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Tobias Koch

CDU 25.11.2022 Sitzungen 20/12

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Buchholz hat das Schreiben der kommunalen Spitzenverbände erwähnt. Es ist ja allen Fraktionsvorsitzenden zugegangen. Die haben an (Tobias Koch) der einen oder anderen Stelle Bedenken angemeldet. Sie haben aber etwas anderes gefordert: Sie haben gefordert, es verbindlich ins Gesetz zu schreiben. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das ist der Wunsch der geschlossenen kommunalen Familie, von Gemeindetag, Landkreistag und Städtetag: Eine klare, verbindliche Regelung im Gesetz wünschen die sich. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Hat er gesagt! Eine vorgeschriebene Zahl von mindestens drei Fraktionsmitgliedern. Das Verfassungsgericht in Brandenburg hat gesagt: Das könnt ihr nicht ins Gesetz reinschreiben, das ist Teil der kommunalen Selbstorganisation. Das muss vor Ort entschieden werden. Daran haben wir uns zuletzt orientiert und gesagt: So setzen wir es um, das kann vor Ort selber entschieden werden. Das ist Demokratie, die organisieren das für sich selbst. Daran haben wir uns orientiert. Andere Bundesländer machen das anders. Wir haben vorhin schon gesagt: Mecklenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen – da hat zuletzt noch Schwarz-Gelb regiert – haben es per Gesetz vorgeschrieben. Das war doch vermutlich auch nicht der Zusammenbruch der Demokratie, wenn CDU und FDP dort gemeinsam regiert haben. Wir haben uns in allen Fragen immer angeschaut: Wie machen es andere Bundesländer? Wir denken uns hier nicht irgendetwas neues, völlig abwegiges aus – diesen Eindruck könnte man ja bei der Debatte gewinnen –, sondern orientieren uns an den Regeln anderer Bundesländer. Das gilt für die Bürgerbegehren, wo wir uns auch angeguckt haben: Wie ist es mit den Fristen? Wie ist es mit den Quoren? Da haben wir uns an der Mitte der anderen Bundesländer orientiert. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Hier ist es genauso. Wir haben auch hier geguckt: Wie sind die Fraktionsgrößen in anderen Bundesländern geregelt? – Ich gehe davon aus, es wird in Mecklenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen alles verfassungskonform sein. Dann können wir das doch hier bei uns genauso regeln. Das ist unsere Absicht. Daran ist überhaupt nichts verwerflich, deswegen sind solche Begrifflichkeiten wie „Anschlag auf die Demokratie“ oder „Abschaffung der Demokratie“ falsch. Man kann als Opposition versuchen, es so ins Maßlose zu steigern. Es sind hier aber normale Regelungen, die sich in anderen Bundesländern genauso wiederfinden und die wir jetzt auch hier praktizieren wollen. Hier ist etwas Mäßigung in der Wortwahl angebracht. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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