Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen um eine Nachjustierung der Vorschriften zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie die Eröffnung einer Möglichkeit zur Anhebung der Fraktionsmindeststärke in großen Städten und in den Kreisen. Ziele unserer Regierungskoalition sind erstens die Planungsbeschleunigung bei wichtigen Vorhaben und Bauvorhaben, zweitens die zügige Bereitstellung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum und drittens die Stärkung der Arbeit des kommunalen Ehrenamts. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) In diesem Zusammenhang steht der Großteil der heute diskutierten Änderungen im Kommunalrecht. Zunächst zum Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Darüber haben wir an dieser Stelle und auch heute wieder bereits ausführlich diskutiert. In (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) diesem Zusammenhang wird kritisiert, hier sei ein massiver Demokratieabbau geplant. (Christopher Vogt [FDP]: Genau!) Das ist aus unserer Sicht nicht der Fall. Stattdessen hebe ich hervor, wo wir herkommen. SchleswigHolstein hat bisher im Ländervergleich sehr weitreichende Möglichkeiten der direkten Bürgerinnenund Bürgerbeteiligung. Natürlich ist Bürgerbeteiligung als Ausdruck des Demokratieprinzips notwendig. Sie hat aber auch ihre Grenzen. Insofern ist es das gute Recht des Gesetzgebers – wie in vielen anderen Fällen auch hier –, eine Abwägung zu treffen. Es ist deshalb richtig, dass man sich maßvoll und mit Fingerspitzengefühl anschaut, an welcher Stelle Modifikationen möglich und notwendig erscheinen. Ein Beispiel. Vorgesehen ist die Wiedereinführung einer Frist für Bürgerbegehren, die sich gegen Beschlüsse der Kommunalvertretung richten. Geplant ist eine Frist von drei Monaten – wie zum Beispiel in Niedersachsen und Baden-Württemberg. Gleich neun andere Bundesländer haben noch kürzere Fristen. Dazu gehören Thüringen mit vier Wochen und Mecklenburg-Vorpommern mit sechs Wochen. Was ich damit sagen will, ist: Wenn das Gesetzesvorhaben vom Landtag so beschlossen werden sollte, hätten wir in Schleswig-Holstein noch immer eine im Vergleich zu anderen Bundesländern weitgehende Bürgerbeteiligung. Wir stärken damit die kommunale Selbstverwaltung. Je schneller Entscheidungen vor Ort ohne die Unsicherheit eines Bürgerbegehrens gelten, desto eher kann Rechtsfrieden eintreten. Deswegen bin ich auch dafür, dass solche Bauleitplanungen nicht mehr Gegenstand von Bürgerbegehren werden können, deren Aufstellungsbeschlüsse mit einer breiten Mehrheit vor Ort von zwei Dritteln unterstützt werden. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Von den Kommunalvertretungen beschlossen – das sind bekanntlich die Menschen, die von ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern genau dafür gewählt worden sind, Entscheidungen zu treffen. Meine Damen und Herren, mit den geplanten Änderungen im Kommunalrecht werden Bürgerbegehren nicht abgeschafft, und sie werden auch nicht massiv eingeschränkt. Sie sind weiterhin auch ohne allzu großen Hürden möglich. Ich komme zur zweiten viel diskutierten vorgesehenen Änderung, der Anpassung der Fraktionsstärken in den Kommunalparlamenten. Vorgeschlagen ist – das haben wir gehört –, dass die Kommunen mit 31 und mehr Sitzen in den Parlamenten die Mindestfraktionsstärke von zwei auf drei anheben können – wie gesagt: nicht müssen! Damit wird die Möglichkeit zum Handeln geschaffen, wenn dies vor Ort als sinnvoll angesehen wird. Es ist kein Zwang. Sie sehen, dieser Gesetzentwurf ist maßvoll und ausgewogen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
