Eka von Kalben
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne Gesundheit ist alles nichts. – Das antworten viele Menschen auf die Frage, was ihnen wichtig sei. Gesundheit und Krankheit bestimmen auch über die Möglichkeiten der sozialen Teilhabe in unserer Gesellschaft. Beides gilt für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung. Denn Behinderung und Krankheit – es ist mir wichtig, das am Anfang einmal zu sagen – sind zwei Paar Schuhe. Wer krank ist, wünscht sich Hilfe und Unterstützung durch unser Gesundheitssystem. Dazu ist natürlich der Zugang zu Praxen, Krankenhäusern und so weiter erforderlich. Schon da scheitern viele Menschen, weil die Örtlichkeiten nicht barrierefrei sind. Meine Vorgängerinnen haben es gesagt. Stufen statt Rampe, kein Aufzug, kein behindertengerechtes WC oder auch keine Orientierungshilfen für blinde Menschen. Dann kommt noch das Problem dazu, dass selten die zeitliche Möglichkeit da ist, das Fachchinesisch der Ärztinnen und Ärzte verständlich zu machen oder angemessen zu erläutern. All das behindert Menschen bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Vieles davon ist auch für Menschen ohne Behinderung ein Problem. Und das sind nur die offensichtlichen Hindernisse. Hinzu kommt, dass schon der Weg ins Krankenhaus, in die Arztpraxis oder zur Physiotherapie zur Hürde werden kann, wenn der ÖPNV nicht barrierefrei ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt den ungehinderten Zugang zum Gesundheitssystem vor. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Gesichert ist er in Deutschland und auch in SchleswigHolstein aber nur bedingt – und das müssen wir ändern. Abseits der baulichen Barrierefreiheit – wo wir in der letzten Legislatur schon einiges durch den Fonds für Barrierefreiheit angeleiert haben; meine Kollegin hat es erläutert, wir sind da auch auf dem Weg, das weiter auszubauen – gibt es aber auch noch andere spezifischere Probleme, nämlich die Sensibilisierung und Kenntnis über bestimmte Behinderungen und Wechselwirkungen. Es ist ein Unterschied, ob ich mit einer Behinderung eine Krankheit bekomme oder ohne. Ein Beispiel dafür ist zum Beispiel, dass Herzerkrankungen bei Menschen mit Trisomie 21 anders zu behandeln sind als bei Menschen ohne Trisomie 21. Nicht alle Ergotherapeutinnen und -therapeuten sind zum Beispiel auf Menschen spezialisiert, die Spasmen haben. Auch da braucht es Sensibilisierung und Spezialisierung. Deshalb finde ich es gut, dass wir in unserem Antrag zusätzlich zu den natürlich notwendigen medizinischen Behandlungszentren noch den Punkt der Aus- und Weiterbildung aufgenommen haben, dass wir schon in der medizinischen Ausbildung einen großen Schwerpunkt auf die Sensibilisierung für Menschen mit Behinderung setzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Birte Glißmann [CDU] und Andrea Tschacher [CDU]) Der Ausbau – da danke ich der SPD für ihren Aufschlag – oder überhaupt erst einmal die Einführung eines MZEB in Schleswig-Holstein ist notwendig. Wie gesagt, es gibt einfach Dinge, wo Spezialistinnen und Spezialisten zusammenarbeiten müssen. Ich sage aber auch noch einmal: Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein wird es so etwas nicht überall geben können. Deshalb braucht es beides: Es braucht spezialisierte Zentren, wo ich gezielt mit einer bestimmten Krankheit hinfahre und diese Kompetenzen abrufen kann, es braucht vor allen Dingen aber auch flächendeckend einen Zugang zu ärztlichen Systemen und dort eine gute Versorgung für Menschen mit Behinderung. All das kann natürlich die Landesregierung nicht im Alleingang umsetzen, aber sie kann und wird – darauf werden wir immer wieder hinwirken – kon- (Eka von Kalben) struktive Gespräche mit den betroffenen und verantwortlichen Akteuren führen, allen voran meiner Meinung nach auch mit den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, denn viele Barrieren haben mit „Nicht über uns ohne uns“ zu tun, damit, dass man die betroffenen Menschen nicht einbindet.
