Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie, Kollege Koch, ehrlich gesagt ist manchmal die Wortwahl Ausdruck des Empfindens. Ich habe das Empfinden, weil Sie an einer bestimmten Stelle nicht nachvollziehen, was in anderen Gemeindeordnungen eben anders ist. Ich bestreite nicht, dass es zulässig sein kann, Fraktionsgrößen von mindestens drei oder vier festzulegen. Das aber gepaart mit der Übertragbarkeit von Letztentscheidungen an Ausschüsse ist nicht möglich. Ich bin ganz fest davon überzeugt, dass in dem Grundsatz des von den Grünen erstrittenen Urteils zur Aufhebung der Fünfprozenthürde bei Kommunalwahlen diese Stimmwertgleichheit – also das Verbot, unterschiedliche Qualitäten von Parlamentariern zu schaffen – ganz deutlich zum Ausdruck kommt. Dementsprechend ist eine solche Regelung aus meiner Sicht nach wie vor verfassungsrechtlich schwersten Bedenken ausgesetzt. Sollte sie in einer Kommune umgesetzt werden, in der die FDP dann möglicherweise keine Fraktionsstärke haben sollte, werden wir das rechtlich überprüfen lassen. Das kann ich Ihnen so deutlich sagen. (Beifall FDP und SSW)
