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Birte Pauls

SPD 25.11.2022 Sitzungen 20/12

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie haben ganz, ganz starke Rückenschmerzen, können deswegen nicht im Bett schlafen, an Arbeit und Freizeit über ein Jahr nicht teilhaben. Mangelhafte Kommunikation, bestehende Ängste und fehlende Barrierefreiheit für den Rollstuhl erschweren die Diagnostik. Eine Frau mit geistiger Behinderung kann ihre massiven akuten Bauchschmerzen nicht wirklich in Worte fassen. Der ohnehin gestresste und überforderte Assistenzarzt in der Notaufnahme kann sich gar nicht die Zeit nehmen, um in aller Ruhe das Vertrauen der jungen Frau zu erlangen. Eine 50-jährige Frau, die sich aufgrund einer neurologischen Erkrankung und fehlendem Muskeltonus nicht alleine bewegen und sich auf einem gynäkologischen Untersuchungsstuhl nicht halten kann, ist in ihrem Leben erst dreimal gynäkologisch untersucht worden, obwohl die Vorsorgeuntersuchung für alle Frauen einmal jährlich empfohlen wird. Ich könnte die Liste von Mangel- und Fehlbehandlungen bei Menschen mit Behinderung fortsetzen. Für Menschen mit Behinderung gibt es sehr viele Barrieren im Gesundheitssystem – von räumlichen Barrieren über Barrieren in der Kommunikation bis hin zu fehlendem Wissen aufseiten der Behandelnden. Natürlich ist die mangelnde Zeit im gestressten Setting der Klinik und des Praxisalltags auch nicht hilfreich, um eine adäquate Behandlung zu gewährleisten. (Beifall SPD, FDP und SSW) Allein im Bereich der räumlichen Barrierefreiheit gibt es unüberbrückbare Hindernisse. Laut dem Bundesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, sind 75 Prozent der Arztpraxen in Deutschland nicht barrierefrei – 75 Prozent! Die im § 76 SGB V verankerte freie Arztwahl wird allein an dieser Stelle für einen Teil der Menschen mit Behinderung komplett ausgehebelt. Ich weiß überhaupt nicht, warum man nicht automatisch barrierefrei baut, denn alles, was für den Rollstuhl gut ist, ist ja auch für den Buggy und auch für den Rollator gut, also generationsübergreifend. (Beifall SSW und Sophia Schiebe [SPD]) Es geht aber nicht um die rein räumliche Barrierefreiheit, sondern es geht um die ganzheitliche Barrierefreiheit. Da hilft ein kleines Landesprogramm für die räumliche Barrierefreiheit in Arztpraxen auch nicht viel weiter. Im Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention wird der gleiche Zugang zu Behandlung und Prävention gefordert, denn Gesundheit ist ein wesentlicher Aspekt der Teilhabe. Fakt ist aber: Menschen mit Behinderung haben nicht den gleichen Zugang zu medizinscher Behandlung und Prävention wie Menschen ohne Behinderung. Aus den Antworten auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 20/350, wissen wir, dass die wissenschaftliche Bestandsaufnahme zur gesundheitlichen ambulanten Versorgung von Menschen mit Behinderung, die im Gesamtzeitraum 30. November 2020 bis 21. Februar 2022 unter der Leitung von Dr. Michael Niemann durchgeführt wurde, eine Versorgungslücke in Schleswig-Holstein bestätigt. Deswegen wundert mich auch der Antrag der CDU an dieser Stelle, nämlich diese Dinge noch einmal prüfen zu wollen. Die Bestandsaufnahme sieht einen Bedarf an medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, sogenannten MZEB, in SchleswigHolstein vor. Außerdem braucht es bessere Informationen auch in Leichter Sprache. Weil in Deutschland die gesundheitliche Regelversorgung für Menschen mit Behinderung an ihre Grenzen stößt, wurde im Jahr 2015 im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes die Grundlage für die Einrichtung solcher Behandlungszentren schon geschaffen. Ein MZEB setzt auf individuelle Betrachtung, Beratung und Behandlung. Ihr ganz besonderer Auftrag besteht in der multidisziplinären und multiprofessionellen Versorgung von Menschen mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung. Während die Menschen bis zum 18. Lebensjahr durch spezialisierte sozialpädiatrische Zentren versorgt werden, verschlechtert sich die medizinische Versorgung im Erwachsenalter, da das Regelsystem dafür nicht ausgelegt ist. In Deutschland gibt es mittlerweile vierzig dieser Zentren, alleine sechs davon in Niedersachsen, bloß in Schleswig-Holstein haben wir eine Lücke. Die SPD unterstützt die Forderung unserer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, zur Einrichtung dieser Zentren in Schleswig-Holstein. Konkrete Zahlen gibt es leider nicht, aber die Landesbeauftragte schätzt die Zahl (Birte Pauls) der Menschen, die für eine Behandlung dort in Frage kämen, auf mehrere Tausend. Schaffen wir also mehr Gerechtigkeit und Gleichstellung für Menschen mit Behinderung und ihren ganz besonderen Bedarfen an Gesundheitsversorgung und Prävention. Wir sollten über die wissenschaftliche Bestandsaufnahme und ihre Empfehlung im Sozialausschuss gründlich diskutieren. Jetzt bin ich gespannt darauf, welche Ministerin mir auf diesen Antrag antwortet, denn für das eine Thema liegt die Zuständigkeit im Gesundheitsministerium und für das andere im Sozialministerium. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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