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Lasse Petersdotter

GRÜNE 25.11.2022 Sitzungen 20/12

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten viel über die geplanten Änderungen der kommunalrechtlichen Vorschriften diskutiert. Das Thema betrifft uns alle, denn die Politik, die ehrenamtlich vor Ort in den Gemeinden, in den Städten und Kreistagen gemacht wird, ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Viele von uns führen derzeit Gespräche und versuchen, Menschen zu überzeugen, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Das gilt für alle Parteien. Aber es ist nicht nur eine Herausforderung, neue Menschen für die Kommunalpolitik zu gewinnen, es ist auch ein Thema, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zu überzeugen, doch bitte weiterzumachen und erneut zu kandidieren. Wir Grüne haben uns in der Vergangenheit sehr für das Instrument der Bürgerbegehren starkgemacht und wären von uns aus – ich glaube, so viel kann ich zur Transparenz sagen – nicht an den § 16 g der Gemeindeordnung herangegangen. Die CDU wiederum, das hat Kollege Koch eben auch betont, wollte genau das: das Thema Bürgerbegehren angehen. So wie es üblich ist – es wird ja die ganze Zeit „Demokratie, Demokratie!“ gerufen –, ist es Teil eines Kompromisses, der für uns alle tragfähig ist. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Kritikerinnen und Kritiker der geplanten Änderungen beanspruchen sehr gerne für sich, für die Bürgerinnen und Bürger zu kämpfen. Aber wer sind denn diese Bürgerinnen und Bürger? Sind es nicht die gleichen Menschen, die die Gemeinden und die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter gewählt haben, und zwar damit sie genau das tun, Entscheidungen treffen? Natürlich sind diese Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker alles andere als begeistert, wenn ihre manchmal über Jahre entwickelten Lösungen infrage gestellt und in einem Bürgerentscheid womöglich abgelehnt werden. Dann heißt es für sie nämlich, sie dürfen von vorne beginnen. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Und trotzdem brauchen wir natürlich das Instrument der Bürgerbegehren als Notbremse, denn auch ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker können auf dem falschen Pfad sein. So gibt es die Möglichkeit gegenzusteuern. Mit der jetzt geplanten Änderung, die eine Zweidrittelmehrheit erforderlich macht, damit ein Aufstellungsbeschluss nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens werden kann, schaffen wir es einerseits, die Vertretungen zu stärken, denn bei großer Einigkeit steht der Beschluss, und es gibt eine höhere Planungssicherheit. Andererseits lassen wir den Weg für ein Bürgerbegehren offen für den Fall, dass sich die Vertretung eben nicht ganz so einig ist und es nur eine knappe Mehrheit gibt. Darin sehen wir einen ausgewogenen Weg zwischen den beiden Positionen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Veränderung bei der Fraktionsgröße. Der Plan ist, die Fraktionsgröße von zwei auf drei Personen zu erhöhen, und das auch nur in kommunalen Vertretungen mit 31 oder mehr Mitgliedern. Hintergrund dafür ist auch, dass die Probleme, die mit besonders kleinen Fraktionen entstehen, hauptsächlich in größeren Vertretungen vorkommen. Darüber wurde im letzten Plenum bereits sehr engagiert diskutiert und gestritten, (Lasse Petersdotter) denn die Abwägung zwischen der Arbeitsfähigkeit der Gremien und den Einschränkungen, die dies insbesondere für kleinere Parteien mit sich bringt, ist schwierig. Die Erhöhung von zwei auf drei Mitglieder ist allerdings unserer Ansicht nach ein abgewogener Schritt; denn natürlich gibt es in der Praxis Herausforderungen, natürlich haben wir in der jetzigen Situation häufig Personalwechsel in den Fraktionen und damit einhergehende Neubesetzungen von Ausschüssen. Wir haben Sitzungsdauern von sieben oder mehr Stunden. Natürlich ist das ein Problem, wenn das vorkommt. Denn wenn die Leute, die jetzt die Kommunalpolitik machen, damit aufhören, weil sie sagen: „Die langen Sitzungen kann ich nicht mehr in meine Freizeit integrieren“, oder weil sie frustriert sind, weil sie inhaltlich nicht vorankommen, dann verlieren nicht nur wir, sondern dann verlieren wir als Gesellschaft insgesamt, weil wir diese Menschen da und motiviert brauchen. Außerdem ermöglichen wir mit dieser Gesetzesänderung den Gemeinden die Einrichtung von Beiräten für gesellschaftlich bedeutsame Belange. In einigen Gemeinden gibt es bereits Umwelt- und Wirtschaftsbeiräte, die damit künftig den Beiräten für gesellschaftliche bedeutsame Gruppen gleichgestellt werden. Damit wollen wir einerseits die Gemeindevertretungen entlasten, weil sie sich durch Beiräte beraten lassen können und auf wichtige Themen in ihrer Gemeinde aufmerksam gemacht werden. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Andererseits steht natürlich auch die Hoffnung dahinter, mehr Menschen zu motivieren, sich vor Ort politisch zu engagieren und mit ihrer Expertise einzubringen. Ja, die Diskussion ist kontrovers, und sie wird es auch bleiben. Das liegt in der Natur der Sache, dass hier gegenteilige Interessen abzuwägen und unterschiedliche Erfahrungen auf ihre Übertragbarkeit hin zu überprüfen sind. Deswegen freuen wir uns sehr auf die weitere Diskussion und Beratung in den Ausschüssen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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