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Lars Harms

SSW 25.11.2022 Sitzungen 20/12

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann nahtlos an das anschließen, was der Kollege Buchholz gerade eben gesagt hat. Es ist in der Tat so: Verantwortung abgeben ist bei der Landesregierung in den Punkten, wo sie sich nicht einig wird, immer sehr, sehr beliebt. Dann drückt man es auf die Kommunen runter. Wir sehen das hier: Nun sollen also die Kommunen selbst darüber bestimmen, ab wann eine Fraktion eine Fraktion ist. Sie nennen Ihren Gesetzentwurf „Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“. Die Presse ist dabei allerdings schon wesentlich transparenter. Ihr Antrag läuft dort inzwischen unter Überschriften wie „Maßnahmen für den Demokratieabbau“. „Willkür und Angriff auf die Demokratie“ wäre meiner Meinung nach noch treffender gewesen. Ich will Ihnen auch sagen, warum: Sie wollen es den Kreisen und Kommunen freistellen, die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion auf zwei oder drei festzulegen, sofern die Gemeindevertretung 31 oder mehr Mitglieder hat. Für meine Stadt Husum bedeutet das, dass unser Stadtrat, der momentan 27 Mitglieder hat, diese Entscheidung aktuell nicht fällen kann. Nach der Kommunalwahl, wenn es zu bloß vier Überhangsmandaten kommt, könnte er das. In der Stadt hat sich dann aber nichts verändert. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Genau!) Genau das ist Willkür. (Beifall SSW, SPD und FDP – Zuruf: Genau!) Sie wollen so parteitaktische Auslegungsmöglichkeiten des Kommunalrechts ermöglichen. Sie lassen es zu, dass große Fraktionen ihre unliebsame Kon- (Lars Harms) kurrenz wegmarginalisieren können. Da, wo die Zusammenarbeit und der Umgang in der kommunalen Vertretung gut läuft, wird diese Möglichkeit vielleicht nicht in Betracht gezogen. Da, wo kleine Fraktionen zu laut sind, wo sie nerven, wo sie die schönen Abläufe der großen Fraktionen ärgern, eben doch. Genau dort wird das passieren, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und Marc Timmer [SPD]) Ich sage Ihnen: Es ist undemokratisch, Kleine auszuschließen. Sie argumentieren nun selbst im Begründungstext Ihres Gesetzentwurfes damit, Sie würden so die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen stärken. (Zuruf: Lächerlich!) Genau das Gegenteil ist der Fall, denn die Arbeitsfähigkeit kleiner Fraktionen schwächen Sie ganz extrem. Somit wird auch die Funktionsfähigkeit von Gemeindevertretungen insgesamt geschwächt. Für mich ist es eine absolut absurde Idee: Sie ebnen den Weg für unterschiedliches Kommunalrecht von Kommune zu Kommune in Schleswig-Holstein. Das kritisieren auch die kommunalen Landesverbände zu Recht. Unterschiedliche Möglichkeiten für kommunale Vertretungen, unterschiedliche Teilhaberechte in Ausschüssen, unterschiedliches Ausleben demokratischer Wahlämter – Sie planen das, wohlwissend, dass wir alle vor dem Problem stehen, Menschen für kommunalpolitische Ehrenämter zu gewinnen. Es macht überhaupt keinen Sinn, hier Rechte einzuschränken. Das schreckt die Leute eher ab, als es sie für Kommunalpolitik gewinnt. Ihr Vorhaben ist daher absolut kontraproduktiv. Sie erschweren damit unnötig die politische Arbeit kleiner Parteien. (Beifall SSW, FDP und Thomas Losse-Müller [SPD]) Ich bin einfach nur froh, dass es bereits jetzt Kommunen gibt, die sich diesen Plänen in den Weg stellen. In Rendsburg-Eckernförde hat sich der Kreistag schon gegen neue Grenzen bei Fraktionsgrößen ausgesprochen. Außer CDU und AfD haben alle Fraktionen in Rendsburg-Eckernförde für eine Resolution gestimmt, die eine Neuregelung der Gemeindeordnung ablehnt und betont, dass Fraktionen – und zwar alle – ein wichtiges Instrument der politischen Teilhabe und der Repräsentation des demokratischen Bürgerwillens sind. (Beifall SSW, FDP und Thomas Losse-Müller [SPD]) Die Fraktionsvorsitzende der Grünen erinnerte übrigens daran, dass auch die Grünen einmal als Kleinpartei angefangen haben. Sie stellte außerdem fest, dass die kleinen, demokratischen Parteien eine Bereicherung der kommunalen Selbstverwaltung darstellen. Ich finde es bitter, dass die nun große Fraktion der Grünen im Landtag sich anscheinend nicht mehr daran erinnern kann. Nochmal zurück zur Willkür und zum Demokratieabbau: Nehmen wir die Bürgerbegehren. Die schwarz-grüne Zweidrittelmehrheit im Land möchte nun, dass bei Zweidrittelmehrheiten in Gemeindevertretungen Bürgerentscheide nicht mehr zulässig sind. Auch dies ist eine absolut willkürliche Festlegung, mit der demokratisch wertvolle Instrumente abgebaut werden. Denn nicht die Bürgerinnen und Bürger und ihre demokratische Teilhabe und Mitbestimmung sind das Problem. In den meisten Fällen ist es einfach nur das Planungsrecht. Darum müssten Sie sich eigentlich kümmern. Was steht nun unter dem Strich: Sie wollen Bürgerbegehren erschweren. Sie wollen Fraktionsarbeit behindern. Sie wollen ein unterschiedliches Kommunalrecht in Schleswig-Holstein schaffen. Wir waren einmal stolz darauf, in Schleswig-Holstein eines der Länder mit der besten Bürgerbeteiligung zu sein. Wir hatten als Küstenkoalition die Quoren gesenkt und Bürgerbegehren und Bürgerentscheide einfacher möglich gemacht. Die Jamaikakoalition hat voll und ganz hinter diesen Regelungen gestanden. Es gibt jetzt überhaupt keine Not, Bürgerbeteiligung einzuschränken. Deswegen kann ich Ihnen jetzt schon sagen: Der SSW macht bei diesem Demokratieabbau nicht mit. Wir sind auch offen dafür – sollte es tatsächlich Realität werden –, dass wir gegen den ganzen Mist noch einmal klagen. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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