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Annabell Krämer

FDP 25.11.2022 Sitzungen 20/12

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Jeder hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben; das sollte selbstverständlich sein. Trotzdem ist in einem so weit entwickelten Land wie (Annabell Krämer) Deutschland jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von psychischer oder physischer – oft sexueller – Gewalt betroffen. Jeder nimmt Gewalt anders wahr. Oft ist es so, dass das, was zwischen Partnern und Eheleuten passiert, erst dann nach außen dringt, wenn schon lange viele Grenzüberschreitungen stattgefunden haben. Diese fangen viel früher an, als es der Öffentlichkeit bewusst wird. Führen wir es uns einmal vor Augen: Im Durchschnitt dauert es sieben Jahre, bis sich eine Frau aus dem Martyrium, das sie in der Partnerschaft erlebt, befreien kann, sieben Jahre, in denen die Außenwelt es entweder nicht wahrnimmt oder nicht wahrnehmen will. Vielleicht hält auch die Scham davon ab, an die Öffentlichkeit zu treten, und der Mut ist einfach nicht da. Vielleicht sind auch die Angebote noch nicht barrierefrei genug. Diese Frauen sollten sich aber ermutigt sehen, an die Öffentlichkeit zu treten und die Hilfsangebote, die in unserem Land wirklich flächendeckend vorhanden sind – sie sind nicht ausreichend, aber in der Fläche vorhanden –, wahrzunehmen. Es ist wirklich erschreckend – wir haben es auch heute schon gehört –, dass in Schleswig-Holstein jeden Tag Frauen von Frauenhäusern abgelehnt werden müssen. Oft sind es Frauen mit Kindern, die dort stehen und endlich den Mut gefasst haben, sich aus ihrer Beziehung zu befreien; dann aber haben sie keine Chance, direkt Hilfe zu erfahren, weil die Häuser überlastet sind. Ich habe gestern auf NDR Info gehört, dass diese Herausforderung in Niedersachsen vorbildlich gelöst sei. Demnach gibt es dort genug Frauenhausplätze, und flächendeckend kann jeder Frau Hilfe gewährt werden. Ich sage: Das sollte sich ein Land wie Schleswig-Holstein auch gönnen können. (Beifall ganzes Haus) Die Istanbul-Konvention gehört auch in unserem Land umgesetzt. Ich danke auch der Arbeitsgemeinschaft, die sich über zwei Jahre zusammengesetzt und die Punkte zusammengeschrieben hat. In den Gesprächen ist mir allerdings bewusst geworden, dass wir in Schleswig-Holstein doch eher einen Flickenteppich an Angeboten für Frauen haben. Es gibt Angebote, und es sind gute Angebote; aber teilweise mangelt es noch an der Vernetzung. Ich glaube, es wäre möglich, aus einer Vernetzung dieser phantastischen Angebote Synergien zu ziehen. Deshalb ist die Einrichtung eines Kompetenzzentrums genau der richtige Weg; wir unterstützen dieses Vorhaben. Wir sind mit beiden Anträgen einverstanden und werden die Umsetzung unterstützend begleiten. Damit komme ich noch zu einem Punkt, wo wir uns ein bisschen mehr gewünscht hätten. In dem Antrag lese ich, dass wir ein Konzept für ein Kompetenzzentrum entwickeln sollen, in dem wiederum eine Landesstrategie entwickelt werden soll. Ich finde, diese Formulierung wird der Tätigkeit der Arbeitsgruppe, die immerhin über zwei Jahre getagt hat, nicht ganz gerecht. Denn eigentlich haben wir ein Konzept, eigentlich haben wir eine Strategie. Ich hätte mich gefreut, wenn wir heute noch ein bisschen mehr Butter bei die Fische gegeben und gesagt hätten, dass wir auch in die Umsetzung gehen. Wir hätten sagen können: Wir machen kein Konzept, sondern errichten jetzt ein Kompetenzzentrum. (Beifall FDP) Es wäre schön gewesen, wenn wir das heute nach außen hätten tragen können. Aber ich wusste, dass ein entsprechender Antrag von uns heute hier nicht mehrheitsfähig gewesen wäre. Deshalb bin ich froh, dass wir uns auf diesen gemeinsamen Antrag einigen konnten. Wir wollten erreichen, dass schon heute die zusätzlichen Mittel für die Frauenberatungsstellen in Höhe von 650.000 Euro, die im Landeshaushalt stehen, in das ordentliche FAG überführt werden, damit sie der Dynamisierung unterliegen und die wichtigen Stellen in der Frauenberatung endlich entfristet werden können. Wir haben auch in diesem Bereich einen Fachkräftemangel, können diese Stellen aber immer nur für ein, zwei Jahre besetzen, das heißt, diese wichtigen Fachkräfte wissen nicht, ob sie ihren Job in einem Jahr noch haben werden. Das wird der Sache nicht gerecht; denn niemand in diesem Haus kann doch realistischerweise davon ausgehen, dass das Problem in den nächsten Jahren geringer wird. Wir müssen daran arbeiten, dass diese Arbeitsplätze sicher sind und dass wir ihre Zahl ausdehnen. Deshalb hätten wir gern noch 150.000 Euro obendrauf gepackt und in das ordentliche FAG überführt. Die frauenpolitischen Sprecherinnen der anderen Fraktionen haben mir aber zugesagt, dass das ernsthaft geprüft werden soll. Mit einer dauerhaften Zuwendung entfiele auch der bürokratische Aufwand der jährlichen Zuwendungsbescheide. Liebe Kolleginnen, daran werde ich Sie natürlich messen, das heißt, ich werde vehement verfolgen, ob das umgesetzt wird. Ich würde mich jedenfalls sehr freuen. (Annabell Krämer) Lasse Petersdotter – ich sehe ihn gerade nicht – und ich haben 2020 einen guten ersten Schritt gemacht, als wir den großen Schluck aus der Pulle genommen und im Rahmen der Neuordnung des FAGs die Unterstützung der Frauenhäuser auf 7,5 Millionen Euro angehoben haben. Damit haben wir für diese Mittel auch die Dynamisierung ermöglicht. Ich glaube, das war eine ganz tolle Sache. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Durch den Aufwuchs erreichen wir bald 9 Millionen Euro. Auch die Frauenberatungsstellen brauchen mehr Stellen, und wir brauchen mehr Plätze in den Frauenhäusern. Das sollte sich ein Land wie Schleswig-Holstein wirklich leisten können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

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