landtag.ltsh.de ↗

Kristina Herbst

25.11.2022 Sitzungen 20/12

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Publikum! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Jedes Jahr am 25. November weisen Medien auf die hohen Fallzahlen hin und Politikerinnen und Politiker und Prominente positionieren sich, ächten die Gewalt an Frauen. Zu Recht! Aber wieso bekommen wir dieses gesellschaftliche Problem nicht in den Griff? Es ist zu wenig, einmal im Jahr ausführlich über dieses Thema zu debattieren, in der Tagesschau zu berichten und sich die BKA-Statistik genauer anzuschauen. Das ist zu wenig, weil jeden Tag in unserem Land Frauen bedroht, geschlagen und vergewaltigt werden. Jeden dritten Tag wird eine Frau getötet – durch ihren Partner oder Ex. Wir müssen das Thema an seiner Wurzel packen. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb legen wir heute unsere Vorstellungen zu einem Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt vor. Ich finde es ein starkes Zeichen, dass wir das mit allen Fraktionen vereint tun. (Beifall ganzes Haus) Wir brauchen einen Präventionsansatz, der vor der Gewaltentstehung ansetzt – dort, wo strukturelle Diskriminierung entsteht, dort, wo gewaltfördernde (Catharina Johanna Nies) Strukturen und Handlungsweisen bewusst oder unbewusst entstehen, dort, wo zu wenig Bewusstsein für Gewaltdynamiken und Risikoräume vorhanden ist. Die Zahlen steigen Jahr um Jahr weiter. Die Sprachlosigkeit bleibt bestehen. Wir Frauen sind 50 Prozent der Bevölkerung; aber über 80 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt sind Frauen. Durchschnittlich jede Stunde erleidet eine von uns dabei eine gefährliche oder schwere Körperverletzung. Für uns Grüne sind der Schutz von Frauen und Mädchen sowie die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein deshalb eines der zentralen politischen Ziele. Hierbei ist es wichtig, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen. Um effektiven Gewaltschutz zu erreichen, müssen wir konsequent das Hilfesystem ausbauen und an einem ganzheitlichen Präventionsansatz arbeiten. Beides muss Hand in Hand gehen. (Beifall ganzes Haus) Dazu gehört es, die Finanzierung der Frauenfacheinrichtungen weiter abzusichern und auszubauen und ihre Ressourcen den sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Deshalb wurde eine stete Erhöhung der Mittel für die Frauenfacheinrichtungen über das Finanzausgleichsgesetz festgelegt. Wir haben für 2023 bereits über 8,4 Millionen Euro im Topf. Im Jahr 2024 werden es bereits über 8,6 Millionen Euro sein, und ab 2025 wird sich der jeweilige Vorjahresbetrag um 2,5 Prozent erhöhen. Zum Vergleich: Noch im Jahr 2017 waren es 5,6 Millionen Euro. Ich sage das so deutlich; denn in keinem anderen Bundesland ist die Finanzierung von Frauenhäusern so gut abgesichert wie in Schleswig-Holstein. Darauf können wir stolz sein. Und: Wir müssen darauf weiter aufbauen. (Beifall ganzes Haus) Denn gleichzeitig sehen wir, dass die Aufgabenvielfalt der professionellen Stellen sich stetig erweitert und die Einzelfallarbeit immer komplexer wird, zum Beispiel durch aufenthaltsrechtliche Regelungen oder den angespannten Wohnungsmarkt. Hier ein Beispiel struktureller Gewalt: Weil es an vielen Orten weder schlüssige Konzepte zur Festlegung von Mietobergrenzen noch jährlich Mietspiegel gibt, können die dortigen Jobcenter sich kaum an den realen Mietpreisen orientieren und diese als „angemessen“ einstufen. Das erschwert es gewaltbetroffenen Frauen im Sozialleistungsbezug, eigenständigen Wohnraum zu finden. Die Verweildauer der Frauen und ihrer Kinder in Frauenhäusern verlängert sich ergo. Das Ausziehen aus der Wohnung mit dem Partner, der sie schlägt, ist kaum möglich. Wenn sich eine Frau aus einer gewaltvollen Partnerschaft nicht lösen kann, weil es keinen bezahlbaren Wohnraum gibt, dann haben wir hier ein strukturelles Problem, das Gewalt ermöglicht. Und gemäß Istanbul-Konvention ist das strukturelle Gewalt! Über solche Zusammenhänge soll das Kompetenzzentrum ein Bewusstsein schaffen. Auch Fachkräfte in der Eingliederungshilfe, im Gebäudemanagement von Landesliegenschaften, aber auch in Jugendämtern und Familiengerichten müssen für die Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt sensibilisiert werden, um das Entstehen von Risikoräumen zu verhindern. Auch dies muss von Expertinnen und Experten begleitet werden. Wir werden der Bekämpfung der Ursachen von Gewalt einen neuen Stellenwert geben. Gewalt an Frauen ist kein Privatproblem, sondern ein gesellschaftliches, ein Problem unserer inneren Sicherheit. Die Folgen dieser Gewalt sind immens: Sie macht Frauen psychisch und körperlich krank. Sie fördert Suchterkrankungen und Krebs. Sie zerstört Leben, Beziehungen und Existenzen. Sie wirkt sich massiv auf die Persönlichkeitsentwicklung der mitbetroffenen Kinder aus. Und sie erhöht das Armutsrisiko von Frauen. Diese gesellschaftlichen Folgen gehen uns alle an. Deshalb danke ich allen Fraktionen in diesem Haus, dass wir hier beide Anträge gemeinsam stellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

Protokoll ↗