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Dr. Kai Dolgner

SPD 25.11.2022 Sitzungen 20/12

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Koch, durchschnittlich alle 40 Jahre hat man ein Bürgerbegehren in einer Gemeinde. Ich weiß nicht, wie das die Demokratie rein quantitativ infrage stellen kann. (Heiterkeit SSW) Was wird an Bürgerentscheiden nicht alles kritisiert? – Das haben wir wieder gehört: Sie führen zu Verzögerungen, lösen das Grundproblem nicht, verhindern den Ausbau erneuerbarer Energien, setzen Partikular- und Lobbyinteressen durch, und die Bürgerinnen und Bürger sind häufig schlecht informiert, worüber sie entscheiden. So dachte ich auch einmal, als ich mich im Zuge der damaligen Volksinitiative mit den Forderungen nach mehr Bürgerbeteiligung beschäftigen musste. Ich war trotzdem bereit, meine Auffassung infrage zu stellen und habe später den gemeinsamen Gesetzentwurf aus voller Überzeugung unterzeichnet, auch wenn schon damals die CDU den Untergang des Abendlandes angekündigt hatte. Ja, demokratische Entscheidungsprozesse können anstrengend und lang sein, und am Ende kommt man eventuell gar nicht zu einer Entscheidung, weil man auch seine Macht bei der Kommunalwahl verlieren kann. Dann ist ein jahrelanges Projekt, Kollege Lasse Petersdotter, übrigens auch nicht mehr zu machen. Bei Bürgerbegehren allerdings beträgt der Zeitraum wegen der Fristen zwischen Beginn und Entscheidung in der Regel unter einem Jahr. Ratsentscheidungen haben keine Fristen. Einige nehmen viele Jahre, manchmal Jahrzehnte in Anspruch. Da wird 50 Jahre eine Umgehungsstraße nicht beschlossen, weil alle fünf Gemeinden die Straße zwar wollen, aber hauptsächlich über das Gebiet des jeweils anderen. Das Sankt-Florians-Prinzip ist also auch Gemeinderäten nicht völlig fremd, und natürlich gibt es auch da Partikularinteressen. Kitaneubauten sind übrigens auch schon von Räten abgelehnt worden, ohne damit das Grundproblem zu lösen. Das wäre ein Beispiel aus der letzten Debatte. Die Energiewende ist nicht wirklich durch Bürgerentscheide aufgehalten worden. Und haben sich nicht Gemeinderäte viel häufiger gegen den Ausbau ausgesprochen, oder habe ich das geträumt? Hat etwa ein Volksentscheid die Landesregierung gezwungen, das Moratorium zu verlängern? Hat ein bundesweiter Volksentscheid Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gezwungen, beim EEG den Windenergieausbau auszubremsen? War das wirklich so, oder waren das Entscheidungen der repräsentativen Demokratie? Waren diejenigen, die die Entscheidung zur HSH getroffen haben, wirklich über alle Folgen informiert? Im Februar hatte (Dr. Kai Dolgner) ich übrigens auch nicht den Eindruck, dass wirklich alle Kolleginnen und Kollegen die 162 Seiten Digitalisierungsgesetz komplett gelesen haben, bevor sie es beschlossen haben. Ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen. Ich stehe gern für Quizfragen zur Verfügung. Wir stellen also fest: Die Kritikpunkte sind nicht spezifisch für Bürgerentscheide, sondern sie sind Wesen der Demokratie. Demokratische Entscheidungen können nicht immer fehler- und interessensfrei sein oder nur von völlig informierten oder gar besseren Menschen getroffen werden. In einer Demokratie kann grundsätzlich jeder wählen oder gewählt werden – ohne weitere Klugheits-, Charakteroder Qualifikationsanforderungen, und das ist richtig so. (Beifall SPD und Martin Balasus [CDU]) Deshalb kann es ein demokratisches System, das seinen Namen verdient, ohne Fehlentscheidungen nicht geben – sei es direkt oder repräsentativ. Wer sich etwas anderes wünscht, landet schnell bei der Rechtfertigung elitärer Modelle wie der platonischen Philosophenrepublik und Schlimmerem. Wohin dieser Weg letztlich führt, lehrt uns die Geschichte und ist durch Karl Popper gut analysiert. Ich kann jedem, der dieses elitäre Denken ein bisschen sympathisch findet, nur seine Kritik der Politeia empfehlen. Das ist übrigens auch gut zu lesen. (Beifall Martin Habersaat [SPD]) Glauben Sie mir auch sonst: Sie wollen keine Herrschaft der Besserwisser. (Heiterkeit und Beifall) Mein Fazit: Die oben aufgezählten Kritikpunkte sind zwar in der Sache richtig, aber nicht auf Bürgerentscheide beschränkt, sondern in demokratischen Prozessen grundsätzlich nicht komplett vermeidbar. Eine Beschneidung von Bürgerentscheiden ist damit also nicht zu rechtfertigen. Legitim sind diese Entscheidungen allemal, denn im Gegensatz zum unvollständigen Zitat unserer Innenministerin beim letzten Mal nennt das Grundgesetz in Artikel 20 ausdrücklich Wahlen „und Abstimmungen“ – und das ohne eine Priorisierung. (Beifall SPD und FDP – Zurufe) Darauf haben Sie sich beim letzten Mal bezogen. Ich habe das im Protokoll noch einmal nachgelesen. Sonst dürften wir dazu übrigens auch gar keine Gesetze machen. Sie müssen das nicht in der Ausführung anbieten, aber legitim ist es. Ich hoffe jedenfalls, dass wir bisher keine illegitimen Bürgerentscheidungen getroffen haben. Ich habe übrigens die Demokratie seit 2013 nicht als gefährdet angesehen – das unterscheidet mich vielleicht von Ihnen. Ja: Wenn die Mehrheit entscheidet, dass Zeus die Blitze schleudert, dann bauen wir Zeusaltäre und keine Blitzableiter – selbst wenn ich persönlich es für falsch halten würde –, denn sonst wäre unsere Demokratie am Ende. – So erkläre ich das immer Schülergruppen, wenn sie mit scheinbaren oder tatsächlichen Fehlentscheidungen nicht einverstanden sind. – Nun gut, vielleicht würde ich in diesem Fall noch für eine Intensivierung des Physikunterrichts plädieren, aber das steht auf einem anderen Blatt. (Heiterkeit) Mir ist schon klar, dass die öffentliche Verkündigung der Formulierungshilfe durch die Innenministerin nach dem Motto „Sabina locuta – causa finita“ (Heiterkeit und Beifall SPD, FDP und SSW) kein Zufall war und Sie Ihren Kompromiss sicherlich nicht wegen meiner Rede aufkündigen werden. Das ist mir schon klar. Aber vielleicht denken Sie noch einmal darüber nach, welches Narrativ Sie eigentlich bedienen, wenn man Bürgerbegehren Vorhaltungen macht, die andere allen demokratischen Prozessen machen – und das zu Unrecht. Ich kämpfe nämlich dafür, dass man die Probleme der Demokratie benennen und sie trotzdem für die beste aller Regierungsformen halten kann. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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