Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon vor der Einbringung dieses Gesetzentwurfes ist das Verfahren hierzu bemerkenswert. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Es ist insoweit bemerkenswert, als dass der größte Anschlag auf die Demokratie durch die Opposition schon verhindert werden konnte. (Beifall FDP) Denn die von Ihnen im Koalitionsvertrag festgeschriebene Generalklausel, mit der Sie quasi nach obrigkeitsstaatlicher Anordnung darüber entscheiden wollten, was denn einem Bürgerbegehren zugänglich ist oder nicht, haben Sie gleich von vornherein kassiert. Frau Innenministerin, ich danke Ih- (Dr. Bernd Buchholz) nen dafür, dass diese Einsicht, nachdem die Opposition da draufgehauen hat, schon einmal Fuß gefasst hat. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die Einbringung des Gesetzentwurfes ist nicht frei von Kritik – das will ich an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen. Denn Formulierungshilfen sind in der Tat zwar üblich. Über die Formulierungshilfen ist aber dann, wenn es zu einem Beschluss im Kabinett kommt, Frau Ministerin, und dieser Kabinettsbeschluss auch noch durch die Frau Ministerin in einer Pressekonferenz verkündet wird, nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 Parlamentsinformationsgesetz bei Gesetzgebungsvorhaben das Parlament zu informieren. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Mit Verlaub, ich sehe das als einen klaren Verstoß gegen § 1 Absatz 1 des Parlamentsinformationsgesetzes. Darüber werden wir uns deshalb auch noch zu unterhalten haben. (Beifall FDP, SPD und SSW) Und nun zur Sache: Nicht alles, was in diesem Gesetzentwurf steht, ist schlecht. Das will ich deutlich sagen. Ich finde sehr wohl, dass man über die Anhebung der Quoren in der hier gemachten Art und Weise nicht nur reden kann, sondern dass man damit sehr moderat dafür sorgen könnte, dass es zu Hürden kommt, die wir in der Tat im Land brauchen. Ich habe deshalb durchaus Verständnis dafür, dass man an die Quoren rangeht. Dass man mit Fristen bei Bürgerbegehren arbeitet, dass man kassatorische Entscheidungen zum Beispiel nur innerhalb von drei Monaten angehen können soll, finde ich durchaus diskussionswürdig und auch nicht falsch. (Werner Kalinka [CDU]: Hört, hört!) Herr Kollege Koch, welcher inneren Logik folgen Sie? – Da scheinen Sie den eigenen Gesetzentwurf nicht verstanden zu haben. Denn Sie haben gerade damit argumentiert, die Generalklausel sei zur grundsätzlichen Möglichkeit zur Aufhebung von Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen eingeführt worden, also noch weitergehender als das, was es vorher gab. Das ist nicht der Fall. Nein, § 16 g Absatz 2 Gemeindeordnung sagt schon heute, dass ein Bürgerbegehren nur gegen den Aufstellungsbeschluss und seine Abänderung zulässig ist. Hier führen Sie jetzt einzig und allein eine Zweidrittelmehrheit ein, indem Sie sagen, ein Bürgerbegehren ist nur noch zulässig, wenn zwei Drittel der Gemeindevertretung es beschlossen haben. Das ist die einzige Änderung. (Tobias Koch [CDU]: Gerade dann nicht! Weniger!) An der Stelle sage ich Ihnen: Die innere Logik, warum sich das nur auf die Nummer 6 in dem Absatz beschränkt und nicht auf andere, erschließt sich mir nicht. Darüber werden wir im Ausschuss zu beraten haben. Der eigentliche Punkt aber, Kollege Koch, mit dem Sie auch zu Recht begonnen haben, stellt einen Anschlag auf die Beteiligungsrechte von kleinen Fraktionen und kleinen Gruppierungen in Kommunalparlamenten dar, nämlich die Regelung zur Fraktionsstärke. (Tobias Koch [CDU]: Das können Sie nicht ernsthaft meinen! – Beifall FDP und SSW) Mit Verlaub, dass möchte ich an dieser Stelle einmal sagen: Sie wissen ganz genau, dass Ihnen das Bundesverfassungsgericht aufgibt, dass solche Beschränkungen nur zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretungen möglich sind, wenn sie erforderlich sind. In keinem Satz wird begründet, warum das der Fall ist. Ich sage Ihnen auch, warum das nicht begründet werden kann: weil das gar nicht möglich ist. Was erreichen Sie in der Stadtvertretung in Lübeck, wenn Sie die Fraktionsstärke auf drei oder sogar auf vier hochsetzen? Erreichen Sie damit, dass die Mitglieder von den sechs Fraktionen, die davon betroffen wären und dann keine Fraktionen mehr bilden könnten, in der Stadtvertretung nicht mehr reden? – Im Gegenteil, es reden doppelt so viele Leute, weil jeder einzelne Stadtvertreter dann das Wort ergreift, statt für seine Fraktion zu sprechen. (Beifall SPD und SSW) Sie sorgen damit dafür, dass die Aussprachen deutlich länger und viel mehr Stadtvertreter reden werden. Was Sie aber erreichen wollen ist, dass diesen Menschen, die sich an der aktiven Kommunalarbeit beteiligen wollen, nicht mehr die Mitarbeit in den Ausschüssen ermöglicht wird. Das ist ein Anschlag auf die Demokratie, Herr Kollege, das ist es, und das bleibt es. (Beifall FDP, SSW, Birte Pauls [SPD] und Marc Timmer [SPD]) In Wahrheit erreichen Sie nichts für eine bessere Funktionsfähigkeit. (Dr. Bernd Buchholz) Ich sage Ihnen ganz deutlich: Sie zitieren eine richtige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Baden-Württemberg, die sich damit allerdings auf eine Gemeindeordnung bezieht, die völlig anders aussieht als unsere. Unsere Gemeindeordnung hat viel mehr Übertragungsmöglichkeiten, indem auch Letztentscheidungen auf die Ausschüsse übertragen werden können. Das ist in Baden-Württemberg ganz anders geregelt; da muss alles wieder zurück in die Gemeindevertretung. Bei uns führt das dazu, dass es demnächst in den Kommunen Parlamentarierinnen und Parlamentarier erster und zweiter Klasse geben wird, (Beifall FDP) nämlich solche, die zwar gewählt sind, aber an bestimmten Entscheidungen nicht mehr beteiligt werden können – durch die Übertragung der Letztentscheidungen auf die Ausschüsse –, und solche, die auch gewählt sind und an allen Entscheidungen beteiligt sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Sie selber haben einmal ein Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten. Da ging es um die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen, und das hat zum Weghauen der Fünfprozenthürde geführt. Das führt übrigens dazu, dass im Kreis RendsburgEckernförde und in vielen anderen Kreistagen inzwischen von Ihren Grünen auch Resolutionen mit abgestimmt werden, die sagen: Nein, diesen Kram machen wir nicht mit! – Machen Sie auch hier nicht mit, meine Damen und Herren, denn es ist Unsinn, daran teilzuhaben! (Beifall SPD und SSW) Zum Schluss: Selbst die kommunalen Landesverbände, die eines in der Tat gern wollten, nämlich am liebsten nur vier Fraktionen – (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Ja, genau. Das ist verfassungsrechtlich – wie Sie wissen – gar nicht möglich. (Tobias Koch [CDU]: Das machen aber Mecklenburg-Vorpommern und Hessen so!) Eines schreiben Ihnen die kommunalen Landesverbände aber jetzt auf: Eine solchen Kann-Regelung, wie Sie sie jetzt vorsehen, verschiebt das Problem in der Tat in die Kreistage und in die Gemeindevertretungen. Sie sorgt für Zwist und Unstimmigkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie warnen davor, diese Regelung in Kraft zu setzen, weil sie zur Kommunalwahl für die meisten Kommunen gar nicht mehr umsetzbar wäre. Ich freue mich auf Ausschussberatungen, in der Ihre Eingriffe in das demokratische Gemeinwesen verhindert werden, und ich hoffe auf die Vernunft und Einsicht während dieser Gesetzesberatungen. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall FDP, SPD und SSW)
