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Tobias Koch

CDU 25.11.2022 Sitzungen 20/12

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wir sind sogar für eine Fraktionsgröße von vier Leuten.“ Das Zitat stammt nicht von mir, sondern von Peter Petereit, dem SPD-Fraktionsvorsitzenden in der Lübecker Bürgerschaft. (Zuruf FDP: Nein!) Tatsächlich dürften die Lübecker mit am besten die negativen Auswirkungen von Kleinstfraktionen bei uns im Land beurteilen können: (Beifall CDU) Elf Fraktionswechsel innerhalb einer Wahlperiode, Bildung von Zwei-Personen-Fraktionen, die bei der Kommunalwahl überhaupt nicht zur Wahl standen, ständige Umbesetzung der Ausschüsse bis hin zu einer Bürgerschaftssitzung, die sich den ganzen Abend um nichts anderes als die Verteilung der Ausschusssitze kümmern musste. All das lähmt kommunalpolitische Entscheidungen, nicht nur in Lübeck, sondern auch andernorts, sorgt für Frustration bei den ehrenamtlich Tätigen und schadet damit dem Funktionieren unserer Demokratie. Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen haben wir deshalb eine Soll-Bestimmung formuliert: Die Fraktionsgröße soll in größeren Kommunen auf drei erhöht werden, und genau das setzen wir jetzt auch um, indem wir den Kommunen die Möglichkeit einräumen, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Gar nichts, Ihr macht gar nichts!) dies in ihrer Hauptsatzung umzusetzen. – Wir regeln das, so wie es rechtskonform möglich ist, Herr Kollege Buchholz. Sie sprachen in dem Zusammenhang von einem Anschlag auf die Demokratie (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es, Herr Kollege! – Beifall FDP) – das war schon starker Tobak –, ohne damals den Wortlaut des Gesetzes überhaupt zu kennen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die vorgeschlagene Regelung steht nämlich vollkommen im Einklang mit den Werten unseres Grundgesetzes, und das schon seit dem Jahr 1979 höchstrichterlich festgestellt. Den damaligen Klagen der SPD-Gemeindevertreter aus Baden-Würt- (Tobias Koch) temberg hat das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich bescheinigt, dass eine solche Regelung in der Geschäftsordnung der Gemeinde überhaupt nicht zu beanstanden ist. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Andere Bundesländer, wie Mecklenburg-Vorpommern, aber auch Nordrhein-Westfalen und Hessen, schreiben für größere Gemeindevertretungen und Kreistage eine Fraktionsgröße von mindestens drei Personen sogar direkt per Landesgesetz vor. Das hätten wir uns als CDU-Fraktion auch gut vorstellen können. Allerdings steht diesem Wunsch, der auch vom Städte- und vom Gemeindetag sowie vom Landkreistag geteilt wird, ein Urteil in Brandenburg entgegen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ach was, Herr Kollege!) – Ja, deshalb haben wir es so geregelt, wie wir es jetzt regeln, Herr Kollege. (Beifall CDU) Aber wir werden diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren diskutieren können. Wichtig wäre uns eine rechtssichere Lösung, die bereits für die Kommunalwahl im nächsten Jahr Klarheit schafft, denn alle Kandidatinnen und Kandidaten sollen wissen und sicher sein, dass sie sich bei ihrem ehrenamtlichen Engagement auf die Arbeit für das Gemeinwohl konzentrieren können und sich nicht immer wieder mit Formalien und ständigen neuen Ausschussumbesetzungen beschäftigen müssen. (Lachen FDP – Beifall CDU) Das ist unser Anliegen als CDU-Fraktion; deshalb wollen wir diese Gesetzesänderung vornehmen. Meine Damen und Herren, kommen wir zum zweiten Sachverhalt: der Neuregelung für Bürgerbegehren. (Lars Harms [SSW]: Demokratie ist eine Formalie für Euch?) Immer, wenn Politik versucht, Bürokratie abzubauen, stellen wir doch gemeinsam fest, dass bestehende Regelungen ihre Gründe haben, weshalb sie eingeführt wurden, und dass es Menschen gibt, die diese Gründe auch gut finden. Ohne eine Veränderung bestehender Regelungen wird aber ein Bürokratieabbau nicht gelingen. Das gilt genauso für die unvorstellbar langen Planungsverfahren, die mittlerweile in Deutschland jegliche Entwicklung behindern. Kürzere Planungszeiten erreicht man nicht dadurch, dass alle bestehenden Regelungen unverändert in Kraft bleiben, sondern indem man diese Regelungen ändert. Und genau das machen wir jetzt auch an dieser Stelle. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Natürlich sind Bürgerbegehren nicht der alleinige Grund für lange Planungsverfahren; da spielen gesetzliche Auflagen, Personalmangel und vieles mehr eine Rolle. Aber auch Bürgerbegehren können für Unsicherheiten und Verzögerungen sorgen. Im Unterschied zu vielen anderen Regelungen, die durch Bundesgesetz vorgegeben sind, liegen Bürgerbegehren in der Entscheidungskompetenz des Landes, und deshalb setzen wir an dieser Stelle an. Im Koalitionsvertrag hatten wir dazu vereinbart, ganz bestimmte Fälle von der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens auszunehmen, nämlich einerseits Projekte von landespolitischer Bedeutung und andererseits Bauleitplanungen für Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Projekte für erneuerbare Energien und geförderten Wohnungsbau. Der Begriff der Generalklausel war dabei eher irreführend, da er eben nicht – wie vielfach fälschlicherweise unterstellt – ein generelles Vetorecht der Landesregierung begründet hätte, sondern nur in ganz wenigen Einzelfällen von landespolitischer Bedeutung wie zum Beispiel der Northvolt-Ansiedlung möglicherweise zum Zuge hätte kommen können. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das hätte es nicht besser gemacht, wenn man Einzelrecht macht!) Um aber auch hier für größtmögliche Rechtssicherheit zu sorgen, haben wir uns dazu entschlossen, nicht nur die genannten Einzelfälle, sondern Bauleitplanung generell aus der Zulässigkeit von Bürgerbegehren auszunehmen. Die Regelung ist damit etwas weitergehender als ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart, was in der Tat auch ganz im Sinne unserer CDU-Fraktion ist. (Heiterkeit SSW) Zugleich hat die jetzt vorgesehene Regelung aber den Vorteil, dass wir auf bewährtes Recht zurückgreifen können. Bauleitplanungen waren bis zum Jahr 2013 in Schleswig-Holstein nämlich generell von Bürgerbegehren ausgeschlossen. Zu diesem Zustand kehren wir jetzt wieder zurück. Andere Bundesländer regeln das genauso. (Beifall CDU) (Tobias Koch) Auch die Veränderungen von Quoren und Zeitfristen orientieren sich am Durchschnitt der anderen Bundesländer. Auch hier schießt die Opposition mit ihrer Kritik über das Ziel hinaus. (Beifall Tim Brockmann [CDU]) Die neuen Regelungen zu Fraktionsgrößen und zu Bürgerbegehren sind notwendig, um das Funktionieren unserer Demokratie zu gewährleisten. (Lachen FDP und SSW – Zuruf Lars Harms [SSW]) Sie sorgen für mehr Dynamik hin zum klimaneutralen Industrieland, und deswegen sind wir von diesen Änderungen überzeugt und wollen sie bis März nächsten Jahres hier vereinbaren. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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