem Jahr noch haben werden. Das wird der Sache nicht gerecht; denn niemand in diesem Haus kann doch realistischerweise davon ausgehen, dass das Problem in den nächsten Jahren geringer wird. Wir müssen daran arbeiten, dass diese Arbeitsplätze sicher sind und dass wir ihre Zahl ausdehnen. Deshalb hätten wir gern noch 150.000 Euro obendrauf gepackt und in das ordentliche FAG überführt. Die frauenpolitischen Sprecherinnen der anderen Fraktionen haben mir aber zugesagt, dass das ernsthaft geprüft werden soll. Mit einer dauerhaften Zuwendung entfiele auch der bürokratische Aufwand der jährlichen Zuwendungsbescheide. Liebe Kolleginnen, daran werde ich Sie natürlich messen, das heißt, ich werde vehement verfolgen, ob das umgesetzt wird. Ich würde mich jedenfalls sehr freuen. (Annabell Krämer) Lasse Petersdotter – ich sehe ihn gerade nicht – und ich haben 2020 einen guten ersten Schritt gemacht, als wir den großen Schluck aus der Pulle genommen und im Rahmen der Neuordnung des FAGs die Unterstützung der Frauenhäuser auf 7,5 Millionen Euro angehoben haben. Damit haben wir für diese Mittel auch die Dynamisierung ermöglicht. Ich glaube, das war eine ganz tolle Sache. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Durch den Aufwuchs erreichen wir bald 9 Millionen Euro. Auch die Frauenberatungsstellen brauchen mehr Stellen, und wir brauchen mehr Plätze in den Frauenhäusern. Das sollte sich ein Land wie Schleswig-Holstein wirklich leisten können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Leider ist die Aufgabe, Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen, wichtiger als je zuvor. Denn wie wir wissen, waren und sind Frauen allein schon im Zusammenhang mit der Pandemie einem erhöhten Risiko für häusliche Gewalt ausgesetzt. Fast 3.900 von ihnen sind in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr zu Gewaltopfern geworden. Diese Zahl ist erschreckend und auch gleichzeitig beschämend. Für mich ist völlig klar, dass wir diese Situation nicht einfach hinnehmen dürfen. Was völlig selbstverständlich sein muss, kann man offensichtlich nicht oft genug wiederholen: Frauen und Kinder haben genauso das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Schutz vor Gewalt wie alle anderen Mitglieder unserer Gesellschaft. Doch weil dieser Grundsatz leider immer wieder verletzt wird, ist es aus Sicht des SSW unsere gemeinsame Aufgabe, alles dafür zu tun, um geschlechtsspezifische Gewalt und Gewalt gegen Kinder zurückzudrängen und möglichst komplett zu verhindern. Gerade weil der Kinderschutz in diesem Zusammenhang so wichtig ist, bin ich froh, dass ich diesen Punkt in unseren gemeinsamen Antrag einbringen konnte. So traurig es ist, dass uns dieses Thema immer wieder beschäftigt, so froh bin ich über die grundsätzliche Einigkeit bei der Unterstützung der entsprechenden Hilfs- und Beratungsangebote. (Beifall ganzes Haus) Denn leider war, ist und bleibt diese Unterstützung für unsere Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen bitter nötig. Es ist bekannt, dass wir gut ausgebaute ambulante und stationäre Angebote haben. Doch es zeichnet sich ab, dass viele dieser Angebote nicht nur pandemiebedingt, sondern auch infolge der Ukrainekrise oder der Situation in Afghanistan und im Iran verstärkt in Anspruch genommen werden. Außerdem ist bekannt, dass auch die aktuelle Bedarfsanalyse des Landes zu dem Ergebnis gekommen ist, dass wir in fast allen Bereichen nachbessern müssen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir diese Frage heute diskutieren und auch im Ausschuss noch einmal beraten wollen. Nicht erst mit den vergangenen Krisenjahren ist deutlich geworden, dass wir einen Mehrbedarf bei Schutzplätzen und bei bezahlbarem Wohnraum für die Betroffenen haben. Wir brauchen weitere Frauenhausplätze, und wir sollten darauf achten, dass diese regional verteilt sind. Ich will deshalb ganz deutlich sagen, dass wir uns sehr über das bald fertige Frauenhaus im Kreis Schleswig-Flensburg freuen. Ich erwarte, dass auch die 12 Plätze, die in Nordfriesland geschaffen werden sollen, bald Realität sind. Vor dem Hintergrund der Bedarfsanalyse sehen wir auch im nördlichen Landesteil klaren Verbesserungsbedarf. Denn egal, ob wir über die Unterbringung oder über die Beratung von Frauen in Not reden: Art und Umfang der Hilfe dürfen nicht davon abhängen, ob sie auf dem Land oder in der Stadt oder nördlich oder südlich des Kanals leben. (Beifall ganzes Haus) Unser Anspruch muss sein, allen Frauen und Kindern, die von Gewalt bedroht sind, gleichermaßen zu helfen. Es ist gut und richtig, dass wir die genannten Herausforderungen gemeinsam annehmen und dass wir diesen auch durch das geplante Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt begegnen. Dieser Ansatz und der damit verbundene Paradigmenwechsel, nach dem Gewalt gegen Frauen auch als sicherheitspolitisches Thema stärker in den Fokus rücken muss, sind absolut folgerichtig. Das gilt selbstverständlich auch für das Vorhaben, Strategien zur Gewaltbekämpfung und präventive Maßnahmen zu stärken. Zu bemerken bleibt allerdings, dass bisher nicht klar ist, ob und wie zum Beispiel freie Träger eingebunden werden sollen, über welche Zeitschiene wir reden oder welcher Fi- (Jette Waldinger-Thiering) nanzrahmen hierfür angedacht ist. Vor allem muss uns klar sein, dass nicht etwa zugunsten des Kompetenzzentrums auf die Unterstützung bestehender Strukturen verzichtet wird. Denn unsere Frauenhäuser und Beratungsstellen müssen nicht nur erhalten, sondern weiter ausgebaut werden. Hierfür müssen wir uns auch in Zukunft einsetzen. Deshalb bin ich froh und dankbar, dass es uns gestern gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen hinzukriegen. Wenn es um Frauen geht, wenn es um Kinder geht, die wir vor Gewalt schützen wollen – da sind wir uns einig –, dann halten wir zusammen. Das finde ich großartig. Make your day orange! (Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! 58 Prozent der Frauen weichen Fremden in der Nacht aus. 51 Prozent meiden nachts öffentliche Verkehrsmittel. 57 Prozent meiden bestimmte Straßen, Plätze oder Parks. Für mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland und in Schleswig-Holstein gehört das zum Alltag. Die größte Gefahr, was Gewalt angeht, besteht aber im eigenen Umfeld von vielen Frauen. In Schleswig-Holstein wurden letztes Jahr 3.899 Frauen Opfer partnerschaftlicher Gewalt. Das ist 3.899 Mal zu viel. (Beifall ganzes Haus) 914 Frauen konnten mit ihren 1.132 Kindern Zuflucht in einem Frauenhaus finden. Ich finde es deswegen richtig, dass der SSW in dem Antrag noch einmal deutlich gemacht hat, dass auch die Thematik von Kindern mit in den Fokus gerückt werden muss. Denn ich glaube, viele sind sich nicht im Klaren darüber, dass die Hälfte aller Frauenhausplätze von Kindern belegt ist, weil die Frauen eben meist nicht allein in ein Frauenhaus gehen, sondern mit ihren Kindern. Diese erschreckenden Zahlen sind ein Zustand, den wir nicht einfach so hinnehmen können. Wir reden bei diesem Tagesordnungspunkt am internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen über Frauenfacheinrichtungen sowie über das Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt, das wir schaffen wollen. Ich finde es gut, dass wir beide Themen gemeinsam besprechen. Weshalb? Wir müssen Strukturen vorsehen, um gerade Frauen Schutz zu gewähren, wenn sie Gewalt erfahren. Das ist absolut unverhandelbar. Was wir in diesem Bereich als Landesregierung und auch als Landesparlament tun und auch in Zukunft tun werden, dazu komme ich später. Wir müssen uns aber auch damit auseinandersetzen, wie wir Gewalt noch stärker eindämmen können. Wir müssen an die Ursachen ran. Sie haben die Zahlen gerade gehört. Die Idee des Kompetenzzentrums ist auf Grundlage des Landesverbandes Frauenberatung SchleswigHolstein entstanden, und wir haben als Koalition dieses Konzept weiterentwickelt. Ich möchte aber eines vorwegsagen, bevor ich darauf näher eingehe: Gewalt gegen Frauen ist kein Thema, das nur Frauen etwas angeht und bei dem sich Männer entspannt zurücklehnen können. Denn die Gewalt geht vor allem von Männern aus. Ich persönlich bin es leid, dass dieses Thema gesellschaftlich wie auch politisch nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit behandelt wird, die es braucht, um das Problem ursächlich anzugehen. (Beifall ganzes Haus) Wir brauchen einen Paradigmenwechsel. Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein Thema der inneren Sicherheit. Damit meine ich, dass es ganz konkret um die Sicherheit von Frauen geht, die sich in dieser Gesellschaft oftmals und mehrheitlich anders bewegen, andere Verhaltensmuster an den Tag legen, um Gewalt zu vermeiden. Ich erwarte deshalb auch, dass dieses Thema – ich bin froh, dass wir das in Schleswig-Holstein tun – als innenpolitisches, sicherheitspolitisches Thema gesehen wird, aber wir müssen es gesamtgesellschaftlich und in der gesamten Bundesrepublik so behandeln. Am 7. Oktober 2022 wurde der Bericht zur ersten Überprüfung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Gruppe von Expertinnen und Experten für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt veröffentlicht. Schleswig-Holstein wird oft positiv hervorgehoben. Auch von unseren Länderkolleginnen und -kollegen werden wir als Land oft für das gelobt, was wir im frauenpolitischen und geschlechtsspezifischen Bereich tun. Für uns in Schleswig-Holstein, Parlament sowie Regierung, steht fest: Frauenhäuser und Beratungsstellen sind ein wichtiger Bestandteil unseres Hilfe- (Ministerin Aminata Touré) und Beratungssystems. Deshalb haben wir eine pauschale Finanzierung und keine Einzelfallabrechnung wie in vielen anderen Bundesländern. Wir stellen damit eine Grundstruktur sicher. Sie wissen, dass ich auch bei den Koalitionsverhandlungen im Bund teilgenommen habe, bei denen es um die Frage ging, wie wir zukünftig eine Finanzierung in der gesamten Bundesrepublik sicherstellen können. Diese Frage ist natürlich relevant, weil Frauen aus anderen Bundesländern auch nach Schleswig-Holstein kommen und aus SchleswigHolstein woanders hingehen. Es ist ein Thema, das man nicht über Landesgrenzen abstecken kann. Was für mich aber immer wieder wichtig ist und was ich immer wieder in solchen Runden deutlich mache ist, dass unsere gute pauschale Finanzierungsstruktur nicht zulasten einer gesamtpolitischen Finanzierungslogik fallen darf. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Deshalb ist es absolut richtig, dass es eine Finanzierung seitens des Bundes braucht; aber es darf nicht so passieren, dass unsere Struktur hintendrangeschoben wird. (Serpil Midyatli [SPD]: Daran arbeiten wir alle! – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt CDU) Wir haben gerade in den vergangenen fünf Jahren so viel Geld ins System gesteckt wie noch nie zuvor: über 8 Millionen Euro im Finanzausgleichsgesetz. Und diese Summe wird natürlich dynamisiert, also angepasst. Wir haben zusätzliche Frauenhausplätze geschaffen und verstetigt. Und ich freue mich, dass wir perspektivisch mit den neuen Standorten in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg bald 386 Plätze in Schleswig-Holstein haben werden. Auch jetzt in der akuten Krise der Energiesteigerung denken wir natürlich an die Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser und haben sie dezidiert für das Entlastungspaket des Landes vorgesehen. Ich möchte jetzt ein Stück weit auf die Anträge eingehen, die Sie gestellt haben. Sie haben zu recht, Frau Raudies, angesprochen, dass die Bedarfsanalyse auch etwas ist, was wir im parlamentarischen Raum im Ausschuss noch einmal diskutieren müssen. Ich finde es großartig, dass wir das auch in den nächsten Monaten tun werden, weil dort viele Punkte enthalten sind, die wir uns mit Blick auf Schleswig-Holstein anschauen müssen, mit Blick auf die Frauenberatungsstrukturen, aber auch mit Blick auf die Frauenhäuser. Nichtsdestotrotz ist es auch wichtig, dass wir mit Blick auf die Verhandlungen des FAG 2024 darauf hinwirken, dass wir uns die Struktur insgesamt noch einmal anschauen: Müssen wir bestimmte Strukturen noch verbessern, müssen wir Plätze schaffen, müssen wir Beratungsstellen festschreiben? Sie haben eben gerade angesprochen, dass es um den Titel gehe, Frau Krämer, die 150.000 Euro in das FAG zu überführen (Annabell Krämer [FDP]: Zu erhöhen!) und auch um 150.000 Euro zu erhöhen. Auch das sind Punkte, die wir durchaus genau im Rahmen dieser Gespräche ansprechen sollten. Ich glaube, darüber herrscht absolut Einigkeit, dass wir das gemeinsam angehen. Die Idee hinter dem Kompetenzzentrum: Wir wollen Sicherheit und Prävention landesseitig noch stärker bündeln als bisher, wissenschaftliche Arbeit einfließen lassen, bestehende Expertise wie aus der AG 35 und der Bedarfsanalyse nutzen, um dem Ziel näherzukommen, Gewalt früher zu erkennen und zu verhindern und besseren Schutz zu gewähren. Die Frauenberatungsstellen, die Frauenhäuser, die KiKKoordinatorinnen und Koordinatoren, die Landespolizei, Jugendämter, Justiz und weitere Beteiligte leisten eine fantastische Arbeit, die wir weiterhin dabeihaben möchten. Und ich möchte mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei Ihnen bedanken, weil: Ohne Sie wäre es überhaupt nicht möglich, Gewalt gegen Frauen einzudämmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Sie wissen, dass wir uns im Rahmen des 100-TageProgramms als Landesregierung – und auch mein Ministerium – mit dem Konzept eines solchen Kompetenzzentrums auseinandergesetzt und dort auch schon Punkte aufgeschrieben haben. Wir haben hineingeschrieben, dass vor allem Minderheiten, Frauen mit Behinderung, queere Menschen, Suchtkranke, migrantische Menschen diejenigen sind, die oftmals besonders gefährdet sind. Deshalb werden wir auch gerade diese Gruppen sehr stark in den Fokus dieses Kompetenzzentrums nehmen. Indem wir all das tun, können wir die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen erhöhen. Jetzt wollen wir die begonnene Zusammenarbeit mit und zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren weiterentwickeln. Abschließend möchte ich sagen: Ich schätze es sehr, dass wir gemeinsam – Landesregierung wie Parlament, Koalitions- wie Oppositionsfraktionen – das Thema von geschlechtsspezifischer Gewalt sehr (Ministerin Aminata Touré) ernst nehmen. Man muss an dieser Stelle sagen, dass das absolut keine Selbstverständlichkeit ist. Mir ist es ein persönliches und politisches Anliegen, dass wir die gute Zusammenarbeit in diesem Bereich auch in den nächsten Jahren genauso gut weiterführen werden. Wir teilen das Anliegen: auf der einen Seite ausreichenden und notwendigen Gewaltschutz, um Sicherheit im Notfall zu gewährleisten, und auf der anderen Seite Prävention, damit es gar nicht erst zur Gewalt kommt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wir sind sogar für eine Fraktionsgröße von vier Leuten.“ Das Zitat stammt nicht von mir, sondern von Peter Petereit, dem SPD-Fraktionsvorsitzenden in der Lübecker Bürgerschaft. (Zuruf FDP: Nein!) Tatsächlich dürften die Lübecker mit am besten die negativen Auswirkungen von Kleinstfraktionen bei uns im Land beurteilen können: (Beifall CDU) Elf Fraktionswechsel innerhalb einer Wahlperiode, Bildung von Zwei-Personen-Fraktionen, die bei der Kommunalwahl überhaupt nicht zur Wahl standen, ständige Umbesetzung der Ausschüsse bis hin zu einer Bürgerschaftssitzung, die sich den ganzen Abend um nichts anderes als die Verteilung der Ausschusssitze kümmern musste. All das lähmt kommunalpolitische Entscheidungen, nicht nur in Lübeck, sondern auch andernorts, sorgt für Frustration bei den ehrenamtlich Tätigen und schadet damit dem Funktionieren unserer Demokratie. Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen haben wir deshalb eine Soll-Bestimmung formuliert: Die Fraktionsgröße soll in größeren Kommunen auf drei erhöht werden, und genau das setzen wir jetzt auch um, indem wir den Kommunen die Möglichkeit einräumen, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Gar nichts, Ihr macht gar nichts!) dies in ihrer Hauptsatzung umzusetzen. – Wir regeln das, so wie es rechtskonform möglich ist, Herr Kollege Buchholz. Sie sprachen in dem Zusammenhang von einem Anschlag auf die Demokratie (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es, Herr Kollege! – Beifall FDP) – das war schon starker Tobak –, ohne damals den Wortlaut des Gesetzes überhaupt zu kennen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die vorgeschlagene Regelung steht nämlich vollkommen im Einklang mit den Werten unseres Grundgesetzes, und das schon seit dem Jahr 1979 höchstrichterlich festgestellt. Den damaligen Klagen der SPD-Gemeindevertreter aus Baden-Würt- (Tobias Koch) temberg hat das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich bescheinigt, dass eine solche Regelung in der Geschäftsordnung der Gemeinde überhaupt nicht zu beanstanden ist. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Andere Bundesländer, wie Mecklenburg-Vorpommern, aber auch Nordrhein-Westfalen und Hessen, schreiben für größere Gemeindevertretungen und Kreistage eine Fraktionsgröße von mindestens drei Personen sogar direkt per Landesgesetz vor. Das hätten wir uns als CDU-Fraktion auch gut vorstellen können. Allerdings steht diesem Wunsch, der auch vom Städte- und vom Gemeindetag sowie vom Landkreistag geteilt wird, ein Urteil in Brandenburg entgegen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ach was, Herr Kollege!) – Ja, deshalb haben wir es so geregelt, wie wir es jetzt regeln, Herr Kollege. (Beifall CDU) Aber wir werden diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren diskutieren können. Wichtig wäre uns eine rechtssichere Lösung, die bereits für die Kommunalwahl im nächsten Jahr Klarheit schafft, denn alle Kandidatinnen und Kandidaten sollen wissen und sicher sein, dass sie sich bei ihrem ehrenamtlichen Engagement auf die Arbeit für das Gemeinwohl konzentrieren können und sich nicht immer wieder mit Formalien und ständigen neuen Ausschussumbesetzungen beschäftigen müssen. (Lachen FDP – Beifall CDU) Das ist unser Anliegen als CDU-Fraktion; deshalb wollen wir diese Gesetzesänderung vornehmen. Meine Damen und Herren, kommen wir zum zweiten Sachverhalt: der Neuregelung für Bürgerbegehren. (Lars Harms [SSW]: Demokratie ist eine Formalie für Euch?) Immer, wenn Politik versucht, Bürokratie abzubauen, stellen wir doch gemeinsam fest, dass bestehende Regelungen ihre Gründe haben, weshalb sie eingeführt wurden, und dass es Menschen gibt, die diese Gründe auch gut finden. Ohne eine Veränderung bestehender Regelungen wird aber ein Bürokratieabbau nicht gelingen. Das gilt genauso für die unvorstellbar langen Planungsverfahren, die mittlerweile in Deutschland jegliche Entwicklung behindern. Kürzere Planungszeiten erreicht man nicht dadurch, dass alle bestehenden Regelungen unverändert in Kraft bleiben, sondern indem man diese Regelungen ändert. Und genau das machen wir jetzt auch an dieser Stelle. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Natürlich sind Bürgerbegehren nicht der alleinige Grund für lange Planungsverfahren; da spielen gesetzliche Auflagen, Personalmangel und vieles mehr eine Rolle. Aber auch Bürgerbegehren können für Unsicherheiten und Verzögerungen sorgen. Im Unterschied zu vielen anderen Regelungen, die durch Bundesgesetz vorgegeben sind, liegen Bürgerbegehren in der Entscheidungskompetenz des Landes, und deshalb setzen wir an dieser Stelle an. Im Koalitionsvertrag hatten wir dazu vereinbart, ganz bestimmte Fälle von der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens auszunehmen, nämlich einerseits Projekte von landespolitischer Bedeutung und andererseits Bauleitplanungen für Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Projekte für erneuerbare Energien und geförderten Wohnungsbau. Der Begriff der Generalklausel war dabei eher irreführend, da er eben nicht – wie vielfach fälschlicherweise unterstellt – ein generelles Vetorecht der Landesregierung begründet hätte, sondern nur in ganz wenigen Einzelfällen von landespolitischer Bedeutung wie zum Beispiel der Northvolt-Ansiedlung möglicherweise zum Zuge hätte kommen können. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das hätte es nicht besser gemacht, wenn man Einzelrecht macht!) Um aber auch hier für größtmögliche Rechtssicherheit zu sorgen, haben wir uns dazu entschlossen, nicht nur die genannten Einzelfälle, sondern Bauleitplanung generell aus der Zulässigkeit von Bürgerbegehren auszunehmen. Die Regelung ist damit etwas weitergehender als ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart, was in der Tat auch ganz im Sinne unserer CDU-Fraktion ist. (Heiterkeit SSW) Zugleich hat die jetzt vorgesehene Regelung aber den Vorteil, dass wir auf bewährtes Recht zurückgreifen können. Bauleitplanungen waren bis zum Jahr 2013 in Schleswig-Holstein nämlich generell von Bürgerbegehren ausgeschlossen. Zu diesem Zustand kehren wir jetzt wieder zurück. Andere Bundesländer regeln das genauso. (Beifall CDU) (Tobias Koch) Auch die Veränderungen von Quoren und Zeitfristen orientieren sich am Durchschnitt der anderen Bundesländer. Auch hier schießt die Opposition mit ihrer Kritik über das Ziel hinaus. (Beifall Tim Brockmann [CDU]) Die neuen Regelungen zu Fraktionsgrößen und zu Bürgerbegehren sind notwendig, um das Funktionieren unserer Demokratie zu gewährleisten. (Lachen FDP und SSW – Zuruf Lars Harms [SSW]) Sie sorgen für mehr Dynamik hin zum klimaneutralen Industrieland, und deswegen sind wir von diesen Änderungen überzeugt und wollen sie bis März nächsten Jahres hier vereinbaren. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Man kann ja über vieles reden, aber das ist ganz schöner Tobak! 25 bei 1.000 Gemeinden!)
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten viel über die geplanten Änderungen der kommunalrechtlichen Vorschriften diskutiert. Das Thema betrifft uns alle, denn die Politik, die ehrenamtlich vor Ort in den Gemeinden, in den Städten und Kreistagen gemacht wird, ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Viele von uns führen derzeit Gespräche und versuchen, Menschen zu überzeugen, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Das gilt für alle Parteien. Aber es ist nicht nur eine Herausforderung, neue Menschen für die Kommunalpolitik zu gewinnen, es ist auch ein Thema, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zu überzeugen, doch bitte weiterzumachen und erneut zu kandidieren. Wir Grüne haben uns in der Vergangenheit sehr für das Instrument der Bürgerbegehren starkgemacht und wären von uns aus – ich glaube, so viel kann ich zur Transparenz sagen – nicht an den § 16 g der Gemeindeordnung herangegangen. Die CDU wiederum, das hat Kollege Koch eben auch betont, wollte genau das: das Thema Bürgerbegehren angehen. So wie es üblich ist – es wird ja die ganze Zeit „Demokratie, Demokratie!“ gerufen –, ist es Teil eines Kompromisses, der für uns alle tragfähig ist. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Kritikerinnen und Kritiker der geplanten Änderungen beanspruchen sehr gerne für sich, für die Bürgerinnen und Bürger zu kämpfen. Aber wer sind denn diese Bürgerinnen und Bürger? Sind es nicht die gleichen Menschen, die die Gemeinden und die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter gewählt haben, und zwar damit sie genau das tun, Entscheidungen treffen? Natürlich sind diese Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker alles andere als begeistert, wenn ihre manchmal über Jahre entwickelten Lösungen infrage gestellt und in einem Bürgerentscheid womöglich abgelehnt werden. Dann heißt es für sie nämlich, sie dürfen von vorne beginnen. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Und trotzdem brauchen wir natürlich das Instrument der Bürgerbegehren als Notbremse, denn auch ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker können auf dem falschen Pfad sein. So gibt es die Möglichkeit gegenzusteuern. Mit der jetzt geplanten Änderung, die eine Zweidrittelmehrheit erforderlich macht, damit ein Aufstellungsbeschluss nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens werden kann, schaffen wir es einerseits, die Vertretungen zu stärken, denn bei großer Einigkeit steht der Beschluss, und es gibt eine höhere Planungssicherheit. Andererseits lassen wir den Weg für ein Bürgerbegehren offen für den Fall, dass sich die Vertretung eben nicht ganz so einig ist und es nur eine knappe Mehrheit gibt. Darin sehen wir einen ausgewogenen Weg zwischen den beiden Positionen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Veränderung bei der Fraktionsgröße. Der Plan ist, die Fraktionsgröße von zwei auf drei Personen zu erhöhen, und das auch nur in kommunalen Vertretungen mit 31 oder mehr Mitgliedern. Hintergrund dafür ist auch, dass die Probleme, die mit besonders kleinen Fraktionen entstehen, hauptsächlich in größeren Vertretungen vorkommen. Darüber wurde im letzten Plenum bereits sehr engagiert diskutiert und gestritten, (Lasse Petersdotter) denn die Abwägung zwischen der Arbeitsfähigkeit der Gremien und den Einschränkungen, die dies insbesondere für kleinere Parteien mit sich bringt, ist schwierig. Die Erhöhung von zwei auf drei Mitglieder ist allerdings unserer Ansicht nach ein abgewogener Schritt; denn natürlich gibt es in der Praxis Herausforderungen, natürlich haben wir in der jetzigen Situation häufig Personalwechsel in den Fraktionen und damit einhergehende Neubesetzungen von Ausschüssen. Wir haben Sitzungsdauern von sieben oder mehr Stunden. Natürlich ist das ein Problem, wenn das vorkommt. Denn wenn die Leute, die jetzt die Kommunalpolitik machen, damit aufhören, weil sie sagen: „Die langen Sitzungen kann ich nicht mehr in meine Freizeit integrieren“, oder weil sie frustriert sind, weil sie inhaltlich nicht vorankommen, dann verlieren nicht nur wir, sondern dann verlieren wir als Gesellschaft insgesamt, weil wir diese Menschen da und motiviert brauchen. Außerdem ermöglichen wir mit dieser Gesetzesänderung den Gemeinden die Einrichtung von Beiräten für gesellschaftlich bedeutsame Belange. In einigen Gemeinden gibt es bereits Umwelt- und Wirtschaftsbeiräte, die damit künftig den Beiräten für gesellschaftliche bedeutsame Gruppen gleichgestellt werden. Damit wollen wir einerseits die Gemeindevertretungen entlasten, weil sie sich durch Beiräte beraten lassen können und auf wichtige Themen in ihrer Gemeinde aufmerksam gemacht werden. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Andererseits steht natürlich auch die Hoffnung dahinter, mehr Menschen zu motivieren, sich vor Ort politisch zu engagieren und mit ihrer Expertise einzubringen. Ja, die Diskussion ist kontrovers, und sie wird es auch bleiben. Das liegt in der Natur der Sache, dass hier gegenteilige Interessen abzuwägen und unterschiedliche Erfahrungen auf ihre Übertragbarkeit hin zu überprüfen sind. Deswegen freuen wir uns sehr auf die weitere Diskussion und Beratung in den Ausschüssen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner das Wort.
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Koch, durchschnittlich alle 40 Jahre hat man ein Bürgerbegehren in einer Gemeinde. Ich weiß nicht, wie das die Demokratie rein quantitativ infrage stellen kann. (Heiterkeit SSW) Was wird an Bürgerentscheiden nicht alles kritisiert? – Das haben wir wieder gehört: Sie führen zu Verzögerungen, lösen das Grundproblem nicht, verhindern den Ausbau erneuerbarer Energien, setzen Partikular- und Lobbyinteressen durch, und die Bürgerinnen und Bürger sind häufig schlecht informiert, worüber sie entscheiden. So dachte ich auch einmal, als ich mich im Zuge der damaligen Volksinitiative mit den Forderungen nach mehr Bürgerbeteiligung beschäftigen musste. Ich war trotzdem bereit, meine Auffassung infrage zu stellen und habe später den gemeinsamen Gesetzentwurf aus voller Überzeugung unterzeichnet, auch wenn schon damals die CDU den Untergang des Abendlandes angekündigt hatte. Ja, demokratische Entscheidungsprozesse können anstrengend und lang sein, und am Ende kommt man eventuell gar nicht zu einer Entscheidung, weil man auch seine Macht bei der Kommunalwahl verlieren kann. Dann ist ein jahrelanges Projekt, Kollege Lasse Petersdotter, übrigens auch nicht mehr zu machen. Bei Bürgerbegehren allerdings beträgt der Zeitraum wegen der Fristen zwischen Beginn und Entscheidung in der Regel unter einem Jahr. Ratsentscheidungen haben keine Fristen. Einige nehmen viele Jahre, manchmal Jahrzehnte in Anspruch. Da wird 50 Jahre eine Umgehungsstraße nicht beschlossen, weil alle fünf Gemeinden die Straße zwar wollen, aber hauptsächlich über das Gebiet des jeweils anderen. Das Sankt-Florians-Prinzip ist also auch Gemeinderäten nicht völlig fremd, und natürlich gibt es auch da Partikularinteressen. Kitaneubauten sind übrigens auch schon von Räten abgelehnt worden, ohne damit das Grundproblem zu lösen. Das wäre ein Beispiel aus der letzten Debatte. Die Energiewende ist nicht wirklich durch Bürgerentscheide aufgehalten worden. Und haben sich nicht Gemeinderäte viel häufiger gegen den Ausbau ausgesprochen, oder habe ich das geträumt? Hat etwa ein Volksentscheid die Landesregierung gezwungen, das Moratorium zu verlängern? Hat ein bundesweiter Volksentscheid Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gezwungen, beim EEG den Windenergieausbau auszubremsen? War das wirklich so, oder waren das Entscheidungen der repräsentativen Demokratie? Waren diejenigen, die die Entscheidung zur HSH getroffen haben, wirklich über alle Folgen informiert? Im Februar hatte (Dr. Kai Dolgner) ich übrigens auch nicht den Eindruck, dass wirklich alle Kolleginnen und Kollegen die 162 Seiten Digitalisierungsgesetz komplett gelesen haben, bevor sie es beschlossen haben. Ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen. Ich stehe gern für Quizfragen zur Verfügung. Wir stellen also fest: Die Kritikpunkte sind nicht spezifisch für Bürgerentscheide, sondern sie sind Wesen der Demokratie. Demokratische Entscheidungen können nicht immer fehler- und interessensfrei sein oder nur von völlig informierten oder gar besseren Menschen getroffen werden. In einer Demokratie kann grundsätzlich jeder wählen oder gewählt werden – ohne weitere Klugheits-, Charakteroder Qualifikationsanforderungen, und das ist richtig so. (Beifall SPD und Martin Balasus [CDU]) Deshalb kann es ein demokratisches System, das seinen Namen verdient, ohne Fehlentscheidungen nicht geben – sei es direkt oder repräsentativ. Wer sich etwas anderes wünscht, landet schnell bei der Rechtfertigung elitärer Modelle wie der platonischen Philosophenrepublik und Schlimmerem. Wohin dieser Weg letztlich führt, lehrt uns die Geschichte und ist durch Karl Popper gut analysiert. Ich kann jedem, der dieses elitäre Denken ein bisschen sympathisch findet, nur seine Kritik der Politeia empfehlen. Das ist übrigens auch gut zu lesen. (Beifall Martin Habersaat [SPD]) Glauben Sie mir auch sonst: Sie wollen keine Herrschaft der Besserwisser. (Heiterkeit und Beifall) Mein Fazit: Die oben aufgezählten Kritikpunkte sind zwar in der Sache richtig, aber nicht auf Bürgerentscheide beschränkt, sondern in demokratischen Prozessen grundsätzlich nicht komplett vermeidbar. Eine Beschneidung von Bürgerentscheiden ist damit also nicht zu rechtfertigen. Legitim sind diese Entscheidungen allemal, denn im Gegensatz zum unvollständigen Zitat unserer Innenministerin beim letzten Mal nennt das Grundgesetz in Artikel 20 ausdrücklich Wahlen „und Abstimmungen“ – und das ohne eine Priorisierung. (Beifall SPD und FDP – Zurufe) Darauf haben Sie sich beim letzten Mal bezogen. Ich habe das im Protokoll noch einmal nachgelesen. Sonst dürften wir dazu übrigens auch gar keine Gesetze machen. Sie müssen das nicht in der Ausführung anbieten, aber legitim ist es. Ich hoffe jedenfalls, dass wir bisher keine illegitimen Bürgerentscheidungen getroffen haben. Ich habe übrigens die Demokratie seit 2013 nicht als gefährdet angesehen – das unterscheidet mich vielleicht von Ihnen. Ja: Wenn die Mehrheit entscheidet, dass Zeus die Blitze schleudert, dann bauen wir Zeusaltäre und keine Blitzableiter – selbst wenn ich persönlich es für falsch halten würde –, denn sonst wäre unsere Demokratie am Ende. – So erkläre ich das immer Schülergruppen, wenn sie mit scheinbaren oder tatsächlichen Fehlentscheidungen nicht einverstanden sind. – Nun gut, vielleicht würde ich in diesem Fall noch für eine Intensivierung des Physikunterrichts plädieren, aber das steht auf einem anderen Blatt. (Heiterkeit) Mir ist schon klar, dass die öffentliche Verkündigung der Formulierungshilfe durch die Innenministerin nach dem Motto „Sabina locuta – causa finita“ (Heiterkeit und Beifall SPD, FDP und SSW) kein Zufall war und Sie Ihren Kompromiss sicherlich nicht wegen meiner Rede aufkündigen werden. Das ist mir schon klar. Aber vielleicht denken Sie noch einmal darüber nach, welches Narrativ Sie eigentlich bedienen, wenn man Bürgerbegehren Vorhaltungen macht, die andere allen demokratischen Prozessen machen – und das zu Unrecht. Ich kämpfe nämlich dafür, dass man die Probleme der Demokratie benennen und sie trotzdem für die beste aller Regierungsformen halten kann. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon vor der Einbringung dieses Gesetzentwurfes ist das Verfahren hierzu bemerkenswert. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Es ist insoweit bemerkenswert, als dass der größte Anschlag auf die Demokratie durch die Opposition schon verhindert werden konnte. (Beifall FDP) Denn die von Ihnen im Koalitionsvertrag festgeschriebene Generalklausel, mit der Sie quasi nach obrigkeitsstaatlicher Anordnung darüber entscheiden wollten, was denn einem Bürgerbegehren zugänglich ist oder nicht, haben Sie gleich von vornherein kassiert. Frau Innenministerin, ich danke Ih- (Dr. Bernd Buchholz) nen dafür, dass diese Einsicht, nachdem die Opposition da draufgehauen hat, schon einmal Fuß gefasst hat. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die Einbringung des Gesetzentwurfes ist nicht frei von Kritik – das will ich an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen. Denn Formulierungshilfen sind in der Tat zwar üblich. Über die Formulierungshilfen ist aber dann, wenn es zu einem Beschluss im Kabinett kommt, Frau Ministerin, und dieser Kabinettsbeschluss auch noch durch die Frau Ministerin in einer Pressekonferenz verkündet wird, nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 Parlamentsinformationsgesetz bei Gesetzgebungsvorhaben das Parlament zu informieren. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Mit Verlaub, ich sehe das als einen klaren Verstoß gegen § 1 Absatz 1 des Parlamentsinformationsgesetzes. Darüber werden wir uns deshalb auch noch zu unterhalten haben. (Beifall FDP, SPD und SSW) Und nun zur Sache: Nicht alles, was in diesem Gesetzentwurf steht, ist schlecht. Das will ich deutlich sagen. Ich finde sehr wohl, dass man über die Anhebung der Quoren in der hier gemachten Art und Weise nicht nur reden kann, sondern dass man damit sehr moderat dafür sorgen könnte, dass es zu Hürden kommt, die wir in der Tat im Land brauchen. Ich habe deshalb durchaus Verständnis dafür, dass man an die Quoren rangeht. Dass man mit Fristen bei Bürgerbegehren arbeitet, dass man kassatorische Entscheidungen zum Beispiel nur innerhalb von drei Monaten angehen können soll, finde ich durchaus diskussionswürdig und auch nicht falsch. (Werner Kalinka [CDU]: Hört, hört!) Herr Kollege Koch, welcher inneren Logik folgen Sie? – Da scheinen Sie den eigenen Gesetzentwurf nicht verstanden zu haben. Denn Sie haben gerade damit argumentiert, die Generalklausel sei zur grundsätzlichen Möglichkeit zur Aufhebung von Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen eingeführt worden, also noch weitergehender als das, was es vorher gab. Das ist nicht der Fall. Nein, § 16 g Absatz 2 Gemeindeordnung sagt schon heute, dass ein Bürgerbegehren nur gegen den Aufstellungsbeschluss und seine Abänderung zulässig ist. Hier führen Sie jetzt einzig und allein eine Zweidrittelmehrheit ein, indem Sie sagen, ein Bürgerbegehren ist nur noch zulässig, wenn zwei Drittel der Gemeindevertretung es beschlossen haben. Das ist die einzige Änderung. (Tobias Koch [CDU]: Gerade dann nicht! Weniger!) An der Stelle sage ich Ihnen: Die innere Logik, warum sich das nur auf die Nummer 6 in dem Absatz beschränkt und nicht auf andere, erschließt sich mir nicht. Darüber werden wir im Ausschuss zu beraten haben. Der eigentliche Punkt aber, Kollege Koch, mit dem Sie auch zu Recht begonnen haben, stellt einen Anschlag auf die Beteiligungsrechte von kleinen Fraktionen und kleinen Gruppierungen in Kommunalparlamenten dar, nämlich die Regelung zur Fraktionsstärke. (Tobias Koch [CDU]: Das können Sie nicht ernsthaft meinen! – Beifall FDP und SSW) Mit Verlaub, dass möchte ich an dieser Stelle einmal sagen: Sie wissen ganz genau, dass Ihnen das Bundesverfassungsgericht aufgibt, dass solche Beschränkungen nur zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretungen möglich sind, wenn sie erforderlich sind. In keinem Satz wird begründet, warum das der Fall ist. Ich sage Ihnen auch, warum das nicht begründet werden kann: weil das gar nicht möglich ist. Was erreichen Sie in der Stadtvertretung in Lübeck, wenn Sie die Fraktionsstärke auf drei oder sogar auf vier hochsetzen? Erreichen Sie damit, dass die Mitglieder von den sechs Fraktionen, die davon betroffen wären und dann keine Fraktionen mehr bilden könnten, in der Stadtvertretung nicht mehr reden? – Im Gegenteil, es reden doppelt so viele Leute, weil jeder einzelne Stadtvertreter dann das Wort ergreift, statt für seine Fraktion zu sprechen. (Beifall SPD und SSW) Sie sorgen damit dafür, dass die Aussprachen deutlich länger und viel mehr Stadtvertreter reden werden. Was Sie aber erreichen wollen ist, dass diesen Menschen, die sich an der aktiven Kommunalarbeit beteiligen wollen, nicht mehr die Mitarbeit in den Ausschüssen ermöglicht wird. Das ist ein Anschlag auf die Demokratie, Herr Kollege, das ist es, und das bleibt es. (Beifall FDP, SSW, Birte Pauls [SPD] und Marc Timmer [SPD]) In Wahrheit erreichen Sie nichts für eine bessere Funktionsfähigkeit. (Dr. Bernd Buchholz) Ich sage Ihnen ganz deutlich: Sie zitieren eine richtige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Baden-Württemberg, die sich damit allerdings auf eine Gemeindeordnung bezieht, die völlig anders aussieht als unsere. Unsere Gemeindeordnung hat viel mehr Übertragungsmöglichkeiten, indem auch Letztentscheidungen auf die Ausschüsse übertragen werden können. Das ist in Baden-Württemberg ganz anders geregelt; da muss alles wieder zurück in die Gemeindevertretung. Bei uns führt das dazu, dass es demnächst in den Kommunen Parlamentarierinnen und Parlamentarier erster und zweiter Klasse geben wird, (Beifall FDP) nämlich solche, die zwar gewählt sind, aber an bestimmten Entscheidungen nicht mehr beteiligt werden können – durch die Übertragung der Letztentscheidungen auf die Ausschüsse –, und solche, die auch gewählt sind und an allen Entscheidungen beteiligt sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Sie selber haben einmal ein Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten. Da ging es um die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen, und das hat zum Weghauen der Fünfprozenthürde geführt. Das führt übrigens dazu, dass im Kreis RendsburgEckernförde und in vielen anderen Kreistagen inzwischen von Ihren Grünen auch Resolutionen mit abgestimmt werden, die sagen: Nein, diesen Kram machen wir nicht mit! – Machen Sie auch hier nicht mit, meine Damen und Herren, denn es ist Unsinn, daran teilzuhaben! (Beifall SPD und SSW) Zum Schluss: Selbst die kommunalen Landesverbände, die eines in der Tat gern wollten, nämlich am liebsten nur vier Fraktionen – (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Ja, genau. Das ist verfassungsrechtlich – wie Sie wissen – gar nicht möglich. (Tobias Koch [CDU]: Das machen aber Mecklenburg-Vorpommern und Hessen so!) Eines schreiben Ihnen die kommunalen Landesverbände aber jetzt auf: Eine solchen Kann-Regelung, wie Sie sie jetzt vorsehen, verschiebt das Problem in der Tat in die Kreistage und in die Gemeindevertretungen. Sie sorgt für Zwist und Unstimmigkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie warnen davor, diese Regelung in Kraft zu setzen, weil sie zur Kommunalwahl für die meisten Kommunen gar nicht mehr umsetzbar wäre. Ich freue mich auf Ausschussberatungen, in der Ihre Eingriffe in das demokratische Gemeinwesen verhindert werden, und ich hoffe auf die Vernunft und Einsicht während dieser Gesetzesberatungen. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann nahtlos an das anschließen, was der Kollege Buchholz gerade eben gesagt hat. Es ist in der Tat so: Verantwortung abgeben ist bei der Landesregierung in den Punkten, wo sie sich nicht einig wird, immer sehr, sehr beliebt. Dann drückt man es auf die Kommunen runter. Wir sehen das hier: Nun sollen also die Kommunen selbst darüber bestimmen, ab wann eine Fraktion eine Fraktion ist. Sie nennen Ihren Gesetzentwurf „Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“. Die Presse ist dabei allerdings schon wesentlich transparenter. Ihr Antrag läuft dort inzwischen unter Überschriften wie „Maßnahmen für den Demokratieabbau“. „Willkür und Angriff auf die Demokratie“ wäre meiner Meinung nach noch treffender gewesen. Ich will Ihnen auch sagen, warum: Sie wollen es den Kreisen und Kommunen freistellen, die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion auf zwei oder drei festzulegen, sofern die Gemeindevertretung 31 oder mehr Mitglieder hat. Für meine Stadt Husum bedeutet das, dass unser Stadtrat, der momentan 27 Mitglieder hat, diese Entscheidung aktuell nicht fällen kann. Nach der Kommunalwahl, wenn es zu bloß vier Überhangsmandaten kommt, könnte er das. In der Stadt hat sich dann aber nichts verändert. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Genau!) Genau das ist Willkür. (Beifall SSW, SPD und FDP – Zuruf: Genau!) Sie wollen so parteitaktische Auslegungsmöglichkeiten des Kommunalrechts ermöglichen. Sie lassen es zu, dass große Fraktionen ihre unliebsame Kon- (Lars Harms) kurrenz wegmarginalisieren können. Da, wo die Zusammenarbeit und der Umgang in der kommunalen Vertretung gut läuft, wird diese Möglichkeit vielleicht nicht in Betracht gezogen. Da, wo kleine Fraktionen zu laut sind, wo sie nerven, wo sie die schönen Abläufe der großen Fraktionen ärgern, eben doch. Genau dort wird das passieren, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und Marc Timmer [SPD]) Ich sage Ihnen: Es ist undemokratisch, Kleine auszuschließen. Sie argumentieren nun selbst im Begründungstext Ihres Gesetzentwurfes damit, Sie würden so die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen stärken. (Zuruf: Lächerlich!) Genau das Gegenteil ist der Fall, denn die Arbeitsfähigkeit kleiner Fraktionen schwächen Sie ganz extrem. Somit wird auch die Funktionsfähigkeit von Gemeindevertretungen insgesamt geschwächt. Für mich ist es eine absolut absurde Idee: Sie ebnen den Weg für unterschiedliches Kommunalrecht von Kommune zu Kommune in Schleswig-Holstein. Das kritisieren auch die kommunalen Landesverbände zu Recht. Unterschiedliche Möglichkeiten für kommunale Vertretungen, unterschiedliche Teilhaberechte in Ausschüssen, unterschiedliches Ausleben demokratischer Wahlämter – Sie planen das, wohlwissend, dass wir alle vor dem Problem stehen, Menschen für kommunalpolitische Ehrenämter zu gewinnen. Es macht überhaupt keinen Sinn, hier Rechte einzuschränken. Das schreckt die Leute eher ab, als es sie für Kommunalpolitik gewinnt. Ihr Vorhaben ist daher absolut kontraproduktiv. Sie erschweren damit unnötig die politische Arbeit kleiner Parteien. (Beifall SSW, FDP und Thomas Losse-Müller [SPD]) Ich bin einfach nur froh, dass es bereits jetzt Kommunen gibt, die sich diesen Plänen in den Weg stellen. In Rendsburg-Eckernförde hat sich der Kreistag schon gegen neue Grenzen bei Fraktionsgrößen ausgesprochen. Außer CDU und AfD haben alle Fraktionen in Rendsburg-Eckernförde für eine Resolution gestimmt, die eine Neuregelung der Gemeindeordnung ablehnt und betont, dass Fraktionen – und zwar alle – ein wichtiges Instrument der politischen Teilhabe und der Repräsentation des demokratischen Bürgerwillens sind. (Beifall SSW, FDP und Thomas Losse-Müller [SPD]) Die Fraktionsvorsitzende der Grünen erinnerte übrigens daran, dass auch die Grünen einmal als Kleinpartei angefangen haben. Sie stellte außerdem fest, dass die kleinen, demokratischen Parteien eine Bereicherung der kommunalen Selbstverwaltung darstellen. Ich finde es bitter, dass die nun große Fraktion der Grünen im Landtag sich anscheinend nicht mehr daran erinnern kann. Nochmal zurück zur Willkür und zum Demokratieabbau: Nehmen wir die Bürgerbegehren. Die schwarz-grüne Zweidrittelmehrheit im Land möchte nun, dass bei Zweidrittelmehrheiten in Gemeindevertretungen Bürgerentscheide nicht mehr zulässig sind. Auch dies ist eine absolut willkürliche Festlegung, mit der demokratisch wertvolle Instrumente abgebaut werden. Denn nicht die Bürgerinnen und Bürger und ihre demokratische Teilhabe und Mitbestimmung sind das Problem. In den meisten Fällen ist es einfach nur das Planungsrecht. Darum müssten Sie sich eigentlich kümmern. Was steht nun unter dem Strich: Sie wollen Bürgerbegehren erschweren. Sie wollen Fraktionsarbeit behindern. Sie wollen ein unterschiedliches Kommunalrecht in Schleswig-Holstein schaffen. Wir waren einmal stolz darauf, in Schleswig-Holstein eines der Länder mit der besten Bürgerbeteiligung zu sein. Wir hatten als Küstenkoalition die Quoren gesenkt und Bürgerbegehren und Bürgerentscheide einfacher möglich gemacht. Die Jamaikakoalition hat voll und ganz hinter diesen Regelungen gestanden. Es gibt jetzt überhaupt keine Not, Bürgerbeteiligung einzuschränken. Deswegen kann ich Ihnen jetzt schon sagen: Der SSW macht bei diesem Demokratieabbau nicht mit. Wir sind auch offen dafür – sollte es tatsächlich Realität werden –, dass wir gegen den ganzen Mist noch einmal klagen. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Eka von Kalben
Zu einem Dreiminutenbeitrag hat sich der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Tobias Koch, gemeldet.
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Buchholz hat das Schreiben der kommunalen Spitzenverbände erwähnt. Es ist ja allen Fraktionsvorsitzenden zugegangen. Die haben an (Tobias Koch) der einen oder anderen Stelle Bedenken angemeldet. Sie haben aber etwas anderes gefordert: Sie haben gefordert, es verbindlich ins Gesetz zu schreiben. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das ist der Wunsch der geschlossenen kommunalen Familie, von Gemeindetag, Landkreistag und Städtetag: Eine klare, verbindliche Regelung im Gesetz wünschen die sich. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Hat er gesagt! Eine vorgeschriebene Zahl von mindestens drei Fraktionsmitgliedern. Das Verfassungsgericht in Brandenburg hat gesagt: Das könnt ihr nicht ins Gesetz reinschreiben, das ist Teil der kommunalen Selbstorganisation. Das muss vor Ort entschieden werden. Daran haben wir uns zuletzt orientiert und gesagt: So setzen wir es um, das kann vor Ort selber entschieden werden. Das ist Demokratie, die organisieren das für sich selbst. Daran haben wir uns orientiert. Andere Bundesländer machen das anders. Wir haben vorhin schon gesagt: Mecklenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen – da hat zuletzt noch Schwarz-Gelb regiert – haben es per Gesetz vorgeschrieben. Das war doch vermutlich auch nicht der Zusammenbruch der Demokratie, wenn CDU und FDP dort gemeinsam regiert haben. Wir haben uns in allen Fragen immer angeschaut: Wie machen es andere Bundesländer? Wir denken uns hier nicht irgendetwas neues, völlig abwegiges aus – diesen Eindruck könnte man ja bei der Debatte gewinnen –, sondern orientieren uns an den Regeln anderer Bundesländer. Das gilt für die Bürgerbegehren, wo wir uns auch angeguckt haben: Wie ist es mit den Fristen? Wie ist es mit den Quoren? Da haben wir uns an der Mitte der anderen Bundesländer orientiert. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Hier ist es genauso. Wir haben auch hier geguckt: Wie sind die Fraktionsgrößen in anderen Bundesländern geregelt? – Ich gehe davon aus, es wird in Mecklenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen alles verfassungskonform sein. Dann können wir das doch hier bei uns genauso regeln. Das ist unsere Absicht. Daran ist überhaupt nichts verwerflich, deswegen sind solche Begrifflichkeiten wie „Anschlag auf die Demokratie“ oder „Abschaffung der Demokratie“ falsch. Man kann als Opposition versuchen, es so ins Maßlose zu steigern. Es sind hier aber normale Regelungen, die sich in anderen Bundesländern genauso wiederfinden und die wir jetzt auch hier praktizieren wollen. Hier ist etwas Mäßigung in der Wortwahl angebracht. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Buchholz.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie, Kollege Koch, ehrlich gesagt ist manchmal die Wortwahl Ausdruck des Empfindens. Ich habe das Empfinden, weil Sie an einer bestimmten Stelle nicht nachvollziehen, was in anderen Gemeindeordnungen eben anders ist. Ich bestreite nicht, dass es zulässig sein kann, Fraktionsgrößen von mindestens drei oder vier festzulegen. Das aber gepaart mit der Übertragbarkeit von Letztentscheidungen an Ausschüsse ist nicht möglich. Ich bin ganz fest davon überzeugt, dass in dem Grundsatz des von den Grünen erstrittenen Urteils zur Aufhebung der Fünfprozenthürde bei Kommunalwahlen diese Stimmwertgleichheit – also das Verbot, unterschiedliche Qualitäten von Parlamentariern zu schaffen – ganz deutlich zum Ausdruck kommt. Dementsprechend ist eine solche Regelung aus meiner Sicht nach wie vor verfassungsrechtlich schwersten Bedenken ausgesetzt. Sollte sie in einer Kommune umgesetzt werden, in der die FDP dann möglicherweise keine Fraktionsstärke haben sollte, werden wir das rechtlich überprüfen lassen. Das kann ich Ihnen so deutlich sagen. (Beifall FDP und SSW)
Eka von Kalben
Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Koch?
Tobias Koch CDU
Herr Kollege Buchholz, können Sie uns sagen, ob in NordrheinWestfalen, Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern keine Entscheidungsbefugnisse an Ausschüsse delegiert werden? – Das kann ich Ihnen im Einzelnen nicht sagen. Die Umfänglichkeit korrespondiert aber genau mit der Frage, ob Fraktionsgrößenregelungen geschaffen werden. Wenn es in Nordrhein-Westfalen anders geregelt ist, orientiere ich mich an der Entscheidung (Dr. Bernd Buchholz) des Bundesverfassungsgerichts. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagt Ihnen etwas. Dass die kommunalen Landesverbände gern die Fünfprozentsperrklausel wiedereingeführt hätten, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich auf die Entscheidung hin gekillt hat: Lieber Herr Kollege Koch, was ist denn das, was da auf dem Zettel steht? Natürlich wollen die irgendetwas anderes. Das ist eben nicht verfassungsgemäß! Die Verfassung ist bei uns nun einmal der Maßstab. Lassen Sie mich noch auf einen wichtigen Punkt kommen: Wer sind denn eigentlich die, die in Lübeck und den ganzen Kommunalparlamenten durch die ständigen neuen Ausschussbesetzungen etwas auslösen, das dann tatsächlich manchmal lähmend ist? Sind das die kleinen Fraktionen, die am Start der Wahlperiode tatsächlich als kleine Fraktionen angetreten sind? (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Nein, es sind in der Regel die Abspaltungen aus großen Fraktionen, die dazu führen, dass sich dann zusätzliche kleine Fraktionen bilden. (Dagmar Hildebrand [CDU]: Das ist falsch!) Ehrlich gesagt: Es ist Ihr Problem, dass Sie Ihre großen Fraktionen in der Regel nicht zusammenhalten und dann neue Fraktionsbildungen haben. (Heiterkeit und Beifall FDP und SSW – Zuruf Werner Kalinka [CDU]) Wenn das aber Ihr tatsächliches Begehr wäre, die in einer Wahlperiode entstehenden Themen zu regeln, dann könnte man ja auch über andere Regelungen nachdenken, zum Beispiel, dass diejenigen, die in einem gemeinsamen Wahlvorschlag bei der Wahl antreten und dann mit mehreren darin sind, automatisch immer eine Fraktion bilden können und nur die nachträgliche Änderung ausgeschlossen wird. Darüber könnte man aus meiner Sicht sehr wohl nachdenken. Ob das verfassungsrechtlich geht, weiß ich nicht. (Tobias Koch [CDU]: Gleichheit des Mandats!) Sie wollen das Kind mit dem Bade ausschütten, Herr Kollege, indem Sie nämlich dafür sorgen, dass diejenigen, die sich aktiv an unserer Kommunalpolitik beteiligen und aktiv mitarbeiten wollen, auch wenn sie einer kleinen Gruppierung angehören, nicht mehr in die Ausschüsse gelassen werden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht es eben aus. Die wollen mitarbeiten, die wollen sich beteiligen. Und Sie sorgen dafür, dass sie es zukünftig nicht mehr können. Ich finde, das ist ein Anschlag auf demokratische Rechte. – Herzlichen Dank. (Zuruf Werner Kalinka [CDU] – Wortmeldung Werner Kalinka [CDU]) (Anhaltender Beifall FDP und SSW)
Eka von Kalben
Herr Kollege Kalinka, war das eine Meldung für einen Redebeitrag? – Ich erteile das Wort dem Kollegen Werner Kalinka von der CDU. (Christopher Vogt [FDP]: Werner, du musst nicht! – Heiterkeit – Peter Lehnert [CDU]: Undemokratischer Zwischenruf!)
Werner Kalinka CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss doch, da der Kollege Buchholz ja weggegangen ist. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ich habe das nicht gesehen!) Ich wollte, Herr Kollege Buchholz, Ihnen die ganze Zeit sagen: In den Ausschüssen kann jeder mitarbeiten und dabei sein. Das ist nun mal so im Kreistag und bei allen Bereichen. Natürlich kann jeder mitarbeiten. Und das Zweite, Herr Kollege Buchholz, ist, dass die allermeisten Ausschüsse in Kreisen, Kreistagen, keine abschließende Regelungskompetenz haben. Es gibt nur wenige ihnen vorbehaltene Aufgaben, zum Beispiel im Hauptausschuss, die entsprechenden Vorschriften unterliegen, ansonsten aber nicht. Von daher geht auch dort Ihre Argumentation in dem Punkt nicht in die zielführende Ebene.
Eka von Kalben
Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Buchholz?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Vielen Dank. – Ich habe eine zweigeteilte Frage. Zum Ersten: Sind Sie mit mir der Auffassung, dass zu einer wirklichen Mitarbeit auch die Entscheidungskompetenz gehört, also das Stimmrecht, das ein irgendwie nur hinzugeholter Kommunalvertreter eben dann nicht hat, (Werner Kalinka) wenn er nicht in Fraktionsstärke im Ausschuss vertreten ist? Die zweite Frage ist: Herr Kollege, wenn es denn tatsächlich so ist, dass in den Kreistagen all die Dinge nicht auf die Ausschüsse übertragen werden, also in der Kreistagssitzung dann doch wieder alle das Wort ergreifen können, welche Steigerung der Funktionsfähigkeit geht davon aus, dass dann mehr Leute reden werden als vorher? – Meine Beobachtung entspricht – zum zweiten Teil – Ihrer nicht, und ich gehöre einem Kreistag bei uns seit etwa 30 oder 35 Jahren an. Das ist überhaupt nicht meine Beobachtung. Es kann natürlich jeder mitreden, der das will. Das ist auch völlig in Ordnung. Den Abgeordneten sollte man den Mund möglichst nicht verschließen, sondern Abgeordnete sind dazu da, ihre Meinung zu sagen. Noch besser ist es, wenn Abgeordnete wissen, zu welchen Themen das angezeigt und wichtig ist. Es kann manchmal auch sehr gut sein, dass man Beispiele aus der Praxis bringt und solche Dinge, die einen durchaus anspringen. Von daher ist völlig in Ordnung, dass die entsprechende Möglichkeit besteht. Und der erste Punkt? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Stimmrecht!) – Stimmrecht? Das ist doch ganz selbstverständlich, dass keiner überall Stimmrecht haben kann. Das ist doch ganz logisch. Sie haben natürlich Stimmrecht in den Ausschüssen, was denn sonst? Wie soll es denn sonst funktionieren? Sie haben eine Ausschussbesetzung, und in dieser Ausschussbesetzung kann doch jeder abstimmen. Wie soll es denn sonst laufen? So ist nun mal die ganze Geschichte. (Beifall CDU – Christopher Vogt [FDP]: Das ist doch absurd!) Ich weiß gar nicht, wie Sie darüber erstaunt sein können. Oder meinen Sie, es wäre so, dass wir Ausschüsse dann zu den Sitzungen einladen und sagen: Wer sonst noch da ist, kann auch mit abstimmen, wenn er Lust hat? – Natürlich nicht in der ganzen Sache. (Christopher Vogt [FDP]: Unterschiedliches Stimmrecht, was ist das denn?) Sie haben eine ganz feste Zuordnung. – Ich will noch eine Ergänzung machen: Die Mitwirkungsmöglichkeiten sind ja erweitert worden, ich glaube, sogar von der Landesebene, indem viele in jedem Ausschuss inzwischen eine Vertretungsmöglichkeit haben. Sie können es so regeln, dass nahezu jeder Abgeordnete in jeden Ausschuss gehen kann, um dort einen anderen zu vertreten. (Christopher Vogt [FDP]: Aber einige kommen gar nicht, Werner!) Wie bitte?
Eka von Kalben
Entschuldigung, Gespräche bitte übers Mikro!
Werner Kalinka CDU
Entschuldigung, das ist doch einfach nicht zutreffend. Entweder ist das so, wie von euch argumentiert: dass immer in den Hauptorganen die wichtigsten Entscheidungen getroffen werden. Dann werden die Entscheidungen ohnehin im Kreistag, in der Stadtvertretung getroffen. Ich verstehe also wirklich die Logik dieses Arguments nicht. (Vereinzelter Beifall CDU) Ich kann ja verstehen, dass man, wenn man eine Regelung hat, die eine Zweierregelung vorsieht, und die wird höher gesetzt, darüber diskutiert, gerade dann, wenn man sagt: Man ist eine kleine Fraktion. – Das kann ich doch alles verstehen. Ich stehe da auch nicht auf der Seite derer, die dazu die Konfrontation mit euch suchen. Mein Ansatzpunkt, Herr Kollege Buchholz, weil Sie mir nicht die Fragegelegenheit gegeben haben, war zu sagen: Wir haben heute die umfassendsten Rechte überhaupt, sodass jeder Abgeordnete an jeder Meinungsbildung in jedem Ausschuss teilnehmen kann, in der ganzen Sache, und das halte ich auch für richtig. Das halte ich im Übrigen auch für besser, als zehn Beiräte zu machen. Was ein Gemeindevertreter zu entscheiden hat, das kann er im Regelfall ohnehin selbst, dazu braucht er auch nicht so viele Beiräte. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Eka von Kalben
Als nächster Redner hat sich Kai Dolgner gemeldet.
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da sich ja jetzt die Diskussion um die Fraktionsgrößen entspannt: Wenn es um die persönlichen Erfahrungen geht, ist meine Meinung vielleicht meinem (Dr. Kai Dolgner) etwas geringeren Lebensalter geschuldet, der ich leider nur auf 27 Jahre Landkreistag komme, (Zurufe: Oh! – Peter Lehnert [CDU]: Junger Hüpfer! Vielversprechende Nachwuchskraft!) davon allerdings 13 Jahre als Fraktionsvorsitzender. Es ist der Kreistag, der bis auf die CDU und AfD Ihre Vorschläge ablehnte und der übrigens auch viele kleine Fraktionen hat. Es ist also nicht so, dass es da nur große und größere Fraktionen gibt. Und ich glaube, dass Sie mit Ihren Änderungen das Problem, was Sie zu lösen hoffen, gar nicht lösen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Was ist das Problem?) Ich weiß nicht, ob Sie das verstanden haben. Das versuche ich auch immer meinen Genossinnen und Genossen in Lübeck zu erläutern – zugegebenermaßen einigermaßen erfolglos. (Heiterkeit Werner Kalinka [CDU]) – Ja. Aber das hat ja Ihr eigener Fraktionsvorsitzender hier als Hauptproblem an der Stelle identifiziert, und deshalb nehme ich mir die Freiheit, etwas dazu zu sagen, Kollege Kalinka. Aber es ist nur teilweise der Fall, eher in den kreisfreien Städten als in den Kreistagen. Denn abgesehen davon, dass mir kein einziger Kreis –, kreisfreie Stadt bekannt ist, wo man keinen Haushalt beschlossen hat: Was ist denn das für ein Problem mit der Funktionsfähigkeit? Dass ich da länger sitzen muss? Der Kreistag in Nordfriesland hat teilweise sehr lange zusammengesessen, wo man sich sonst immer in Eckernförde gefragt hat: Muss das denn sein, Leute? – Wir haben das nie verstanden. Jedenfalls war das immer so ein bisschen das Negativbeispiel bei uns im Ältestenrat, gebe ich zu. (Zurufe – Unruhe) Aber wenn es bei der Funktionalität um das Thema Zeit geht: Wissen Sie, was das Problem für die anderen Fraktionen ist, wenn man keiner Fraktion angehört? Dann gibt es ein verbrieftes Recht in der Gemeindeordnung, nicht etwa an allen Ausschusssitzungen teilzunehmen – übrigens auch am nichtöffentlichen Teil, was wir dann übrigens wieder gemacht haben, als das mal über dieses Ziel hinausgeschossen ist bei der vorletzten Kommunalreform –, sondern sie haben auch einen Anspruch auf einen Sitz mit beratender Stimme. Und da in den meisten Entschädigungsordnungen der Hauptausschuss der bestdotierte ist, kann ich Ihnen, wenn Sie einen Missbrauch vermuten, sagen, was passieren wird: Alle Einzelnen werden – das ist bei uns auch passiert – einen Sitz im Hauptausschuss haben wollen. Darauf gehe ich jede Wette ein. Hauke, du kennst das noch von damals. (Hauke Göttsch [CDU]: Ich weiß auch, warum das eingeführt worden ist!) – Die Dame ist dann ja auch nicht mehr gekommen. (Heiterkeit) Hauke, das habe nicht ich eingeführt, auch wenn du das jetzt vielleicht glaubst. Das steht in § 46 Gemeindeordnung. Nicht alles, was in Eckernförde gemacht worden ist, ist von mir ausgegangen, auch wenn manche manchmal den Eindruck haben und Zitate von Herrn Buchholz in den Kreistagssitzungen mir zugeordnet werden – trotz meiner Abwesenheit. Der langen Rede kurzer Sinn: Auch das Problem lösen Sie nicht. Sie kriegen riesige Hauptausschüsse. Ich gehe Wetten darauf ein, Sie können ja gerne dagegen wetten, darüber können wir nachher reden. Kollege Kubicki hat seine Wettschulden im Kommunalrecht mir gegenüber wenigstens bezahlt. Mit anderen Worten: Denken Sie noch mal darüber nach! Und Herr Koch: Vielleicht könnte es sein –ich adressiere Sie deshalb, weil Sie, glaube ich, den Kollegen Buchholz nicht verstanden haben –, dass es dafür noch nicht mal eine rechtlich saubere Lösung gibt. Denn egal, was Sie tun, haben Sie ein Rechtsproblem. Wenn Sie es per Gesetz vorschreiben, könnte es sein, dass Brandenburg gilt. Wenn Sie es den Hauptsatzungen freistellen, haben Sie ein Problem ungleicher Kreistagsabgeordneter innerhalb eines Kreistages und verglichen mit anderen Kreistagen – auch da könnte es ein verfassungsrechtliches Problem geben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es! – Beifall FDP)
Eka von Kalben
Herr Dr. Dolgner, Sie haben jetzt ein Zeitproblem.
Dr. Kai Dolgner SPD
Manchmal ist es so, dass Probleme da sind und es dafür keine Lösung gibt, weil mir die Präsidentin keine Minute mehr schenkt. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Eka von Kalben
Als nächster Redner hat Lars Harms vom SSW das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da der Kollege Kalinka durch seine Äußerung den Anschein erweckte, dass er das Thema noch nicht vollständig durchdrungen hat, (Lachen CDU) der Hinweis, lieber Kollege Kalinka – das müssen Sie sich jetzt einmal anhören –, (Werner Kalinka [CDU]: Ich habe nichts gegen Arroganz, aber was zu viel ist, ist zu viel!) Es geht bei der Frage in den Ausschüssen darum, ob ich Ausschussrechte wahrnehmen kann. Das kann ich nur als ganz normales Ausschussmitglied. Nur dann habe ich Antragsrecht, nur dann habe ich Stimmrecht. Wenn ich bestimmte Gruppen, nämlich die mit weniger als drei Mitgliedern, von diesem Recht ausschließe, dann gibt es Abgeordnete – wesentlich mehr als jetzt – in unseren kommunalen Parlamenten, die diese Rechte nicht mehr wahrnehmen können. Das ist das, was wir kritisieren. (Christopher Vogt [FDP]: Genau!) Das sind demokratische Rechte. Deswegen sprechen wir von Demokratieabbau. Das ist der Grund. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt: Was passiert, wenn ich meine Rechte im Ausschuss nicht wahrnehmen kann? Was werde ich tun, wenn ich mich engagieren will, wenn ich Bock darauf habe? Dann werde ich diese Rechte im Rat wahrnehmen, und das so etwas von exzessiv, dass die Heide wackelt. (Christopher Vogt [FDP]: So ist es!) Dann redet auf einmal nicht eine Person für zwei, sondern da werden beide antreten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Das wird in Lübeck zu Sitzungen führen, die ewig lange dauern. Das ist auch das gute Recht der Leute. Sie haben es so gewollt, und das wird dann auch so kommen. Das ist einfach eine Folge des Ganzen. Darüber muss man reden. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass das passiert. Was bedeutet das für uns als Parlament und für unsere Kommunalparlamente? Wir laufen draußen immer durch die Gegend und sagen: In den Ausschüssen wird die Arbeit gemacht. – Das ist auch so. Da macht man sich die Rübe. Da sitzen die Kommunalpolitiker, reden über die Probleme, finden den entsprechenden Ausgleich und fassen ihre Beschlüsse. Was machen wir nun, im Gegensatz übrigens zum Landtag, wo alle in den Ausschüssen vertreten sind? – Wir schließen einige aus. Das wird auch auf kommunaler Ebene zu Konflikten führen. Sie schaffen eine gesetzliche Grundlage, die dazu führt, dass sich die Leute noch mehr streiten. Eigentlich sollen sie lieber noch mehr zusammenarbeiten. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich kann das nicht verstehen. Ich kann einfach nicht verstehen, dass eine Gesetzgebung geschaffen wird, die dazu führt, dass wir massiv Konflikte, massiv Probleme in die Kommunen hineintragen. Unsere Aufgabe ist es, Probleme zu lösen. Das tun Sie nicht. Probleme schaffen können Sie aber ziemlich gut. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Eka von Kalben
Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen um eine Nachjustierung der Vorschriften zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie die Eröffnung einer Möglichkeit zur Anhebung der Fraktionsmindeststärke in großen Städten und in den Kreisen. Ziele unserer Regierungskoalition sind erstens die Planungsbeschleunigung bei wichtigen Vorhaben und Bauvorhaben, zweitens die zügige Bereitstellung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum und drittens die Stärkung der Arbeit des kommunalen Ehrenamts. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) In diesem Zusammenhang steht der Großteil der heute diskutierten Änderungen im Kommunalrecht. Zunächst zum Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Darüber haben wir an dieser Stelle und auch heute wieder bereits ausführlich diskutiert. In (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) diesem Zusammenhang wird kritisiert, hier sei ein massiver Demokratieabbau geplant. (Christopher Vogt [FDP]: Genau!) Das ist aus unserer Sicht nicht der Fall. Stattdessen hebe ich hervor, wo wir herkommen. SchleswigHolstein hat bisher im Ländervergleich sehr weitreichende Möglichkeiten der direkten Bürgerinnenund Bürgerbeteiligung. Natürlich ist Bürgerbeteiligung als Ausdruck des Demokratieprinzips notwendig. Sie hat aber auch ihre Grenzen. Insofern ist es das gute Recht des Gesetzgebers – wie in vielen anderen Fällen auch hier –, eine Abwägung zu treffen. Es ist deshalb richtig, dass man sich maßvoll und mit Fingerspitzengefühl anschaut, an welcher Stelle Modifikationen möglich und notwendig erscheinen. Ein Beispiel. Vorgesehen ist die Wiedereinführung einer Frist für Bürgerbegehren, die sich gegen Beschlüsse der Kommunalvertretung richten. Geplant ist eine Frist von drei Monaten – wie zum Beispiel in Niedersachsen und Baden-Württemberg. Gleich neun andere Bundesländer haben noch kürzere Fristen. Dazu gehören Thüringen mit vier Wochen und Mecklenburg-Vorpommern mit sechs Wochen. Was ich damit sagen will, ist: Wenn das Gesetzesvorhaben vom Landtag so beschlossen werden sollte, hätten wir in Schleswig-Holstein noch immer eine im Vergleich zu anderen Bundesländern weitgehende Bürgerbeteiligung. Wir stärken damit die kommunale Selbstverwaltung. Je schneller Entscheidungen vor Ort ohne die Unsicherheit eines Bürgerbegehrens gelten, desto eher kann Rechtsfrieden eintreten. Deswegen bin ich auch dafür, dass solche Bauleitplanungen nicht mehr Gegenstand von Bürgerbegehren werden können, deren Aufstellungsbeschlüsse mit einer breiten Mehrheit vor Ort von zwei Dritteln unterstützt werden. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Von den Kommunalvertretungen beschlossen – das sind bekanntlich die Menschen, die von ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern genau dafür gewählt worden sind, Entscheidungen zu treffen. Meine Damen und Herren, mit den geplanten Änderungen im Kommunalrecht werden Bürgerbegehren nicht abgeschafft, und sie werden auch nicht massiv eingeschränkt. Sie sind weiterhin auch ohne allzu großen Hürden möglich. Ich komme zur zweiten viel diskutierten vorgesehenen Änderung, der Anpassung der Fraktionsstärken in den Kommunalparlamenten. Vorgeschlagen ist – das haben wir gehört –, dass die Kommunen mit 31 und mehr Sitzen in den Parlamenten die Mindestfraktionsstärke von zwei auf drei anheben können – wie gesagt: nicht müssen! Damit wird die Möglichkeit zum Handeln geschaffen, wenn dies vor Ort als sinnvoll angesehen wird. Es ist kein Zwang. Sie sehen, dieser Gesetzentwurf ist maßvoll und ausgewogen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wiebke Zweig CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste oben auf der Tribüne! Am 10. März dieses Jahres wurde auf Anordnung des Kreises Ostholstein eine Notunterkunft in der Stadt Bad Schwartau für die Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet, vornehmlich für Flüchtlinge aus der Ukraine. Beteiligt war der Kreis Ostholstein als Träger. Beteiligt war der Katastrophenschutz. Beteiligt war die Stadt Bad Schwartau. Beteiligt waren die Freiwilligen Feuerwehren. Beteiligt war die JohanniterUnfall-Hilfe. Beteiligt war das Deutsche Rote Kreuz. Beteiligt war das Technische Hilfswerk. Und beteiligt war die Psychosoziale Notfallversorgung. Allein 59 Kräfte waren nur von den Freiwilligen Feuerwehren dabei. Ich selbst war auch dabei, als Stadtpräsidentin. Für mich waren im Frühjahr dieses Jahres drei Dinge ganz eindrücklich: Erstens. Es gibt heute schon vor Ort großartige, extrem leistungsfähige Strukturen, die aber zu stark vom persönlichen Einsatz abhängig und damit fehleranfällig sind. Hier leisten hauptamtliche und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer jeden Tag Großes, damit unser Leben geschützt wird (Beifall ganzes Haus) und das Leben von Menschen, die unser aller Hilfe brauchen! Ich weiß, dass man sich mit Dank absolut nicht viel kaufen kann; trotzdem an dieser Stelle einen großen Dank an jeden, der anpackt, wenn in schwierigen Zeiten Not am Mann oder Not an der Frau ist. (Beifall ganzes Haus) Vielen Dank den Tausenden Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern im Bevölkerungsschutz! Ohne Sie, ohne euch wäre dieses Land um ein Vielfaches ärmer. (Beifall ganzes Haus) Zweitens. So gut die Strukturen vor Ort auch sind – es fehlt ganz oft an schwerer, mobiler Technik und an Menschen, die sachkundig im Umgang damit sind. Damit komme ich zu Punkt drei: Deutschland hat nach dem unblutigen Ende des Kalten Krieges an vielen Stellen in einen Sparmodus geschaltet – aus absolut nachvollziehbaren Gründen. Das betrifft die Bundeswehr genauso wie den Katastrophenschutz. Wir stellen aber heute fest, dass die Krisenlage zu einer Art Normalität zu werden droht. Wenn dem so ist, müssen wir als Gesellschaft uns auf eine solche Situation viel besser vorbereiten und einstellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für jemanden, der hilft, ist es im Prinzip unerheblich, ob wir uns als Gesellschaft gegen ein Virus stemmen, ob es um die Bewältigung der Folgen einer Naturkatastrophe geht oder ob Menschen geholfen werden muss, die aus einem Krisengebiet zu uns kommen und unseren Schutz brauchen. Entscheidend ist, dass wir den Helferinnen und Helfern politisch den Rücken freihalten, indem wir alles tun, was technisch machbar und wirtschaftlich vernünftig ist, um den Bevölkerungsschutz so gut wie möglich aufzustellen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Seit 2021 gibt es eine beschlossene Strategie des Landes Schleswig-Holstein, aus der ein 10-PunktePlan für den Bevölkerungsschutz resultiert. Es geht dabei um nichts anderes als darum, die Bedeutung des Bevölkerungsschutzes für jedermann sichtbar und nachvollziehbar zu machen. Es geht darum, das Bewusstsein für den Bevölkerungsschutz zu schärfen. Und letztlich geht es darum, unser Land krisen- (Wiebke Zweig) fest, widerstandsfähig und katastrophensicher – auf Neudeutsch nennt man das übrigens „resilient“ – zu machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, konkret bedeutet das: Für das „Stärkungspaket Bevölkerungsschutz“ muss neben dem finanziellen Einsatz des Landes Schleswig-Holstein der Bund 10 Milliarden Euro für die nächsten zehn Jahre bereitstellen, (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) um der Bevölkerung bei länderübergreifenden Lagen adäquaten Schutz bieten zu können. Das geht nur gemeinsam mit klar geregelten Zuständigkeiten, Strukturen und Prozessen, sei es beispielsweise durch eine Verbesserung des gemeinsamen Krisenmanagements bei länderübergreifenden Gefahrenund Schadenslagen, sei es durch Aufbau nationaler Reserven, sei es durch Maßnahmen zur Digitalisierung des gemeinsamen Krisenmanagements. Der Antrag enthält aber auch eine Bitte an die Landesregierung: sich gemeinsam mit den Ländern beim Bund für eine Präventionskampagne zur Stärkung des Gefahrenbewusstseins und zur Steigerung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung einzusetzen. Zu guter Letzt möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die neuen Logistikzentren und das sogenannte „Labor Betreuung 5.000“ richten. Hierbei handelt es sich, grob gesagt, um kleine, mobile Zeltstädte, die in großer Geschwindigkeit errichtet werden und in denen Menschen versorgt werden können. Geplant sind mehrere solcher verlegbaren Module. Aufgrund seiner zentralen Lage im Nordosten Deutschlands spricht vieles dafür, Schleswig-Holstein frühzeitig als Standort für ein solches Modul ins Gespräch zu bringen. Als Pilotprojekt gibt es ein solches Modul bereits in Berlin. Ich rege bereits an dieser Stelle an, dass der zuständige Innenausschuss zügig einen Vor-Ort-Termin vereinbart, um sich ein genaues Bild von diesem hochinteressanten Projekt zu machen. In der Politikwissenschaft gibt es den Begriff „Window of Opportunity“. Dieses Möglichkeitsfenster ist gerade für all jene weit offen, die schon seit Jahren warnen, dass der Katastrophenschutz nicht vernachlässigt werden darf und dass die Herausforderungen in diesem Bereich demnächst vielfältiger, aber auch zahlreicher werden. Lassen Sie uns dieses Möglichkeitsfenster zusammen nutzen! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Eka von Kalben
Das Wort hat jetzt Dirk Kock-Rohwer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den vergangenen Tagen auch sehr kontrovers über Themen debattiert. Aber ich denke, bei diesem sind wir uns einig: gemeinsam den Bevölkerungsschutz durch Land und Bund stärken! Als Allererstes gilt unser aller Dank – ich glaube, ich spreche hier für uns alle – den Helferinnen und Helfern der Organisationen, die, ob in Krisen, Notfällen oder Katastrophen, den Bürgerinnen und Bürgern mit Hilfeleistungen zur Seite stehen. (Beifall ganzes Haus) Ob Feuerwehr, THW, Malteser, Johanniter, Rotes Kreuz – hier nur als Beispiele genannt –, ob freiwillig, ehrenamtlich oder beruflich – alle sind unser Rückhalt im Ernstfall. Sie alle gebührend zu unterstützen, ist mir und sicherlich uns allen ein großes Anliegen. Gerade jetzt, in Zeiten eines voranschreitenden Klimawandels, muss alles erdenklich Mögliche getan werden, um den Bevölkerungsschutz sicherzustellen. Ich will damit nicht in Abrede stellen, dass der beste Bevölkerungsschutz die Abmilderung des Klimawandels ist; das muss uns allen klar sein. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist Ihnen bekannt, dass im Notfall innerhalb von zehn Minuten erste Rettungs- oder Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden müssen, und zwar überall im Land? Diese Aufgabe obliegt den Gemeinden und kommunalen Verwaltungen mit ihren örtlichen – meist freiwilligen – Feuerwehren und Rettungsdiensten, die an zentralen Stellen immer besetzt sein müssen. Bei den Feuerwehren sind es 1.300 FreiwilligenWehren in Schleswig-Holstein, 23 Werksfeuerwehren und, ich sage es in Anführungsstrichen, „nur“ fünf Berufsfeuerwehren. Sie leisten ihren Dienst zu unserem gemeinsamen Schutz. In Großschadenslagen kommt Unterstützung durch das Technische Hilfswerk, und der Rettungsdienst steht bei allen Einsätzen zur Seite. Mit dem von Kollegin Zweig schon angesprochenen 10-Punkte-Plan soll die Bevölkerungsschutz- (Dirk Kock-Rohwer) strategie gestärkt werden. Von Warnung über Ausrüstung bis hin zu Katastrophenschutzplänen, von der digitalen Unterstützung und Koordinierung bis hin zum neuen Lage- und Kompetenzzentrum ist vieles bedacht, und das muss jetzt weiterverfolgt werden. Mit den Plänen für ein großes Logistikzentrum zur Unterstützung des THWs hier im Norden und der Verteilung von zehn „Labor-Betreuung-5.000“-Einheiten im Bundesgebiet beschäftigt sich gerade die Bundesebene; auch das ist gerade schon erwähnt worden. Vielleicht zur Erläuterung: Im Pilotprojekt „Labor Betreuung 5.000“ wird ein mobiles Betreuungsmodul, eine Art Zeltstadt, aufgebaut, in der bei Bedarf bis zu 5.000 Menschen kurzfristig, gleichzeitig und weitgehend autark für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr untergebracht und betreut werden können. Wir bitten die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass Logistikzentrum für Norddeutschland sowie eine der „Labor-Betreuung-5.000“-Einheiten hier in Schleswig-Holstein anzusiedeln. Meine Damen und Herren, die Notfallpläne werden auf Gemeinde-, Amts- und Kreisebene, aber für Großschadenslagen auch hier bei uns auf Landesebene, im Innenministerium, gemacht. Zurück zum Beginn meiner Rede: Mein besonderer Dank geht an alle freiwilligen Helferinnen und Helfer, die in unzähligen Übungsstunden fast jede erdenkliche Lage proben und zu jeder Uhrzeit zu ihren Fahrzeugen eilen. (Es piept mehrmals im Plenarsaal, und die Glastür zur Wasserseite öffnet sich – Unruhe und Zurufe) Wir sollten aber nicht nur auf die großen Aufgaben schauen, sondern auch auf die Projekte vor Ort achten. Dort müssen wir, wo gefordert, Hilfestellung geben, etwa um bürokratische Hürden abzubauen, wenn zwei Ortswehren ein Gerätehaus zwischen zwei Orten bauen wollen, um Kosten zu sparen und dem Personalmangel entgegenzutreten, bei der Unterstützung, junge Menschen für den ehrenamtlichen Dienst zu begeistern, und bei der Ausrüstungsbeschaffung. Wir sollten uns auch noch einmal Gedanken machen, wie wir die ehrenamtliche Arbeit nachhaltig belohnen können. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir sollten diese Menschen nicht im Stich lassen; sie lassen uns auch nicht im Regen stehen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und Marc Timmer [SPD])
Eka von Kalben
Nur damit nicht noch mehr Menschen rauslaufen: Die Pförtnerei und der Saaldienst sind informiert. Genießen Sie die frische Luft. – Der nächste Redner ist Niclas Dürbrook von der SPD.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, frisch durchgelüftet! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Flutkatastrophe im Ahrtal im vergangenen Jahr, die Coronapandemie, der Krieg in der Ukraine mit all seinen Auswirkungen, gefährdete kritische Infrastruktur: Katastrophenschutz ist hochaktuell. Wir sind im internationalen Vergleich gut aufgestellt. Um unseren Katastrophenschutz beneiden uns viele. Wir sind in der Lage, schnell und flexibel Ressourcen zu mobilisieren und bedarfsorientiert einzusetzen. Das haben wir nicht zuletzt bei der Flutkatstrophe bewiesen. Ich will an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen – auch im Namen von Beate Raudies, für die ich die Rede stellvertretend halte –, den vielen tausend Helferinnen und Helfern zu danken, die sich in Schleswig-Holstein in den Einheiten des Katastrophenschutzes engagieren. Danke für Ihren Einsatz! (Beifall ganzes Haus) Der Landtag hat im März dieses Jahres einstimmig einen Antrag zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes verabschiedet und Mittel in Höhe von fast 100 Millionen Euro für die Umsetzung der dort beschriebenen Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Vorausgegangen waren ein Konzeptpapier des Innenministeriums und ein Antrag unserer Fraktion. Beide waren Gegenstand einer ausführlichen und inhaltsstarken Anhörung im Fachausschuss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Blick auf den heutigen Koalitionsantrag kann man schon gewisse Zweifel haben, ob den Verfasserinnen und Verfassern dieser Beschluss präsent war. Er hat bisher in den beiden Redebeiträgen noch keine Rolle gespielt. Der Antrag, der heute vorliegt, ist nicht falsch, aber wir waren gemeinsam, fraktionsübergreifend schon einmal ein ganzes Stück konkreter als heute. (Beifall SPD und FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist seit März passiert? Im Innenausschuss berichtete die Staatssekretärin kürzlich über die Vorbereitungen auf den (Niclas Dürbrook) Warntag am 8. Dezember 2022. Wesentliche Aussage des Berichts: Der Bund muss Geld nachschießen, nicht nur für die Sirenen. – Da stimmen wir zu. Gleichzeitig fragen wir aber: Wie weit ist die Landesregierung bei der Umsetzung ihrer Hausaufgaben? Von den 95 Millionen Euro in der Rücklage war ein Teil für ein landeseigenes Sirenenprogramm vorgesehen. Dazu gibt es bis heute nicht einmal eine Förderrichtlinie, kein Cent ist davon ausgegeben. Wie steht es mit der Planung eines schleswig-holsteinischen Katastrophenschutzlagers? Wie weit sind wir bei der Einrichtung des Lage- und Kompetenzzentrums? Wie sieht es aus mit der personellen Besetzung der Fachabteilung im Innenministerium? Was ist mit der Erweiterung der Aus- und Fortbildungskapazitäten? Liebe Frau Ministerin, ich bin gespannt, ob Sie gleich für etwas Klarheit bei diesen wichtigen Fragen sorgen werden. (Vereinzelter Beifall SPD und FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal zurück zum Landtagsbeschluss von März 2022. Unter TOP 16 haben wir die Landesregierung im März aufgefordert, sich beim Bund für den Bau eines Logistiklagers des THW in Schleswig-Holstein einzusetzen. Offenbar hat das nicht gereicht, sonst würden wir das im heutigen Antrag nicht noch einmal sehen. Aber geschenkt – doppelt hält ja manchmal besser. Neu in diesem Antrag ist, die Landesregierung zu bitten, sich auf Bundesebene für eine weitere Stärkung des Bevölkerungs- und Zivilschutzes einzusetzen und gemeinsam mit dem Bund das Engagement abzustimmen. – Schön, dass Sie zu dieser Erkenntnis kommen! Das war bereits Gegenstand des SPDAntrags vom August 2021. Gut Ding will ja bekanntlich Weile haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bevölkerungsschutz in unserem Land braucht ein Update. Die Covid-19-Pandemie war für das System eine besondere Herausforderung und gleichzeitig eine Belastungsprobe, die gnadenlos Schwächen offengelegt hat. Neue Konzepte zu hybriden Gefahrenlagen durch Cyberkriminalität und Angriffe und zum Schutz kritischer Infrastrukturen sind notwendig. Wir haben vor wenigen Wochen erlebt, was einige durchtrennte Kabel für den Bahnverkehr bedeuten. Unsere Infrastruktur ist angreifbar. Ja, auch der Klimawandel hat enormen Einfluss auf den Bevölkerungsschutz. Dürre, Starkregen, Brände, Überflutung, Tornados – das sind nur einige der neuen Herausforderungen, auf die wir uns einstellen müssen. Die beste Vorbeugung, der beste Katastrophenschutz bleibt praktischer Klimaschutz. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich würde mich freuen, wenn wir die Debatte im Innen- und Rechtsausschuss fortsetzen können, so wie wir es in der Vergangenheit auch schon gemacht haben. Der Bevölkerungsschutz muss ohne Frage laufend optimiert werden. Meine Fraktion ist dazu weiterhin gern bereit. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt FDP)
Eka von Kalben
Ich erteile nun dem Abgeordneten Dr. Buchholz von der FDP das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich danke zuerst den unzähligen Menschen, die im Katastrophen-, Zivil- und Bevölkerungsschutz freiwillig tätig sind, die in den Strukturen dafür arbeiten, dass wir geschützt werden. Dieser Dank eint uns alle. Manchmal ist es ja ganz hilfreich, wenn man in einem bestimmten Thema nicht so drin ist, etwas genauer hinzuschauen und sich schlauzumachen, dann bekommt man eine gewisse Ahnung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, Ihr Antrag hinterlässt mich ein kleines bisschen ratlos, gerade vor dem Hintergrund dessen, was der Kollege Dürbrook gesagt hat, dass wir in diesem Hohen Hause nämlich schon einmal viel konkreter waren – das ist gar nicht so lange her – und mehr Klarheit hatten. Liebe Frau Zweig, Sie haben zu Recht gesagt: Nicht nur im Krisenfall geht es um klare Kompetenzabgrenzung, auch in Ihrem Antrag würde ich mir manchmal eine klarere Zuordnung der Kompetenzen wünschen. Meine Damen und Herren, ich darf an eines erinnern: Bevölkerungsschutz teilt sich in zwei Bereiche, Katastrophenschutz und Zivilschutz. Katastrophenschutz ist eindeutig und ausschließlich Länderangelegenheit. In diesen Fragen kann man nicht nach Berlin rufen: Wir brauchen Milliarden. Er ist durch das Land zu finanzieren. Liebe Frau Innenministerin, deshalb haben Sie bei Vorstellung des 10-Punkte-Plans für den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein am 10. August 2021 erklärt, dass die Landesregierung für 5.000 neue Sirenen im (Dr. Bernd Buchholz) Land sorgen und diese montieren lassen will. Dann ist die Erklärung der Staatssekretärin über ein Jahr später, dass wir am Warntag, am 8. Dezember 2022, davon nichts hören werden, weil nichts montiert oder installiert worden ist, schon ernüchternd. (Lachen Dr. Heiner Garg [FDP]) Im gleichen Atemzug mit dieser Erklärung – leider haben wir bis dahin nichts montiert – dann Presseerklärungen rauszugeben, die adressieren, der Bund müsse stärker in Sirenen investieren, ist schon ein kleines bisschen dreist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn es gibt – Katastrophenschutz ist Länderaufgabe – natürlich auch Verantwortlichkeiten im Land, die Sie in Ihrem Antrag in diesem Falle wieder einmal nicht thematisieren. Was eigentlich trägt das Land jetzt an erhöhten Leistungen dazu bei, dass der Katastrophenschutz tatsächlich gewährleistet ist? Das ist die Frage, die ich gerne weitergeben möchte. (Beifall FDP und SPD) Meine Damen und Herren und liebe Frau Ministerin, natürlich sind – das will ich überhaupt nicht bestreiten – die Grenzen zwischen dem, was heute Katastrophen- und Zivilschutz ist, an vielen Stellen fließend. Natürlich ist das heute nicht mehr so einfach voneinander abzugrenzen, und das ist auch in der Strategie zum Ausdruck gekommen. Das finde ich völlig in Ordnung. Aber es bleibt dabei: Auch das Land hat hier Verantwortlichkeiten. Diese Verantwortlichkeiten müssen wahrgenommen werden. Meine Damen und Herren, in diesem Jahr haben wir gesehen, dass sich die Herausforderungen auch im Bereich des Bevölkerungsschutzes deutlich verändert haben. Wie und wer gewährleistet den Schutz unserer kritischen Infrastruktur vor Cyberangriffen, die aus Drittstaaten, die gerade Krieg führen, nicht nur drohen, sondern die es schon beim Ausbruch des Ukrainekriegs gegeben hat und die manchmal ganz merkwürdige Auswirkungen haben. Unmittelbar als der Ukrainekrieg ausbrach, gab es einen Cyberangriff auf die Mobilfunknetze in der Bundesrepublik Deutschland. Die haben im Land Schleswig-Holstein dazu geführt, dass die RemoteSteuerung von Windkraftanlagen an Land und auf See außer Betrieb gesetzt worden ist. Welche fatalen Konsequenzen so etwas auf eine daraus entstehende Notsituation haben kann, dass man bei starken Winden auf einmal keinen Einfluss mehr auf Rotorblätter hat, muss ich Ihnen genauso wenig erklären wie die Frage, was es bedeutet, wenn ein Cyberangriff heute die Stadtwerke – ob in Neumünster oder sonst wo –, die Elektrizitätsversorgung in Teilen des Landes oder sonst etwas bedroht. Diese Bedrohungen sind leider im Jahr 2022, im Herbst, viel konkreter und viel größer als sie es in der Vergangenheit waren. Deshalb sind die Anstrengungen auch zu verstärken. Die Anstrengungen beinhalten dann auch das, was das Land kann – mit der Ausstattung der Fahrzeuge, mit der Ausrüstung und natürlich auch mit dem Kompetenzzentrum. Wir werden uns im Ausschuss sicherlich darüber unterhalten. Wir werden uns dann auch darüber unterhalten müssen, ob für solche Fälle die notwendige Ausstattung – mit entsprechenden Rüstfahrzeugen etwa – bei den Feuerwehren heute gewährleistet ist oder ob sie nicht aus der brandschutzeinheitlichen Bestimmung herausgefallen sind. Ich bin gespannt auf die Beratungen dazu, denn: Ein verstärkter Bevölkerungsschutz muss uns alle umtreiben. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und Niclas Dürbrook [SPD])
Eka von Kalben
Der nächste Redner ist Lars Harms von der SSWFraktion.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin gespannt, wie der nächste bundesweite Warntag ablaufen wird, wie viele Menschen tatsächlich gewarnt und wie viele Sirenen dann auch funktionieren werden. Der letzte Warntag war ja eine ziemliche Blamage, müssen wir ehrlicherweise gestehen. Ich hoffe sehr, dass alle technischen Schwachstellen in der Funktion der Warnmittel und in den Abläufen der Warnung analysiert und im Nachgang dann auch beseitigt wurden. Ziel muss es sein, die Warnung der Bevölkerung stetig zu verbessern. Dieses Ziel ist permanent und muss sich an die Schadensereignisse auch anpassen. Ich hoffe auch, dass die entsprechenden Warnungen auf möglichst vielfältige Weise die Menschen im Land erreichen, also nicht nur über Sirene und App, sondern auch über Cell Broadcast und Radio. Je vielfältiger die Wege sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich alle Menschen mitbekommen, was los ist. Es ist besser, die Abläufe zu üben, damit im Ernstfall das Geübte in die Tat umgesetzt werden kann. Aber genau da liegt der Schwachpunkt: Land, Kommunen und Verbände und auch der Bund be- (Lars Harms) reiten sich auf etwas vor, von dem alle hoffen, dass es nie eintritt. Wie sehr das die Wahrnehmung trüben kann, hat die Katastrophe im Ahrtal gezeigt. Niemand konnte sich vorstellen, dass aus der Ahr eine tödliche Schlammlawine werden könnte. Dementsprechend schwer war es, vom Normal- auf den Krisenmodus umzuschalten. Schleswig-Holstein ist auch seit einigen Jahren von tödlichen Sturmfluten verschont geblieben; die Wahrnehmung ist dementsprechend auch bei uns getrübt. Zuletzt kam es vor 40 Jahren – bei der Novemberflut 1981 – zu einer schweren Bedrohungslage, vor allem bei uns in Nordfriesland. Damals lag der Pegel über vier Meter über Normalnull. Die Wahrscheinlichkeit, dass in den kommenden Wintern eine ähnlich gefährliche Sturmflut Land und Menschen bedroht, nimmt immer mehr zu, weil der Klimawandel inzwischen deutlich spürbar ist. Sind wir darauf vorbereitet? – Ich denke, nicht im nötigen Ausmaß. Die Bürgerinnen und Bürger wissen in der Regel nicht, wo zentrale Anlaufstellen sind. Diese sind nicht gekennzeichnet. Menschen mit unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen haben nur einen begrenzten Zugang zu allen Informationen. Außerdem sind Bürgerinnen und Bürger, die auf Hilfe angewiesen sind, zum Beispiel Pflegebedürftige oder auch Menschen mit Behinderungen, nicht immer in den Evakuierungs- und Alarmierungsplänen berücksichtigt. Das muss dringend nachgebessert werden. Einiges davon, wie eine Schutzstrategie für Menschen mit Behinderungen, ist bereits im 10-Punkte-Plan der Innenministerin berücksichtigt. Dieser Plan, meine Damen und Herren, ist tatsächlich sehr ehrgeizig. Allerdings fehlen konkrete Zeithorizonte wie beispielsweise bei der Ausbildung für den Katastrophenfall. Klar ist, dass sie ausgeweitet werden muss. Bis wann werden aber wie viele Ausbildungen für wen angeboten werden? Gibt es regionale Schwerpunkte für die Ausbildung? Gibt es bestimmte Berufsgruppen, die bevorzugt ausgebildet werden sollen? Gibt es überhaupt genügend Ausbilder und Ausbildungsinstitutionen in diesem Bereich? Bei aller Eigenverantwortung, die von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet werden kann, muss ein professionelles Hilfsnetz gesichert sein – transparent und leicht zugänglich. Darum müssen konkrete Schritte in Sachen Bevölkerungsschutz in Zusammenarbeit mit dem Bund und dem hiesigen Katastrophenschutz vereinbart werden. Aber um es klar zu sagen: Das Land kann sich nicht aus der Verantwortung herausnehmen. Bei allen Finanzierungsfragen ist der Bund natürlich gefragt, das ist klar. Aber die kreisübergreifende Koordinierung und Ausbildung bleibt in der Verantwortung der Landesregierung. Die Übungen vor Ort müssen auch vor Ort koordiniert und ausgewertet werden. Best Practice gibt es auch im Bevölkerungsschutz, und das muss dann auch kommuniziert werden. Ein abschließendes Wort zum Warntag: Ich würde mir wünschen, dass wir am 8. Dezember 2022 auf die Retraumatisierung der ukrainischen Geflüchteten verzichten könnten. Das ist leider nicht möglich. Was mag in den Menschen vorgehen, die vor dem Sirenenheulen in der Heimat ins sichere Deutschland geflohen sind, wenn auch hier der Alarm losgeht? Ich kann mir das kaum vorstellen. Deshalb ist es auch ganz wichtig, dass die Kommunen – und ein bisschen Zeit haben wir ja noch – diese Menschen entsprechend darauf vorbereiten. Ich glaube, dass ist das, was wir jetzt ganz kurzfristig auch wirklich angehen müssen, dass die 32.000 Menschen, die jetzt bei uns und auch traumatisiert sind, nicht auch noch durch eine solche Übung noch mehr traumatisiert werden. Aber ich glaube: Wir werden das hinbekommen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)
Peter Lehnert
Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Abgeordneten Tim Brockmann von der CDU-Fraktion das Wort.
Tim Brockmann CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwischendurch klangen ein bisschen Zweifel an, warum dieser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt genau richtig ist. Es hieß, wir seien schon mal weiter gewesen. Meine Damen und Herren, der Antrag ist genau richtig zu diesem Zeitpunkt. Was ist in Berlin passiert, wenn man sich den Haushaltsentwurf anschaut? 112 Millionen Euro weniger beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 158 Millionen Euro weniger beim THW. Da frage ich mich, ob das beim Bund wirklich angekommen ist, dass wir mehr für den Katastrophenschutz und den Zivilschutz tun müssen? (Beifall Birte Glißmann [CDU]) In Schleswig-Holstein haben wir es erkannt. Wir sind mit unserem 10-Punkte-Plan genau auf dem richtigen Weg. Und beim Bund, habe ich das Gefühl, ist das nicht der Fall. Daher müssen wir natürlich auch aus den Ländern heraus klarmachen, dass wir hier mehr tun müssen. Kollege Buchholz, Sie haben es ja gesagt: Katastrophenschutz und Zivil- (Tim Brockmann) schutz muss man zusammen denken. Und das gilt auch für die Sirenen. Immerhin hat der Bund das jetzt erkannt, im Rahmen der Haushaltsberatungen mehr für die Sirenen zu tun und noch mal nachzulegen. Es hilft nichts, wenn wir das nur hier in Schleswig-Holstein denken, sondern das muss gemeinsam mit dem Bund gemacht werden. (Beifall CDU) Ich erwarte an der Stelle deutlich mehr vom Bund und nicht nur, dass im Nachgang noch ein bisschen nachgeschoben wird. Ich wollte sagen: Das hat sich gefälligst auch in den Haushaltsentwürfen der Bundesregierung gleich schon mal klar zu zeigen. Wir werden das in unserem Landeshaushalt auch sehen, dass wir uns in Schleswig-Holstein genau auf den richtigen Weg gemacht haben. Dann hörte ich ganz viel Kritik, was von dem, was in dem 10-Punkte-Plan angekündigt wurde, noch nicht umgesetzt wurde, Herr Dürbrook, Herr Buchholz. Es ist doch völlig klar, dass wir jetzt noch keine Sirenen hören können. Wie soll das denn innerhalb eines Jahres funktionieren? So umfangreich ist das Programm auch nicht gewesen, was der Bund uns zur Verfügung gestellt hat. Das muss auch mit den unteren Katastrophenschutzbehörden abgestimmt werden. Und auch hier, das wissen wir, ist noch viel Nachholbedarf. Sie stellen doch nicht einfach irgendwo Sirenen auf, die vielleicht im Jahr 1990 mal gestanden haben, und sagen, ich stelle mal was Neues hin, sondern ich muss doch schauen, wo es sinnvoll ist. Das braucht natürlich seine Zeit. Wir müssen den Menschen auch erklären, dass es jetzt am Warntag in vielen Bereichen ruhig bleiben wird. Aber das ist ja auch keine Überraschung. Insofern sehe ich uns dennoch auf einem guten Weg, dass wir das genau richtigmachen. Wie gesagt: Der Bund muss an der Stelle deutlich mehr tun. Das wird klar in der Forderung: 10 Milliarden Euro in zehn Jahren. Daran werden wir den Bund messen. Wir machen in Schleswig-Holstein unsere Hausaufgaben. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das sehr gut bei unserer Innenministerin aufgehoben ist. – (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin Sabine Sütterlin-Waack das Wort.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bereits 2021 haben wir in SchleswigHolstein die Weichen für einen zukünftigen Bevölkerungsschutz gestellt: mit unserer neuen Bevölkerungsschutzstrategie und dem dazugehörigen 10- Punkte-Plan. Sehr geehrte Herren Abgeordnete Dürbrook und Dr. Buchholz, wir konnten seit Anfang des Jahres schon viele Punkte aus unserem 10- Punkte-Programm umsetzen oder auf den Weg bringen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben es ja völlig richtig gesagt, dass Bevölkerungsschutz Bundessache und Katastrophenschutz Landessache ist und dass das oft schwer abzugrenzen ist. Das betrifft natürlich auch die Sirenen. Die Sirenen sollen in jedem Fall warnen, ob das nun Bundeslage oder Landeslage ist. Wir haben ein eigenes Sirenenförderprogramm aufgelegt. Das Programm ist fertig. Erste Mittel können 2023 abfließen. Und es wird mit Hochdruck an der Richtlinie gearbeitet. Herr Kollege Brockmann hat es eben schon gesagt: Das ist ein Fünfjahresprogramm. Wir sind da sehr gut im Plan. Unser Referatsleiter, Dr. Kirchhoff, hat es eben noch einmal zu mir gesagt: Es sind nur sehr dezimiert Anbieter auf dem Markt, sodass wir also auch da nicht aus dem Vollen schöpfen können, aber Schleswig-Holstein wird hier immer wieder als vorbildlich genannt, es wird gesagt, dass wir vorbildlich arbeiteten. Dass wir auch alle Bundesmittel abgerufen haben, will ich nur einmal am Rande erwähnen. Wir treiben die Planungen für ein neues Lagezentrum für das Krisenmanagement voran. Das Lager in Boostedt ist fertig. Die Personalbesetzung ist es dort ebenfalls. Wir investieren laufend in Ausstattung, um sie Stück für Stück zu erneuern und auf den aktuellsten Stand zu bringen. Wir wollten das Lager – das ist eben schon angesprochen worden – gemeinsam mit dem THW-Landesverband betreiben, aber nach den jüngsten Beratungen des Bundestagshaushaltsausschusses habe ich nun gar keine Hoffnung mehr, dass wir ein THW-Logistikzentrum hier im Norden bekommen (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) werden. Entsprechend werden wir das Lager als eigenes Landeslager ohne die Kooperation mit dem THW weiter planen. Natürlich hätten wir uns das alle anders gewünscht. Ein anderer Punkt, an dem wir arbeiten, ist die Digitalisierung des Bevölkerungsschutzes. Im Rahmen des 10-Punkte-Plans haben wir das Projekt „Digitales Informationssystem für den Katastrophenschutz“ aufgelegt. Unser Ziel ist es, dass zukünftig Daten und Lagebilder über verschiedene Verwaltungsebenen hinweg in Echtzeit vorliegen. Es ist auch kein Geheimnis – das steht ja auch im Koalitionsvertrag –, dass wir beachsichtigen, den Bevölkerungsschutz im Land professionell und strukturell neu auszurichten. Denn wir müssen uns auf viel mehr als auf Sturmfluten und andere Naturgefahren vorbereiten. Das zeigt auch der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Meine Damen und Herren, der russische Überfall hat unsere bisherige europäische Sicherheitsordnung zertrümmert. In den kommenden Jahren werden wir uns neu ausrichten müssen, nicht nur in der Verteidigungspolitik. Das lange zurückgestellte Thema Zivilschutz rückt wieder in den Vordergrund. Hierfür ist der Bund originär zuständig. Hier fehlt es – Sie haben es eben gesagt, Herr Brockmann – an den finanziellen Mitteln des Bundes. Deshalb begrüße ich den Vorschlag, den Bund zu einem stärkeren, nicht nur konzeptionellen, sondern insbesondere finanziellen Engagement aufzufordern. Zwar hat der Bund angekündigt, die Umsetzung der Konzeption „Zivile Verteidigung“ zu beschleunigen. Das ist aber auch dringend geboten. (Beifall CDU, Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Natürlich sind wir uns hier im Land auch unserer Verantwortung bewusst, was den Katastrophenschutz angeht. Wir wissen, dass wir auch die Katastrophenschutzbehörden mit erheblichem Personal ausstatten müssen. Allerdings erwarten wir auch hier Unterstützung des Bundes. Deshalb werde ich mich auch gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür beim Bund einsetzen, dass das Krisenmanagement von Bund und Ländern gemeinsam verbessert wird. Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch kurz auf den Warntag am 8. Dezember 2022 eingehen. Die Bürgerinnen und Bürger – das ist mir ganz wichtig – sind unsere wichtigsten Akteure im Bevölkerungsschutz, nicht nur als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den verschiedenen Organisationen – auch dafür mein ganz herzlicher Dank –, sondern auch deutlich darüber hinaus. Lange Zeit waren das Gefahrenbewusstsein und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung nicht so besonders stark ausgeprägt. In diesen Zeiten wird wohl kaum noch jemand ernsthaft in Zweifel ziehen, dass wir das wieder stärken müssen. Dieses Ziel verfolgen wir gemeinsam mit dem Bund auch mit dem Warntag. Es geht nicht nur darum, die Warnmittel zu testen und Lücken zu identifizieren, sondern es geht auch darum, die Aufmerksamkeit auf vorhandene Informationsangebote zum Thema Vorsorge und Selbstschutz zu lenken. Aber auch über den Warntag hinaus ist eine gemeinsame Präventionskampagne von Bund und Ländern überfällig. Sie sehen: Im Bevölkerungsschutz haben wir noch einiges zu tun. Wir im Land haben schon viel auf den Weg gebracht, aber wir brauchen auch die Unterstützung des Bundes. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birte Pauls SPD
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie haben ganz, ganz starke Rückenschmerzen, können deswegen nicht im Bett schlafen, an Arbeit und Freizeit über ein Jahr nicht teilhaben. Mangelhafte Kommunikation, bestehende Ängste und fehlende Barrierefreiheit für den Rollstuhl erschweren die Diagnostik. Eine Frau mit geistiger Behinderung kann ihre massiven akuten Bauchschmerzen nicht wirklich in Worte fassen. Der ohnehin gestresste und überforderte Assistenzarzt in der Notaufnahme kann sich gar nicht die Zeit nehmen, um in aller Ruhe das Vertrauen der jungen Frau zu erlangen. Eine 50-jährige Frau, die sich aufgrund einer neurologischen Erkrankung und fehlendem Muskeltonus nicht alleine bewegen und sich auf einem gynäkologischen Untersuchungsstuhl nicht halten kann, ist in ihrem Leben erst dreimal gynäkologisch untersucht worden, obwohl die Vorsorgeuntersuchung für alle Frauen einmal jährlich empfohlen wird. Ich könnte die Liste von Mangel- und Fehlbehandlungen bei Menschen mit Behinderung fortsetzen. Für Menschen mit Behinderung gibt es sehr viele Barrieren im Gesundheitssystem – von räumlichen Barrieren über Barrieren in der Kommunikation bis hin zu fehlendem Wissen aufseiten der Behandelnden. Natürlich ist die mangelnde Zeit im gestressten Setting der Klinik und des Praxisalltags auch nicht hilfreich, um eine adäquate Behandlung zu gewährleisten. (Beifall SPD, FDP und SSW) Allein im Bereich der räumlichen Barrierefreiheit gibt es unüberbrückbare Hindernisse. Laut dem Bundesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, sind 75 Prozent der Arztpraxen in Deutschland nicht barrierefrei – 75 Prozent! Die im § 76 SGB V verankerte freie Arztwahl wird allein an dieser Stelle für einen Teil der Menschen mit Behinderung komplett ausgehebelt. Ich weiß überhaupt nicht, warum man nicht automatisch barrierefrei baut, denn alles, was für den Rollstuhl gut ist, ist ja auch für den Buggy und auch für den Rollator gut, also generationsübergreifend. (Beifall SSW und Sophia Schiebe [SPD]) Es geht aber nicht um die rein räumliche Barrierefreiheit, sondern es geht um die ganzheitliche Barrierefreiheit. Da hilft ein kleines Landesprogramm für die räumliche Barrierefreiheit in Arztpraxen auch nicht viel weiter. Im Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention wird der gleiche Zugang zu Behandlung und Prävention gefordert, denn Gesundheit ist ein wesentlicher Aspekt der Teilhabe. Fakt ist aber: Menschen mit Behinderung haben nicht den gleichen Zugang zu medizinscher Behandlung und Prävention wie Menschen ohne Behinderung. Aus den Antworten auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 20/350, wissen wir, dass die wissenschaftliche Bestandsaufnahme zur gesundheitlichen ambulanten Versorgung von Menschen mit Behinderung, die im Gesamtzeitraum 30. November 2020 bis 21. Februar 2022 unter der Leitung von Dr. Michael Niemann durchgeführt wurde, eine Versorgungslücke in Schleswig-Holstein bestätigt. Deswegen wundert mich auch der Antrag der CDU an dieser Stelle, nämlich diese Dinge noch einmal prüfen zu wollen. Die Bestandsaufnahme sieht einen Bedarf an medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, sogenannten MZEB, in SchleswigHolstein vor. Außerdem braucht es bessere Informationen auch in Leichter Sprache. Weil in Deutschland die gesundheitliche Regelversorgung für Menschen mit Behinderung an ihre Grenzen stößt, wurde im Jahr 2015 im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes die Grundlage für die Einrichtung solcher Behandlungszentren schon geschaffen. Ein MZEB setzt auf individuelle Betrachtung, Beratung und Behandlung. Ihr ganz besonderer Auftrag besteht in der multidisziplinären und multiprofessionellen Versorgung von Menschen mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung. Während die Menschen bis zum 18. Lebensjahr durch spezialisierte sozialpädiatrische Zentren versorgt werden, verschlechtert sich die medizinische Versorgung im Erwachsenalter, da das Regelsystem dafür nicht ausgelegt ist. In Deutschland gibt es mittlerweile vierzig dieser Zentren, alleine sechs davon in Niedersachsen, bloß in Schleswig-Holstein haben wir eine Lücke. Die SPD unterstützt die Forderung unserer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, zur Einrichtung dieser Zentren in Schleswig-Holstein. Konkrete Zahlen gibt es leider nicht, aber die Landesbeauftragte schätzt die Zahl (Birte Pauls) der Menschen, die für eine Behandlung dort in Frage kämen, auf mehrere Tausend. Schaffen wir also mehr Gerechtigkeit und Gleichstellung für Menschen mit Behinderung und ihren ganz besonderen Bedarfen an Gesundheitsversorgung und Prävention. Wir sollten über die wissenschaftliche Bestandsaufnahme und ihre Empfehlung im Sozialausschuss gründlich diskutieren. Jetzt bin ich gespannt darauf, welche Ministerin mir auf diesen Antrag antwortet, denn für das eine Thema liegt die Zuständigkeit im Gesundheitsministerium und für das andere im Sozialministerium. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Andrea Tschacher das Wort.
Andrea Tschacher CDU
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inklusion steht für Solidarität, Partizipation, Teilhabe und Selbstbestimmung, und sie beginnt in unseren Köpfen. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen und politischen Leben ist ein Menschenrecht. Die Themen Gesundheit und Inklusion sind eng miteinander verbunden und bedingen sich gegenseitig. Es ist unser erklärtes Ziel, die Inklusion in der medizinischen Regelversorgung zu stärken. (Hauke Hansen [CDU]: So ist es!) Menschen mit Behinderung haben oftmals unzureichende Chancen auf eine gute Gesundheitsversorgung. Wir wollen daher den gleichberechtigten Zugang zu Leistungen des Gesundheitssystems verbessern. Das gilt auch für die Möglichkeiten der Einrichtung von Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung, MZEB. Das kann zum Beispiel mit dem Anschluss an Kliniken erfolgen. Sie erbringen ärztliche und nicht ärztliche Leistungen auf der Grundlage zielgruppenspezifischer Kompetenzen aus einem Guss. Für Menschen, die mit körperlichen oder geistigen Behinderungen leben, sind Arztbesuche mitunter sehr herausfordernd. Menschen mit Behinderung bringen Bedürfnisse mit, auf die eine normale Hausarztpraxis aus verschiedenen Gründen nicht eingehen kann. Dabei geht es um spezielle Instrumente zur Diagnostik, sehr viel Zeit, ein hohes Maß an Empathie und Erfahrungen im Umgang mit den Patientinnen und Patienten mit Behinderung sowie um spezielle fachliche Kompetenzen in der medizinischen Regelversorgung. Was Sie in diesem Zusammenhang auch unbedingt mitdenken sollten, ist eine umfassende Barrierefreiheit, wie beispielsweise barrierefreie Zugänglichkeit, Raumgestaltung und Kommunikationsmittel, deren Fehlen Besuche von Praxen und Behandlungszentren im Bereich der medizinischen Regelversorgung beeinträchtigen kann. So ist die Förderung von barrierefrei gestalteten Webseiten und Informationen im Bereich der hausärztlichen und gynäkologischen Versorgung besonders wichtig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit könnte eine bessere Aufklärung und Information über Möglichkeiten der Behandlung erfolgen. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Richtlinie des Fonds für Barrierefreiheit mit dem Fokus auf digitale Barrierefreiheit mit Wirkung zum 1. Januar 2023 dahin gehend überarbeitet wurde. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zukünftig wollen wir verstärkt auch physische Barrieren beim Besuch von Praxen und Behandlungszentren im Bereich der medizinischen Regelfallversorgung weiter abbauen. MZEB sind darauf spezialisiert, dass die Kommunikation den Bedürfnissen und Voraussetzungen der Patientinnen und Patienten gerecht wird und ebenso hinreichend Zeit zur Verfügung steht. Wir bitten daher die Landesregierung um die Prüfung von Möglichkeiten der Einrichtung von MZEB unter Bezugnahme auf die Verstärkung der Aus- und Weiterbildung im medizinischen und pflegerischen Bereich. Damit es gelingen kann, MZEB erstmalig in Schleswig-Holstein zu etablieren, halte ich es für ratsam, dass im Gesundheitsministerium die erforderlichen Prozesse koordiniert und zusammengeführt werden, damit bestmöglich von dem Engagement beteiligter Akteurinnen und Akteure profitiert werden kann. Darüber hinaus bitten wir die Landesregierung ebenso, sich für den Ausbau der sozialpädiatrischen Zentren im Land für Säuglinge, Kinder und Jugendliche stark zu machen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])
Peter Lehnert
Kollegin Tschacher, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung?
Andrea Tschacher CDU
Ich möchte meine Rede sehr gern fortführen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam unser Engagement für die gleichberechtigte Teilhabe eines jeden Menschen in unserer Gesellschaft fortführen und einen Meilenstein setzen, indem wir MZEB mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren in Schleswig-Holstein etablieren. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag, werden uns aber im Rahmen der Ausschussberatung gern weiter damit beschäftigen. Wir stimmen der Ausschussüberweisung sehr gern zu, liebe Frau Kollegin Pauls. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Eka von Kalben das Wort.
Eka von Kalben GRÜNE
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne Gesundheit ist alles nichts. – Das antworten viele Menschen auf die Frage, was ihnen wichtig sei. Gesundheit und Krankheit bestimmen auch über die Möglichkeiten der sozialen Teilhabe in unserer Gesellschaft. Beides gilt für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung. Denn Behinderung und Krankheit – es ist mir wichtig, das am Anfang einmal zu sagen – sind zwei Paar Schuhe. Wer krank ist, wünscht sich Hilfe und Unterstützung durch unser Gesundheitssystem. Dazu ist natürlich der Zugang zu Praxen, Krankenhäusern und so weiter erforderlich. Schon da scheitern viele Menschen, weil die Örtlichkeiten nicht barrierefrei sind. Meine Vorgängerinnen haben es gesagt. Stufen statt Rampe, kein Aufzug, kein behindertengerechtes WC oder auch keine Orientierungshilfen für blinde Menschen. Dann kommt noch das Problem dazu, dass selten die zeitliche Möglichkeit da ist, das Fachchinesisch der Ärztinnen und Ärzte verständlich zu machen oder angemessen zu erläutern. All das behindert Menschen bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Vieles davon ist auch für Menschen ohne Behinderung ein Problem. Und das sind nur die offensichtlichen Hindernisse. Hinzu kommt, dass schon der Weg ins Krankenhaus, in die Arztpraxis oder zur Physiotherapie zur Hürde werden kann, wenn der ÖPNV nicht barrierefrei ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt den ungehinderten Zugang zum Gesundheitssystem vor. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Gesichert ist er in Deutschland und auch in SchleswigHolstein aber nur bedingt – und das müssen wir ändern. Abseits der baulichen Barrierefreiheit – wo wir in der letzten Legislatur schon einiges durch den Fonds für Barrierefreiheit angeleiert haben; meine Kollegin hat es erläutert, wir sind da auch auf dem Weg, das weiter auszubauen – gibt es aber auch noch andere spezifischere Probleme, nämlich die Sensibilisierung und Kenntnis über bestimmte Behinderungen und Wechselwirkungen. Es ist ein Unterschied, ob ich mit einer Behinderung eine Krankheit bekomme oder ohne. Ein Beispiel dafür ist zum Beispiel, dass Herzerkrankungen bei Menschen mit Trisomie 21 anders zu behandeln sind als bei Menschen ohne Trisomie 21. Nicht alle Ergotherapeutinnen und -therapeuten sind zum Beispiel auf Menschen spezialisiert, die Spasmen haben. Auch da braucht es Sensibilisierung und Spezialisierung. Deshalb finde ich es gut, dass wir in unserem Antrag zusätzlich zu den natürlich notwendigen medizinischen Behandlungszentren noch den Punkt der Aus- und Weiterbildung aufgenommen haben, dass wir schon in der medizinischen Ausbildung einen großen Schwerpunkt auf die Sensibilisierung für Menschen mit Behinderung setzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Birte Glißmann [CDU] und Andrea Tschacher [CDU]) Der Ausbau – da danke ich der SPD für ihren Aufschlag – oder überhaupt erst einmal die Einführung eines MZEB in Schleswig-Holstein ist notwendig. Wie gesagt, es gibt einfach Dinge, wo Spezialistinnen und Spezialisten zusammenarbeiten müssen. Ich sage aber auch noch einmal: Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein wird es so etwas nicht überall geben können. Deshalb braucht es beides: Es braucht spezialisierte Zentren, wo ich gezielt mit einer bestimmten Krankheit hinfahre und diese Kompetenzen abrufen kann, es braucht vor allen Dingen aber auch flächendeckend einen Zugang zu ärztlichen Systemen und dort eine gute Versorgung für Menschen mit Behinderung. All das kann natürlich die Landesregierung nicht im Alleingang umsetzen, aber sie kann und wird – darauf werden wir immer wieder hinwirken – kon- (Eka von Kalben) struktive Gespräche mit den betroffenen und verantwortlichen Akteuren führen, allen voran meiner Meinung nach auch mit den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, denn viele Barrieren haben mit „Nicht über uns ohne uns“ zu tun, damit, dass man die betroffenen Menschen nicht einbindet.
Peter Lehnert
Kollegin von Kalben, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Pauls?
Birte Pauls SPD
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich finde, Sie bleiben so ein bisschen hinter Ihren eigenen Möglichkeiten und Zielen zurück. Ich verweise einmal auf den Fokus-Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land. Da sollte das alles schon jetzt abgeschlossen sein. Das heißt: Seit 2015 steht das Geld parat, um diese Zentren einzurichten. Sie beschreiben in Ihrem Aktionsplan, dass Sie genau das machen wollen, und geben sich eine Zeitschiene. Warum halten Sie sich nicht daran? Warum bedanken Sie sich jetzt bei uns für den Aufschlag, obwohl Sie es eigentlich längst als Ihr erklärtes Ziel umsetzen können? – Erst einmal finde ich es schon witzig, dass Sie kritisieren, dass ich mich bei Ihnen bedanke. Ich dachte, das wäre netter Stil. Aber okay! Werde ich nicht wieder tun, es tut mir leid. Sorry, dass ich nett zur SPD war! (Heiterkeit – Zurufe) Zum Zweiten: Ja, das steht seit 2015 darin. Es ist schlimm, dass fast zehn Jahre ins Land gegangen sind und noch nicht alles gemacht wurde. Ich habe darauf hingewiesen, was wir auch in Jamaika zum Fonds für Barrierefreiheit gemacht haben. Es war, glaube ich, gut, dass wir ihn eingeführt haben. Er wurde auch gut angenommen. Es war ein wichtiger Baustein. Seit 2014, 2015 haben hier, wie Sie wissen, verschiedene Parteien – alle, die in diesem Raum sind – schon einmal Verantwortung getragen. Es haben auch Menschen, die jetzt in der Opposition sitzen, ministerielle Verantwortung getragen. Insofern will ich nur sagen: Wir alle gemeinsam haben nicht sofort die Dinge umgesetzt. Wir alle in diesem Haus waren auch schon in Regierungsverantwortung. Mir ist ganz wichtig – deswegen habe ich Ihnen gedankt und tue das auch immer noch –, dass wir jetzt am Anfang dieser Legislatur genau diesen Punkt auf der Tagesordnung haben. Wir haben gesagt, dass wir es auch im Ausschuss mit Ihnen gemeinsam debattieren wollen. Wir wollen dort die Menschen anhören, die davon wirklich betroffen sind, nämlich die Menschen mit Behinderung: „Nicht über uns ohne uns“. Das ist meiner Meinung nach genau der richtige Weg, den wir jetzt gehen. Ich schaue da nicht zurück. Sie wissen, dass ich hier fast das erste Mal zum Thema Gesundheit spreche. Ich gucke nach vorne und freue mich, dass wir gemeinsam mit dieser Landesregierung hier einen coolen Aufschlag machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Kollegin von Kalben, erlauben Sie noch eine zweite Zwischenfrage der Kollegin Pauls?
Eka von Kalben GRÜNE
Nein. – Meine Damen und Herren, viele Barrieren sind in den Köpfen und beruhen auf fehlenden Informationen und fehlendem Verständnis. Viele Barrieren könnten durch frühzeitige Planung und Beteiligung, durch technische Maßnahmen und praktische Unterstützung aus dem Weg geräumt werden. Wir müssen uns gemeinsam auf den Weg machen und an dieser Stelle Barrieren abräumen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich Ministerin von der Decken das Wort. (Zurufe: Hä? – Das ist falsch!) – Entschuldigung. Für die FDP-Fraktion erteile ich natürlich dem Kollegen Dr. Heiner Garg das Wort. Entschuldigung!
Dr. Heiner Garg FDP
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Pauls, ich hätte Sie ehrlicher- (Dr. Heiner Garg) weise auch gern gelobt, weil ich die Initiative fein finde. Ich finde sie auch richtig. Ich habe ehrlicherweise die kritische Zwischenfrage an die Kollegin von Kalben nicht ganz verstanden. 2015 hat die Küstenkoalition regiert. Dann hat Jamaika regiert. Jetzt gibt es Schwarz-Grün. Man muss sich vor Augen führen, dass der Blick auf Einschränkungen sich wirklich extrem langsam verändert. Wenn Sie mal einen Blick werfen in die März-Ausgabe 2022 des Journal of Health Monitoring, dann finden Sie da: „Das von der WHO 1980 etablierte Internationale Klassifikationssystem ICIDH beschrieb Krankheiten, Gesundheitsschädigungen …, Behinderungen … und deren soziale Folgen … in der Form einer Kausalkette, so als wäre dies eine nahezu zwangsläufige Abfolge. Erst um die Jahrtausendwende – also zwei Jahrzehnte später – leitete die WHO durch die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ein wichtiges Umdenken ein, in dem das dynamische Gleichgewicht stärker in den Mittelpunkt gerückt wurde.“ Das ist ein Zitat aus der eben beschriebenen Ausgabe vom März 2022, die Sie auch auf der Website des RKI finden. Vor diesem Hintergrund können wir jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei Dinge unternehmen. Entweder kritisieren wir weiter, dass es das bei uns in Schleswig- Holstein nicht gibt. Ich glaube, das hilft allerdings den Betroffenen wenig bis gar nicht. (Beifall Andrea Tschacher [CDU]) Oder wir machen das, was die Sozialdemokraten vorschlagen – das finde ich gut –, und überlegen in diesem Zusammenhang, ob wir das, was es in anderen Bundesländern schon gibt, auf Schleswig-Holstein übertragen. Das ist gut. Ich glaube aber, wenn ich so die Entwicklung insbesondere der letzten zehn Jahre sehe – was es an modernen, innovativen Möglichkeiten gibt –, könnten wir überlegen, ob wir das in Schleswig-Holstein oder für SchleswigHolstein noch weiterentwickeln können, und zwar als Versorgungsangebot für ein Land mit Inseln und Halligen. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Also: Kompetenzen identifizieren, Kompetenzen gemeinsam nutzbar machen, Kompetenzen bündeln. Wir müssen uns aus meiner Sicht an der Stelle genau überlegen – der Einwand kam von der Kollegin Tschacher –, Wir werden das nicht landesweit flächendeckend machen können. Nein, das ist auch nicht gefordert, aber wir können uns ja überlegen, wie man mit dem intelligenten Einsatz von Telematik in der Medizin beispielsweise Kompetenzen überall nutzbar macht, auch dort, wo man im Zweifel kein Zentrum aus Stein und Zement aufbaut. Ich finde, ein solches Zentrum muss sektorenverbindend sein. Es muss intra- und interprofessionell sein. Es soll interdisziplinär sein. Es muss in jedem Fall, wenn wir an die Sache vernünftig herangehen wollen, die Frage der Diagnostik, der Therapie, der Kommunikation und der Ausbildung stellen. Kollegin Pauls hat darauf schon hingewiesen: Da wird auch interministerielle Zusammenarbeit notwendig sein. Ich glaube aber, es gibt zumindest zwei vorhandene Möglichkeiten – ohne dass man etwas Neues schafft –, wie man von Landesseite aus finanziell so etwas unterstützt. Einen Punkt möchte ich aus den Beispielen, die die Kollegin Pauls aufgezeigt hat, herausgreifen: Die Frage der Zeit, die sich beispielsweise eine Ärztin, ein Arzt oder eine Therapeutin, ein Therapeut für Menschen mit Behinderungen nimmt, ist ganz anders zu sehen als die Zeit, die Patientinnen und Patienten ohne Handicap beanspruchen, obwohl auch dort mehr Zeit für die Medizin notwendig wäre und bezahlt werden müsste. Aber dieses Delta hier schnell, in einem Versuch beispielsweise, auszugleichen, dafür wäre der Versorgungssicherungsfonds eine ganz wunderbare Sache. Wie man mit dem Fonds für Barrierefreiheit an anderer Stelle hier etwas auf die Beine stellt, überlasse ich an dieser Stelle gern anderen. Ich glaube aber, wenn man es will, kriegt man das relativ schnell mit einem überzeugenden Versuch in Schleswig-Holstein für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner zusammen. Hier arbeiten Kostenträger, Kassenärztliche Vereinigung, Ärztekammer, Zahnärztekammer – die Zahnmedizin in diesem Bereich bitte nicht vergessen! – oder auch die Ärztegenossenschaft innovativer und besser zusammen als in vielen anderen Bundesländern. – Danke fürs Zuhören. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion hat der Kollege Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus Sicht des SSW ist es dringend geboten, dass wir regelmäßig über die unterschiedlichen Zielvorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention diskutieren. Es ist zwar völlig klar, dass wir es bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wie beim Thema Inklusion insgesamt mit einem Prozess zu tun haben, der auf Dauer angelegt ist. Gerade deshalb ist es unverzichtbar, einen regelmäßigen Realitätscheck zu machen und zu prüfen, ob wir uns auf dem jeweils richtigen Weg befinden und uns den Zielvorgaben zumindest annähern. Dies muss selbstverständlich auch für den so wichtigen Bereich der Gesundheitsversorgung gelten, denn wenn wir ehrlich sind, müssen wir sagen, dass wir dieses Thema hier viel zu selten unter den Maßgaben der Inklusion diskutiert haben. Es ist Fakt, dass der gleichberechtigte diskriminierungsfreie Zugang zur medizinischen Regelversorgung viel zu oft und an viel zu vielen Orten ein frommer Wunsch bleibt. Patientinnen und Patienten mit Behinderungen werden leider nicht nur in vielen Krankenhäusern, sondern auch in vielen Arztpraxen nicht oder zumindest nicht selbstverständlich versorgt. Häufig scheitert es – bis heute! – schon an rein physischen Barrieren, die es mobilitätseingeschränkten Menschen schwer oder unmöglich machen, behandelt zu werden. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen von Oktober 2020 – Frau Pauls hat es heute auch schon genannt – hat nur ein Viertel aller Praxen in Deutschland einen wirklich barrierefreien Zugang. Insgesamt machen auch nur die wenigsten ärztlichen Praxen Angaben zur Barrierefreiheit. Damit können wir festhalten, dass das Recht auf freie Arztwahl für Menschen mit Behinderungen ganz erheblich eingeschränkt ist. Wir sollten uns klarmachen, dass wir hier eine beträchtliche Baustelle haben, bei der wir auch als Land über finanzielle Anreize und Fördermöglichkeiten nachdenken sollten. Allein die erwähnten Zahlen zeigen überdeutlich, wie weit Anspruch und Wirklichkeit in einem so wesentlichen Bereich wie der Gesundheitsversorgung auseinanderliegen. Das will und das kann vor allem auch niemand kleinreden. Der Anspruch ist unmissverständlich klar: Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention bezieht sich ganz konkret auf den Bereich Gesundheit. Demnach soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen eine Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auch demselben Standard erhalten, nicht mehr und nicht weniger. Spätestens wenn wir uns jedoch die Versorgungssituation jenseits unserer Ballungsgebiete anschauen, dürfte allen klar werden, wie deutlich wir diese Zielvorgabe auch weiterhin verfehlen. Der Hinweis auf Artikel 25 beziehungsweise auch die Vorgaben der Konvention findet sich nicht nur in unserem Antrag, sondern auch im Antrag der Koalition. Damit sollte also allen bewusst sein, dass wir nicht dahinter zurückbleiben dürfen. Damit ist auch völlig klar, dass noch sehr viel Arbeit vor uns liegt. Aber es führt kein Weg daran vorbei, im Dialog auch mit Kassen und Ärzteschaft die erwähnten Anreize zu schaffen, damit möglichst alle Gebäude absehbar barrierefrei werden. Noch dazu müssen wir uns zum Beispiel dringend dafür einsetzen, dass Informationen zur Gesundheitsversorgung in Leichter Sprache zugänglich sind oder dass es flächendeckende Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbeeinträchtigung gibt. Aber es geht nun längst nicht nur um den barrierefreien Zugang zur Regelversorgung. Nicht nur Haus- sowie Fachärzte müssen ihre Angebote konsequent für Menschen mit Behinderungen öffnen. Wir brauchen auch mehr spezielle Angebote für Menschen mit geistigen oder schweren oder Mehrfachbehinderungen. Das ist nicht nur aus Inklusionsgründen und Gründen der Selbstbestimmung geboten, sondern auch, weil diese Menschen häufig spezifische Gesundheitsrisiken haben, deren Nichtbehandlung nicht selten schwerwiegende Folgen hat. Das gilt im Übrigen nicht nur für die somatische Versorgung, sondern auch für spezialisierte psychiatrische und psychotherapeutische Angebote. Daher fordern wir in einem ersten Schritt die Gründung von mindestens einem medizinischen Behandlungszentrum für Menschen mit geistigen und/oder schweren Mehrfachbehinderungen bei uns in Schleswig-Holstein. Dies entspricht nicht nur den Anforderungen der UN-Konvention, sondern steht auch im Koalitionsvertrag der Ampelregierung im Bund. Ich denke daher, dass wir auf weitere Unterstützung hoffen können und uns hier zügig auf den Weg machen sollten. – Herzlichen Dank. (Christian Dirschauer) (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung hat Ministerin von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Menschen mit Behinderungen haben besondere Bedürfnisse in der medizinischen Versorgung. Sie benötigen einen barrierefreien Zugang zu Praxen, Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren und anderen therapeutischen Einrichtungen. Der Umgang mit Menschen mit geistigen und schweren Mehrfachbehinderungen in der medizinischen Versorgung erfordert Zeit, Einfühlungsvermögen und besondere Qualifikationen. Eine barrierefreie Umwelt und besondere Angebote für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, ist unser selbstverständlicher Anspruch als Landesregierung. Wir setzen damit die UN-Behindertenrechtskonvention um, wie es Artikel 25 vorsieht, nämlich dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderungen haben. Was das Thema Barrierefreiheit angeht, setzt sich das Land Schleswig-Holstein bereits seit mehreren Jahren für die Verbesserung in sämtlichen Bereichen ein. Ein Beispiel: Die Landesregierung hat 2019 den Fonds für Barrierefreiheit eingerichtet, um innovative Ansätze zu fördern. Derzeit wird die Richtlinie dahin gehend überarbeitet, dass hausärztliche sowie gynäkologische Praxen Mittel zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit beantragen können. Während der Pandemie stand, aber steht natürlich auch jetzt mein Haus mit der Landebeauftragten für Menschen mit Behinderungen und mit zahlreichen Behindertenverbänden im kontinuierlichen Austausch, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu berücksichtigen. Besonders erwähnen möchte ich den Fokus-Landesaktionsplan 2022 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Zuge des Plans hat das Land zwischen November 2020 und Februar 2022 eine umfassende Bestandsaufnahme zur gesundheitlich-ambulanten Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein gemacht. Eine der dort thematisierten Fragen war der Bedarf für medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderungen, kurz: MZEB. MZEB sind eine wichtige Ergänzung. Ihr interdisziplinäres und multiprofessionell ausgerichtetes Angebot richtet sich insbesondere an Menschen mit speziellen, mit geistigen und schweren Mehrfachbehinderungen. Diese MZEB verfügen über eine zielgruppenspezifische Diagnostik mit geeigneten Kommunikationsstrukturen. Sie stellen darüber hinaus für Menschen mit geistigen und schweren mehrfachen Behinderungen eine vertraute Umgebung mit möglichst immer den gleichen behandelnden Personen auf. Sie sind damit ein weiteres und wichtiges Element, um Artikel 25 der UNBehindertenrechtskonvention umzusetzen. – Was hat das Land bisher für MZEB getan? – Wir unterstützen die verschiedenen Akteurinnen und Akteure bereits intensiv bei der Etablierung von MZEB. In einem ersten Schritt möchten wir diese vor allem an den Krankenhäusern etablieren. MZEB arbeiten ambulant, sie sollen das medizinische Versorgungsangebot niedergelassener Ärztinnen und Ärzte ergänzen, und zu diesem Punkt hat mein Haus zuletzt Ende August intensive Gespräche mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie mit der Krankenhausgesellschaft geführt. Einige Krankenhäuser haben großes Interesse daran gezeigt, ein MZEB aufzubauen. Vom UKSH Lübeck liegt bereits ein Antrag vor, über den der Zulassungsausschuss der KVSH demnächst entscheiden wird. Mein Haus bleibt mit den Kostenträgern der KVSH und der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen weiterhin intensiv im Austausch, damit wir ein einheitliches Konzept für die Etablierung von MZEB an Krankenhäusern schaffen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn sich das Konzept – das ist unsere Idee – dort etabliert hat, möchten wir in einem nächsten Schritt auch MZEB an medizinischen Versorgungszentren oder im ambulanten Bereich etablieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich abschließend noch auf den Versorgungssicherungsfonds eingehen. Wir werden ihn nicht nur weiterführen und nach Möglichkeit stärken, wir werden auch die Förderrichtlinien so überarbeiten, dass künftig verstärkt Investitionen für die sektorenübergreifende Vernetzung und auch für den (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Aufbau von MZEB möglich sind. Antragsberechtigte Organisationen und Einrichtungen könnten dann nach entsprechender Prüfung gefördert werden. Wir setzen uns also auf mehreren Ebenen mit Nachdruck dafür ein, dass Schleswig-Holstein in der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen deutlich und noch besser aufgestellt ist. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Katja Rathje-Hoffmann CDU
Herr Vorsitzender, ich verweise auf die Vorlage.
Lars Harms SSW
Herr Präsident, ich könnte jetzt auf die Vorlage verweisen. – Das tue ich auch. (Lars Harms) (Heiterkeit)
Lars Harms SSW
Vielen Dank, Herr Präsident. – Auch wenn ich mich wiederhole: Ich verweise auf die Vorlage.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Der Bildungsausschuss empfiehlt Ihnen einstimmig die Zustimmung.
Christopher Vogt FDP
Federführend Finanzen!) – Ist das so in Ordnung, federführend Finanzen, mitberatend Bildungsausschuss? – Gut. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer das so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das so einstimmig beschlossen. Wir kommen dann zur Abstimmung über die Sammeldrucksache: Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags Drucksache 20/436 Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der vorliegenden Drucksache 20/436. Voraussetzung für die Abstimmung insgesamt ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. – Dies ist offenbar nicht der Fall. Kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache Drucksache 20/436 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit hat der Landtag diese Empfehlungen einstimmig bestätigt. Bevor ich Sie alle aus der heutigen Tagung entlasse, gebe ich noch bekannt, dass wir den Beginn der nächsten, der 6. Tagung des Landtags am Mittwoch, dem 14. Dezember 2022, um 10 Uhr, haben. Ich wünsche Ihnen allen ein erholsames Wochenende und, da es der erste Advent ist, auch einige besinnliche Stunden und schließe die Sitzung. Schluss: 12:57 Uhr Herausgegeben von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst Reden zu Sportliche Großveranstaltungen in SchleswigHolstein Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/261 (neu)
Martin Balasus CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Ich verrate Ihnen hier kein Geheimnis, wenn ich behaupte: Menschen orientieren sich an Vorbildern. Das ist auf allen Gebieten so, auch im Sport. Denken Sie nur an die vielen Menschen, die beim Fußball – je nach Vorliebe – die Spiele von HSV, St. Pauli oder – ja, Herr Ministerpräsident: auch Holstein Kiel – mit Fanschals und leuchtenden Augen verfolgen und den Ballartisten beim Kicken im eigenen Verein nacheifern. Bestimmt erinnert sich der eine oder unter Ihnen noch, welchen Schub die Siege von Steffi Graf und Boris Becker für die Tennisvereine darstellten. Genau deshalb wünschen wir uns mehr sportliche Großereignisse hier im echten Norden. Wir freuen uns, dass die Landesregierung dazu eine eigene Richtlinie zur Förderung von internationalen, nationalen und überregionalen Sportevents in Schleswig-Holstein veröffentlicht hat. Großveranstaltungen können nun mit bis zu 250.000 Euro und weitere Events mit bis zu 50.000 Euro Zuschuss rechnen. Mit dieser Richtlinie fällt der Startschuss für sportliche Großveranstaltungen. Ich bin schon ganz gespannt, was jetzt alles auf uns zukommt. Fest steht: Wir brauchen bei uns mehr Sportwettkämpfe und Veranstaltungen, die über die Landes- und Bundesgrenze von Bedeutung sind, wie es beispielsweise der Surf-World-Cup auf Sylt bereits ist! Die Großevents stellen einen weiteren Meilenstein im Sportland SH dar. Bei uns wird der Sport seit Jahren großgeschrieben. Schließlich haben wir mit dem Zukunftsplan Sportland – Hand in Hand mit unseren Partnern wie dem Landessportverband – als erstes aller Flächenländer eine landesweite Sportentwicklungsplanung auf den Weg gebracht und außerdem unlängst ein Sportfördergesetz verabschiedet. Doch warum sollten sich Organisatoren von Großevents ausgerechnet für uns entscheiden? Ist es, Anhang Protokoll weil wir so cool sind? Weil hier die glücklichsten Menschen leben? Weil wir genügend Platz haben? – Aber klar, das ist alles richtig! Wir haben hier im Land zwischen den Meeren die besten Voraussetzungen und damit so einige Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Regionen: Hier bei uns weht der Wind, hier fließt das Wasser, hier rollt oder fliegt der Ball auf dem Land, hier brennt das Feuer der Sportbegeisterung! Wir besitzen aber nicht nur die richtigen Voraussetzungen. Uns ist auch wichtig, dabei Verantwortung zu übernehmen. Hier sind Demokratie und Menschenrechte selbstverständlich. Das ist ja heutzutage auch nicht mehr unbedingt bei jedem internationalen Wettbewerb der Fall. Natürlich werden unsere sportlichen Groß-Events klimaneutral und im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet sein. Wir haben nicht nur viel zu bieten, wir haben auch viel zu gewinnen – nicht nur, dass Großveranstaltungen, internationale Wettbewerbe Groß und Klein mitreißen und den Fokus auf unser Bundesland richten werden, auch die Begeisterung für den Sport wird weiter wachsen, Vereine werden Zulauf erleben, sodass neben dem Spitzen- und Leistungssport auch der Breitensport profitieren wird. Nicht nur Kinder und Jugendliche werden angeregt, die TV-Spielekonsole mit dem Trainingsanzug zu tauschen, sondern auch so mancher Erwachsene mag Anregung bekommen, vielleicht wieder eine unterbrochene Sportkarriere aufzunehmen und auf Tennisplatz, in der Leichtathletikarena oder in der Handballhalle etwas mehr für seine Fitness zu tun. Ferner kurbeln Großevents die Ökonomie an, erhöhen damit die Wirtschaftskraft und werden den Tourismus nachhaltig beflügeln – vielleicht ja auch einmal in einer Region, die bisher noch nicht so dicht besiedelt ist. Wir halten hier also eine wunderbare Chance in den Händen, die Strahlkraft Schleswig-Holsteins als modernes, weltoffenes Land weiter zu erhöhen. Übrigens setzten sportliche Aktivitäten Dopamin, Serotonin und Endorphin frei – die sogenannten Glückshormone. Und bei uns in SH leben die glücklichsten Menschen. Diese wunderbare Tatsache sollten wir erhalten, pflegen und ausbauen – zum Beispiel durch mehr Sport. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Menschen orientieren sich an Vorbildern: Lassen Sie uns auch bei sportlichen Großveranstaltungen eines werden!
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Sportsfreundinnen und Sportsfreunde! Lassen Sie mich zunächst an einige Gedanken der ersten Rede unserer Landtagspräsidentin zur konstituierenden Sitzung vom Juni dieses Jahres erinnern: Der Sport sei ein hervorragendes Mittel der Integration und Inklusion von Menschen ganz verschiedener Herkunft und mit unterschiedlichen Stärken und Schwächen, der Sport vereine die Generationen miteinander, er schaffe Gemeinsinn. Mit diesen durchweg richtigen Worten sind wir in diese Legislaturperiode gegangen, und so liegt es nicht fern, nun die Sportlichkeit im Kontext sportlicher Großereignisse in den Blick zu nehmen. Dieses aber kann man derzeit nicht tun, ohne den Blick über den Tellerrand beziehungsweise das Spielfeld Schleswig-Holsteins zu werfen. Denke ich an die sportlichen Großereignisse dieses Jahres 2022, so denke ich an die Olympischen Spiele in China und nun, tagesaktuell, an die FußballWM in Katar. Ich sage Ihnen nichts Neues, in menschenrechtlicher, demokratischer, ökologischer Hinsicht ist der Austragungsort katastrophal gewählt. Wir alle kennen die Aussagen katarischer Sportfunktionäre zu Genderfragen und Fragen der sexuellen Orientierung. Diese Liste der Verfehlungen ist lang, nahezu endlos. Ich möchte Sie, meine Damen und Herren, auf den erhellenden Parteitagsbeschluss meiner Partei aus dem September hinweisen, überschrieben mit „Nicht so und nicht mit uns!“, lesen Sie gern dort einmal nach, wie viele Gründe gegen diese WM sprechen. Doch warum führe ich dieses an? Wir haben mehrere Gründe, eben genau jetzt – im dunklen Schatten der Fußball-WM – unseren Antrag zu sportlichen Großereignissen in Schleswig-Holstein hier in den Landtag zu bringen, denn wir glauben – ich erinnere nochmals an die Worte unserer Landtagspräsidentin –, dass der Sport und damit auch sportliche Großereignisse einen profunderen Platz in Schleswig-Holstein einnehmen können. Denken Sie an die letzten Bewerbungen aus Deutschland zu Olympischen Spielen – Hamburg, München, Leipzig. Die Bürgerinnen und Bürger waren in der Mehrheit nicht überzeugt, dass dies gute Ideen waren, zu teuer und zu aufwendig, auch wenn der Entscheid der Bürgerinnen und Bürger in Kiel mit gut zwei Drittel pro positiv ausgegangen war. Mit unserer Richtlinie über die Förderung von Sportveranstaltungen in Schleswig-Holstein vom 1. Oktober 2022 wollen wir die Bürgerinnen und zum Sport bringen, definieren wir enge Spielfeldmarkierungen, wie wir uns große Sportveranstaltungen wünschen, und wollen wir Gemeinden und Städte, Ämter, Kreise, Spitzensportverbände und, lieber SSW, natürlich auch deutsche Sportvereine in Nordschleswig ansprechen, motivieren und dabei unterstützen, das Sportland Schleswig-Holstein zu formen und noch mehr auszubauen. Strikt klimaneutral, nachhaltig, geplant nach den Vorstellungen des DOSB. „Green Champions“ nennt sich der Titel, ich persönlich finde ihn ausgezeichnet gewählt, wie Sie sich sicher vorstellen können. Kurzum, ich bitte Sie um ihre Zustimmung zu unserem Antrag und ich gestatte mir noch einen persönlichen Hinweis: Jedes Heimspiel der Fußballerinnen und Fußballer von VfB Union Teutonia Kiel am Westring ist ein sportliches Großereignis, kommen Sie gern einmal vorbei. Die Fußball-WM schaue ich nicht im Fernsehen – schweren Herzens. Dennoch schließe ich heute mit den Worten: Füllkrug, schenke ein.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Sport hat in Schleswig-Holstein eine zentrale Rolle. Nicht umsonst ist er in unserer Landesverfassung verankert. Vor allem aber ist er im wahrsten Sinne des Wortes der Motor für viele Menschen in unserem Land. Bewegung und Gesundheit gehören zusammen, aber nicht nur sie, sondern auch der soziale Zusammenhalt, den der Sport sichert. Der heutige Antrag der Koalition will sportliche Großveranstaltungen in den Fokus stellen. Ich hoffe sehr, dass sich jeder darunter etwas vorstellen kann. Bei der Landesregierung scheint es mir da gewisse Defizite zu geben, zumindest antwortete man mir auf eine Kleine Anfrage im Oktober: „Die Frage, welche Sportveranstaltung unter den Begriff ‚Großveranstaltung‘ fällt, ist mangels allgemeingültiger Definition nicht eindeutig zu beantworten.“ Schade, dass wir die heutigen Reden nur zu Protokoll geben –vielleicht hätte die Plenardebatte bei der Klärung des Arbeitsauftrages helfen können. Aber sonderlich viel ändern möchte die Koalition offenbar ohnehin nicht. Immerhin heißt es im Antragstext: (Niclas Dürbrook) „Der Schleswig-Holsteinische Landtag bittet die Landesregierung, sich weiterhin um mehr sportliche Großevents sowie die Austragung internationaler Sportwettbewerbe im Land zwischen den Meeren zu bemühen.“ Wenn es doch sowieso schon stattfindet –wie zumindest das Wort „weiterhin“ vermuten lässt –, warum dann dieser Antrag? Es lohnt erneut der Blick in meine Kleine Anfrage. Die Landesregierung antwortet darin, man wisse von sportlichen Großveranstaltungen in der Regel nur dann, wenn Zuwendungsanträge für Sportförderung gestellt würden. Folglich könne man auch keine Auskunft zu geplanten Veranstaltungen geben. Einerseits kümmert man sich laut Koalition also schon um Großveranstaltung, andererseits weiß man erst dann etwas über Planungen, wenn Förderanträge gestellt werden. Ich hatte mir unter „Bemühen“ etwas anderes als das Warten auf Anträge vorgestellt, aber vielleicht bin ich bislang einem Irrtum aufgesessen. Zumindest für die Vergangenheit kann die Landesregierung über Veranstaltungen Auskunft geben. Schade finde ich, dass man bei der Aufzählung für das Jahr 2018 die Special Olympics vergessen hat. Das war aus meiner Sicht eine erwähnenswerte und in jeder Hinsicht vorbildliche Veranstaltung. Mich lässt der heutige Antrag ein wenig ratlos zurück. Vielleicht ging es auch nur darum, einen weiteren Spiegelstrich aus dem Koalitionsvertrag abzuarbeiten. Wichtig ist mir in dieser Debatte zu betonen: Großveranstaltungen können als Leuchtturm wirken und ein Vorbild für den Breitensport sein, das hält der Zukunftsplan Sportland SH richtig fest. Dazu gehören für mich dann aber auch die Großveranstaltungen des Breitensports wie der Tag des Sports mit seinen rund 30.000 Besucherinnen und Besuchern. Das Herzstück des schleswig-holsteinischen Sports aber sind auch weiterhin unsere rund 2.600 überwiegend ehrenamtlich geführten Sportvereine im Land. Jenseits von Schaufensteranträgen, mit denen offenbar Spiegelstriche aus dem Koalitionsvertrag abgearbeitet werden sollen, ist ihre tagtägliche und aktive Unterstützung durch die Politik. Sie haben es verdient!
Annabell Krämer FDP
Frau Präsidentin! Große internationale und nationale Sportwettbewerbe können bei vielen Menschen eine besondere Begeisterung auslösen. Das Mitfiebern mit den Athletinnen und Athleten und die Atmosphäre drum herum können einen als Zuschauer richtig mitreißen. Auf manche Wettbewerbe fiebern einige richtig hin. Insofern können sich vermutlich zunächst einmal alle hinter dem grundsätzlichen Anliegen des Antrages versammeln, dass sportliche Großveranstaltungen, die in Schleswig-Holstein stattfinden, eine Bereicherung für das Land sein können. Ob man die Landesregierung aber künftig für jede verabschiedete Förderrichtlinie mit einem eigenen Landtagsantrag bejubeln muss, sei dahingestellt. Und ob klimaneutral in diesem Zusammenhang bedeutet, dass internationale Sportler, zum Beispiel im Segeln, nur noch klimaneutral anreisen dürfen, oder ob das Wort einfach nur als Modebegriff eingebaut wurde, müsste uns die Koalition noch einmal genauer erläutern. Schleswig-Holstein ist ein sportbegeistertes Land. Das kann man nicht nur bei den erfolgreichen Handballteams des Landes sehen. Auch zu den vermeintlich kleineren Sportarten wie Surfen oder Segeln kommen jedes Jahr viele Zuschauer zu den Wettbewerben. Auch bei den Referenden, ob sich Kiel an einer Bewerbung um Olympische Sommerspiele in Deutschland beteiligen sollte, fiel das Ergebnis hier im Gegensatz zu anderen Orten wie Hamburg stets positiv aus. Sollten daher in der Zukunft weitere Sportevents bei uns im Land Station machen wollen, dann sollte man das selbstverständlich wohlwollend prüfen und gegebenenfalls unterstützen. Dabei muss aber alles im Rahmen bleiben und authentisch sein. Die Fußball-WM in Katar führt uns aktuell ja mehr als deutlich vor Augen, wie absurd sportliche Großveranstaltungen sind, wenn es lediglich um Prestige, Inszenierung und Kommerz geht. Der Sport, um den es ja eigentlich gehen sollte, gerät da leider in den Hintergrund. Die Leichtathletikwettbewerbe der European Championships diesen Sommer in München waren da ein schönes Gegenbeispiel: Unter den Zuschauern war eine richtige Begeisterung für den Sport zu spüren. Es muss beim Drumherum nicht immer alles neuer, größer, rekordverdächtiger sein; es braucht keine Megastadien in der Wüste, die nach einer WM nie wiedervoll sein werden. Wenn wir also bei uns im Land so wie München im Sommer zeigen können, dass auch alles eine Nummer bescheidener und dafür emotionaler geht, dann unterstützen wir das gerne.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Sport ist Bewegung. Aber wussten Sie auch, dass der Sport die größte Bewegung bei uns in Schleswig-Holstein ist? Von den 2,8 Millionen Einwohnern im Land sind knapp eine Million Menschen im Sport organisiert. Sport kann dabei so vieles sein, der Fußballverein, das Fitnessstudio oder der Rückbildungskurs nach der Geburt eines Kindes. All das ist Sport und wir können daher auch ein bisschen mit Stolz sagen, dass SchleswigHolstein ein echtes Sportland ist. Es braucht aber auch die entsprechenden Rahmenbedingungen, damit das auch in Zukunft so bleiben kann. Wichtig ist auch, Vorbilder zu schaffen, etwa durch Großveranstaltungen. So können Menschen auch nachhaltig für den Sport begeistert werden. Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung sich auch um solche Großveranstaltungen bei uns im Land bemühen soll. Was uns dabei wichtig ist, das habe ich vorhin schon angedeutet, ist die soziale Nachhaltigkeit. Dabei geht es um die Frage, was passiert, wenn die Großveranstaltung vorbei ist. Was passiert im Vorfeld? Welches Bild wollen wir als Land neben dem Sport präsentieren? Das alles sind sehr wichtige Fragen, wie wir jetzt alle im Zusammenhang mit der Fußball-WM in Katar merken. Bei all der Kritik, die an der WM geäußert wird, gilt es zu berücksichtigen, unsere Sache anders machen zu wollen. Das ist leichter gesagt als getan. Es braucht daher kluge, vorrausschauende Planung, die dann aber auch von der Bevölkerung mitgetragen wird. Die Ansprüche sind daher aktuell hoch, man mag fast meinen, sie seien höher denn je. Doch nun nochmal zurück zum Antrag, Stichwort: Leistungssport. Denn eins liegt mir noch am Herzen: Wenn man es wirklich ernst meint mit den Großveranstaltungen, dann muss man doch auch so ehrlich sein und den Leistungssport in SchleswigHolstein stärker fördern. Und zwar schon jetzt. Wenn wir in einem Jahrzehnt eine Großveranstaltung nach Schleswig-Holstein holen wollen, müssen wir heute schon in unsere Nachwuchsprofis investieren. Ich denke dabei auch an die Eliteschule des Sports. Lange war Schleswig-Holstein neben Bremen das einzige Bundesland, das über keine solche Schule verfügte. Das ist seit drei Jahren nun nicht mehr so. In Kiel gibt es nun eine solche Schule, ebenso gibt es in Ratzeburg eine Partnerschule des Leistungssports. Auch andere Schulen im Land tragen eine deutliche sportliche Handschrift. Hier gibt es noch Potential, diese Schulen noch bekannter zu machen und die Vernetzung mit anderen Schulen im In- und Ausland zu stärken. Ein Teil des nicht ausgeschöpften Potentials liegt sicherlich auch an der gesundheitspolitischen Situation der letzten zweieinhalb Jahren. Der Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen hat in dieser Zeit weiter zugenommen. Diese Kinder und Jugendlichen müssen wir erreichen. Die Landespolitik muss hier Unterstützung liefern. Die Schulen und auch der Vereinssport schaffen dies nicht allein. Es genau nämlich darum, sich nicht ausschließlich mit Profisportlern zu schmücken, sondern die Kinder im Land abzuholen. Von Helgoland bis Fehmarn, von Flensburg bis Norderstedt. Sie sind der Grund, jetzt die Ärmel aufzukrempeln und das Gespräch zu suchen. Ein Ziel sollte es sein, durch den Leistungssport Begeisterung für den Breitensport zu schaffen, und das am besten unabhängig von Saison oder Trends. Denn die Botschaft lohnt sich: Sport verbindet, und Sport kann nachhaltig sein. Lasst uns als Landespolitik diesen Leitspruch tatsächlich mit Leben füllen. Wir stimmen dem vorgelegten Antrag zu.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits mit dem Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein haben wir festgeschrieben, vermehrt größere Sportveranstaltungen in Schleswig-Holstein durchzuführen – vor allem solche mit Strahlkraft und entsprechender Besucherrelevanz. Dabei geht es auch darum, die Themen Sport und Tourismus stärker miteinander zu vernetzen, unter anderem, indem wir eine Eventstrategie Sport und Tourismus entwickeln. Darüber hinaus haben wir auch im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart, dass das Land „sich als Partner des Sports zu mehr sportlichen Großevents in Schleswig-Holstein“ bekennt. Wir wollen uns damit noch stärker als bisher darum bemühen, Sportgroßveranstaltungen nach Schleswig-Holstein zu holen. Dabei sind die Aspekte der Klimaneutralität wie auch der UN-Nachhaltigkeitsziele für uns selbstverständlich. Meine Damen und Herren, tatsächlich sind wir inzwischen sogar dabei, diese Selbstverpflichtung umzusetzen. Eine neue, eigene Richtlinie über die Förderung von Sportveranstaltungen in SchleswigHolstein (Sportveranstaltungs-Förderrichtlinie) ist bereits im Amtsblatt SH veröffentlicht. Sie bildet (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) schon für das kommende Jahr die Grundlage der Sportförderung in diesem Bereich. Neu ist, dass die Richtlinie bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen und -höhen sowie der Art der Zuwendung erstmals zwischeninternationalen oder nationalen Sportgroßveranstaltungen, Meisterschaften beziehungsweise sonstigen Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung unterscheidet. Damit tragen wir nicht nur den besonderen Anforderungen von sportlichen Großveranstaltungen Rechnung, sondern wir erhöhen auch die Chance für erfolgreiche Bewerbungen durch Ausrichter aus Schleswig-Holstein. Über die Richtlinie werden die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger nun auch erstmalig verpflichtet, ihre Sportveranstaltungen umweltgerecht und nachhaltig auszurichten. Als Hilfestellung dienen dazu der vom Bundesumweltministerium erstellte Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen sowie entsprechende Checklisten. Was die im vorliegenden Antrag formulierte nachhaltig zu schaffende Infrastruktur für Sportgroßveranstaltungen angeht, haben Sie meine volle Unterstützung. Wie es nicht geht, konnten wir zuletzt ja bei einigen internationalen Events sehen. Zum Beispiel den olympischen Spielen 2016 in Rio de Janeiro. Das ist leider ein Negativbeispiel. Aber auch in Katar bezweifle ich, dass es eine nachhaltige Nachnutzung geben wird. Diese Anschlussverwendungen ist aber ein wichtiges Kriterium für wirklich nachhaltige Sportgroßveranstaltungen. Hier sind insbesondere die Veranstalter selbst aufgerufen, eine nachhaltige Infrastruktur herzustellen. Sollten dafür Fördergelder vom Land beansprucht werden, so muss ich darauf hinweisen, dass das bestehende Antragsvolumen für kommunale Sportstätten regelmäßig stark überzeichnet ist. Aber ich bin gerne bereit, darüber mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. – Vielen Dank. Kein Platz für Homophobie – Schleswig-Holstein ist weltoffen und tolerant Antrag der Fraktionen von FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW Drucksache 20/394 (neu)
Katja Rathje-Hoffmann CDU
Frau Präsidentin! Homophobie hat keinen Platz in der Gesellschaft in Schleswig-Holstein und keinen Platz in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland und nirgendwo! Ich bin sehr froh, dass wir uns alle hier in diesem Haus, über die Parteigrenzen hinweg, ausnahmslos zu Weltoffenheit und Toleranz bekennen. Uns alle erschüttert der homophobe Angriff am 5. November 2022 vor einer Kieler Bar. Vier Männer wurden Opfer einer lebensgefährlichen Messerstecherei. Alle vier wurden verletzt und einer davon schwer verletzt. Zeugenaussagen zufolge reichten die lackierten Fingernägel eines Gruppenmitgliedes aus, um von den Tätern homophoben Anfeindungen ausgesetzt zu sein. Diese Nacht zum 5. November hat uns gezeigt, dass wir als weltoffene, tolerante und bunte Gesellschaft der Vielfalt, besonders auf die LGBTIQ+*-Community aufpassen müssen, um unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger ausreichend zu schützen. Wir müssen aufeinander achtgeben und uns für alle Menschen in ihrer Vielfalt einsetzen – egal, welchen Lebensentwurf der oder die einzelne Person für sich gewählt hat. Wir alle haben die Aufgabe, uns für alle Menschen in ihrer Vielfalt einzusetzen. Jeder Mensch ist schließlich einzigartig. Für eine weltoffene Gesellschaft in Kiel und überall. Unsere Vielfalt macht uns reich! Intoleranz und Ausgrenzung macht uns arm – armselig. Wir machen weiter mit Aktionen und Maßnahmen für die Gesellschaft – für Groß und Klein. Es ist klar, dass wir unseren Aktionsplan „Echte Vielfalt“ weiterentwickeln müssen und das wollen wir auch. Um Vorurteile zu bekämpfen, hilft Aufklärung, die bereits bei Kindern anfängt. Buntes Leben und Vielfalt müssen wir sichtbarer machen, wie zum Beispiel bei der Landespolizei, beim Sport, im Beruf und im Alltag. Sichtbarkeit schafft Akzeptanz. Wir setzen uns dafür ein, dass bestehende unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen queerer Menschen weiter abgebaut werden. Wir brauchen mehr gute Beispiele für ein weltoffenes Miteinander. Wir solidarisieren uns mit der gesamten LGBTIQ+*-Familie und verurteilen jede Form von Gewalt. Wir stehen für die Freiheit aller Lebensentwürfe. – Herzlichen Dank.
Anna Langsch GRÜNE
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Anna Langsch) „Wieso passiert das immer wieder? Müssen wir unser ganzes Leben in Angst verbringen, dass es zu jeder Zeit zu Gewalt gegen uns kommen kann?“ „Ehrlich gesagt, fühle ich mich nicht mehr sicher in der Öffentlichkeit.“ Das sind nur zwei kurze Zitate aus Foren und queeren Chatgruppen, die ich Ihnen an dieser Stelle beispielhaft nennen möchte. Derartige Nachrichten lese ich nicht erst seit der furchtbaren Tat aus der Nacht vom 4. auf den 5. November 2022 in Kiel, die Anlass der heutigen Debatte ist. Ich lese sie mittlerweile sehr regelmäßig – nicht zuletzt anlässlich des Totschlags an Malte C. am Rande des CSD Münster. Während der Mahnwache am Montag nach der Tat in Kiel habe ich große Solidarität erlebt – aber auch große Sorge um die eigene Sicherheit. Queerfeindliche Gewalt ist Alltag in Deutschland, und sie nimmt zu. Dem müssen und werden wir uns entschlossen entgegenstellen. Deshalb begrüßen wir die Initiative der FDP ausdrücklich und freuen uns, dass wir den Antrag alle gemeinsam interfraktionell beschließen werden. Für die Einordnung als queerfeindliche Gewalttat ist übrigens nicht die Identität der Opfer ausschlaggebend, sondern die der Täter. Wer beispielsweise Nagellack an einer männlichen Person als „schwul“ liest und sich dadurch provoziert fühlt, wird nicht freundlich nachfragen, ob dem wirklich so ist. Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Nagellack, rosa Hemden, lange Haare und was ihnen noch an stereotypen Äußerlichkeiten einfallen mag, sind für alle da! Sie rechtfertigen niemals Gewalt oder Diskriminierung! Die Einrichtung der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ bei der Landespolizei war ein wichtiger Schritt. Sie leistet großartige Arbeit in der Vernetzung und der internen Sensibilisierung für queerfeindliche Gewalt. Wir sollten allerdings ebenfalls über eine unabhängige Monitoringstelle nachdenken, denn nicht für alle queere Menschen ist der vertrauensvolle Gang zur Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ bei der Landespolizei möglich. Ich möchte aber ausdrücklich sagen, dass es angesichts der Gewalttat in Kiel viel zu kurz gesprungen ist, nach harten Strafen für die Täter und dem Ausbau polizeilicher Strukturen zu rufen. Law-&-Order-Ansätze führen nicht zu einer offeneren, diskriminierungs- und gewaltfreieren Gesellschaft. Wir haben gemeinsam mit der CDU im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart, den Landesaktionsplan (LAP) Echte Vielfalt strukturell und finanziell und in Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft weiterzuentwickeln. Queere Lebensrealitäten müssen in der Schule und weiteren Bildungsangeboten ausreichend berücksichtigt und abgebildet werden – denn nichts ist wirksamer gegen Vorurteile, Ausgrenzung und in letzter Konsequenz auch Gewalt als eine frühzeitige Thematisierung der Verschiedenheit und gleichzeitiger Gleichwertigkeit eines jeden Menschen. Beratungsangebote wollen wir in Stadt und Land verfügbar und erreichbar machen und dabei insbesondere trägerübergreifende Kooperationen fördern. Queer ist nicht gleich queer. Und ältere schwule Männer, die zu Zeiten des ehemaligen § 175 StGB aufgewachsen und heute vielleicht in einer Pflegeeinrichtung leben, benötigen andere Angebote als die jugendliche nichtbinäre Person, die vielleicht zur Schule geht oder eine Ausbildung macht. Lassen Sie uns den vorliegenden Antrag also gemeinsam beschließen und ein klares Signal an alle queeren Menschen in Schleswig-Holstein senden: Ihr seid nicht allein! Wir stehen an Eurer Seite!
Sophia Schiebe SPD
Frau Präsidentin! Leider ist auch dieses Jahr von queerfeindlicher Gewalt geprägt. Unter anderem ist da Jess aus Herne zu nennen. Er wurde schwer verletzt auf einem Friedhof aufgefunden. Oder blicken wir nach Bremen. Dort wurde eine Frau in der Straßenbahn öffentlich angegriffen. Besonders getroffen hat uns alle der Tod von Malte beim vergangenen CSD in Münster. Doch auch in Schleswig-Holstein sieht es nicht anders aus. Es ist nicht lange her als in Kiel ein Angriff auf vier Männer vor einer Bar stattfand. Dies ist auch der Grund dafür, dass wir heute gemeinsam diesen Antrag gestellt haben und in diesem Hause diskutieren. Queerfeindliche Gewalt hat viele Gesichter, und sie findet alltäglich mitten unter uns statt: in Form von verbalen Äußerungen, durch körperliche Gewalt oder auch durch Morddrohungen. Sie findet statt mitten auf der Straße, ihn unseren Schulen, in den Sportvereinen oder direkt zu Hause vor Ort. Queerfeindliche Gewalt ist auch Teil von Kindeswohlgefährdung in unseren Familien. Queere Kinder und Jugendliche werden isoliert, eingesperrt, ignoriert, ihnen droht körperliche Gewalt von den eigenen Familienmitgliedern. (Sophia Schiebe) Queerfeindliche Gewalt hat unterschiedliche Motive: Sie speist sich aus rechten Ideologien, pseudoreligiöser Fundamentalismus, Sexismus oder beispielsweise toxischer Männlichkeit. Häufig wird diese Form der Gewalt als eben diese nicht gesehen oder anerkannt. Queerfeindliche Gewalt macht vor niemanden Halt. Sie richtet sich gegen queere Menschen – egal, welcher sozialen Herkunft oder wo sie geboren wurden. Allein die Art der Kleidung oder Form der Kommunikation sorgen für Hass, Ausgrenzung und Hetze. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen, es gibt noch viel zu tun! Aufklärungsarbeit zu sexueller sowie geschlechtlicher Vielfalt und die Sichtbarkeit von diversen Lebensformen können dazu beitragen, Ressentiments zu begegnen und Klischees zu relativieren. Dafür müssen wir mehr öffentliche Kampagnen, beispielsweise in Form von Plakaten, Aufklebern und Social-Media-Formaten unterstützen. Sie können als Signale der Öffnung verstanden werden. Ein aufgeschlossenes gesellschaftliches Klima ermöglicht es, dass nichtheterosexuelle und nichtcisgeschlechtliche Menschen im Alltag für uns alle präsenter werden. Diese Präsenz unterstützt den Abbau von Vorurteilen wie auch Ängsten. Vielfältige Lebensweisen werden dadurch sichtbarer und können dazu beitragen, selbstverständlicher zu werden. Sogenannte Hassreden, Cybermobbing sowie Diskriminierungen sind im Internet ein weiterverbreitetes Phänomen, von dem queere Menschen besonders betroffen sind. Hier gilt es, Bemühungen von Anbietern und Providern zu unterstützen, um Menschen, die Angriffen ausgesetzt sind, besser zu schützen. Auch Onlinespiele sind nochmal genauer in den Blick zu nehmen, nicht selten finden sich hier nach wie vor noch sexistische, frauen- und LSBTIQ*-feindliche Rollenbilder. Wir brauchen niedrigschwellige Meldesysteme, die die Möglichkeit bieten, auf einfachem Weg diskriminierende Kommentare, Tweets oder Posts an die Betreiber der Plattform zu melden, damit zeitnah beispielsweise eine Sperrung des Accounts, von dem die Übergriffe ausgehen, erfolgen kann. Ziel muss es sein, Menschen, die von Hassreden, Mobbing oder Diskriminierung betroffen sind, schnell und effektiv vor diesen Übergriffen zu schützen. Solange wir noch keine offene Gesellschaft erreicht haben und nach wie vor Angriffe auf queere Menschen stattfinden, müssen wir uns die Frage stellen, wie der Schutz von nichtheterosexuellen und nichtcisgeschlechtlichen Menschen im öffentlichen Raum gewährleistet werden kann. Öffentliche Räume sind als Ort für Mobilität, Konsum und Freizeit unvermeidlicher Teil des Alltags von Menschen und insbesondere von Jugendlichen. Die Bereitstellung von Schutz- und Hilfsangeboten im Fall von verbalen oder körperlichen Belästigungen oder Angriffen gegenüber queeren Menschen müssen von uns vorgehalten werden und finanziell gut ausgestaltet sein. Wir müssen Angebote wie von Lamda::Nord bei mir in Lübeck stärken und dafür Sorge tragen, dass auch für den ländlichen Raum ausreichend queere Jugendtreffs und Beratungsangebote vorhanden sind. Lasst uns mit diesem Antrag einen weiteren Schritt für eine vielfältigere Gesellschaft gehen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Jeder Mensch muss in SchleswigHolstein sicher leben können. – Attentate wie das in der Nacht des 19. Novembers 2022 in Colorado Springs führen uns immer wieder vor Augen, dass sich queere Menschen auf dieser Welt nicht sicher fühlen können. Der Klub hatte am 20. November 2022 eine Veranstaltung anlässlich des Transgender Day of Remembrance geplant, die der der Opfer transfeindlicher Gewalt gedacht wird. Fünf Menschen wurden getötet, 18 weitere verletzt. Auch durch Deutschland zieht sich eine Chronik von Straftaten gegen homound bisexuelle sowie trans*, inter* und nichtbinäre Menschen. Tagtäglich werden Menschen in Deutschland aus Hass auf queere Menschen angegriffen, beleidigt und erniedrigt. Ich habe bei der Landesregierung nachgefragt, wie viele Menschen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in Schleswig-Holstein Opfer von Diskriminierung, Gewalt und Hasskriminalität aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität wurden. Bei der Landespolizei gemeldet wurden für 2019 20 Straftaten, für 2020 15 Straftaten und für 2021 26 Straftaten. Gleichzeitig bekam ich die Information, dass eine valide Angabe zu der Anzahl der Opfer aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht gegeben werden könne. Klar ist auch, dass nicht jedes Verbrechen zur Anzeige kommt. Wir haben auch in Schleswig-Holstein noch einiges vor uns, denn da, wo lackierte Fingernägel von Männern als Auslöser für eine lebensgefährdende Gewalttat angeführt wird, haben wir nach wie vor (Christian Dirschauer) ein gesellschaftliches Problem. Daher geht es auch mir persönlich immer besonders nahe, Zeichen der Solidarität zu sehen, wie etwa die Kundgebung in Kiel als Reaktion auf eine vermutlich homophobe Gewalttat. Mehrere hundert Menschen haben sich nach der Gewalttat am 5. November 2022 in der Nähe des Tatortes zusammengefunden und gemeinsam gegen queerfeindliche Gewalt demonstriert. Auch das Zeichen aus dem Parlament ist deutlich: Jeder Mensch muss in Schleswig-Holstein sicher leben können. Und dieses Zeichen müssen wir weiter hinterlegen, etwa indem wir den Landesaktionsplan Echte Vielfalt gemeinsam weiterentwickeln und mit mehr Mitteln unterfüttern. Indem wir Meldemöglichkeiten bei Gewaltvorkommen verbessern, weiter Sensibilisierungsarbeit in staatlichen Strukturen leisten und zu besseren Lösungen in der Analyse der Taten kommen. Für uns als SSW bleibt es einer der wichtigsten politischen Aufträge, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes angstfrei in Schleswig-Holstein leben können. Und dafür werden wir weiter arbeiten. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Frau Präsidentin! Wir haben in Schleswig-Holstein den Anspruch, eine offene, vielfältige und gleichberechtigte Gesellschaft zu sein. Dafür müssen wir einen politischen Rahmen schaffen, der sicherstellt, dass das Grundrecht auf Gleichbehandlung und körperliche Unversehrtheit jeder Person auch wirklich entgegengebracht wird. Es sind die Grundwerte unserer Demokratie. Die Tat, wie sie Anfang November vorm Mum&Dad stattgefunden hat, versucht, queeren Menschen genau diese Rechte abzusprechen. Ein Recht, das für uns nicht verhandelbar ist. Es gehört aber zur bitteren Realität, dass queerfeindliche Angriffe tagtäglich stattfinden. Deshalb möchte ich es an dieser Stelle einmal in aller Deutlichkeit sagen: Queerfeindliche Gewalt ist ein Hassverbrechen. Es ist unsere politische Verantwortung, allen Menschen in Schleswig-Holstein ein Leben in Sicherheit zu ermöglich. Um das zu ermöglichen, haben wir auf Landesebene Folgendes auf den Weg gebracht: Der Aktionsplan „Echte Vielfalt“, die Anlaufstelle für LSBTQI* in der Landespolizei und Bildungsund Antidiskriminierungsprojekte. Zusätzlich unterstützen wir als Land queere Vereine und Verbände. Es sind Safer Spaces für die Menschen, die sonst mit einer besonderen Wachsamkeit durch ihre Umgebung laufen. Es sind Orte, die Queerness durch verschiedene Veranstaltungen in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Es sind aber keine Orte, an denen explizit Gewaltprävention oder Opferschutz stattfindet. Es gibt die Möglichkeit, bestehende Projekte und Maßnahmen, deren tatsächlicher Inhalt Gewaltprävention und Opferschutz ist, mit Blick auf Queerfeindlichkeit zu evaluieren. Und das, sehr geehrtes Parlament, werden wir sehr gerne tun. Queerpolitik betrifft alle Menschen. Diese Worte stehen in unserem Koalitionsvertrag und diese Worte nehmen wir, nehme ich, sehr ernst. Wir werden die Arbeit im queerpolitischen Bereich intensivieren. Wir werden bereits bestehende Bildungs- und Antidiskriminierungsangebote weiter fördern und nachhaltig finanzieren. Queere Bildungsarbeit in der Schule vorantreiben. Ein breit gefächertes Angebot an Beratung und Unterstützung im ganzen Land vorantreiben. Wir werden weitere Maßnahmen zum Schutz von queeren Menschen in den Blick nehmen, denn Opferschutz und Gewaltprävention ist nicht die Aufgabe derjenigen, die es betrifft. Es ist die Aufgabe der Politik und der Gesellschaft als Ganzes. Als ein ressortübergreifendes Thema werden wir es auch weiterhin gemeinsam mit queeren Menschen bearbeiten. Vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung ihren Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt beschlossen. Er reicht von der rechtlichen Anerkennung im Familienrecht über Forschung zur Lebenssituation queerer Menschen bis hin zur Stärkung von Communitystrukturen. Das statistische Dunkelfeld bei queeren Straftaten soll erhellt, und der Opferschutz soll ausgebaut werden. Ich freue mich sehr über diesen Aktionsplan, weil er wichtige Punkte mit Blick auf Sichtbarkeit und Schutz queerer Menschen in Deutschland beinhaltet. Ich möchte Ihnen allen versichern, dass wir auch als Landesregierung und ich als zuständige Ministerin für das Thema Queerpolitik alles daran setzten werden, dass es weniger Hass und Gewalt gegen (Ministerin Aminata Touré) queere Mensch gibt. Damit die Menschen, die hier leben, sagen können: Hier kann ich lieben, wen ich lieben möchte. – Vielen Dank.
