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Dr. Bernd Buchholz

FDP 25.11.2022 Sitzungen 20/12

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich danke zuerst den unzähligen Menschen, die im Katastrophen-, Zivil- und Bevölkerungsschutz freiwillig tätig sind, die in den Strukturen dafür arbeiten, dass wir geschützt werden. Dieser Dank eint uns alle. Manchmal ist es ja ganz hilfreich, wenn man in einem bestimmten Thema nicht so drin ist, etwas genauer hinzuschauen und sich schlauzumachen, dann bekommt man eine gewisse Ahnung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, Ihr Antrag hinterlässt mich ein kleines bisschen ratlos, gerade vor dem Hintergrund dessen, was der Kollege Dürbrook gesagt hat, dass wir in diesem Hohen Hause nämlich schon einmal viel konkreter waren – das ist gar nicht so lange her – und mehr Klarheit hatten. Liebe Frau Zweig, Sie haben zu Recht gesagt: Nicht nur im Krisenfall geht es um klare Kompetenzabgrenzung, auch in Ihrem Antrag würde ich mir manchmal eine klarere Zuordnung der Kompetenzen wünschen. Meine Damen und Herren, ich darf an eines erinnern: Bevölkerungsschutz teilt sich in zwei Bereiche, Katastrophenschutz und Zivilschutz. Katastrophenschutz ist eindeutig und ausschließlich Länderangelegenheit. In diesen Fragen kann man nicht nach Berlin rufen: Wir brauchen Milliarden. Er ist durch das Land zu finanzieren. Liebe Frau Innenministerin, deshalb haben Sie bei Vorstellung des 10-Punkte-Plans für den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein am 10. August 2021 erklärt, dass die Landesregierung für 5.000 neue Sirenen im (Dr. Bernd Buchholz) Land sorgen und diese montieren lassen will. Dann ist die Erklärung der Staatssekretärin über ein Jahr später, dass wir am Warntag, am 8. Dezember 2022, davon nichts hören werden, weil nichts montiert oder installiert worden ist, schon ernüchternd. (Lachen Dr. Heiner Garg [FDP]) Im gleichen Atemzug mit dieser Erklärung – leider haben wir bis dahin nichts montiert – dann Presseerklärungen rauszugeben, die adressieren, der Bund müsse stärker in Sirenen investieren, ist schon ein kleines bisschen dreist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn es gibt – Katastrophenschutz ist Länderaufgabe – natürlich auch Verantwortlichkeiten im Land, die Sie in Ihrem Antrag in diesem Falle wieder einmal nicht thematisieren. Was eigentlich trägt das Land jetzt an erhöhten Leistungen dazu bei, dass der Katastrophenschutz tatsächlich gewährleistet ist? Das ist die Frage, die ich gerne weitergeben möchte. (Beifall FDP und SPD) Meine Damen und Herren und liebe Frau Ministerin, natürlich sind – das will ich überhaupt nicht bestreiten – die Grenzen zwischen dem, was heute Katastrophen- und Zivilschutz ist, an vielen Stellen fließend. Natürlich ist das heute nicht mehr so einfach voneinander abzugrenzen, und das ist auch in der Strategie zum Ausdruck gekommen. Das finde ich völlig in Ordnung. Aber es bleibt dabei: Auch das Land hat hier Verantwortlichkeiten. Diese Verantwortlichkeiten müssen wahrgenommen werden. Meine Damen und Herren, in diesem Jahr haben wir gesehen, dass sich die Herausforderungen auch im Bereich des Bevölkerungsschutzes deutlich verändert haben. Wie und wer gewährleistet den Schutz unserer kritischen Infrastruktur vor Cyberangriffen, die aus Drittstaaten, die gerade Krieg führen, nicht nur drohen, sondern die es schon beim Ausbruch des Ukrainekriegs gegeben hat und die manchmal ganz merkwürdige Auswirkungen haben. Unmittelbar als der Ukrainekrieg ausbrach, gab es einen Cyberangriff auf die Mobilfunknetze in der Bundesrepublik Deutschland. Die haben im Land Schleswig-Holstein dazu geführt, dass die RemoteSteuerung von Windkraftanlagen an Land und auf See außer Betrieb gesetzt worden ist. Welche fatalen Konsequenzen so etwas auf eine daraus entstehende Notsituation haben kann, dass man bei starken Winden auf einmal keinen Einfluss mehr auf Rotorblätter hat, muss ich Ihnen genauso wenig erklären wie die Frage, was es bedeutet, wenn ein Cyberangriff heute die Stadtwerke – ob in Neumünster oder sonst wo –, die Elektrizitätsversorgung in Teilen des Landes oder sonst etwas bedroht. Diese Bedrohungen sind leider im Jahr 2022, im Herbst, viel konkreter und viel größer als sie es in der Vergangenheit waren. Deshalb sind die Anstrengungen auch zu verstärken. Die Anstrengungen beinhalten dann auch das, was das Land kann – mit der Ausstattung der Fahrzeuge, mit der Ausrüstung und natürlich auch mit dem Kompetenzzentrum. Wir werden uns im Ausschuss sicherlich darüber unterhalten. Wir werden uns dann auch darüber unterhalten müssen, ob für solche Fälle die notwendige Ausstattung – mit entsprechenden Rüstfahrzeugen etwa – bei den Feuerwehren heute gewährleistet ist oder ob sie nicht aus der brandschutzeinheitlichen Bestimmung herausgefallen sind. Ich bin gespannt auf die Beratungen dazu, denn: Ein verstärkter Bevölkerungsschutz muss uns alle umtreiben. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und Niclas Dürbrook [SPD])

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