landtag.ltsh.de ↗

Peter Lehnert

25.11.2022 Sitzungen 20/12

Für die Landesregierung hat Ministerin von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Menschen mit Behinderungen haben besondere Bedürfnisse in der medizinischen Versorgung. Sie benötigen einen barrierefreien Zugang zu Praxen, Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren und anderen therapeutischen Einrichtungen. Der Umgang mit Menschen mit geistigen und schweren Mehrfachbehinderungen in der medizinischen Versorgung erfordert Zeit, Einfühlungsvermögen und besondere Qualifikationen. Eine barrierefreie Umwelt und besondere Angebote für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, ist unser selbstverständlicher Anspruch als Landesregierung. Wir setzen damit die UN-Behindertenrechtskonvention um, wie es Artikel 25 vorsieht, nämlich dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderungen haben. Was das Thema Barrierefreiheit angeht, setzt sich das Land Schleswig-Holstein bereits seit mehreren Jahren für die Verbesserung in sämtlichen Bereichen ein. Ein Beispiel: Die Landesregierung hat 2019 den Fonds für Barrierefreiheit eingerichtet, um innovative Ansätze zu fördern. Derzeit wird die Richtlinie dahin gehend überarbeitet, dass hausärztliche sowie gynäkologische Praxen Mittel zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit beantragen können. Während der Pandemie stand, aber steht natürlich auch jetzt mein Haus mit der Landebeauftragten für Menschen mit Behinderungen und mit zahlreichen Behindertenverbänden im kontinuierlichen Austausch, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu berücksichtigen. Besonders erwähnen möchte ich den Fokus-Landesaktionsplan 2022 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Zuge des Plans hat das Land zwischen November 2020 und Februar 2022 eine umfassende Bestandsaufnahme zur gesundheitlich-ambulanten Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein gemacht. Eine der dort thematisierten Fragen war der Bedarf für medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderungen, kurz: MZEB. MZEB sind eine wichtige Ergänzung. Ihr interdisziplinäres und multiprofessionell ausgerichtetes Angebot richtet sich insbesondere an Menschen mit speziellen, mit geistigen und schweren Mehrfachbehinderungen. Diese MZEB verfügen über eine zielgruppenspezifische Diagnostik mit geeigneten Kommunikationsstrukturen. Sie stellen darüber hinaus für Menschen mit geistigen und schweren mehrfachen Behinderungen eine vertraute Umgebung mit möglichst immer den gleichen behandelnden Personen auf. Sie sind damit ein weiteres und wichtiges Element, um Artikel 25 der UNBehindertenrechtskonvention umzusetzen. – Was hat das Land bisher für MZEB getan? – Wir unterstützen die verschiedenen Akteurinnen und Akteure bereits intensiv bei der Etablierung von MZEB. In einem ersten Schritt möchten wir diese vor allem an den Krankenhäusern etablieren. MZEB arbeiten ambulant, sie sollen das medizinische Versorgungsangebot niedergelassener Ärztinnen und Ärzte ergänzen, und zu diesem Punkt hat mein Haus zuletzt Ende August intensive Gespräche mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie mit der Krankenhausgesellschaft geführt. Einige Krankenhäuser haben großes Interesse daran gezeigt, ein MZEB aufzubauen. Vom UKSH Lübeck liegt bereits ein Antrag vor, über den der Zulassungsausschuss der KVSH demnächst entscheiden wird. Mein Haus bleibt mit den Kostenträgern der KVSH und der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen weiterhin intensiv im Austausch, damit wir ein einheitliches Konzept für die Etablierung von MZEB an Krankenhäusern schaffen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn sich das Konzept – das ist unsere Idee – dort etabliert hat, möchten wir in einem nächsten Schritt auch MZEB an medizinischen Versorgungszentren oder im ambulanten Bereich etablieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich abschließend noch auf den Versorgungssicherungsfonds eingehen. Wir werden ihn nicht nur weiterführen und nach Möglichkeit stärken, wir werden auch die Förderrichtlinien so überarbeiten, dass künftig verstärkt Investitionen für die sektorenübergreifende Vernetzung und auch für den (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Aufbau von MZEB möglich sind. Antragsberechtigte Organisationen und Einrichtungen könnten dann nach entsprechender Prüfung gefördert werden. Wir setzen uns also auf mehreren Ebenen mit Nachdruck dafür ein, dass Schleswig-Holstein in der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen deutlich und noch besser aufgestellt ist. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗