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3. Sitzung (WP8)

19.11.2024 · 63 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (9)CDU (7)Die Linke (7)BSW (6)SPD (6)GRÜNE (4)

Alexander Dierks

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne geordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Günther, Herr Gahler, Herr Österle und Herr Dr. Huhn. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 6 und 7 festgelegt: CDU 30 Minuten, AfD ebenfalls 30 Minuten, Tagesordnungspunkt Festlegung der Zahl der Mitglieder Drucksache 8/391, Antrag der Da keine Aussprache vorgesehen ist, frage ich, ob dennoch ein Abgeordneter das Wort wünscht? – Das kann ich nicht sehen. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die vorliegende Drucksache zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern des 1. Untersuchungsausschussgesetzes sächsischen Staatsregierung im CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 Tag, an dem der Der Landtag hat soeben beschlossen, dass die Stärke des Ausschusses 18 Mitglieder betragen soll. Meine Damen und Herren, die Verteilung der Mitglieder auf die Fraktionen erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktionen, wobei nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d‘Hondt zur Anwendung kommt. Anders als bei regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtags sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Mitglieder des Untersuchungsausschusses vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Die Wahlvorschläge der einzelnen Fraktionen liegen Ihnen in den nachfolgend genannten Drucksachen vor: Drucksache 8/417 für die Fraktion CDU, Drucksache 8/424 für die Fraktion AfD, Drucksache 8/440 für die Fraktion BSW, Drucksache 8/433 für die Fraktion SPD, Drucksache 8/476 für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE und Drucksache 8/415 für die Fraktion Die Linke. BSW 16 Minuten, SPD 12 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 10 Minuten, Die Linke 10 Minuten und Staatsregierung 20 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit des fraktionslosen Abgeordneten beträgt 3 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Zur vorliegenden Tagesordnung liegen mir keine Änderungsvorschläge vor. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des 1. Untersuchungsausschusses Fraktionen CDU und SPD das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen so beschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist bereits beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Untersuchungsausschusses gemäß § 4 des „Untersuchung der Krisenpolitik der Zusammenhang mit dem Coronavirus SARSfür den Zeitraum von 2019 bis zum Einsetzungsbeschluss gefasst wird“ Bei den zu besetzenden 18 Sitzen bedeutet das für die Fraktion CDU, dass 7 Mitglieder zu wählen sind, für die Fraktion AfD 6 Mitglieder, für die Fraktion BSW 2 Mitglieder, für die SPD-Fraktion ein Mitglied und für BÜNDNISGRÜNE und die Fraktion Die Linke ebenfalls jeweils ein Mitglied. Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher – ich schlage vor, dass wir per Handzeichen abstimmen –, ob jemand der Abstimmung per Handzeichen widersprechen möchte. – Das kann ich nicht erkennen. Das heißt, wir stimmen per Handzeichen ab. Wenn es keine Einwände gibt, schlage ich vor, dass wir über alle Wahlvorschläge gemeinsam abstimmen. Gibt es dagegen Einwände? – Auch das kann ich nicht erkennen. Somit schlage ich vor, dass wir insgesamt über die Wahlvorschläge der Fraktionen per Handzeichen abstimmen. Wer den Wahlvorschlägen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind alle Mitglieder einstimmig per Handzeichen in den Untersuchungsausschuss gewählt. – Herzlichen Glückwunsch! (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Tagesordnungspunkt Wahl von stellvertretenden Mitgliedern gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes Krisenpolitik der sächsischen Coronavirus SARS-CoV-2 und der von 2019 bis zum Tag, an dem der Der Landtag hat in Tagesordnungspunkt 1 unserer Sitzung beschlossen, dass die Stärke dieses Ausschusses 18 Mitglieder betragen soll. Für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder gilt gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung, dass die Anzahl der von einer Fraktion benannten Stellvertreterinnen und Stellvertreter die dreifache Anzahl der von dieser Fraktion zu benennenden Ausschussmitglieder nicht überschreiten darf. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den folgenden Drucksachen vor: Drucksache 8/418 für die Fraktion CDU, Drucksache 8/425 für die Fraktion AfD, Drucksache 8/441 für die Fraktion BSW, Drucksache 8/434 für die Fraktion SPD, Drucksache 8/477 bzw. Drucksache 8/416 für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE bzw. die Fraktion Die Linke. Alle Fraktionen haben eine zulässige Anzahl an stellvertretenden Mitgliedern vorgeschlagen. Damit ist die erste Hürde schon genommen. Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung soll die Wahl geheim stattfinden. Wir können stattdessen, sofern niemand widerspricht, jedoch per Handzeichen abstimmen. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass wir diese Wahl per Handzeichen vornehmen? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage wiederum, ob Sie einverstanden sind, dass wir über alle Wahlvorschläge en bloc abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Gut; da gibt es einen Widerspruch. Wir werden also darüber offen abstimmen, aber über alle Wahlvorschläge einzeln. Wir gehen der Reihe nach vor und beginnen mit dem Wahlvorschlag der CDU in Drucksache 8/418. Sind Sie einverstanden, dass wir über den Wahlvorschlag der CDU im Ganzen abstimmen? – Das scheint der Fall zu sein. Dann bitte ich bei Zustimmung zum Wahlvorschlag der Fraktion CDU um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. Ich muss noch fragen, ob alle Mitglieder die Wahl annehmen. Das müsste ich jetzt einzeln abfragen. Entschuldigung; wir machen es umgekehrt: Ist jemand dabei, der die Wahl nicht annimmt? – Das kann ich nicht erkennen. Dann haben wir den Tagesordnungspunkt 2 abgeschlossen. Ich rufe auf des 1. Untersuchungsausschusses „Untersuchung der Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Erkrankung COVID-19 für den Zeitraum Einsetzungsbeschluss gefasst wird“ Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion AfD in der Drucksache 8/425. Sind Sie damit einverstanden, dass wir über diesen Wahlvorschlag in sich geschlossen abstimmen? – Das ist der Fall. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen und Enthaltungen ist das so beschlossen. Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion BSW in der Drucksache 8/441. Ich schlage wieder vor, dass wir über diesen Wahlvorschlag geschlossen abstimmen. – Das ist nicht der Fall. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer Gegenstimme und einer Reihe von Enthaltungen ist das so beschlossen. Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion SPD in der Drucksache 8/434. Gibt es hier den Wunsch nach Einzelabstimmung? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über diesen Wahlvorschlag ab. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das so beschlossen Nun kommen wir zum Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE in Drucksache 8/477. Ich bringe diesen Wahlvorschlag zur Abstimmung. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Bei einer Reihe von Enthaltungen ist das so beschlossen. Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke in Drucksache 8/416. Ich lasse über den Wahlvorschlag im Ganzen abstimmen und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Wahlvorschlag so bestätigt. Ich frage auch hierzu: Gibt es jemanden unter den stellvertretenden Mitgliedern des Untersuchungsausschusses, der die Wahl nicht annehmen will? – Das kann ich nicht sehen. Damit ist Tagesordnungspunkt 3 beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl des Vorsitzenden und 1. Untersuchungsausschusses gemäß § „Untersuchung der Krisenpolitik Zusammenhang mit dem Coronavirus COVID-19 für den Zeitraum von Einsetzungsbeschluss Auch die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses obliegt dem Landtag gemäß § 6 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes. Nach Absatz 2 müssen der Vorsitzende und sein Stellvertreter verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine Regierungsfraktion und eine Oppositionsfraktion befinden müssen. Bei der Einsetzung eines neuen Untersuchungsausschusses ist unter den Fraktionen zu wechseln. Das Stärkeverhältnis der Fraktionen untereinander ist zu berücksichtigen. Nach den gesetzlichen Regelungen fällt der Vorsitz in diesem Ausschuss der Fraktion CDU zu, der stellvertretende Vorsitz der Fraktion AfD. Mir liegen in folgenden Drucksachen Wahlvorschläge vor: für den Vorsitzenden in Drucksache 8/419, Fraktion CDU, und für den stellvertretenden Vorsitzenden in Drucksache 8/426, Fraktion AfD. Wir kommen nun zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen zunächst über den Vorsitzenden und dann über den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses abgestimmt wird. – Das kann ich nicht sehen. Da es keinen Widerspruch gibt, können wir nun durch Handzeichen den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter des Untersuchungsausschusses wählen. Ich stelle zunächst den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion für den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Abstimmung. Die CDU-Fraktion hat Herrn Andreas Tagesordnungspunkt Wahl von stimmberechtigten und für den gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 des Landesjugendhilfegesetzes hat der Sächsische Landtag zu Beginn der Wahlperiode zehn stimmberechtigte Mitglieder und zehn Stellvertreter des Landesjugendhilfeausschusses zu wählen. Nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 der Geschäftsordnung ist für die Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzählverfahren nach d‘Hondt zugrunde zu legen. Bei den zu wählenden zehn stellvertretenden Vorsitzenden des 6 des Untersuchungsausschussgesetzes der Sächsischen Staatsregierung im SARS-CoV-2 und der Erkrankung 2019 bis zum Tag, an dem der gefasst wird“ Nowak vorgeschlagen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer Gegenstimme und einer Reihe von Enthaltungen ist das so beschlossen. Ich frage Herrn Kollegen Nowak, ob er die Wahl annimmt.

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Andreas Nowak CDU

Ja, vielen Dank, Herr Präsident!

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Alexander Dierks

Herzlichen Glückwunsch zur Wahl, Herr Kollege Nowak! Wir kommen zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses. Ich lasse über den Wahlvorschlag der Fraktion AfD, die Herrn Kollegen André Wendt als stellvertretenden Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses vorgeschlagen hat, abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt und Herrn Kollegen Wendt wählen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist das so beschlossen und Herr Kollege Wendt zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Herr Kollege Wendt, nehmen Sie die Wahl an?

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André Wendt AfD

Ich nehme die Wahl an und bedanke mich für das Vertrauen.

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Alexander Dierks

Herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege. (Beifall AfD) Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe auf stellvertretenden Mitgliedern Landesjugendhilfeausschuss 4 des Landesjugendhilfegesetzes stimmberechtigten Mitgliedern und deren zehn Stellvertretern bedeutet das: Auf Vorschlag der CDU-Fraktion, Drucksache 8/420, sind vier Mitglieder und vier Stellvertreter zu wählen, auf Vorschlag der Fraktion AfD in Drucksache 8/443 vier Mitglieder und vier Stellvertreter, auf Vorschlag der Fraktion BSW in Drucksache 8/442 ein Mitglied und ein Stellvertreter, auf Vorschlag der Fraktion SPD in Drucksache 8/435 ebenfalls ein Mitglied und ein Stellvertreter. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen jeweils vor. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Hier gilt ebenfalls, dass nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim gewählt wird. Anstelle dessen können wir allerdings per Handzeichen abstimmen bzw. wählen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie deshalb, ob es Widerspruch gegen die Wahl per Handzeichen gibt. – Das kann ich nicht erkennen. Das heißt, wir stimmen per Handzeichen ab. Ich frage Sie, ob es in Ordnung ist, dass wir alle Wahlvorschläge gemeinsam wählen oder ob sich dagegen Widerspruch regt. – Das kann ich nicht erkennen. Dann nehmen wir jetzt die Abstimmung über alle Wahlvorschläge gemeinsam vor, und wir stimmen per Handzeichen ab. Wer den Wahlvorschlägen so die Zustimmung gibt, den Tagesordnungspunkt Frieden statt Raketen – und eine Politik Drucksache 8/380, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: zunächst die antragstellende Fraktion AfD und dann in der Folge CDU, BSW-Fraktion, Fraktion SPD, die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Fraktion Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der Fraktion AfD als Einreicherin das Wort, in diesem Fall Herrn Kollegen Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Juli 2024 unterzeichnete Deutschland auf dem NATO-Gipfel in Washington eine gemeinsame Erklärung über die Stationierung weitreichender Waffensysteme in unserem Land. Unterschrieben wurde diese Erklärung von Olaf Scholz, Regierungschef der kürzlich geplatzten Ampelkoalition, und von Joe Biden, dem gescheiterten amerikanischen Präsidenten. Wir wissen noch nicht, ob die gemeinsame Erklärung durch den neu gewählten US-Präsidenten Donald Trump Bestand haben wird. Aber bereits heute können wir auf die Frage, was die AfD und die Mehrheit der sächsischen Wähler von der Stationierung dieser amerikanischen Waffensysteme auf deutschem Boden halten, eine klare und deutliche Antwort geben: Nichts! Absolut gar nichts halten sie davon! Und ebenso wie wir die amerikanischen Waffen in Deutschland ablehnen, fordern wir heute auch von Russland einen Abbau des Bedrohungspotenzials, das die Stabilität und Sicherheit Europas gefährdet. Um es an dieser Stelle gleich deutlich zu sagen: Die AfD steht für die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. (Beifall AfD) bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind die Wahlvorschläge bei einer Reihe von Enthaltungen so bestätigt. Ich frage, ob jemand unter den Gewählten die Wahl nicht annehmen möchte. – Das kann ich nicht erkennen. Ich gratuliere allen Gewählten ganz herzlich zur Wahl in den Landesjugendhilfeausschuss. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es ein sehr schönes, wichtiges und auch ein gutes Arbeiten in diesem Gremium ist. Ich wünsche Ihnen allen viel Glück. Ich möchte an dieser Stelle hinzufügen, dass wir all diejenigen, die gewählt sind und keine Abgeordneten sind, schriftlich über ihre Wahl in den Landesjugendhilfeausschuss informieren werden. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf für ein friedliches Europa der Deeskalation Antrag der Fraktion AfD Die Betonung liegt dabei auf Verteidigung. Die AfD will, dass Deutschland sich nicht einseitig vom amerikanischen Wohlwollen und von amerikanischen Waffen abhängig macht. Die AfD will, dass unsere Soldaten gut ausgerüstet sind und unser Land nicht endgültig zu einer verteidigungspolitischen Lachnummer verkommt. Aber die Stationierung weitreichender Waffensysteme dient nicht primär der Verteidigung unseres Landes; sie ist geeignet, Europas Sicherheit zu destabilisieren, weil sie vor allem den Willen demonstriert, kriegerische Lösungen zu suchen anstelle von Diplomatie. Die Forderung nach Abrüstung und Deeskalation muss aber in beide geopolitische Richtungen erfolgen, in Richtung USA und in Richtung Russland. Nur eine konsequente Entspannungspolitik ist geeignet, dauerhaft Frieden in Europa zu schaffen. Die Zeit der ökumenischen Friedensdekade unmittelbar vor dem Buß- und Bettag ist eine sehr passende Zeit, um eine solche Politik der Entspannung einzufordern. Welche Argumente sprechen für Diplomatie statt Raketen? Erstens. Beginnen wir mit dem Argument der Sicherheit, das oft von den Befürwortern der Stationierung weitreichender amerikanischer Waffensysteme in Deutschland angeführt wird. Diese Systeme sollen Deutschland angeblich besser schützen. Aber fühlen wir uns wirklich sicherer, wenn unser Land in einem militärischen Konflikt der NATO potenziell zur Zielscheibe wird? Wenn NATO-Mittelstreckenraketen und andere moderne Waffensysteme auf deutschem Boden sofort zu den ersten strategischen Zielen russischer Atomwaffen werden? Das Gleiche gilt übrigens für die Stationierung auf russischer Seite. Die taktischen Nuklearwaffen in Weißrussland erhöhen die Spannungen und führen zu einer Situation, in der ein Missverständnis oder eine Eskalation verheerende Folgen für weite Teile Europas haben kann. Unsere Forderung ist deshalb konsequent: Wir lehnen die Stationierung weitreichender amerikanischer Waffensysteme in Deutschland ab und fordern gleichzeitig von Russland, ebenfalls abzurüsten. Dauerhafter Frieden kann nur entstehen, wenn beide Seiten bereit sind, die Spirale der gegenseitigen Bedrohung zu durchbrechen. Ein zweites Argument: Deutschland als souveräner Staat sollte Entscheidungen über seine Sicherheit und Verteidigung selbst treffen. Die Stationierung amerikanischer Waffen, über welche die NATO respektive die USA verfügt und die letztendlich nur von Washington kontrolliert werden, legt Entscheidungen über unsere nationale Sicherheit in die Hände ausländischer Politiker und ausländischer Interessen. Schon die Entscheidung über die Stationierung ging am Bundestag vorbei. Die halbstündige Bundestagsaussprache im Oktober war nur noch ein In-Kenntnis-Setzen mit wirkungslosem Wortgeplänkel. Im Falle eines Konfliktes könnten wir kaum mitbestimmen, wie und wann diese Waffen eingesetzt werden. Denken Sie zum Beispiel an den gerade genehmigten Einsatz von Mittelstreckenraketen gegen Russland. Es läge nicht in unserer Hand, ob die NATO das Risiko eines nuklearen Gegenschlags gegen diese deutschen Raketenstandorte eingeht. Das bedeutet, dass die nationale Souveränität Deutschland durch solche ausländischen Waffensysteme untergraben wird. Das kann kein deutscher Politiker befürworten. (Beifall AfD) Ebenso sollten russische Waffen nicht auf fremdem Boden stehen, da sie als permanentes Druckmittel dienen. Russlands nukleare Waffen in Weißrussland führen zu einer politischen Abhängigkeit, die der Souveränität sowohl von Weißrussland als auch der gesamten Region widersprechen. Nur durch eine umfassende Abrüstung und den Rückzug fremder Waffensysteme können die Staaten Europas Zeichen echter Unabhängigkeit und echter Selbstbestimmung aussenden. Drittens. Die Präsenz weitreichender amerikanischer Waffensysteme auf deutschem Boden würde die heute bereits äußerst angespannte Situation in Europa weiter verschärfen; denn jeder Schritt in Richtung Aufrüstung und Bedrohung führt immer zu Gegenreaktionen, so wie aktuell die gemeinsame Erklärung der USA und der Bundesrepublik zur Stationierung von Mittelstreckenraketen Russland dazu gebracht hat, seine Nukleardoktrin zu ändern, sodass jetzt auch Atomschläge gegen konventionelle Ziele möglich sind. Eine Gegenreaktion war die Einführung des russischen Iskander-Waffensystems nach der Kündigung des Washingtoner Vertrages über die nuklearen Mittelstreckensysteme durch die USA. Oder: Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine hat Schweden und Finnland als Gegenreaktion in die NATO getrieben und bringt Deutschland dazu, dauerhaft eine Panzerbrigade in Litauen zu stationieren. Die Logik einer Eskalationsspirale bringt uns Europäer nicht näher an den Frieden, sie treibt uns immer näher an die Möglichkeit eines Atomkrieges auf europäischem Boden. Der Ukrainekonflikt ist ein warnendes Beispiel. Ursprünglich wollte Deutschland das Minsker Friedensabkommen garantieren; stattdessen hat man die Ukraine aufgerüstet. Am Anfang lieferte Deutschland Helme und militärische Schutzausrüstung, dann Gewehre und Munition. Darauf folgten Flugabwehrsysteme, Drohnen, Panzer und Panzerhaubitzen. Schließlich will heute die CDU der Ukraine Taurus-Marschflugkörper liefern, die nur von deutschen Spezialisten gelenkt werden können. Wenn es nach dem französischen Präsidenten Macron gegangen wäre, dann stünden heute schon französische Truppen in der Ukraine. Geholfen hat all das der Ukraine nichts, und das war absehbar. Das alles hat nur Hunderttausende Tote, Verwundete und Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Das ist die Logik der Aufrüstung, das ist die Logik des Krieges, und das ist die Logik, die wir beenden wollen. (Beifall AfD) Die AfD-Fraktion hat schon mehrfach, auch in diesem Hause, versucht, diese Eskalationsspirale mit eigenen Initiativen zu durchbrechen. Ich erinnere an unseren Antrag vom März dieses Jahres, mit dem wir dafür geworben hatten, dass der Freistaat Sachsen der päpstlichen Friedensinitiative zustimmt. Die Initiative wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Stattdessen bestimmen heute weiterhin Scharfmacher wie Roderich Kiesewetter oder militärische Durchhalteparolen aus anderen Parteien die politische Agenda unseres Landes. Ein viertes Argument gegen ausländische Raketen in Deutschland: Europa braucht, um zum Frieden zurückzukehren, eine Sicherheitsarchitektur, die auch Russland einschließt. Europa braucht eine Sicherheitsarchitektur, die nicht nur auf militärischer Stärke, sondern vor allem auf gegenseitigem Vertrauen und Dialog basiert. Dieses Vertrauen muss wiederhergestellt werden. Der Abzug amerikanischer Waffensysteme aus Deutschland und gleichzeitig der Abzug russischer Nuklearwaffen aus Weißrussland wäre ein wichtiger Schritt, um sich auf den Weg der Deeskalation zu begeben. Wir dürfen nicht vergessen, dass Deutschland und Russland nach dem Kalten Krieg in den Neunzigerjahren große Schritte aufeinander zugemacht hatten. Dabei wurden Vertrauen aufgebaut und Spannungen abgebaut. Heute, da diese Fortschritte durch neue Bedrohungen und durch eine Rückkehr zur Logik des Kalten Krieges Vergangenheit sind, müssen wir uns umso mehr dafür einsetzen, auf den Weg der Entspannung zurückzukehren. Das funktioniert nur durch Diplomatie und nicht durch immer neue Waffen; denn neue Waffen bedeuten heute nichts anderes als Öl in ein offenes Feuer zu gießen. Fünftens möchte ich daran erinnern, dass wir auch Politik zum Wohle unserer Kinder und Enkel machen sollen. Wollen wir eine Welt hinterlassen, die geprägt ist von Angst, Unsicherheit und gegenseitiger Bedrohung oder eine Welt, in der Europa – und damit meine ich nicht nur die EU – eine Region des Friedens ist? Die Stationierung amerikanischer Waffensysteme ist wie die Stationierung russischer Waffensysteme in Weißrussland eine Entscheidung gegen eine sichere und friedliche Zukunft. Wir dürfen nicht in die Zwangslage eines neuen Kalten Krieges und eines neuen Wettrüstens verfallen. Das sind wir insbesondere auch den zukünftigen Generationen in Deutschland und Europa schuldig. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Urban. Ich erteile nun im Rahmen der Aussprache der CDU-Fraktion das Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Schiemann.

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Marko Schiemann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir soeben gehört haben, mag für die einbringende Fraktion sehr wichtig sein. Es mag auch ein Friedensangebot sein, aber es gehört in den Deutschen Bundestag. Der Deutsche Bundestag ist für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständig. Ich kann Ihnen jetzt schon vorab Folgendes sagen: Sie alle – wenn Sie dem Antrag nicht zustimmen – müssen kein schlechtes Gewissen haben; (Zurufe AfD: Doch!) denn Sie haben auch Ihren Beitrag zum Frieden im Rahmen Ihrer Arbeit hier im Sächsischen Landtag zu leisten. (Beifall CDU) Ich habe heute Morgen sehr lange an die Kinder in den Kriegsgebieten, besonders in der Ukraine, gedacht. Was empfinden und erleben Kinder in Monaten, in denen die Wohnung, die Schule und das Krankenhaus bombardiert werden? Wie geht es den Eltern und Freunden der Kinder? Wir sehen Fernsehberichte von zerstörten Wohnhäusern, Schulen und Straßen. Wir erkennen bei den zerstörten Dörfern und Städten nur noch die Umrisse der Ruinen. Wie viele der Kinder werden nie wieder ihren Vater sehen, weil er im Krieg sein Leben verloren hat? Wie viele Kriegsversehrte wird es mit einem Bein, mit einem Arm geben? Der eine oder andere, der aus meiner Generation stammt, wird sich vielleicht an die Kriegsversehrten, vielleicht aus der Nachbarschaft, und an die schlimmste Erfahrung deutscher Geschichte, die Erfahrung, andere Völker überfallen zu haben, erinnern. Haben wir eigentlich begriffen, was dieser Krieg gegen die Ukraine für unermessliches Leid für die Menschen dort bedeutet? Gerade deshalb muss man dem angegriffenen Land und den Menschen helfen und sie unterstützen. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Wir können froh sein, dass es viele Frauen und Männer im Freistaat Sachsen gibt, die humanitäre Hilfe leisten und so das Leid zu lindern helfen. Die Hilfen gehen an die Krankenhäuser, Kirchgemeinden, Schulen, Gemeinden und viele weitere Initiativen. Das ist der Beitrag der Frauen und Männer, der Menschen hier aus dem Freistaat Sachsen, aktiv humanitäre Hilfe für Menschen in der Ukraine zu leisten. Dafür möchte ich im Namen meiner CDU-Fraktion Respekt zollen. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Wir stehen für ein friedliches Europa und für Deeskalation. Das ist eine Grundlage für ein friedliches, menschliches Zusammenleben. Dazu hat sich der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer, seit vielen Monaten deutlich positioniert, und dennoch muss im Krieg zwischen Russland und der Ukraine der Angreifer – und das ist Russland – den ersten Schritt zum Ende des Krieges machen. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Sie wissen aber auch, dass die Zuständigkeit für Ihren Antrag klar beim Bund liegt, auch wenn Sie Ihren Anhängern erzählen, wir können das alles aus Sachsen heraus regeln und lösen. Dem ist nicht so. Sie informieren Ihre Anhänger falsch. Das ist Bundesaufgabe. Die Bundesregierung, der Deutsche Bundestag tragen Verantwortung für die Außenund Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland und nicht der Sächsische Landtag und die Staatsregierung. (Beifall CDU) Da Sie im Antrag das Friedenswort des Papstes Franziskus bemühen, möchte ich deutlich wiederholen: Es war bisher immer Aufgabe des Papstes, sich für Frieden und Deeskalation in den 20 Kriegsgebieten der Welt einzusetzen. Das hat er konsequent getan und alle seine Vorgänger haben das auch konsequent getan, um Menschenleben zu retten – so auch in der Ukraine, damit das Morden endlich beendet wird. Ich wiederhole die Forderung der sächsischen CDU und die des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer: Die Forderung nach Frieden hat zuerst der Angreifer zu beantworten. Mit dem Ende aller Kampfhandlungen durch die Russische Föderation und die Herstellung der territorialen Integrität der Ukraine wäre dann der Friede möglich. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Darauf hat Ministerpräsident Michael Kretschmer immer wieder hingewiesen – und er hat nicht von allen Seiten Beifall dafür bekommen, aber es ist die einzige Möglichkeit, mit diplomatischen Bemühungen den Krieg Russlands von außen zu beenden, dass es von außen die Möglichkeit gibt, damit es Frieden in der Ukraine gibt. Die Sorgen der sächsischen Bürger zur Stationierung neuer Raketen nehmen wir sehr ernst. Auch hier lohnt es sich, in der Sicherheitspolitik Eskalation zu verhindern. Ich gehe davon aus: Niemand hier im Raum wird sich daran beteiligen, dass es zu weiteren Eskalationsschritten kommt. Viele im Freistaat Sachsen erinnern sich noch an das Jahr 1991. Im Jahr 1991 sind die sowjetischen Truppen und die Raketen abgezogen worden. Wir haben auf dem Bahnhof in Bischofswerda gestanden und den abziehenden Truppen auf Wiedersehen gesagt, in der Hoffnung auf ein friedliches Europa ohne diese Waffen. (Roberto Kuhnert, AfD: Das ist ein guter Ansatz!) – Das ist nicht nur ein guter Ansatz, das war damals die Überzeugung der Menschen, die diese Verabschiedung begleitet haben. (Beifall CDU) Für ein friedliches Europa werden wir uns immer einsetzen. Das ist die einzige Möglichkeit, diesem Europa der vielen Völker, Sprachen und Nationen eine Entwicklung in Freiheit, Demokratie und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Dazu gehört aber auch ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Dieses System der kollektiven Sicherheit muss dazu beitragen, dass alle begreifen, dass es nicht mit kriegerischen Auseinandersetzungen zur Stabilität kommt, sondern immer durch Deeskalation. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der friedlichen Revolution 1989 haben die Frauen und Männer in Sachsen ihren friedlichen Beitrag zur Veränderung in der ehemaligen DDR geleistet. Mit Kerzen in der Hand und ohne Waffengewalt haben wir die Freiheit erkämpft. Dabei waren viele von uns durch das Wort der ökumenischen Versammlung der Christen und Kirchen in der DDR aus dem Frühjahr 1989 geleitet. Das Motto – Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung – wurde zur Grundlage für unsere Ideen einer neuen Gesellschaft. Dazu kamen in der Zeit der friedlichen Revolution Freiheit und Demokratie. Diese Friedensverpflichtungen sind wir deshalb für die Zukunft des Freistaates Sachsen in unserer Aufgabe eingegangen. Mit der Sächsischen Verfassung sind wir zum friedlichen Handeln im Freistaat Sachsen verpflichtet. Dies ist Verpflichtung des Freistaates Sachsen, aber auch aller seiner Bürger, sich für friedliches Handeln einzusetzen. Dies gilt auch für uns im Sächsischen Landtag. (Beifall CDU) Deshalb setzen wir uns für den Frieden ein. Wir stehen für Deeskalation und erwarten mehr diplomatisches Handeln. Deshalb müssen wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir müssen dabei auch kein schlechtes Gewissen haben, (Zuruf AfD: Doch!) weil wir selbst handelnd sind für Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Deeskalation, auch in Europa. (Beifall CDU und Staatsregierung) Lassen Sie mich eines nochmals deutlich hervorheben: Frieden beginnt bei uns immer zu Hause; denn Frieden kann nur ohne Hass, ohne Gebrüll und ohne Gewalt wachsen. Wer Hass, Gewalt und Zwietracht sät, wird niemals einen Beitrag zum Frieden leisten; denn Frieden bedeutet ein Leben ohne Angst, und Frieden gelingt nur in Offenheit, Dialog und Verlässlichkeit. Dadurch wird ein friedliches Zusammenleben ermöglicht. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Schiemann. Ich erteile nun der Fraktion BSW das Wort; es spricht Frau Kollegin Zimmermann.

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Sabine Zimmermann BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wollen in Frieden leben, und ich möchte gleich zu Beginn betonen: Niemandem hier unterstelle ich, dass er mit seiner Politik aktiv das Gegenteil verfolgt. Dennoch müssen wir uns fragen: Haben einige in diesem Hohen Haus vertretene Parteien einen falschen Weg eingeschlagen? (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Führen uns manche mit ihren Konzepten nicht erst tiefer in den Krieg hinein als zur friedlichen Koexistenz der Völker? Zuerst einmal die GRÜNEN, die inzwischen landläufig als „Olivgrüne“ belächelt werden: (Heiterkeit AfD – Widerspruch BÜNDNISGRÜNE – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wie kann es sein, dass eine aus der Friedensbewegung entstandene Partei ihre Ideale dermaßen verraten hat, (Zurufe AfD: Genau! Richtig!) dass sie nun immer mehr Waffen in die Ukraine liefern will? (Beifall BSW und AfD) Und jetzt sogar der Kanzlerkandidat! (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ihr Kanzlerkandidat, Herr Lippmann, will jetzt sogar den Taurus liefern. (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) Wie brandgefährlich ist das denn, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN? (Widerspruch BÜNDNISGRÜNE – Zuruf AfD: Kriegspartei! – Gegenrufe BÜNDNISGRÜNE) Oder die ehemals so stolze SPD: Wie kann es sein, dass die Sozialdemokraten das Erbe von Willy Brandt dermaßen mit Füßen treten (Henning Homann, SPD: Willy Brandt hatte … Panzer!) und die Ostpolitik auf den Müllhaufen der Geschichte werfen? (Beifall BSW und AfD – Zurufe SPD) Kein Wunder, dass Ihr Kanzler kein Vertrauen mehr hat, auch von vielen Sächsinnen und Sachsen nicht. Und, meine Damen und Herren der CDU, die Sie das Mantra der Westbindung vor sich hertragen und deutsche Geschosse nach den Worten Ihres Bundestagsabgeordneten Kiesewetter nun wieder nach Russland hineintragen wollen: War es möglicherweise ein Fehler, es mit der Westbindung derart zu übertreiben, (Widerspruch CDU) dass daraus eine Arroganz gegenüber den Sicherheitsinteressen anderer Länder wurde? (Sören Voigt, CDU: Zurück zum Warschauer Pakt möchten wir nicht, Frau Zimmermann!) Um nicht missverstanden zu werden: Im Ukrainekrieg ist Russland der Aggressor, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na immerhin!) und nichts rechtfertigt diesen Angriffskrieg auf ein souveränes Land. (Zuruf AfD: Alles richtig!) Aber die christdemokratische Position, immer mehr Raketen auf Russland zu richten, (Widerspruch CDU – Zuruf Katja Maier, BÜNDNISGRÜNE) halten wir dennoch für einen Fehler. (Beifall BSW und AfD) Nun zum Antrag der AfD: „Frieden statt Raketen“ steht darüber. Ich sage es hier ganz deutlich: Wir werden einem Antrag nicht unsere Stimme verweigern, wenn von unserem Wahlprogramm so abgeschrieben worden ist. (Beifall BSW – Oooh-Rufe CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE – Lachen und Zuruf AfD: Wir waren schon für Frieden, da gab’s euch noch gar nicht!) Das ändert aber nichts, Kolleginnen und Kollegen der AfD, dass wir der vermeintlichen Friedensliebe der AfD zutiefst misstrauen. (Zurufe AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Nennen Sie es „Hufeisenkoalition“!) Einerseits setzen Sie sich für eine diplomatische Lösung im Ukrainekrieg ein, andererseits lässt Ihre Bundespartei keinerlei ähnliche Initiativen im Krieg im Nahen Osten zu. Da muss man sich schon fragen: Wie bitte wollen Sie gegenüber den Menschen in Sachsen glaubwürdig sein, wenn Sie in Ihrem Antrag Rüstungskontrolle und Abrüstung fordern, während Ihre Bundespartei nicht nur hinter dem 2-%-Ziel der NATO steht, sondern sogar 3 % für die Sicherheit Deutschlands fordert? Das ist doch völlig unglaubwürdig. (Beifall BSW – Zuruf Carsten Hütter, AfD) Deshalb sieht man ganz deutlich, dass Sie für Aufrüstung stehen. (Holger Hentschel, AfD: Für Verteidigung!) Meine Damen und Herren! Weitere amerikanische Raketen in Deutschland sind eine Gefahr, weil ein unberechenbarer Donald Trump allein über den Einsatz entscheidet. Er schert sich nicht darum, dass die deutsche Bevölkerung damit zur Zielscheibe wird. Und auch die aktuelle Entscheidung von Joe Biden, die Reichweitenbegrenzung der Waffen für die Ukraine aufzuheben, für Angriffe tief nach Russland hinein – das alles zeigt doch eines: Die Welt wird in Brand gesetzt und unsere nationalen Interessen sind zweitrangig. Wir waren einem dritten Weltkrieg noch nie so nahe. (Beifall BSW – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meine Damen und Herren! Wir werden zu Schachfiguren in einem weiteren Wettrüsten, und die Menschen in Sachsen lehnen das mehrheitlich ab. Dazu hat das BSW eine glasklare Haltung. Es geht doch um zwei Themen, die existenziell sind: Erstens. Wollen wir es zulassen, dass immer mehr amerikanische Raketen auf deutschem Boden stationiert werden und wir damit wie zu Zeiten des Kalten Krieges immer mehr zur Zielscheibe werden? Zweitens. Wollen wir immer mehr Waffen in die Ukraine schicken und mit Milliarden Euro von Steuergeldern dafür sorgen, dass das Sterben immer weitergeht? Wir haben – im Gegensatz zur SPD – unsere Überzeugungen nicht für ein paar Ministerposten verkauft, (Beifall BSW, AfD und Matthias Berger, fraktionslos – Lachen CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE – Zuruf: Lächerlich!) und wir werden das auch weiterhin nicht tun. (Zurufe CDU und SPD) Sachsen ist in der Friedenspolitik eine starke ostdeutsche Stimme. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Und Sie, verehrte Kollegen von der SPD und der CDU – Sie kommen auch nicht zu kurz –, hätten sich gemeinsam mit uns an die Spitze stellen können, (Zuruf Daniela Kuge, CDU) für eine friedenspolitische und ostdeutsche Perspektive. (Zurufe Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE, und Sören Voigt, CDU) Aber das, Herr Voigt, wollten Sie nicht; (Lachen und Widerspruch CDU – Zuruf Andreas Nowak, CDU) und das müssen Sie endlich einmal zugeben. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und vereinzelt AfD – Zurufe CDU und SPD)

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Alexander Dierks

Für die BSW-Fraktion sprach Frau Kollegin Zimmermann. – Ich sehe jetzt das Begehren nach einer Kurzintervention; an Mikrofon 4 Herr Kollege Hartmann.

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Christian Hartmann CDU

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Es geht um landespolitische Verantwortung in schwierigen Zeiten. Ich konstatiere: Wir haben uns nicht in die Hecke geschlagen. Das Zweite zu dem Thema: Es ist eine schwierige Diskussion über die Frage der Stationierung von Mittelstreckenraketen. Ja, das haben auch wir anerkannt. Ich bitte Sie, keine Legenden zu bilden. Sie ignorieren die zweite Realität: Die Raketen, die als Erstes auf uns, auf Europa und auf Deutschland gerichtet waren, waren russische Mittelstreckenraketen in Kaliningrad, (Staatsminister Martin Dulig: So ist es!) einschließlich Hyperschallraketen, die die Russen mittlerweile im Einsatz haben. Es war unsere Bitte, anzuerkennen, dass neben den Risiken, die mit der Stationierung von Waffen in Deutschland verbunden sind, auch anerkannt wird, welche Risiken aktuell von der Stationierung russischer Raketen – wohlgemerkt: gerichtet auf die westliche Verteidigungsfähigkeit – ausgehen. Das haben Sie aus Ihrer Debatte ausgenommen. Auch wir haben anerkannt, dass es viel deutlicherer Friedensbemühungen bedarf. Sie ignorieren die Gefahren, die von Russland ausgehen. Das hat etwas von der Parabel von Fuchs und Igel. Zieh dir dein Stachelkleid aus, dann wird das hier. Ich kann Ihnen nur sagen: „Lass dir erst deine Zähne brechen; dann wollen wir uns weiter sprechen.“ Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

An Mikrofon 4 sprach Kollege Hartmann im Rahmen einer Kurzintervention. Frau Kollegin Zimmermann, möchten Sie reagieren? – Dann erteile ich Ihnen das Wort an Mikrofon 2.

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Sabine Zimmermann BSW

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Hartmann, ich glaube, Sie verkennen die Situation. Zwei Drittel der Menschen in Sachsen wollen die Stationierung dieser Raketen nicht, weil es zu einer Eskalationsstufe führen kann, die wir nicht mehr in der Hand haben. Sie wissen ganz genau, dass diese Raketen in kürzester Zeit mit atomaren Sprengköpfen ausgestattet werden können. (Andreas Nowak, CDU: Das ist doch Quatsch! Das sind Fake News!) Das ist in kürzester Zeit möglich. (Staatsminister Martin Dulig: Das ist Schwachsinn!) So sind wir in einen atomaren Krieg einbezogen. Wenn dort die Raketen stationiert sind, dann sind sie selbstverständlich von Russland auf Deutschland gerichtet. (Zuruf: Ja, vielen Dank!) Das können Sie doch nicht leugnen. Für uns ist es doch wichtig, dass endlich diplomatische Verhandlungen stattfinden. (Widerspruch Christian Hartmann und Andreas Nowak, CDU – Zuruf CDU: Das gibt’s doch gar nicht!) Zweitens ist es für uns wichtig, dass der Krieg nicht mit immer mehr Waffen bestückt wird, damit das Leid, wie Ihr Kollege vorhin beschrieben hat, nicht mehr stattfindet. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Das ist doch unsinnig! – Staatsminister Martin Dulig: Wir werden bedroht!) Genau das fordern wir, (Zurufe AfD, Peter Wilhelm Patt, CDU, und Staatsminister Martin Dulig) und diese Forderung unterstützen auch die Menschen in Sachsen. Deshalb das Thema hier im Sächsischen Landtag. – Danke. (Beifall BSW und vereinzelt AfD –

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Peter Wilhelm Patt CDU

Warum fahren Sie nicht einfach zu ihm und klären das alles?)

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Alexander Dierks

An Mikrofon 2 erwiderte Frau Kollegin Zimmermann. Ich erteile jetzt im Rahmen der Aussprache der SPD-Fraktion das Wort; es spricht Frau Kollegin Koch.

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Sophie Koch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Am Wochenende hat Putin die Ukraine mit einer der größten Angriffswellen dieses Krieges überzogen. Ein Krieg, der gestern vor 1 000 Tagen begann. Um das ganz zu Anfang klarzustellen: Willy Brandt würde heutzutage an der Seite der Ukraine stehen. (Beifall SPD – Lachen AfD) Am 24. Februar 2022 hat Wladimir Putin einen Glauben vieler Generationen, auch meiner, zerschmettert: den Glauben an ein friedliches, freies und sicheres Europa, mit dem ich aufgewachsen bin. (Zuruf Roberto Kuhnert, AfD) Gestern Abend standen hier in Dresden auf dem Schloßplatz Hunderte Menschen. Menschen, die alle nichts anderes wollen als Frieden: Kinder, die ihre Väter wiedersehen wollen, Mütter, die um ihre Söhne trauern, Menschen, die alles verloren haben. Wo war die AfD? Wo war die AfD, die sich heute hier als Bewahrer des Friedens hinstellen will? Die AfD bringt einen Antrag zum Thema Frieden ein. Das ist, als würde der Wolf über den Schutz der Schafherde sprechen. (Zuruf AfD: Nimm doch einen Zaun! – Heiterkeit AfD) Die AfD legt ständig verbal Feuer. Sie kippt Benzin in gesellschaftliche Konflikte. Die AfD macht das, weil es ihrer Weltsicht nutzt, weil es ihnen selbst nutzt. Und dann nimmt ausgerechnet die AfD das Wort „Diplomatie“ in den Mund? Die AfD legt ständig Feuer, das sie angeblich löschen will. Feuerwehrmann Urban und Kamerad Zwerg rücken aus zum Löschangriff, haben die Hütte aber vorher selbst angezündet. Tatütata, die Scheinheiligkeit ist da. Das ist doch vollkommen absurd. (Beifall SPD – Zuruf AfD: Haben wir den Krieg begonnen?) Und was macht das Bündnis Sahra Wagenknecht? Ihr Kreisverband in Görlitz demonstriert Seite an Seite mit den Freien Sachsen, mit dem Rechtsextremsten, was dieses Bundesland gerade zu bieten hat. (Heiko Gumprecht, AfD: Nee, das ist die SPD!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den Verhandlungen mit dem BSW viele aufrechte Menschen kennengelernt, und ich bin mir sicher, viele von ihnen würden niemals mit Rechtsextremen zusammen auf die Straße gehen. Deswegen möchte ich dem BSW auch nicht generell unterstellen, dass sie mit Rechtsextremen gemeinsame Sache machen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Verhältnis zu den Freien Sachsen sollten Sie wirklich einmal klären! (Sabine Zimmermann, BSW: Da gibt es kein Verhältnis!) Diplomatie – die heute ja so oft gefordert wird – wird übrigens nicht über X oder TikTok gemacht, und auch nicht über Schlagzeilen. (Zuruf AfD) Diplomatie läuft im Hintergrund, liebe Kollegen der AfDFraktion. (Zuruf AfD: Ach so!) Und falls Sie es verpasst haben: Der Bundeskanzler hat am Freitag mit Wladimir Putin telefoniert. (Carsten Hütter, AfD: Wer bitte?) Die AfD muss also nicht von unserer Bundesregierung mehr Diplomatie einfordern, sondern von Putin – ich bin mir sicher, die Gesprächskanäle haben Sie. (Zuruf AfD: Putin ist aber nicht unser Präsident!) Würde Putin heute alle seine Truppen aus der Ukraine zurückziehen, bräuchten wir nicht weiter diskutieren, (Beifall SPD und CDU – Zuruf Roberto Kuhnert, AfD) aber so einfach ist es nun einmal nicht. Nette Worte werden Putin nicht dazu bewegen, die Waffen niederzulegen. Putin hat sich skrupellos über geltendes Völkerrecht hinweggesetzt und mit Gewalt versucht, seine Interessen durchzusetzen. Das ist ein Fakt, den wir nicht einfach ignorieren können. Wer garantiert also unsere Sicherheit? Wer garantiert, dass die Ukraine das letzte Angriffsziel Putins war? Wenn die AfD unser Land doch so sehr liebt, wie sie immer behauptet, warum hat sie so viel dagegen, dass es seine eigenen Bürgerinnen und Bürger im Ernstfall schützen und verteidigen kann, auch mit Hilfe anderer? (Carsten Hütter, AfD: Da haben Sie mich nicht verstanden!) Wenn der AfD Abrüstung so wichtig ist, dann fangen Sie doch einmal in Ihren eigenen Reihen an und schauen nach, ob Sie wirklich schon alle bewaffneten Sächsischen Separatisten rausgeworfen haben! (Beifall SPD und CDU – Lachen AfD und Zuruf: Hey, hey, hey!) Wir als SPD-Fraktion lehnen diesen Antrag aus vollstem Herzen ab. (Beifall SPD)

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Alexander Dierks

Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Koch. Ich erteile nun im Rahmen der Aussprache – – (Ein Besucher ruft von der Tribüne in den Plenarsaal. – Gegenruf Staatsminister Martin Dulig: Hallo! Hallo! Hallo! – Ja, das interessiert uns nicht! Ganz großer Kämpfer! Ganz mutig!) Wir warten einmal, bis der Herr aus dem Plenarbereich herausgeführt wurde. (Der Rufende wird von den Mitarbeitenden des Objektschutzes von der Tribüne geführt. –

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Heiterkeit und Zuruf Mike Moncsek AfD

Das gab’s im Bundestag auch noch nicht!) – Ich bitte um Ruhe. Ganz so lustig finde ich das nicht. Wenn ich die Herren der AfD daran kurz erinnern dürfte: (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Wir sind das Parlament, der Sächsische Landtag, und wir sollten unsere Regeln und die Würde dieses Hauses gemeinsam ernst nehmen, Herr Kollege Moncsek! (Hajo Exner, AfD: Alles gut!) Ich erteile im Rahmen der Aussprache jetzt der Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Es spricht Frau Kollegin Meier; bitte.

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Katja Meier GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal vielen Dank, Herr Präsident, für die klaren Worte gerade eben. Heute auf den Tag dauert der verheerende und völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine 1 000 Tage an. 1 000 Tage Verletzungen, menschliches Leid, Tod. Ende August wurde der Erich-Kästner-Preis an Natalija Bock verliehen – was für eine engagierte, was für eine starke Frau. Seit Jahren setzt sich die gebürtige Ukrainerin, die seit Ende der Neunzigerjahre in Dresden lebt, für ihre Landsleute ein, seit dem furchtbaren Angriffskrieg umso mehr. Was für eine Ehre für mich, bei dieser Preisverleihung dabei sein zu dürfen. Direkt hinter mir saß der damals neunjährige Roman. Sein Gesicht war nahezu vollständig bandagiert. Er hatte den russischen Raketenangriff im Juli 2022 in Winnyzja knapp überlebt. Seine Mutter ist bei diesem Angriff getötet worden. Er wird den Rest seines hoffentlich langen Lebens körperlich gezeichnet sein von diesem Krieg, aber er lebt und er kämpft sich in sein Leben zurück. In der Nacht auf Montag wurden wieder elf Kinder durch russische Raketenangriffe verletzt, zwei Kinder wurden getötet. Amnesty International hat erst gestern eine Studie vorgelegt, die besagt, dass die russische Armee immer wieder gezielt Zivilpersonen und zivile Infrastruktur angreift und dabei Kinder wie Roman tötet. „Frieden statt Raketen“ – diese Forderung gegenüber der Bundesregierung zu erheben, verhöhnt die Opfer, Opfer wie Roman. Letzte Woche telefonierte der Bundeskanzler mit dem Aggressor Wladimir Putin und versuchte, vielleicht ein kleines Pflänzchen des Vertrauens herzustellen – die Antwort darauf war Sonntagnacht ein Raketenhagel auf Zivilisten und Kinder. „Frieden statt Raketen“ – ja, Herr Urban, richten Sie doch bitte genau diese Forderung an Ihre Freunde in Moskau; und alle anderen Kräfte in diesem Haus mit exzellenten Beziehungen nach Russland mögen doch bitte dasselbe tun. Moskau hat alles Vertrauen mutwillig zerstört. Vertrauen, das mühsam mit der KSZE-Schlussakte in Helsinki angelegt wurde, einem Dokument, das die Unverletzlichkeit der Grenzen auch nach dem Fall des Eisernen Vorhangs mit der OSZE zu einer lang dauernden Selbstverständlichkeit in Europa machte. Das war die langfristig tragfähige europäische Sicherheitsarchitektur, die Sie sich doch zurückwünschen. Es brauchte Jahrzehnte, um dieses Vertrauen auszubauen und zu festigen. „Vertrauen“, das die Große Koalition in Berlin auch nach der Annexion der Krim im Jahr 2014 noch aufgebracht hat und uns damit unbeirrt in eine existenzbedrohende Energieabhängigkeit führte. Unser „Vertrauen“ wird seit 1 000 Tagen durch das Töten von Kindern, von Frauen, von Männern belohnt. Moskau muss mit dieser Barbarei aufhören! Das ist der erste Schritt zum Frieden. Das ist der erste Schritt für Vertrauen, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und vereinzelt CDU) Dann werden die diplomatischen Bemühungen selbstverständlich weiterlaufen und vielleicht wird Moskau sich auf ernsthafte Verhandlungen einlassen. Nach diesem Frieden sehnen wir uns doch alle miteinander so sehr – zuvorderst Roman, sein Vater, der bei dieser Preisverleihung auch anwesend war, Natalija Bock und die vielen, vielen anderen. Aber dieser Frieden wird von Kyjiw verhandelt, nicht von Berlin und auch nicht von Dresden. Wir stehen an der Seite der Ukraine, für Freiheit und Frieden in Europa. Der AfD geht es am tausendsten Tag dieses Krieges gegen die Ukraine nicht um Frieden, sondern – und das wurde in Ihrer Rede, Herr Urban, noch einmal sehr deutlich – um die Kapitulation der Ukraine. Um nichts anderes geht es Ihnen. (André Barth, AfD: Das hat er mit keinem Wort gesagt! Was ist das denn für ein Blödsinn?) Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und vereinzelt CDU)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Frau Kollegin Meier. Ich erteile nun der Fraktion Die Linke das Wort; es spricht Herr Kollege Hartmann.

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Stefan Hartmann Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Am 08.11. hat meine Fraktion Die Linke eine Vorlage in den Geschäftsgang gebracht. Erstens sagen wir darin: Wir wollen kein Wettrüsten. Wir wollen eine Annullierung des Mittelstreckenabkommens. Zweitens beschreiben wir darin eine Neuauflage des KSZE-Prozesses, indem wir sagen, wir wollen, dass alle Staaten mit Mittelstreckenraketen in einen Verhandlungsprozess eintreten, um auf diese Waffen zu verzichten. Drittens steht dies heute nicht auf der Tagesordnung, weil wir uns nicht zum Hanswurst einer Scharade machen lassen, die wir von Kriegstreibern und extremen Rechten, von Wilhelm dem Zweiten bis Putin dem Ersten seit Jahrzehnten kennen. (Beifall Die Linke) Wenig später hat die AfD den heute in Rede stehenden Antrag mit acht Unterpunkten ins Verfahren gebracht. Die Linke wird ihn ablehnen. Bevor ich Ihnen zeige, warum Vergleichbares nicht das Gleiche und erst recht nicht dasselbe ist, ein paar Bemerkungen zum Umfeld des Themas: Das Friedensgutachten 2024 der vier renommierten deutschen Friedensinstitute stellt fest, dass es im Jahr 2023 mehr Gewaltkonflikte gab als je zuvor. Es bilanziert Historisches. Das Jahr 2023 wird in die Geschichte negativ eingehen. Schlimmer noch: Ein positives Beispiel für Friedensbemühungen könne für 2023 nicht genannt werden, die Welt sei ohne Kompass. Auch wenn fast alle dieser über hundert Kriege und Gewaltkonflikte in der öffentlichen Debatte Deutschlands kaum eine Rolle spielen bzw. nicht einmal bekannt sind, lautet die Schlussfolgerung der Wissenschaftler: Friedensverhandlungen müssen überhaupt denkbar erscheinen. – Deshalb bleibt für uns Linke unter allen Umständen dies das politische Leitbild; denn wir werden den Frieden nicht aufgeben. (Beifall Die Linke) Nun zum vorliegenden Antrag. Um Sie mit auf den Weg der Begründung zu nehmen, warum Die Linke ihn ablehnen muss, sei ein kleines Bild gezeichnet: Stellen Sie sich ein Kind mit einem roten Käppchen in der Hütte im Wald vor, das die Worte hört: Ich habe Hunger. – Es ist ein enormer Unterschied, ob die Worte von der Großmutter kommen oder aber vom Wolf im Schlafrock der Großmutter. In beiden Fällen ist der Satz wahr, aber die Folgen sind extrem unterschiedlich. Nun zeige ich Ihnen, dass extrem rechts von mir die genannte Partei im Schlafrock sitzt. Wir alle wissen seit Clausewitz, dass der Krieg die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ist. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Daher schauen wir auf die Politik der AfD. Die AfD ist die Kanonen-statt-Butter-Partei. (André Barth, AfD: Was? – Heiterkeit AfD – Zurufe Christian Hartmann, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Fast die Hälfte der Abgeordneten der AfD hat im Bundestag dem 100-Milliarden-Aufrüstungspaket von Scholz und anderen zugestimmt, (Sören Voigt, CDU: Ui!) übrigens mit allen anderen Fraktionen im Raum. Wir Linken sind die einzige Partei, die dem nicht zugestimmt hat. (André Barth, AfD: Dann ist die CDU aber auch 'ne Kanonen-Partei!) Die übrigen AfD-Abgeordneten haben nur deshalb nicht zugestimmt, weil sie die Aufrüstung aus dem Haushalt und nicht über Schulden finanzieren wollten. Massive Kürzungen in anderen Bereichen wollten sie in Kauf nehmen. Wir aber wissen: Jede Waffe findet ihren Krieg. Wir sagen daher Nein zu Auf- und Hochrüstung! Aber damit nicht genug. Kanonen allein reichen den Sandkasten-Generälen rechts von mir nicht aus. Diese Kanonen brauchen Futter. Deshalb will die AfD die Wehrpflicht wieder einführen, mit der unsere Kinder und Enkel bereitstehen, um mittels militärischer Gewalt dem zu dienen, was die AfD für deutsche Interessen hält. (Zuruf Carsten Hütter, AfD) Am Ende werden sie in einem kalten Loch verrecken, so wie wir das jetzt Tag für Tag hören. (André Barth, AfD: Landesverteidigung!) Die AfD ist keine Friedenspartei. (Beifall Die Linke und Laura Stellbrink, SPD) Daher ist dieser Antrag der AfD auch kein Bestandteil einer zusammenhängenden friedenspolitischen Initiative, sondern er ist eine Fassade, hinter der diese Partei ihr wahres Treiben verbergen will. Wir werden uns für dieses Täuschungsmanöver nicht hergeben. Für uns Linke gelten beide Losungen: Nur gemeinsam! Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg! Wir sagen Nein! (Beifall Die Linke –

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Alexander Dierks

Für die Fraktion Die Linke sprach Herr Kollege Hartmann. Ich möchte aus gegebenem Anlass während des Verlaufs dieser Debatte noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns in unserer Geschäftsordnung Instrumente gegeben haben, die parlamentarische Debatte lebhaft zu gestalten und uns gleichfalls zuzuhören. Das heißt, wir haben die Möglichkeit, Zwischenbemerkungen zu geben, Zwischenfragen zu stellen oder am Ende eines Redebeitrages vom Mittel der Kurzintervention Gebrauch zu machen. Es wurde so viel Arbeit in die Geschäftsordnung gesteckt, sodass ich vorschlage, sie in Andacht zu nutzen. Vielen Dank. (Beifall CDU) Ich würde nun das Wort, wenn gewünscht, dem fraktionslosen Abg. Berger erteilen. – Davon wird nicht Gebrauch gemacht. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Für die Staatsregierung ergreift Herr Staatsminister Schuster das Wort. Herr Staatsminister, bitte.

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Armin Schuster

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich nimmt die Staatsregierung sehr gern Stellung zu diesem Thema; denn es handelt sich um eine der großen Fragen der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und des NATO-Bündnisses. Daran wird schon deutlich: In keinem Landesparlament werden wir hierzu Entscheidungen treffen. Ich möchte vorweg auch klarstellen: Es geht gar nicht um Raketenstationierungen im Freistaat Sachsen. Jetzt führe ich aber keine Zuständigkeitsdebatte. Ich denke, dass die öffentliche Diskussion über dieses Thema wichtig ist und dass deshalb auch diese Debatte hier wichtig ist, damit Zusammenhänge klar werden und keine Falschinformationen im Umlauf sind. Ich zitiere dazu den Ministerpräsidenten vom Juli dieses Jahres: „Klar ist, wenn man sich sicher aufstellt, muss man mit der Bevölkerung darüber sprechen. Das wirklich Mindeste ist, dass die Bevölkerung informiert wird, dass es einen breiten Diskurs gibt.“ Dazu ist heute Gelegenheit. Ich will Folgendes sagen, Herr Urban: Ihre Rede war wesentlich ausbalancierter als Ihr Antrag. Von daher haben Sie eigentlich, zumindest vom Stil her, den richtigen Ton gesetzt, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) aber inhaltlich nicht. Meine Damen und Herren! Der heute tausend Tage alte, anlasslose militärische Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine hat das Völkerrecht gebrochen und die Sicherheitslage in Europa grundlegend verändert. Das russische Bedrohungspotenzial und die feindlichen russischen Aktivitäten auf europäischem Boden gefährden unsere innere und äußere Sicherheit. Deutschland und unsere europäischen Nachbarn sind erneut in die Reichweite russischer Waffen geraten. Russland hat – nicht geplant, es hat – nuklearfähige Raketen in der Exklave Kaliningrad stationiert. (Sebastian Wippel, AfD: Wann haben sie das denn gemacht?) Die Regierung in Moskau verlegt seit 2022 Kampfjets dorthin und hat bereits taktische Nuklearwaffen in Belarus stationiert. Hat! Nicht geplant! Seit 2008 erprobt die russische Marine Angriffe mit taktischen Nuklearwaffen auf Deutschland und andere europäische Länder. Das ist eine reale massive Bedrohung für Europa. In Ihrem Antrag tun Sie so, als würden die Russen auf den Beschluss vom Juli 2024 reagieren. Nein, es ist genau umgekehrt: Russland hat stationiert und die NATO muss reagieren. Bitte verwechseln Sie diese Reihenfolge nicht! (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Es ist keine spiegelgerechte Gegenreaktion. In Wirklichkeit geht es darum, dass die NATO angesichts des russischen Verhaltens gleichziehen muss. Meine Damen und Herren, wir reden heute nicht nur über die Ukraine und diesen entsetzlichen Krieg der Russen. Wir haben auch einen hybriden Krieg hier in Deutschland, in Europa. Denken Sie an den geplanten Anschlag auf den CEO von Rheinmetall. Denken Sie an den Großbrand bei einem Waffenkonzern in Berlin. (Zuruf AfD) Es gab Brandanschläge in Birmingham, London, Madrid und Warschau. Deutlich vor dem Ukrainekonflikt fanden der Mordanschlag auf Sergei Skripal, der Tiergarten-Mord und der Giftanschlag auf Alexei Nawalny statt. Meine Damen und Herren! Russland führt schon lange Krieg, und zwar mitten unter uns. Es ist ein hybrider Krieg, aber es ist auch einer, auf den wir reagieren müssen. Desinformation, Cyberangriffe, Spionage und Sabotage sind an der russischen Tagesordnung. Es gab Hackerangriffe auf den Bundestag und die SPD-Parteizentrale sowie zwei russische Spione dieses Jahr in Bayreuth, die im Verdacht standen, Sabotage und Brandanschläge auf Industriestandorte in Deutschland zu begehen. Wir befinden uns nicht im Krieg, aber auch nicht mehr im Frieden – jedenfalls, wenn Sie akzeptieren, dass hybride Bedrohungen eine Art von Kriegsführung sind. Darunter leidet Deutschland bereits. Diese Lage ist drastisch und diese Schattenkriege erinnern an die dunkelsten Zeiten des Kalten Kriegs. Deshalb ist es wieder eine Schlüsselfrage: Wollen wir einseitig Schwäche zeigen, in der Hoffnung, alles würde sich dann zum Guten wenden? Oder wollen wir durch hohe Verteidigungsfähigkeit Stärke zeigen und dem Gegenüber klarmachen: Bis hierher und nicht weiter!? Ich kann es auch salopper formulieren: Wag dich nicht! (Zuruf AfD) Diese Alternativen gilt es, gesellschaftlich breit zu diskutieren. Die Haltung der Staatsregierung ist klar. Ich zitiere wieder den Ministerpräsidenten: „Die einzige Konsequenz und die einzige Sprache, die auch Russland versteht, ist eigene Stärke.“ (Beifall CDU) Meine Damen und Herren! Wir müssen daher unsere Verteidigungsfähigkeit entschieden erhöhen. Das Ziel ist ein Gleichgewicht der Kräfte. Dafür gibt es ein gutes Beispiel in der deutschen Geschichte. Vor zehn Tagen haben wir den 35. Jahrestag des Mauerfalls und des Sieges der friedlichen Revolution gefeiert. Ich glaube übrigens, dass die Männer und Frauen, die diese Gefahr auf sich genommen haben, nicht das wollten, was jetzt durch Russland in der Ukraine passiert (Zuruf Jörg Dornau, AfD) und was Russland in diesem Teil Europas tut. Dass der 3. Oktober unser Vaterland (Jörg Dornau, AfD: Ostdeutsche wollten…! – Widerspruch Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) wiedervereinigen konnte, verdanken wir unter anderem den außenpolitischen Rahmenbedingungen der Regierungen Helmut Schmidt und Helmut Kohl. (Unruhe AfD) Dazu gehört unzweifelhaft der NATO-Doppelbeschluss von 1979. Die Sowjetunion hatte seit Mitte der Siebzigerjahre begonnen, SS-20-Raketen gegen Westeuropa zu stationieren. Sie wurden bis 1984 in Bischofswerda und bis 1988 in der Westlausitz gelagert. Daraufhin hat der Westen 1983 mit der Stationierung der nuklearen Mittelstreckenraketen Pershing II der USA in Deutschland reagiert. Diese abschreckende Maßnahme (Jörg Dornau, AfD: Dagegen haben die GRÜNEN doch demonstriert!) – so Gorbatschow Jahre später zu Helmut Schmidt – hat die Führung in Moskau dazu gedrängt, umzudenken, und vier Jahre später, im Jahr 1987, gemeinsam mit den Amerikanern die doppelte Nulllösung zu beschließen sowie die nuklearen Mittelstreckenraketen in Europa abzubauen. Diese doppelte Nulllösung hat Russland 2017 – das Wort „torpediert“ ist jetzt falsch – gebrochen. Russland hat seit 2017 die Entwicklung eines neuen Marschflugkörpers betrieben und damit den INF-Vertrag leider gebrochen. Daraufhin hat die USA im Jahr 2019 den Vertrag gekündigt – so weit, so schlecht. Auch die Bundesregierung hat Russland immer wieder dazu aufgefordert, zu diesem Vertrag zurückzukehren und die bestehenden Vorwürfe auszuräumen – bis heute vergeblich. Der NATO-Doppelbeschluss hat die doppelte Nulllösung und damit für Jahrzehnte Frieden und Entspannung erst ermöglicht. Das ist wirkliche Deeskalationspolitik gewesen, meine Damen und Herren. An diese müssen wir uns heute erinnern. Und deshalb – genau deshalb! –, weil wir in Frieden leben wollen, müssen wir die Verteidigungsfähigkeit hochhalten und die russische Seite politisch-diplomatisch zu Rüstungskontrollen und letztlich zu Abrüstungsgesprächen veranlassen. Ich bin sicher, dass auch die künftige Bundesregierung weiter an dieser Doppelstrategie festhalten wird. Meine Damen und Herren! Fast alle Fraktionen sind dem, denke ich, gerecht geworden. Am Ende wurde es ein bisschen unschön. Frieden schaffen mit oder ohne Waffen: Mich persönlich beschäftigt das beruflich seit Anfang der Achtzigerjahre – sorry, aber die Friedensbewegung gibt es länger, als es AfD und BSW gibt. Diese seit den Achtzigern ausgetragene Diskussion war und ist wichtig. Die Friedensbemühungen, diese Friedensbewegungen haben einiges zur internationalen Abrüstung beigetragen. Seit Jahrzehnten demonstrieren diese Frauen und Männer in Deutschland, und das ist wertvoll. Der Pazifismus hat sich politisch nicht durchgesetzt, aber er hat die an politischen Realitäten orientierte Suche nach der gewaltärmsten Lösung erzeugt. Die politische Realität heute ist: 1 000 Tage Tod und Gefahr für Ukrainerinnen und Ukrainer, vor allem für zivile Ziele. An dieser Realität müssen wir messen, (Zuruf: Das ist richtig!) wenn wir uns mit dem Aggressor beschäftigen. Deshalb treten wir für die Verteidigungsfähigkeit und ein Gleichgewicht der Kräfte ein. Ich werbe heute aber für Respekt der beiden Diskussionsseiten. Ich habe Respekt vor denen, die sich nur für Frieden einsetzen. Meine Damen und Herren, im Weg sind wir nicht einig – also, so wie Sie, BSW und AfD, argumentiert haben. Deshalb empfehle ich auch, den Antrag abzulehnen. Aber im Ziel sind wir geeint: Frieden. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Schuster. Ich bekenne, dass ich durch die Dynamik der Debatte wahrscheinlich selbst ganz erfasst war und gar nicht abgefragt habe, ob es noch Bedarf nach einer zweiten Rederunde seitens der Fraktionen gibt. Das ist jedoch weiterhin möglich. Ich gelobe, dass wir das in Zukunft wieder in der üblichen Reihenfolge machen. Wir hörten Staatsminister Schuster, und nun sehe ich den Redebedarf seitens der Fraktion AfD. Herr Kollege Urban, bitte.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielleicht sollten wir die Wahl von Donald Trump zum neuen amerikanischen Präsidenten als Chance begreifen. (Rico Gebhardt, Die Linke: Boah! – Heiterkeit Luise Neuhaus-Wartenberg und Juliane Nagel, Die Linke) Ich erinnere daran, dass Donald Trump – im Unterschied zu seinen Vorgängern – keinen einzigen Krieg begonnen hat. Außerdem hat Donald Trump die Europäer regelmäßig aufgefordert, selbst für ihre Verteidigung zu sorgen. Die Haltung Trumps bietet uns die Möglichkeit, auch über die geplante Stationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen in Deutschland zu reden, und zwar mit dem Ziel, diese Stationierung zu verhindern. Ich sage es noch einmal ganz klar: Wir als AfD stehen zur Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Wir möchten aber, dass wir selbst diese Kapazitäten haben. Wir möchten, dass wir selbst über diese Kapazitäten bestimmen dürfen und uns nicht dem Wohlwollen oder den Interessen einer anderen Macht ausliefern. (Beifall AfD) Frau Zimmermann, auch Ihnen möchte ich erwidern: Die AfD steht für eine friedliche Außenpolitik, auch im Nahen Osten. Wenn Sie die Bundestagsdebatten verfolgt hätten – mit der Gründlichkeit, die angemessen ist –, dann hätten Sie gehört, dass wir uns mehrfach, auch im Bundestag, für eine diplomatische Lösung in dem Konflikt im Nahen Osten ausgesprochen haben. (Sabine Zimmermann, BSW: Sie können uns ja zustimmen!) Wir haben immer gesagt: Es müssen die Waffen schweigen, es muss Diplomatie herrschen, und es muss vor allen Dingen von Deutschland das Signal ausgehen, dass wir nicht eine Seite mit Waffen beliefern, (Zuruf Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE) ohne uns für eine diplomatische Lösung stark zu machen. Auch an dieser Stelle widerspreche ich Ihnen ausdrücklich. Die AfD steht nicht nur im Ukrainekonflikt, sondern auch im Nahostkonflikt für eine friedliche, diplomatische Außenpolitik. Vielleicht eröffnet uns die Wahl von Donald Trump die Möglichkeit, endlich das Sterben in der Ukraine zu beenden. Auch dort sind die Signale besser, als sie es bisher waren. An dieser Stelle möchte ich auch darauf eingehen, was Herr Schuster und andere vor ihm gesagt haben: Ja, in der Ukraine herrscht seit 1 000 Tagen Krieg, dort sterben jeden Tag auf beiden Seiten Menschen. Dieser Krieg könnte schon lange zu Ende gewesen sein – auch das ist bekannt. Es gab im März und April 2022 Friedensverhandlungen, und diese Friedensverhandlungen hätten dazu führen können, dass es eine diplomatische Lösung dieses Konfliktes gibt. Seit zweieinhalb Jahren wird dieser Krieg auch mit Waffen aus Deutschland am Laufen gehalten. Wir können uns nicht vor der Verantwortung drücken, dass das Sterben in der Ukraine auch damit zu tun hat, dass Deutschland und viele andere westliche Länder permanent neue Waffen liefern und damit diesen Krieg und das Sterben am Laufen halten. (Beifall AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Sie hätten es schon lange beenden können!) Auch das will ich sagen: Es ist nicht nur die Bundesregierung, die in der Verantwortung ist, ob Deutschland für eine friedliche Außenpolitik, eine Deeskalation und einen Abbau von Bedrohungspotenzialen steht. Ja, auch wir als sächsische Parlamentarier sollten dazu unseren Beitrag leisten, Herr Schiemann. Man kann sein Gewissen nicht an der Landesgrenze abgeben. (Heiterkeit AfD) Wir sollten unsere Sächsische Staatsregierung auffordern, einen Friedensantrag im Bundesrat einzubringen. Immerhin ist unser Ministerpräsident, Herr Kretschmer, auch Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten im Bundesrat. Es ist an der Zeit, nicht nur im Bundestag, sondern auch von der Länderebene aus Druck zu machen und deutlich mehr Diplomatie einzufordern. Gerade weil es im Bundestag aktuell keine Mehrheit für eine Deeskalationspolitik gibt, muss der Druck auch von den Landesparlamenten ausgehen. Ansonsten akzeptieren wir die Fortsetzung der Eskalation. Ansonsten akzeptieren wir auch die Logik der Eskalation und die Logik des Krieges. Das möchte ich nicht. Damit sind wir nicht allein; auch das ist schon angesprochen worden – vielen Dank. In Deutschland sprechen sich 45 % der Befragten gegen die Stationierung amerikanischer Raketen aus und nur 40 % sind dafür. In Ostdeutschland ist das Bild noch sehr viel klarer. In Ostdeutschland sprechen sich nur 26 % unserer Menschen für die Stationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen aus, aber knapp 60 % sind dagegen. 60 % sind dagegen – das darf nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Die Bürger haben es verdient, eine Stimme zu bekommen. Wir sind die Stimme der sächsischen Bürger in dieser Diskussion. (Beifall bei der AfD) Hier wird angesprochen, dass es eine öffentliche Debatte geben muss. Ja, selbstverständlich muss es eine öffentliche Debatte in einer so wichtigen Frage geben. Herr Schuster, allerdings ersetzt die heutige Debatte hier im Sächsischen Landtag, die vielleicht eine Stunde dauert, keine öffentliche Debatte. Eine öffentliche Debatte ist das, was in den Zeitungen steht, was in Clubs, auf der Straße, auf Demonstrationen und in Hochschulen besprochen wird. Das ist eine öffentliche Debatte. Wir diskutieren hier über ein hohes Risiko für unser Land. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Die Stationierung von Mittelstreckenraketen – ob man sie nun atomar aufrüsten kann oder nicht, Frau Zimmermann, oder ob sie einfach nur die Möglichkeit bieten, Tausende Kilometer nach Russland hineinzuschießen – ist ein Risiko für unser Land. Wir machen uns zur Zielscheibe eines atomaren Gegenschlages. Das muss öffentlich debattiert werden, nicht nur hier im Plenum. (Beifall AfD) Am Ende dürfte in einer so wesentlichen Frage für die Sicherheit unseres Landes – das ist zumindest meine Meinung – eben nicht der Bundestag entscheiden, der nur für vier Jahre gewählt ist, sondern darüber müsste in einer Demokratie das Volk entscheiden, und zwar in einem Volksentscheid. Das ist wesentlich genug. (Beifall AfD) Es gibt natürlich immer irgendwie ein Gleichgewicht der Kräfte. Es gibt auch die Idee, dieses Gleichgewicht zu halten. Wenn eine Seite hochrüstet, rüstet die andere auch hoch. Wir haben das schon einmal im Kalten Krieg erlebt. Ich kenne die Diskussion von damals noch, als man Angst davor hatte, dass durch einen Zufall ein Ernstfall ausgelöst wird, dass aufgrund eines Vogelschwarms gedacht wird, hier fliegen Raketen, und dass dann eine Antwort erfolgt, die eigentlich gar nicht gewollt ist. Wir leben heute in einer viel größeren Bedrohungslage als damals. Heute stehen sich Hyperschallraketen gegenüber, von russischer und von amerikanischer Seite. Es kann nicht unsere Idee sein zu sagen: Wir treiben diese Eskalation weiter und jede neue Rakete auf der einen Seite wird mit einer Rakete auf unserer Seite erhöht. Das ist der falsche Weg. Das Risiko wird irgendwann nicht mehr beherrschbar sein. Genau deshalb sagen wir, dass es wichtig ist, dass heute und jetzt von Deutschland und vom Sächsischen Landtag ein Signal ausgeht: Wir wollen diese weitere Eskalation nicht, sondern wir wollen eine Deeskalation. Wir wollen kein Aufrüsten. Wir wollen keine amerikanischen Raketen in Deutschland haben. Ich bitte Sie noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Urban. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Für die CDU-Fraktion ergreift Herr Kollege Schiemann das Wort.

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Marko Schiemann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mein Vorredner hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig für seine Fraktion dieser Antrag ist. Ich denke, dass alle anderen Redner deutlich gemacht haben, wie wichtig für uns Frieden ist. Frieden, der auch von diesem Hohen Haus ausgehen muss. Der Friedensgedanke ist – wenn wir uns vielleicht in dieser schönen Landeshauptstadt Dresden noch einmal umsehen – eng verbunden mit der Frauenkirche zu Dresden. Mit der Ruine der Frauenkirche, an die sich Menschen begeben haben und um Frieden gebeten haben. Mit dem Neubau der Frauenkirche, die zu einem bedeutenden Friedenssymbol für diese Stadt und für unser Land geworden ist. Das ist das Signal, das vom Sächsischen Landtag ausgeht. Das, was wir nicht machen werden, ist, dass wir Außenund Sicherheitspolitik hier in diesem Landtag dauerhaft besprechen werden, weil das Aufgabe des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung ist. Es ist wieder der Versuch gemacht worden, allen anderen hier im Sächsischen Landtag ein schlechtes Gewissen einzureden, nur, weil man den Mut hat, dem Antrag der AfD nicht zuzustimmen. (Zuruf Roberto Kuhnert, AfD) Wir als CDU-Fraktion werden dem Antrag nicht zustimmen, weil wir uns selbst um Frieden in dem Ukrainekonflikt bemühen. Der Ministerpräsident hat sich dafür sehr stark eingesetzt. Dieses Signal, für Frieden zu stehen, haben alle anderen Abgeordneten heute noch einmal deutlich gemacht. Deshalb braucht es diesen Antrag nicht. Frieden, Deeskalation, aber auch Diplomatie im politischen Geschäft kann man durchaus nach außen tragen. Eines ist deutlich: Niemand von uns gibt das Gewissen ab, nur, weil Sie, Kollege Urban, das jemandem einreden wollen. (Zuruf Roberto Kuhnert, AfD) Das ist die Demagogie, die ich kenne. (Roberto Kuhnert, AfD: Das ist Ihre Demagogie!) Wissen Sie woher ich die Demagogie kenne? – Die kenne ich aus den Neunzigerjahren. Damals hat die linke Seite uns ständig in den Mund gelegt, dass wir unser Gewissen ablegen würden. Das trifft nicht zu. Wir haben eine Verantwortung mit einem Gewissen für dieses Land und für seine Menschen. Wir stehen für Frieden, Offenheit, Dialog und Verlässlichkeit. Aber wir werden Ihrem Antrag nicht folgen. (Beifall CDU und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Zuruf Dr. Joachim Michael Keiler, AfD)

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Alexander Dierks

Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Schiemann. Ich sehe weiteren Aussprachebedarf bei der BSW-Fraktion; Herr Kollege Dr. Scheibe.

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Prof. Dr. Jörg Scheibe BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren hier über einen Antrag der AfD-Fraktion. Auch mir missfallen einige Formulierungen in diesem Antrag, aber das Thema ist so wichtig, und ich werde mich mit Ihnen auch nicht darüber streiten, wer das Thema Frieden als Erster in die politische Debatte eingebracht hat. Das Thema Frieden hat schon im Landtagswahlkampf eine entscheidende Rolle gespielt. Es wird auch im kommenden Bundestagswahlkampf eine wichtige Rolle spielen, und zwar zu Recht. Denn die Menschen haben Angst vor einer weiteren Eskalation. Seit mittlerweile über zwei Jahren, seit über 1 000 Tagen – wir haben es heute gehört –, tobt dieser schreckliche Krieg. Ich will noch einmal betonen: Russland ist der Aggressor. Dieser Krieg hat bereits mehrere 100 000 Tote, Millionen von Flüchtlingen und gigantische Kosten verursacht. Allein Deutschland hat bis zum 31.08. dieses Jahres über 23 Milliarden Euro an bilateraler Hilfe und über 18 Milliarden Euro Anteil an der EU-Beihilfe geleistet. Hinzukommen die immensen Kosten für die nach Deutschland Geflüchteten und die dramatischen Folgen für unsere Wirtschaft. Dieser Krieg hat auch gravierende Folgen für die Umwelt und das Weltklima. Die Erfahrung zeigt doch, dass immer mehr Waffen und immer neue Waffensysteme nicht zu einem Ende des Krieges führen. Wenn führende Politiker im Bundestag jetzt die Lieferung von Taurus-Raketen, von Marschflugkörpern, in die Ukraine fordern, so stellt dies eine weitere gefährliche Eskalationsstufe dar. Es ist höchste Zeit für Verhandlungen. Ich frage Sie: Was ist besser? Jetzt die Waffen ruhen zu lassen und vielleicht zwei oder drei Jahre zu verhandeln oder noch zwei oder drei Jahre weiter Krieg zu führen, mit weiteren Hundertausenden Toten und Verletzten, um dann festzustellen, dass es doch nur eine Verhandlungslösung geben kann. (Beifall Luise Neuhaus-Wartenberg und Juliane Nagel, Die Linke) Wenn immer wieder behauptet wird, wie heute hier auch, dass dies kein Thema für die Landespolitik sei, so ist das schlichtweg falsch. Das Grundgesetz weist den Ländern ausdrücklich ein Mitspracherecht in der Außenpolitik zu. Wir haben es schon gehört: Deswegen gibt es im Bundesrat einen Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten. Der sächsische Ministerpräsident ist zurzeit dessen Vorsitzender. Allerdings tritt dieser Ausschuss nicht regelmäßig und nur aus besonderem Anlass zusammen. Ich denke, dieser besondere Anlass ist gegeben. (Beifall BSW) Ich spreche ganz konkret unseren Herrn Ministerpräsidenten an: Nutzen Sie Ihr Amt als Ministerpräsident von Sachsen und Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten! Bringen Sie die Ängste und Sorgen des überwiegenden Teils der sächsischen Bevölkerung zum Ausdruck und setzen Sie sich auf Bundesebene für eine Verhandlungslösung und eine aktive Friedenspolitik ein! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch wenn das ein Antrag der AfD-Fraktion ist, ist er trotzdem richtig, und er verdient unsere Zustimmung. Danke schön. (Beifall BSW und AfD)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion BSW sprach Herr Kollege Prof. Scheibe. Gibt es aus den Fraktionen weiteren Aussprachebedarf? – Wünscht die Staatsregierung abermals das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Dann besteht jetzt die Möglichkeit für das Schlusswort. Von dieser Möglichkeit macht Herr Kollege Urban für die AfD-Fraktion Gebrauch.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Stationierung weitreichender amerikanischer Mittelstreckenraketen in Deutschland wäre ein schwerer Fehler: für unsere Sicherheit, für unsere Souveränität und für den Frieden in Europa. Unser Nein zu diesen Waffen geht auch mit einem klaren Appell an Russland einher: Wir fordern auch den Abzug russischer Nuklearwaffen aus Weißrussland. Frieden und Stabilität in Europa sind nur möglich, wenn beide Seiten bereit sind, glaubwürdige Schritte zur Abrüstung und Deeskalation zu beschreiten. Lassen Sie uns gemeinsam für ein Europa eintreten, das Vertrauen und Zusammenarbeit über Aufrüstung und Abschreckung stellt! Nur so schaffen wir eine sichere Zukunft für unsere Kinder und Enkel, eine Zukunft, die auf Frieden und Verständigung beruht. Tagesordnungspunkt „Frieden braucht Mut.“: Ein und Wissenschaft einführen Drucksache 8/379, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen in der Reihenfolge: Antragstellerin Die Linke, CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, fraktionsloser MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile Frau Kollegin Schaper für die einbringende Fraktion Die Linke das Wort. Frau Kollegin, bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Welt toben derzeit so viele Kriege wie schon seit Jahrzehnten nicht mehr: im Sudan, in Syrien, in Palästina, in Israel, im Libanon, im Jemen und in der Ukraine. Das macht den Menschen Angst – auch den Menschen in Sachsen. Sie wünschen sich Sicherheit. Wir haben gerade viel darüber diskutiert und können das auch verstehen. Wer wünscht sich denn nicht eine Welt ohne Kriegsgefahr? Nirgendwo auf der Welt wollen Eltern ihre Kinder beweinen. Es ist zum Verzweifeln, wie wenig wir Menschen aus der Geschichte gelernt haben; als hätten zwei Weltkriege mit Millionen Toten und Verletzten, mit unvorstellbarer Zerstörung, auch materieller Werte, nicht genügt, um zur Vernunft zu kommen. Die sogenannte Weltuntergangsuhr einer amerikanischen Zeitschrift von Atomwissenschaftlerinnen und Atomwissenschaftlern steht seit dem Jahr 2023 auf 90 Sekunden vor Mitternacht. Weil die Stationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen von fundamentaler Bedeutung für die Sicherheit unseres Landes ist und auch weil sehr viele sächsische Wähler wissen wollen, wie ihre Volksvertreter in dieser Angelegenheit denken und handeln, bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Stimmen Sie für Deeskalation und Frieden! Vielen Dank. (Beifall AfD und vereinzelt BSW)

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Alexander Dierks

Das war das Schlusswort, vorgetragen von Herrn Kollegen Urban. Mir liegen zum vorliegenden Antrag keine Änderungsanträge vor, weshalb ich vorschlage, dass wir zur Abstimmung kommen. Ich stelle die Drucksache 8/380 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Trotz vieler Für-Stimmen mit einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diese Drucksache nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf ziviles Leitbild für Hochschulen und gesetzlich garantieren! der Fraktion Die Linke Auf diese Sorgen vor der Kriegsgefahr antworten fast alle Staaten – leider auch die Bundesregierung – mit Aufrüstung und Militarisierung. Wir als Linke halten das prinzipiell für falsch. Wenn alle immer mehr aufrüsten, führt das nicht zu mehr Sicherheit, sondern zu mehr Angst und gegenseitigem Misstrauen. Und nicht nur das; das Geld, das für Waffen vergeudet wird, fehlt für die friedliche Konfliktlösung und den sozialen Fortschritt. Auf knapp 30 Milliarden Euro pro Jahr bezifferte eine Studie des Entwicklungsministeriums unter dem damaligen Minister Gerd Müller, CSU, im Jahr 2022 die Kosten für die internationale Gemeinschaft, um den Hunger weltweit zu beenden. Im Vergleich zu den Rüstungsausgaben der großen Mächte sind das beinahe Peanuts. 916 Milliarden steckten die USA im Jahr 2023 ins Militär. 296 Milliarden waren es in China, 109 Milliarden in Russland, und die Bundesrepublik ist mit über 20 Milliarden dabei, und es steigt. Das Motto: „Wenn du den Frieden willst, bereite den Krieg vor!“ führt in die Irre. „Wenn du den Frieden willst, bereite den Frieden vor!“ Wir als Linke wollen den irrsinnigen Wettlauf der Militarisierung nicht mehr. Wir wollen hier aussteigen. Unsere Initiative, die nur klein zu sein scheint, aber wenigstens in Sachsen auch möglich ist, ist eine Initiative für friedliche Hochschulen. Auch von unseren Universitäten wird inzwischen gefordert, sie sollen kriegstüchtig werden. In Bayern wurde sogar schon ein Gesetz verabschiedet, das Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zwingen soll, ihre Forschungsergebnisse dem Militär und der Rüstungsindustrie zur Verfügung zu stellen. Das ist eine fürchterliche Verletzung der Forschungs- und Gewissensfreiheit. So etwas darf in Sachsen nie geschehen. (Beifall Die Linke) Wir wissen, dass die sächsischen Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen in der Vergangenheit bereits für militärische Projekte gearbeitet haben. So gab es Forschungen zu Militärhubschrauber-Cockpits, außerdem Untersuchungen zur ballistischen Schutzwirkung von Keramik sowie zur mobilen Stromversorgung für Bundeswehreinheiten. Es gab auch Studien zu einer radargestützten Seeüberwachung und zu Verbundwerkstoffen, was aber nicht näher erklärt wird. Das ist aber nur das, was wir wissen, was die Staatsregierung auf unsere Kleinen Anfragen hin eingeräumt hat. Der Rest unterliegt dem Geheimschutz. Das dürften die eigentlich delikaten Projekte sein. Wir wollen mit unserem Antrag dafür sorgen, dass unsere Hochschulen Orte der Wissenschaft, der Demokratie und des Friedens bleiben und sich nicht in akademische Kasernen und Rüstungslabore verwandeln. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Deswegen verlangen wir von der Staatsregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter der Wahrung der Wissenschaftsfreiheit das Hochschulgesetz durch eine Zivilklausel ergänzt. Die Hochschulen verfolgen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Die den Hochschulen vom Land und Dritten zur Verfügung gestellten Mittel sollen ausschließlich für das Vorhaben verwendet werden und zu diesen Zwecken dienen. Wir wollen nicht, dass Rüstungskonzerne sich mit ihrem Geld Einfluss an Hochschulen erkaufen können. Deshalb fordern wir zugleich, dass der Freistaat genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, sodass unsere Hochschulen nicht auf Drittmittel aus der Waffenindustrie angewiesen sind. Wir werden bestimmt gleich zu hören bekommen, dass eine Zivilklausel rechtlich gar nicht möglich sei. Aber es gibt sie schon an mehr als 70 Hochschulen, zum Beispiel in Thüringen. Was in Thüringen dank Bodo Ramelow möglich ist, ist auch in Sachsen möglich. Wir verletzen mit unserem Antrag auch nicht die Wissenschaftsfreiheit. Wir wollen die Hochschulen in die Lage versetzen, auf Rüstungsprojekte zu verzichten, weil sie nicht auf die Drittmittel angewiesen sind. Das erst ist verwirklichte Wissenschaftsfreiheit. Wissen Sie, wer die Wissenschaftsfreiheit verletzt? Das sind diejenigen, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gegen ihr Gewissen zwingen wollen,

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Susanne Schaper Die Linke

zu Handlagern der Waffenindustrie zu werden, oder das zumindest hinzunehmen. Es ist sehr leicht, das Wort „Frieden“ in den Mund zu nehmen. Viel mehr Mut erfordert es, auch in kleinen Schritten damit anzufangen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke und vereinzelt BSW)

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Alexander Dierks

Für die einbringende Fraktion Die Linke sprach Frau Kollegin Schaper. Für die CDU-Fraktion ergreift nun Herr Kollege Fritzsche das Wort.

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Oliver Fritzsche CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte Ihnen die Haltung der CDU-Fraktion zum vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke an drei für uns wesentlichen Perspektiven kurz begründen. Dies wäre zum einen eine verfassungsrechtliche Perspektive, zum Zweiten eine eher materiell-inhaltliche Perspektive und zum Dritten ein ethischer Begründungszusammenhang. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive ist der Fall klar. Was allgemein als Wissenschaftsfreiheit bezeichnet wird, findet sich im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Artikel 5 Abs. 3 – Zitat –: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Die von Ihnen geforderte Zivilklausel im Sächsischen Hochschulgesetz schränkt diese Freiheit massiv ein; denn diese erhobene Forderung ist unter Wahrung der Wissenschaftsfreiheit nicht umsetzbar. Insbesondere die individuelle Umsetzung der Wissenschaftsfreiheit für jede Forscherin und jeden Forscher an einer Sächsischen Hochschule macht Ihre Forderung unmöglich. Zu Punkt 2, einer eher inhaltlichen Perspektive auf Ihren Antrag. Auch viele inhaltliche Punkte sprechen dagegen. So existieren vielfältige Probleme der Abgrenzung beispielsweise bei der Frage: Was ist denn eigentlich militärische Forschung oder was bedeutet denn „rüstungsfinanziert“? Zahlreiche Produkte oder Erfindungen, welche auch an sächsischen Hochschulen entwickelt werden, können unterschiedlichen Einsatzzwecken dienen. Dies wird häufig auch unter dem Schlagwort „Dual Use“ zusammengefasst. Gerade im Bereich der Grundlagenforschung ist häufig nicht abzusehen, welche Einsatzmöglichkeiten sich für neue Technologien oder auch neue Werkstoffe bieten. Eine besondere Schwierigkeit ist die Abgrenzung von Produkten, welche beispielsweise auch im Rahmen des Zivilschutzes, bei der Feuerwehr, im Katastrophenschutz oder bei der Polizei Anwendung finden. Ebenso ist die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr im Rahmen bestimmter Ausbildungsinhalte, beispielsweise im Bereich der Medizin oder auch der Informatik, durchaus wünschenswert und gelebte Praxis. Im Punkt 3 möchte ich noch versuchen, aus ethischer Perspektive zu argumentieren. Wir leben in geopolitisch sehr schwierigen Zeiten. Aktuell befindet sich die deutsche Bundeswehr in neun bewaffneten Auslandseinsätzen, denen der Bundestag vor Beginn dieser Einsätze zugestimmt hat. So befinden sich Soldatinnen und Soldaten beispielsweise im Kosovo, im Irak, im Libanon, im Mittelmeer, im Roten Meer, im Südsudan, in der Westsahara und auch in Bosnien und Herzegowina. Hier geht es um unmittelbare Fragen der Sicherheit in diesen Ländern und Regionen. Hinzu kommen weitere anerkannte Missionen im Ausland im Rahmen unserer Bündnisverpflichtungen, beispielsweise in Litauen, im Mittelmeer oder auch im Nordatlantik. Damit demonstriert die Bundeswehr ihre Verteidigungsbereitschaft. Für uns als CDU-Fraktion steht fest, dass es auch in unserer Verantwortung liegt, dass deutsche Soldatinnen und Soldaten gerade auch in Zukunft bestausgerüstet in ihre schwierigen Einsätze und Missionen gehen. Dabei geht es sowohl um die individuelle Ausrüstung als auch um großes technisches Gerät. Wenn die Hochschulen hier einen Beitrag zur Sicherheit und gesunder Rückkehr der Soldatinnen und Soldaten leisten können, so ist dies nicht recht und billig, sondern gut und ehrenwert. In diesen geopolitisch so herausfordernden Zeiten brauchen wir – und das in Anlehnung an Max Weber – auch in der Politik ein Mehr an Verantwortungsethik und eher ein Weniger an Gesinnungsethik. Lassen Sie mich abschließend feststellen: Frieden braucht eben nicht nur Mut, sondern auch Klugheit, Stärke und Entschlossenheit. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Fritzsche. Ich erteile nun für die AfDFraktion Frau Kollegin Jost das Wort.

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Martina Jost AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich könnte es eigentlich ganz kurz machen und sagen: Wir lehnen Ihren Antrag ab. Aber das wäre angesichts Ihrer provozierten Vermischung beider Themen in der Presse, nämlich erstens der Stationierung von Waffen und zweitens der Forschungsfreiheit an sächsischen Hochschulen, einfach nicht angebracht. Deshalb habe ich mir die Mühe gemacht, Ihre Kleine Anfrage aus der letzten Legislatur anzuschauen, Drucksache 7/7590, Militärforschung und Zivilklauseln an sächsischen Hochschulen. Hierin finden sich einige Forschungsprojekte, die auch militärische sicherheits- und rüstungsrelevante Bereiche betreffen. Warum sage ich „auch“? Weil die hier aufgeführten Forschungsgegenstände eben nicht ausschließlich militärisch, sondern auch zivil genutzt werden können. Hierzu ein paar Beispiele: Langstreckenradar zur Überwachung von Seegebieten. Ja, das dient dem Schutz der Bevölkerung vor möglichen Bedrohungen von See aus. Aber es kann eingesetzt werden, um beispielsweise bei Schiffsunglücken und Flugzeugabstürzen Schiffsbrüchige oder Abgestürzte viel schneller zu finden und so Menschenleben zu retten. Zweites Beispiel: Optimierung von Gasturbinen in Schiffsantrieben. Drittmittelgeber ist hier die MAN Energy Solutions. Diese Firma baut Gasturbinen für eine Vielzahl von Schiffen, sowohl für die Marine als auch für Containerschiffe, für Fähren und Schiffe der Küstenwache. Ein drittes Beispiel: Erforschung hochempfindlicher Drucksensoren im Nanobereich, gefördert durch das Bundesministerium für Forschung und Bildung. Der Bezug zum Militär ist hierbei, dass die Hochschule der Bundeswehr für das gleiche Forschungsthema ebenfalls Gelder erhält. Unabhängig davon profitieren von dieser Forschung unheimlich viele Anwendungsfelder: Umweltüberwachung, Lebensmittelsicherheit, Medizin – um nur einige zu nennen. Meine Damen und Herren! Sie sehen also allein an diesen drei Beispielen, wie wenig einseitig Forschung ist und auch gar nicht sein soll. Zivile Innovationen können immer irgendwann auch für militärische Zwecke genutzt werden, egal ob künstliche Intelligenz, Mikroelektronik, Sensorik oder Biotechnologie. Wie viele Entwicklungen kamen denn ursprünglich aus der Militärforschung? Wir nutzen viele Dinge davon heute: das Internet, GPS, Satellitennavigation, Mikrowellentechnik usw. usf. Man kann beides nicht für alle Zeit voneinander trennen und eine Zivilklausel wird daran auch nichts ändern. Das einzige was sie tut, ist, die Forschungsfreiheit einzuschränken und die Innovationsfähigkeit zu hemmen. Davon einmal ganz abgesehen, wollen wir doch selbst in der Lage sein – mein Kollege von der CDU hat es bereits genannt –, in Deutschland unser Land und unsere Bürger zu schützen. Sie scheinbar nicht. Wir wollen auch diejenigen gut ausrüsten und schützen, die uns im Zweifel verteidigen. Sie scheinbar nicht. Beim Thema Bundeswehr war davon heute schon einmal die Rede. Wir wollen die Freiheit in der Forschung. Wir wollen wieder mehr Technologieoffenheit. Wir wollen wieder mehr Innovationen aus Deutschland. Und wir wollen den Schutz unserer Forschungsleistung. Letzteres scheint Ihnen, werte Linke, nur bedingt wichtig zu sein. Ein Blick ins Wahlprogramm zeigt es einmal wieder: Grundsätzlich wollen Sie alle öffentlich geförderten Forschungsergebnisse für alle verfügbar machen. Das bedeutet, auch für Länder wie China – und dort wird dann unser Tafelsilber frei Haus geliefert. Das wollen wir von der AfD-Fraktion definitiv nicht. Jeder Forscher soll sich an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis halten, und jeder Forscher soll für sich selbst entscheiden, welche Forschungsprojekte er mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Wir wollen keine Bevormundung der Wissenschaft, weder von politischen noch von ideologischen Kräften. Damit möchte ich kurz auf Ihren zweiten Punkt im Antrag eingehen, eine gesetzlich garantierte Finanzierung der Forschung. Selbstverständlich wollen auch wir eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen. Doch was heißt das eigentlich? Für uns bedeutet das ein stabiler Mittelbau, also unbefristete Stellen für wissenschaftliches Personal, welches einen großen Teil der Arbeit in Forschung und Lehre erbringt, ausreichende Mittel für die grundlegende Ausstattung von Forschungslaboren, insbesondere Geräte und Verbrauchsmittel, gute Bedingungen für eine gute Lehre, also moderne technische Ausrüstung, genug Räume und weniger Bürokratie. Was wir nicht wollen, ist eine Rundumversorgung und Kostensicherung ohne Leistungsnachweis. Forschung muss frei sein, Wissenschaft muss beweglich sein und Innovation braucht Wettbewerb. Das heißt für uns, dass Wissenschaftler sehr wohl Sachmittel für die eigenen Forschungsprojekte einwerben sollen, nur ohne dabei Angst um ihren Arbeitsplatz haben zu müssen. Ihre Forderungen haben mit unserer Vorstellung von Forschung und Entwicklung sehr wenig zu tun, wir lehnen Ihren Antrag daher ab. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Für die AfD-Fraktion sprach Kollegin Jost. Ich erteile jetzt der BSW-Fraktion das Wort. Für die Fraktion BSW spricht Herr Kollege Rudolph.

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Nico Rudolph BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauer und Gäste! Ich möchte gern noch ein, zwei Sachen zu der vorherigen Debatte sagen; und zwar haben Herr Schuster und diverse Kollegen von den Fraktionen der CDU und den GRÜNEN vorhin erzählt, dass die Alleinschuld an der gesamten Situation, in der wir uns jetzt befinden, bei Russland liegt. Das ist natürlich grober Unfug. (Sören Voigt, CDU: Thema!) Es gab eine NATO-Osterweiterung, es gab 2014 einen Putsch in Kiew. Wenn man hier wirklich für den Frieden ist – ich komme gleich zum Antrag –: Frieden braucht auch Wahrheit. (Beifall BSW) Wenn man für Diplomatie ist, dann muss man schon die gesamte Geschichte erzählen. Nun zum Antrag der Linkspartei. Ich war selbst fast ein Jahrzehnt lang Mitglied der Linken, wie manche wissen, und ich habe dort im Rahmen einer Landesarbeitsgemeinschaft „Frieden und internationale Politik“ lange dafür mit anderen Mitstreitern gerungen, dass die sächsische Linke endlich erkennen möge, dass Friedenspolitik immer auch Landesthema ist. Wir waren damit nicht erfolgreich. Es hieß dann immer von der Landesspitze, nein, Frieden sei ein Bundesthema, das müssen wir nicht bearbeiten. Liebe Anwesende! Wenn das Bündnis Sahra Wagenknecht in den letzten Monaten eines gezeigt hat, dann, dass Friedenspolitik auch Landesthema ist. (Beifall BSW) Wir sehen die Aufnahme des Friedensthemas in die landespolitische Arbeit anderer Fraktionen und Parteien grundsätzlich positiv, wenn sie denn glaubwürdig erfolgt. Nun mag der Wähler selbst entscheiden, ob dies bei den Linken der Fall ist, wo ihr Parteivorsitzender Herr van Aken einseitig mehr Druck auf Russland machen möchte, ihr NochMinisterpräsident Herr Ramelow Panzer an die Ukraine liefern will oder ihre Europapolitikerin Frau Rackete Taurus-Raketen zum Beschuss des russischen Kernlandes an die Ukraine liefern möchte. Sie steht damit zusammen mit Herrn Merz, mit Herrn Kiesewetter, Frau Baerbock und Frau Strack-Zimmermann. Das ist 80 Jahre nach der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus, den die Sowjetunion mit 27 Millionen Menschenopfern bezahlt hat, nicht nur unangemessen, (Zuruf Andreas Nowak, CDU) sondern gefährlich. Um es klarzustellen: Die Taurus-Raketen müssen von deutschen Spezialisten mit in Deutschland entwickelter Software bedient werden und werden von Russland beim Einsatz –

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Alexander Dierks

Herr Kollege, ich bitte Sie, zum Antrag zu sprechen.

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Nico Rudolph BSW

– als direkter Angriff Deutschlands auf Russland gewertet. Was das bedeutet, sollte allen in diesem Raum klar sein. Der Dritte Weltkrieg hätte dann begonnen und unser aller Schicksal hinge am seidenen Faden. (Beifall BSW) Es gilt nun, den fatalen Irrweg der sogenannten Zeitenwende zurückzudrehen. In einer Welt, in der geopolitische Spannungen befördert werden, Waffenexporte in Kriegsgebiete und militärische Aufrüstung zur vermeintlichen Norm werden, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Zum Thema!) halten wir es für wichtig, klare Zeichen für Frieden und zivile Kooperation zu setzen. Der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke setzt sich für ein friedliches Leitbild an Hochschulen ein, das Forschung für militärische Zwecke und die Abhängigkeit von Drittmitteln aus der Rüstungsindustrie verhindern soll. Forschung und Lehre an Hochschulen sollten unserer Auffassung nach der Allgemeinheit und dem Gemeinwohl dienen und nicht kommerziellen oder gar militärischen Interessen untergeordnet sein. Ein entsprechender Passus im Landesgesetz ermöglicht und befördert hier die Positionierung, die die Hochschulen dann unter Wahrung der Hochschulautonomie für sich selbst treffen. In Zeiten mangelhafter Hochschulfinanzierung und immer wichtiger werdenden Drittmitteln aus der Wirtschaft ist es nicht auszuschließen, dass sich Hochschulen aufgrund finanzieller Aspekte maßgeblich für lukrative militärische Forschung oder Kooperation mit Rüstungsunternehmen und Militär entscheiden. Wenn nun Universitäten aufgrund solcher nicht auskömmlichen Budgets zu militärischer Forschung gedrängt werden, kann von einer tatsächlichen Freiheit der Wissenschaft keine Rede mehr sein. Wissenschaftsfreiheit muss auch heißen, dass eine Hochschule nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis die Möglichkeit hat, sich gegen militärische Forschung zu entscheiden. (Beifall BSW) Es gab und gibt bereits mehrfach Zivilklauseln in Landesgesetzen und angepasste Hochschulordnungen, die mögliche Wege vorzeigen. Ein rein symbolischer Beschluss für eine Zivilklausel ist leider nicht ausreichend, um das Ziel friedenswahrender Forschung zu verwirklichen; denn es bedarf einer verlässlichen und besseren staatlichen Finanzierung als sie derzeit vorliegt. Die momentane strukturelle Unterfinanzierung des Hochschulwesens befördert die Abhängigkeit von Drittmitteln. Deshalb sind wir dafür, den Wissenschaftssektor so zu stärken, dass Abhängigkeiten nicht mehr vorkommen. Zusammenfassend begrüßen wir den Antrag als einen Schritt in die richtige Richtung und betonen, dass ohne eine wirkliche Finanzierungsgarantie der Hochschulen und tiefgreifende Reformen das Ziel einer friedlichen und unabhängigen Wissenschaft kaum realisierbar ist. Wir appellieren an alle Fraktionen, diese Debatte als Ausgangspunkt dafür zu nutzen, eine Hochschulfinanzierung zu gewährleisten, die mittelfristig friedliche und zivile Werte nicht nur symbolisch, sondern strukturell zu verwirklichen ermöglicht. Wir stimmen daher zu. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Alexander Dierks

Für das BSW sprach Herr Kollege Rudolph. Ich will an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass der wesentliche Teil des Redebeitrags zum Gegenstand der vorliegenden Drucksache zu erfolgen hat. Des Weiteren sind die Redebeiträge explizit an das Hohe Haus und nicht an die Zuschauer bzw. Besucher zu richten. Insofern bitte ich, das in Zukunft zu berücksichtigen. Ich erteile jetzt der SPD-Fraktion das Wort. Für die SPDFraktion spricht Herr Kollege Eisenblätter.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben sicherlich alle schon einmal Penicillin beim Hausarzt verschrieben bekommen, ein Antibiotikum mit einer vielfältigen Forschungshistorie. Berühmt ist wohl die Anekdote mit der Laborplatte und dem Schimmelpilz aus dem Jahr 1928. Es war damals Alexander Fleming, der die antibiotische Wirkung untersuchte. Aber erst im Jahr 1941 führten Howard Florey und Ernst Chain die erste klinische Studie durch. Letztendlich war es jedoch das US-Militär, was zur Massenproduktion und Serienreife beitrug. Schließlich wollte man im Zweiten Weltkrieg aufseiten der Alliierten ein wirksames Medikament zur Wundversorgung haben. Fleming, Florey und Chain erhielten 1945 den Medizin-Nobelpreis. (Susanne Schaper, Die Linke: Das wäre auch so gekommen!) Ob Penicillin so schnell für Militär und Zivilbevölkerung bereitgestanden hätte, wenn in Oxford damals eine Zivilklausel gegolten hätte, darf jede und jeder selbst mutmaßen. Dieses und viele andere Beispiele zeigen: Wissenschaft lebt von Freiheit, Kreativität und Verantwortung. Verbote schaden der Wissenschaft – egal, wie gut man sie meint. (Beifall SPD) Sicherlich klingt für viele Folgendes erst einmal gut: Keine militärische Forschung an Hochschulen. Aber was genau ist denn militärische Forschung? Wie deutlich kann ich diese abgrenzen? Forschungsergebnisse werden zivil genutzt und dieselben Ergebnisse können auch militärisch genutzt werden. Diese Dualität lässt sich nicht verbieten, sondern nur verantwortungsvoll steuern. Auch die militärische Forschung hat zivilen Nutzen, manchmal sogar enormen. Militärische Forschung während des Zweiten Weltkriegs machte die massenhafte Produktion von Penicillin erst möglich und rettet weltweit Menschenleben. Wie würden Computer ohne militärische Forschung und das Internet aussehen? Ja, auch das war ursprünglich ein militärisches Forschungsprojekt. Aufgabe des Staates, der im Übrigen aus gutem Grund Militär hat, ist es nicht, der Wissenschaft Dinge zu verbieten. Seine Aufgabe ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der ethischen und sicherheitsrelevanten Risikoabschätzung zu unterstützen. Schließlich gilt der Leitsatz: Wissenschaft braucht Freiheit. Freiheit erfordert Verantwortung. Wie der jüngste Bericht von Leopoldina und DFG zeigt, sind die sächsischen Hochschulen auf einem guten Weg, dieser Verantwortung nachzukommen. Die Universitäten und einige Fachhochschulen haben bereits Kommissionen für Ethik und sicherheitsrelevante Forschung eingerichtet. Dem einen oder anderen hier im Hohen Hause ist vielleicht auch nicht entgangen, dass es seit Juni 2023 eine Transparenzklausel im Sächsischen Hochschulgesetz gibt. Die sächsischen Hochschulen sind zur Transparenz und Reflextion beim Wissens- und Technologietransfer verpflichtet. Diese Mechanismen sind eine vernünftige Alternative zu pauschalen Verboten. Die von der Linken geforderte Zivilklausel beschneidet die Freiheit von Forschung und Lehre. Oder darf man in der Vorlesung am 10. Dezember, wenn die diesjährigen Chemie-Nobelpreisträger David Baker, John Jumper und Demis Hassabis in Stockholm geehrt werden, nicht über das Design von Proteinen unter Nutzung von künstlicher Intelligenz sprechen? Proteinstrukturen zu designen birgt ganz neue Möglichkeiten bei der Suche nach Medikamenten und Impfstoffen. Zugleich geht damit die Verantwortung einher, keine biologischen Waffen zu entwickeln. Als SPD-Fraktion wollen wir Forschung und Innovation unter staatlicher Obhut und mit staatlicher Finanzierung ermöglichen. Deshalb wird die Forderung nach einer auskömmlichen Grundfinanzierung von uns unterstützt. Statt pauschaler Verbote setzt die SPD auf Transparenz, ethische Abwägung und wissenschaftsgeleitete Entscheidungen. Den Antrag werden wir ablehnen, weil er der Komplexität der Wissenschaft und ihrer Verantwortung nicht gerecht wird. Gleichwohl danke ich für die heutige Debatte. Sie kann sicherlich Anlass sein, dass sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der Wirkung ihrer eigenen Forschung noch bewusster auseinandersetzen. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Wir kommen in der ersten Runde zur nächsten Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht Frau Dr. Maicher.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute auf Antrag der Linken nach dem AfD-Antrag die zweite vermeintliche Friedensinitiative. Diesmal soll ein weltweites Recht auf Frieden und selbstbestimmtes Leben in – Zitat – „Frieden, Freiheit, Würde und soziale Sicherheit“ umgesetzt werden, indem die Wissenschaftsfreiheit an sächsischen Hochschulen gesetzlich eingeschränkt wird. Ich finde das nicht besonders mutig – wie der Titel suggeriert –, sondern in Zeiten des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und in Zeiten der Bedrohung von Wissenschaftsfreiheit ziemlich naiv. Ich möchte das begründen: Das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung garantieren die Wissenschaftsfreiheit. Das bedeutet, dass Forschende ihre Fragestellung und ihre Methodik frei wählen, die Ergebnisse frei bewerten und frei verbreiten dürfen – frei von staatlicher Einflussnahme. Das ist eine Garantie, hinter die wir nicht zurücktreten werden. Die Wissenschaftsfreiheit des Grundgesetzes nimmt das Wissenschaftssystem und die einzelnen Forschenden auch in Verantwortung. Sie wissen, dass es unseren Hochschulen unbenommen ist, sich selbst Zivilklauseln zu geben. Das muss selbstverständlich weiterhin möglich sein. Auch das ist Wissenschaftsfreiheit. Aus diesem Grund existieren ja Zivilklauseln an den sächsischen Hochschulen, zum Beispiel an der TU Chemnitz und an außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Es gibt an den Hochschulen ein großes Bewusstsein für die gesellschaftliche Verantwortung von Wissenschaft. Davon zeugen die Leitbilder für gesellschaftlich verantwortungsvolle Lehre, die Ethik und Transparenzklauseln, die es gibt, die ausführlichen Beschreibungen von Drittmittelprojekten, die sich mit diesen Themen befassen. Wer glaubt – wie Sie in Ihrer Einbringungsrede, Frau Schaper, suggeriert haben –, unsere Forschenden würden sich ohne ethischen Kompass und außerhalb der Grenzen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinnbild wehender Fahnen einer kriegsbefürwortenden Logik unterwerfen oder an die Rüstungsindustrie verkaufen müssen, der hat wahrlich ein verqueres Bild von Forschung, von Innovation und von akademischer Freiheit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt SPD) Wenn es Ihnen hier ernsthaft um eine breit getragene Diskussion zu Zivilklauseln gehen würde, dann hätten Sie sich die Mühe gemacht, die Weiterentwicklung von Zivilklauseln in den letzten zehn Jahren zu betrachten. Moderne Zivilklauseln sprechen Gemeinwohl, Transformationsprozesse, Bildung für nachhaltige Entwicklung, den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, die Verbesserung von Lebens- und Umweltbedingungen und vieles mehr an. Die Begründung Ihres Antrags ist daher bestenfalls anachronistisch und dient offenbar nur dem Wettbewerb mit BSW und AfD um die größte Friedensoffensive. Mit der Beschreibung von Wirklichkeit hat der vorliegende Antrag aber nichts zu tun. Schauen Sie sich doch einmal genau an, welche Relevanz Militärforschung oder Auftragsforschung für militärische und sicherheitsrelevante Zwecke für die sächsischen Hochschulen haben! Einen guten Überblick bieten die Kleinen Anfragen Ihrer ehemaligen hochschulpolitischen Sprecherin. Und die Antwort darauf heißt: praktisch keine. Der Einfluss von eingeworbenen Drittmitteln bewegt sich in einem geringen Bereich. Demnach ist es kein taugliches Argument für die Forderung nach einer auskömmlichen und aufgabengerechten Finanzierung unserer Hochschule, die Sie in Punkt 2 Ihres Antrages prominent fordern. Ja, es ist für die Lehre genauso wie für die Grundlagen und die angewandte Forschung unbestritten notwendig, dass unsere Hochschulen eine verlässliche Finanzierung und ein gut ausgestattetes Grundbudget haben. Abgesehen davon ist Ihnen die Dual-Use-Problematik nicht einmal eine Erwähnung wert. Wo fängt denn der Gesetzgeber mit Ihrer Forderung, mit Ihrem gesetzlichen Verbot von Forschung als Kontrolleur an, Militärforschung oder militärisch nutzbare Forschung zu erkennen? Sind Erkenntnisse zu Navigation, Telekommunikation, Wetter, Erdbeobachtung, Medizin, Textilien, Quantentechnologie oder Nanomaterialien militärisch nutzbar? Ja, selbstverständlich. Wollen Sie diese Forschung China und Russland überlassen, genauso, wie die Entwicklung von hochkomplexen und modernen Luftverteidigungssystemen die Städte, Zivilisten, Infrastruktur oder Geburtsstationen vor Angriffen schützt? Wir nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die existenziellen Themen Frieden, Schutz der Freiheit auf der einen und verfassungsrechtliche Garantien wie die Wissenschaftsfreiheit auf der anderen Seite in einem derart oberflächlichen Schaufensterantrag in diesen Zeiten dem Hohen Hause vorgelegt werden. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen zum konsequenten Schutz der Wissenschaftsfreiheit. Wir stehen zu der Möglichkeit, dass sich Hochschulen selbstbestimmt Zivilklauseln geben können. Wir kämpfen für eine Erhöhung der Grundausstattung, und wir stehen fest an der Seite derer, die Frieden und Freiheit in Europa verteidigen. Ihren Antrag lehnen wir ab. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Frau Dr. Maicher. In der ersten Rederunde hat noch der fraktionslose Abgeordnete Herr Berger die Möglichkeit zu sprechen. – Er winkt ab. Wir können in eine zweite Runde einsteigen. Gibt es Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Möchte die Staatsregierung sprechen? – Herr Gemkow, bitte.

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Sebastian Gemkow

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Abgeordneten des Sächsischen Landtags diskutieren heute nicht zum ersten Mal über Forschungseinschränkungen an unseren Hochschulen. Laut dem uns heute vorliegenden Antrag soll zukünftig nicht mehr geforscht und gelehrt werden, wenn die Erkenntnisse der Forschung für militärische Zwecke genutzt werden sollen oder genutzt werden können. Doch schon in der Vergangenheit waren es wenig überzeugende Argumente, die für die Einführung dieser sogenannten Zivilklauseln sprachen. Heute, nachdem sich die geopolitische Lage seit 2022 dramatisch verändert hat und der Krieg nach Europa zurückgekehrt ist, ist eine solche Forderung noch unverständlicher. Sie trägt den bitteren Realitäten keine Rechnung. Denn was bedeutet diese Forderung im Kern? Sie bedeutet im Ernstfall nichts anderes, als dass wir den deutschen Soldaten und Soldatinnen, die unser Land und unsere Freiheit verteidigen, die bestmöglichen Voraussetzungen zum Schutz ihres Lebens und ihrer Gesundheit verwehren sollen. Im Angesicht der aktuellen Konflikte erkennen wir doch fast tagtäglich, wie technische Innovationen Angriffe abwehren und Leben retten können. Die Bundeswehr als Parlamentsarmee – und damit wir als Bürgerinnen und Bürger – ist darauf angewiesen, dass es militärische Forschung bei uns hier in Deutschland gibt. Es überrascht deswegen auch nicht, dass der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Jahr 2023 in seinem Gutachten „Bundeswehr besser ausrüsten – aber wie?“ feststellt, dass Zivilklauseln eine gute Ausstattung unserer Soldaten erschweren. Der Beirat, der sich aus Sachverständigen zusammensetzt, die ehrenamtlich und unabhängig vom Ministerium über selbst gewählte Themen beraten, kommt zu dem Schluss, dass durch Kooperationen zwischen militärischen und zivilen Sektoren Leistungs- und Effizienzsteigerungen erzielt werden könnten, doch die vielen Zivilklauseln an deutschen Hochschulen verhinderten dies. Technische Überlegenheit, so der Wissenschaftliche Beirat, sei für die militärische Abschreckung von entscheidender Bedeutung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Bekenntnis war und ist es außerdem, der herausragenden Wissenschafts- und Hochschullandschaft in Sachsen für ihre freie Entwicklung das bestmögliche rechtliche Fundament zu bereiten. Mit einer Zivilklausel, die die Autonomie und die Leistungsfähigkeit der Wissenschaft erheblich einschränkt, würden wir genau das Gegenteil davon erreichen; denn wissenschaftliche Innovationskraft entsteht nur dann, wenn es eine weitestgehende Freiheit bei der Auswahl von Forschungsthemen und Forschungskooperationen gibt. Forschungsverbote für Bereiche, in denen die Ergebnisse militärisch nutzbar sein könnten, sind letztlich auch massive Eingriffe in die Forschungsfreiheit und damit in die Wissenschaftsfreiheit, die gerade nicht erst durch finanzielle Spielräume garantiert wird, sondern in erster Linie durch die uneingeschränkte Freiheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, inhaltlich frei zu entscheiden, an welchen Forschungsgegenständen geforscht werden soll. Außerdem ist die Unterscheidung zwischen zivil oder militärisch nutzbarer Forschung praktisch oft nicht möglich; es ist von einigen Vorrednern bereits angesprochen worden. Die Befürworter einer Zivilklausel führen zum Beispiel gern das Hochschulgesetz des Stadtstaates Bremen an. Doch auch dort zeigt die Realität, dass trotz der verankerten Zivilklausel die dortige Hochschule direkt mit der Bundeswehr kooperierte und einen Teil der Grundausbildung für deren Verwaltungsangestellte im dualen FrauenStudiengang Informatik übernahm. Man sieht, dass die Abgrenzung hier schon schwerfällt und selbst unter den Voraussetzungen einer solch existierenden Klausel nicht möglich ist. Lassen Sie uns, wie es schon die Vorredner getan haben, einen Blick auf die Fundamente unseres Freistaates werfen, in das Grundgesetz und in die Sächsische Verfassung. Beide garantieren die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ohne Einschränkungen. Nach Artikel 107 Abs. 1 Sächsische Verfassung sind die Hochschulen frei in Forschung in Lehre, und in unserem Grundgesetz garantiert Artikel 5 Abs. 3 die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre. Jede Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit bedarf einer verfassungsimmanenten Rechtfertigung. Eine solche Rechtfertigung für eine Zivilklausel gibt es aus Sicht der Staatsregierung nicht. In den Artikeln 87 a und 87 b des Grundgesetzes ist sogar ausdrücklich ein Verteidigungsauftrag festgelegt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Schluss möchte ich mich gegen den Eindruck erwehren, den der vorliegende Antrag außerdem erweckt – auch dies ist bereits angesprochen worden –: Die sächsischen Hochschulen seien von Drittmitteln für militärische Forschung finanziell abhängig. Das ist grundsätzlich falsch. Ich möchte daran erinnern, dass erst im Mai dieses Jahres die staatlichen Hochschulen in Sachsen und der Freistaat die Zuschussvereinbarung für die Jahre 2025 bis 2032 unterzeichnet haben. Sie sehen in diesem Zeitraum für die Grundausstattung der Hochschulen insgesamt rund 7 Milliarden Euro vor. Das ist eine Sicherheit, die deutschlandweit ihresgleichen sucht. Auch damit sichern wir am Ende und im Kern die Freiheit der sächsischen Wissenschaft ab. Aus all diesen Erwägungen kann ich nur dafür plädieren, den Antrag insgesamt abzulehnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNISGRÜNE, Gerald Eisenblätter, SPD, und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Nun besteht die Möglichkeit, das Schlusswort zu sprechen. – Frau Schaper, bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir haben jetzt viel über Wissenschaftsfreiheit gehört. Sie werfen uns vor, wir würden dieselbige in unserem Antrag verletzen. Das ist nicht wahr. (Zuruf: Doch!) In unserem Antrag ist die Wissenschaftsfreiheit ausdrücklich benannt und es ist vom „Sollen“ die Rede, nicht von Verboten. „Sollen“ heißt „müssen“, es sei denn, es sprechen zwingende Gründe dagegen. Diese Gründe, wie etwa Geldmangel, wollen wir ausschließen. Ihre Interpretationen sind dann Ihre Interpretationen. Dass eine Zivilklausel rechtmäßig ist, zeigt der Erfolg in anderen Bundesländern. Und vielleicht, Frau Maicher, wischen Sie sich ein bisschen den Schaum vom Mund. (Oh- und Hey-Rufe sowie Pfeifen CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE – Zuruf Dr. Claudia Maicher, BÜNDNISGRÜNE) Zum Beispiel in Niedersachsen wurde eine solche Klausel durch die rot-grüne Landesregierung eingeführt. Thüringen hat das unter Rot-Rot-Grün 2018 erweitert, in Nordrhein-Westfalen war es die rot-grüne Landesregierung. In Bremen hat dies im Jahr 2015 die rot-grüne Landesregierung getan, in Sachsen-Anhalt war es die Kenia-Koalition im Jahr 2021. Ich sagte ja: Der Spruch „Wenn du den Frieden willst, bereite den Krieg vor.“ ist ein Irrweg. Wir sind für: Wenn du den Frieden willst, bereite den Frieden vor. Sie haben viele Sachen genannt, auch dass die Militärforschung etwas Gutes gebracht haben soll – das ist auch so, das streiten wir überhaupt nicht ab. Trotzdem wollen wir uns dem Ziel zuwenden, eine solche Zivilklausel einzuführen. Wenn man dem Glauben schenkt, dass es nur mit Militärforschung zu Fortschritten kommen könne, heißt es dann, dass wir Krieg brauchen, um Fortschritte zu machen? (Sören Voigt, CDU: So ein Quatsch! So ein Unsinn! – Oh-Rufe SPD und BÜNDNISGRÜNE – Unruhe im Saal) Ich nenne zum Beispiel die Geschichte von Penicillin. Oder: Die Entwicklung von Atomwaffen als schrecklichste Waffe, die die Menschen bislang geschaffen haben, wäre ohne die enge und intensive Zusammenarbeit von Wissenschaft, Militär und Rüstungsindustrie nicht denkbar gewesen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es ist also inkonsequent, Frieden zu fordern, aber diesem zerstörerischen Potenzial keinen Einhalt zu gebieten. Wenn wir Menschen nicht aus diesem Irrsinnskreislauf aussteigen, ist es ohne Weiteres möglich, dass sich zum Beispiel die Worte von Albert Einstein bewahrheiten. Dieser hat in einem Interview 1949 sinngemäß prophezeit: Ich weiß nicht, welche Waffen in einem Dritten Weltkrieg zur Anwendung kommen. Aber ich kann Ihnen sagen, was sie im Vierten benutzen werden: Steine. – Darauf möchte ich hinweisen. Es hat natürlich Dinge wie Penicillin mit sich gebracht, aber eben auch die Atomwaffe. Hierbei gilt es, eine Balance zu finden. Ziel ist es, ein Gesetz vorzulegen, in dem man solche Sachen berücksichtigen kann. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Frau Schaper, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Susanne Schaper Die Linke

Darüber sollte man diskutieren, ohne Fragen der Ethik aufzuwerfen und diese anderen abzusprechen. Das ist nicht gut. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/379 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Drucksache 8/379 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Regierungsentwurf für das Sächsische vorlegen – Planungssicherheit für die Drucksache 8/405, Überweisung an Gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung hat der Landtag zur Behandlung dringender Angelegenheiten für die Zeit bis zur Einsetzung der Fachausschüsse einen Hauptausschuss gebildet. Für den vorliegenden Antrag wird die Zuständigkeit des Hauptausschusses gemäß § 120 Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung durch Überweisung des Landtags begründet. Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des über- und außerplanmäßigen Drucksachen 8/182 bis 8/187, Anträge des Drucksache 8/397, Beschlussempfehlung Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zu folgenden Drucksachen angekündigt: Drucksache 8/185, Haushaltsvollzug 2024, Einzelplan 03 des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 56 Millionen Euro bei Kapitel 03 04 Titel 547 52 „Aufwendungen für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung, für die Einrichtung des Ausreisegewahrsams sowie die Abschiebungshaft und für die Abwicklung staatlicher Zuwendungen“ und Drucksache 8/186, Haushaltsvollzug 2024, Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 03 04 Titel 633 52 „Leistungen während des Aufenthalts in den Landkreisen und kreisfreien Städten“. Ich schlage Ihnen vor, dass die AfD-Fraktion dazu das Wort erhält. Herr Barth, bitte schön.

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es geht um die Beschlussvorlage in Drucksache 8/397, nachträgliche Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Diese Beschlussvorlage enthält insgesamt drei Anträge des Finanzministeriums, die eine wesentliche Erhöhung der Asylkosten zum Gegenstand haben. Zunächst einmal zur Drucksache 8/183, Überplanmäßige Ausgaben von 14,6 Millionen Euro zur Erstattung der Kosten nach § 89 SGB VIII an die Landkreise und kreisfreien Städte aufgrund des erheblichen Anstiegs der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern durch Jugendämter. Die Drucksache 8/185 betrifft die Finanzausgleichsgesetz 2025/2026 Kommunen unverzüglich schaffen! Antrag der Fraktion AfD den Hauptausschuss Meine Damen und Herren! Wir stimmen ab. Wer dafür ist, den eben benannten Antrag an den Hauptausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Die Enthaltungen? – Damit wurde die Überweisung nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rufe auf gemäß Artikel 96 Satz 3 Freistaates Sachsen zu Ausgaben und Verpflichtungen Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und Bericht des Hauptausschusses überplanmäßige Ausgabe von 56 Millionen Euro für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung Schutzsuchender in Ersteinrichtungen des Freistaates Sachsen. Die Drucksache 8/186 betrifft die überplanmäßige Ausgabe von insgesamt 193 Millionen Euro für die Erstattung der Unterbringungskosten der Landkreise und kreisfreien Städte. Weitere Ausgaben in Höhe von 9,5 Millionen Euro wurden im Hauptausschuss bereits angekündigt. Rechnen wir allein diese Summen zusammen, so sind das 210,1 Millionen Euro. Alle, die schon länger in diesem Haus sitzen, haben in diesem Jahr bereits die Erhöhung der Asylausgaben gegen unsere Stimmen beschlossen. Von den heute von Ihnen geplanten Genehmigungen der weiter erhöhten Ausgaben steigen die im Haushalt für das Jahr 2024 vorgesehenen Kosten für Asyl erheblich: von ursprünglich 425 auf jetzt 648 Millionen Euro. Die CDUgeführte Landesregierung verrichtet in ihrem gesinnungsethischen Größenwahn bereits seit 2015 das Werk linksradikaler Ideologen. Diese politische Irrfahrt bedroht nicht nur unsere innere Sicherheit und unser aller friedliches Zusammenleben, sondern sie ist auch aus haushaltspolitischer Sicht mittlerweile eine Katastrophe. Bis dato gaben alle hier im Haus etablierten Parteien – außer dem BSW und unserer AfD – seit der Zäsur im Jahr 2015 allein in Sachsen 5 Milliarden Euro aus dem sächsischen Staatshaushalt für Migranten aus, die zu einem großen Teil gar nicht in unserem Land sein dürften. Die uns nunmehr vorliegenden drei Anträge zur Erhöhung der Asylkosten lehnen wir daher entschieden ab. Da die Asylproblematik aktuell nicht die Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erfährt, wie es noch in den Jahren 2015 und 2016 der Fall war, (Zurufe Sören Voigt, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) will ich an dieser Stelle zur aktuellen Entwicklung deutlich sagen: Die Asylausgaben sind seit dem Jahr 2021 um 72 % gestiegen. Wir befinden uns damit wieder auf dem Niveau der verheerendsten Jahre 2015 und 2016. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Hinzu kommen noch die Ausgaben – und darüber reden wir hier ja nicht –, die der Bund und die Kommunen leisten und die nicht durch Freistaat bzw. Bund ersetzt werden. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Beispielhaft sei genannt: Das Bürgergeld wird vom Bund ersetzt, und 47,3 % der Bürgergeldempfänger in Deutschland sind mittlerweile Ausländer. Holen wir seit 2015 tatsächlich überwiegend benötigte Fachkräfte in unser Land? – Die Antwort lautet: Nein. Während in den USA ein Präsident gewählt wird, der unter dem Motto „America first“ das eigenen Land zur Maxime seines Handelns aufruft, (Sören Voigt, CDU: Ziehen Sie doch nach Amerika, Herr Barth!) scheint in Deutschland für alle etablierten Parteien zu gelten: Ausländer zuerst. Dem können wir nur vehement widersprechen. Es gibt für die Bürger Sachsens keinen Grund, mit ihrem Steuergeld unter Missachtung der ureigensten Interessen Ihren Willen zu finanzieren. Uns fehlt das Geld an allen Ecken und Kanten. Wir haben zu wenige Lehrer und zu wenige Polizisten. Unsere Straßen haben riesige Schlaglöcher, und mittlerweile müssen wir auch feststellen, dass wir in Sachsen insgesamt 19 einsturzgefährdete Spannbetonbrücken haben, (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) die offensichtlich baufällig sind. Trotzdem verteilen wir Jahr für Jahr großzügig Hunderte Millionen an Steuergeldern an Ausländer, die teilweise gar nicht hier sein dürften. (Rico Gebhardt, Die Linke: Sie sind nun mal hier!) Wir können es uns nicht mehr leisten, Zehntausende Illegale mit Wohnungen, Essen und viel Bargeld zu versorgen. Zusätzlich wollen wir diese Leute auch noch mit viel Aufwand integrieren, obwohl sie ohnehin das Land verlassen müssten. Die größte Showeinlage im Asylbereich lieferte allerdings die Bundesregierung zwei Tage vor der Landtagswahl. 28 afghanische Straftäter wurden von Leipzig aus in ihre Heimat abgeschoben. War das etwa der große Auftakt für die langjährig überfällige Asylabschiebeoffensive? – Weit gefehlt. Nach dem Wahlkampftheater verpuffte der Elan der Regierung und die 15 000 Ausreisepflichtigen in Sachsen werden weiterhin üppig mit Steuergeldern unserer fleißigen Bürger versorgt. Oft werden diese illegalen Einwanderer für ihren Rechtsbruch dennoch mit Bürgergeld, bezahlter Wohnung und medizinischer Fast-Rundumversorgung belohnt. (Rico Gebhardt, Die Linke: So ein Quatsch!) Deutschland ist kein Wohltätigkeitsverein, und Sachsen schon gar nicht. Wohltätig kann man als Privatperson auch nur sein, wenn man über ausreichende Reserven verfügt. Für den Staat bedeutet dies: Es wird genügend Wohnraum benötigt, um alle Ausländer angemessen unterzubringen. Haben wir diesen in den Ballungsgebieten? – Nein. Es werden genügend Lehrer benötigt, um alle ausländischen Kinder zu unterrichten. Haben wir sie? – Nein. Es wird genügend Geld benötigt, um die Ausländer mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen. Haben wir das künftig noch? – Die Antwort lautet: Nein. Unsere Kommunalpolitiker können bereits heute davon berichten und ein Lied singen, auch ein Liederbuch für mehrere Schulklassen schreiben, wie schwierig es mittlerweile auf kommunaler Ebene geworden ist, Haushalte aufzustellen. (Rico Gebhardt, Die Linke: Deswegen wollen Sie ihnen das Geld wieder wegnehmen?) Rekordhalter im Freistaat Sachsen ist offenbar der Landkreis Nordsachsen, der bereits 100 Millionen Euro Kassenkredit aufgenommen haben soll. Wie soll dieser Landkreis künftig die Kosten für Asyl und Integration weiterhin als Pflichtaufgabe bezahlen, wenn wir nicht endlich von der Bundesebene oder auch von unserer Landesregierung – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Barth, Ihre Redezeit ist abgelaufen!

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André Barth AfD

– offensive Abschiebungsbemühungen sehen, meine Damen und Herren? (Beifall AfD – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Wir haben jetzt die Möglichkeit zur Aussprache. Für die CDU-Fraktion bittet Herr Wähner um das Wort; Herr Wähner, Sie dürfen.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Drucksachen, die aus der Sammeldrucksache 8/397 des Hauptausschusses zur Debatte stehen, betreffen klare Haushaltsvollzugsanträge im Bereich Asyl mit unabweisbaren Ausgaben, die auf einer rechtlichen Grundlage beruhen. Wir als CDU-Fraktion haben zum Thema illegale Migration und Asyl eine klare Haltung, und zwar unter der Prämisse: Humanität und Ordnung. Ordnungspolitisch stehen wir dazu, dass es zu einer deutlichen Senkung der illegalen Zuwanderung kommen muss und dazu auch der Schutz unserer Grenzen, insbesondere der europäischen Außengrenze, notwendig ist. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Darüber hinaus ist es notwendig, zügige Asylverfahren zu erreichen, deren negatives Ergebnis dann auch zur Umsetzung kommt; zuvorderst mit freiwilliger Rückkehr, aber wenn dies nicht möglich ist oder nicht gewollt wird, mit entsprechender Abschiebung. Zur Humanität gehört für uns als Ausfluss des christlichen Menschenbildes auch, dass wir die Menschen, die hier sind, ordentlich und anständig versorgen. Das ist unser Anspruch, unser Leitbild von Humanität. Dazu gehört, dass wir als Freistaat diese Menschen in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen gut betreuen. Dabei leisten wir einen ganz wesentlichen Beitrag für ein zügiges Asylverfahren, denn dort kann das BAMF-Verfahren durchgeführt werden. Wir entlasten darüber hinaus auch unsere Kommunen, weil wir entsprechend den Kapazitäten in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen die Flüchtlinge gesteuert auf die Kommunen abverteilen und dort auch Spitzen abfangen können. Dies ist Gegenstand einer Drucksache, in der diese 56 Millionen Euro genannt sind und wir aufgrund dieser gesetzlichen Vorlage einfach dazu verpflichtet sind, Herr Barth. Ich denke, die Kommunen danken es uns auch, dass wir hier als Partner entlasten. Das ist nicht in jedem Bundesland so. Die zweite größere Finanzzuweisung betrifft unsere Kommunen direkt, insbesondere die Landkreise und die kreisfreien Städte. Sie leisten einen ganz wesentlichen Beitrag bei der kommunalen Unterbringung von Geflüchteten. Dabei sollten wir zuvorderst dankbar dafür sein, was dort jeden Tag geleistet wird. Hier sind die Personenzahlen höher gewesen als ursprünglich in der Haushaltsplanung vorgesehen. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass die Kosten gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung gestiegen sind. Wir sind im zweiten Jahr unseres Doppelhaushaltes. Man konnte im Jahr 2022, als wir den Haushalt beschlossen haben, noch nicht absehen, wo die FlüAG-Pauschale pro Geflüchteten am Ende liegt. Sie ist deutlich höher. Damit zeichnen wir auch hier nach. (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Dieses Geld wollen Sie den Kommunen nicht geben? Habe ich Sie da falsch verstanden? Ich weiß es nicht. Das ist eine klare gesetzliche Aufgabe, die wir hier erfüllen. (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Ich denke, dazu müssen wir stehen, und dazu sind wir als CDU-Fraktion bereit. (Beifall CDU und Albrecht Pallas, SPD) Man muss in dieser Frage klar trennen zwischen Sachpolitik und dem Haushaltsvollzug in dieser Sammeldrucksache. Dabei gelten die beschlossenen gesetzlichen Regelungen. Es ist keine seriöse Sachpolitik, wenn man hier jedes Mal die Debatte über alles aufmacht, über Gott und die Welt, sondern man sollte sich klar an der Sache orientieren. Das tun wir als CDU-Fraktion, und ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Herr Wähner. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Herr Rudolph, bitte.

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Bernd Rudolph BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Knapp 140 Millionen Euro für Leistungen während des Aufenthaltes in den Landkreisen und kreisfreien Städten und 56 Millionen Euro für die Erstaufnahmeeinrichtungen und den Ausreisegewahrsam. Ich muss gestehen, dass die vorgelegten Zahlen in der Tat gewaltig sind – für mich als Neuling in diesem Hohen Haus zumindest. Es gibt keinen Zweifel daran, dass diese Kosten jetzt zu tragen sind. Es wurde gerade gesagt: Die Menschen sind da, sie brauchen die Leistungen, und die Kommunen warten auf das Geld, damit es ihnen erstattet wird. Wir als Freistaat sind dazu verpflichtet, dies zu tun. Deswegen stimmen wir dieser Vorlage auch zu. Es gibt für uns nicht den geringsten Zweifel, dass diese Ausgaben perspektivisch sinken müssen. In Zeiten, in denen überall gestrichen wird, in Zeiten, in denen die Infrastruktur verfällt, in der Brücken einstürzen oder gesperrt werden müssen, ist das ganz einfach das Gebot der Stunde. Im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der AfD, stehen wir nicht für ein Abschieben, Abschieben, Abschieben. Für uns ist es vielmehr wichtig, das individuelle Recht auf Asyl zu bewahren. Wer aus politischen oder ähnlichen Gründen in seiner Heimat verfolgt wird, muss bei uns Schutz finden. Wer jedoch das Gastrecht missbraucht, indem er Straftaten begeht, indem er sich extremistisch betätigt oder indem er bei der Feststellung seiner Identität betrügt, der muss das Land verlassen. Wer aus einem sicheren Herkunftsland kommt, der darf gar nicht erst einreisen. (Beifall BSW) Nicht zuletzt sind es viele Tausend ukrainische Flüchtlinge, die nach der Beendigung des Krieges, sofern sie hier keine Arbeit aufnehmen wollen, wieder in ihre Heimat zurückkehren und ihr Land wieder aufbauen können. Das soll die Motivation sein. Damit komme ich zurück zu dem Antrag, über den wir heute schon gesprochen haben: sich für diplomatische Lösungen bei diesem Konflikt einzusetzen. Wir erwarten von der zukünftigen Regierung, dass sie in dieser Sache zügig vorgeht und konsequent handelt. Wir haben dafür gut zugearbeitet bzw. vorgearbeitet, gemeinsam mit der CDU, und in den Sondierungsgesprächen die Vorlagen erstellt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das war wohl Politikberatung oder was?!) Es wäre jetzt für die SPD-Fraktion an der Zeit, die Realitäten anzuerkennen. Ich bin sicher, Sie bekommen das hin. Sie werden dafür auch belohnt. Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Herr Bernd Rudolph. In der Rednerreihenfolge geht es weiter mit der SPD-Fraktion; Herr Pallas, bitte.

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Albrecht Pallas SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen, die diese Debatte verfolgen, kommen an dem Eindruck wohl nicht vorbei, dass sich die AfD-Fraktion einmal mehr beweisen will, die grundlegendsten staatlichen Verpflichtungen infrage zu stellen; zum Beispiel, dass die Staatsregierung gesetzliche Aufgaben erfüllt und auch dann zu erfüllen hat, wenn vorher dafür nicht genügend Geld bereitgestellt wurde. Dafür haben Sie sich einen etwas weniger bekannten Artikel der Sächsischen Verfassung ausgesucht, und zwar den Artikel 96 – für kompetente Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker das kleine Einmaleins des Haushalts. Was regelt dieser Artikel 96? Ich zitiere: „Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungen bedürfen der Zustimmung des Staatsministers der Finanzen. Sie darf nur im Fall eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden. Die Genehmigung des Landtages ist nachträglich einzuholen.“ Es geht also schlichtweg darum, dass die Staatsregierung ihren Aufgaben auch dann weiterhin nachkommen muss, wenn das vom Landtag bereitgestellte Budget nicht ausreicht oder aber Unvorhergesehenes eintritt und man zu dessen Bewältigung Geld benötigt. Jetzt haben Sie sich in Ihrer Rede, Herr Barth, wenig überraschend an den gestiegenen Kosten für die Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Geflüchteten in diesem Jahr abgearbeitet. Dafür soll der Landtag bis zu 56 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Im Jahr 2022 hatten wir das schon einmal. Damals waren es übrigens 65 Millionen Euro an Mehrkosten. Wo war damals Ihr Aufschrei? Ich kann mich an nichts erinnern. Man könnte meinen, es ist Bundestagswahlkampf. Zur Wahrheit gehört auch, dass es in der Drucksache, über die der Landtag heute zu entscheiden hat, auch um die Kosten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam geht, (André Barth, AfD: Ja, wie viel Prozent sind das denn?) also um Maßnahmen, deren umfänglicheren Einsatz die AfD-Fraktion immer wieder fordert. Wie das innerhalb desselben Budgets gehen soll, haben Sie uns aber bisher nicht verraten, Herr Barth. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Der Hauptausschuss hat zu einigen Themen beraten, bei denen über- oder außerplanmäßiger Bedarf festgestellt wurde. Bemerkenswert finde ich deshalb, dass Sie sich wieder so auf das Thema Migration fokussieren, obwohl auch in ganz anderen und nicht weniger wichtigen Bereichen Mehrkosten entstanden sind. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Pallas, möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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Albrecht Pallas SPD

Nein, im Moment nicht. Herr Barth hatte genügend Gelegenheit, seine Gedanken zu formulieren. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Danke.

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Albrecht Pallas SPD

Es geht beispielsweise um Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Falls Sie es nicht kennen, geht es dabei um die Sicherung des Lebensunterhalts von Kindern, von Alleinerziehenden, wenn der Unterhalt vom anderen Elternteil nicht gezahlt wird. (André Barth, AfD: Kenne ich – darüber habe ich aber nicht geredet!) Die Zuhörer fragen sich völlig zu Recht: Sind der AfD diese Kinder egal, dass Sie dazu nicht sprechen wollen? (André Barth, AfD: Dazu haben wir zugestimmt, Herr Pallas!) In der Vorlage geht es weiterhin um die Durchführung der forensischen Psychiatrie in den sächsischen Krankenhäusern. (André Barth, AfD: Haben wir auch zugestimmt, Herr Pallas!) Ohne entsprechende Gutachten können viele Strafverfahren nicht weiter betrieben werden. Ist es Ihnen gleich, ob Strafverfahren rechtsstaatlich und zügig durchgeführt werden. Schweigen Sie deshalb dazu, oder gibt es einen anderen Grund? (André Barth, AfD: Nein, das wollen wir sogar schneller!) Und schließlich geht es auch um die Umsetzung des Digitalpakts Schule, für die das Land zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen braucht. (André Barth, AfD: Haben wir auch zugestimmt, haben wir alles zugestimmt!) Aber auch hier wird das mit keinem Wort von der AfD erwähnt. Anscheinend interessiert Sie von der AfD die Zukunft der Schule im Gegensatz zur Migration nicht besonders. Sie stellen nach wie vor die Migration als Thema ganz nach vorn. Sie spielen wie immer verschiedene Gruppen gegeneinander aus und wiegeln auf. Das ist nicht in Ordnung, Herr Barth. Das Finanzministerium hingegen hat seine Zustimmung längst erteilt, die Mehrausgaben über den Haushaltsbeschluss des Landtags hinaus zu begleichen. Es grenzt schon an Ironie, dass Sie von der AfD versuchen, ausgerechnet das sächsische Finanzministerium mit Ihrer Geiz-ist-geilMentalität zu überholen. Als Sozialdemokrat sage ich: Wenn selbst für den Finanzminister diese zusätzlichen Ausgaben und finanziellen Belastungen nach den Maßstäben von Artikel 96 einem unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnis folgen, dann muss die Frage erlaubt sein, ob es Ihnen bei der AfD nicht einfach nur um folgenden Gedanken geht: Was nicht sein darf – also Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten in Sachsen –, das nicht sein kann – also die damit verbundenen Kosten. Eigentlich ist es offensichtlich Herr Barth, oder? Meine Damen und Herren, vor allem von der AfD, ich würde mir wünschen, dass Sie in diesen Debatten ehrlicher zu den Menschen in diesem Land sind, wenn es um Ihre Forderungen im Migrationsbereich geht. Das haben die Bürgerinnen und Bürger, das haben Ihre Wähler wohl alle verdient. Der lange Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen, die Sicherung von Abschiebungen mittels Haft oder Gewahrsam – all das kostet den Freistaat sehr viel mehr Geld. Gerade Sie fordern regelmäßig, dass die Zahl der Abschiebungen steigt und die betroffenen Menschen stärker eingesperrt werden sollen. Sie wollen den zuständigen Behörden aber das Geld dafür nicht geben. Das ist nicht nur verlogen, sondern in höchstem Maße unverantwortlich. Aber wenn wir schon darüber reden: Wäre es nicht viel klüger, wenn die hier benötigten 56 Millionen Euro anstatt in Erstaufnahmeeinrichtungen und Abschiebungen lieber in Arbeitsmarktvermittlung, Sprachbildung und Integrationsmaßnahmen fließen würden? Das ist auch viel Geld. Aber dafür halten wir die Menschen hier. Sie bleiben hier. Sie arbeiten und leben mit uns, leisten ihren Beitrag für die Gesellschaft und helfen mit, den Arbeits- und Fachkräftebedarf in sächsischen Unternehmen zu decken. Das ist das Gebot der Stunde. Aber das scheint zu viel von Ihnen verlangt zu sein. Auf einen Antrag aus der AfD-Fraktion, der sich rational, faktenbasiert und zukunftsorientiert mit Migration auseinandersetzt, auch mit Blick auf den sächsischen Haushalt und die Wirtschaft, brauchen wir wohl nicht zu warten. Lieber biegen Sie sich die Finanzverfassung des Freistaates Sachsen zurecht und machen den Menschen vor, hier würde Geld für Migration zum Fenster rausgeworfen. Verantwortungsvoll wäre es hingegen, sich dieser Daueraufgabe Migration in einem Einwanderungsland wie Deutschland so zu stellen, dass wir Migration zur Erwerbsarbeit und Fluchtmigration besser steuern, jederzeit Humanität zeigen und für beste Integration sorgen. Auch das ist das Gebot der Stunde. Aber das brauche ich von der AfD nicht zu erwarten. Stattdessen lehnen Sie diese finanziellen Nachschüsse ab und verweigern der Regierung das für gesetzliche Aufgaben benötigte Geld. Das, meine Damen und Herren, ist das Gegenteil von verantwortungsvoller Politik für dieses Land. Als SPD nehmen wir diese staatlichen Aufgaben und die damit einhergehenden Verpflichtungen ernst. Wir sorgen mit dafür, dass die Staatsregierung die dafür notwendigen Gelder bekommt. Deshalb stimmen auch wir den Empfehlungen des Hauptausschusses zu. Vielen Dank. (Beifall SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. – Bitte, Herr Barth.

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André Barth AfD

Nur zur Klarstellung: Wir haben in dieser Sammeldrucksache allen anderen Vorlagen, die keine Erhöhung der Asylkosten betrafen, vorbehaltlos unsere Zustimmung erklärt. Das zunächst als Erstes. Herr Pallas, Ihre Partei im Bund suggeriert den Deutschen, wir könnten unendlich viele Schulden aufnehmen. Wir brauchen eine Sowohl-als-auch-Politik. Wir könnten alles über neue Schulden, über eine Aussetzung der Schuldenbremse, über Sondervermögen finanzieren. Das ist die Auffassung, die zumindest die Bundes-SPD offen nach außen vertritt. Lindner ist von der Stange gesprungen, weil er gesagt hat, ein Haushaltsbruch finde mit ihm nicht statt. Es ist richtig, dass die Politik versucht, mit den vorhandenen Haushaltsmitteln verantwortungsvoll umzugehen. Das heißt, wir müssen teilweise auch eine Sowohl-als-auchDifferenzierung hinbekommen. Wenn wir 100 % Geld haben, können wir 100 % ausgeben. Wir können aber nicht langfristig 110 % ausgeben. Das bedeutet im Bereich Asyl und Migration, dass wir die Fluchtanreize, die Deutschland bietet – aufgrund des Bürgergeldes und damit eine einmalige soziale Besserstellung Deutschlands gegenüber den anderen europäischen Ländern ist –, dass wir solche Fluchtanreizpunkte in unserem Land endlich abschaffen und nach Möglichkeit einheitlich Asylleistungen in Europa zahlen sollten. Dann würde die innereuropäische Wanderung nach Deutschland aufhören. Das würde uns wesentlich entlasten. Mit weniger Zuweisungen könnten wir viel effizienter umgehen. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Pallas möchte erwidern.

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Albrecht Pallas SPD

Herr Barth, wenn Sie eine Debatte über die Migrationspolitik in unserem Land führen wollen, so stellen Sie doch einen Antrag. Dann können wir darüber sprechen. Sie versuchen hier eine Notwendigkeit, damit die Staatsregierung des Freistaates Sachsen ihre gesetzlichen Aufgaben ordentlich erfüllen kann, zu missbrauchen und auf deren Rücken diese Migrationsdebatte zu führen. Sie sind dabei auch nicht besonders ehrlich, und an Fakten orientieren Sie sich schon gar nicht. Ich glaube, ich bin mit meiner Vermutung, dass es hier eher um Bundestagswahlkampf geht, der Wahrheit schon ziemlich nahegekommen. Wenn Sie über die Frage der verschiedenen Finanzierungsbedarfe in unserem gesamten Land sprechen, ist es doch völlig klar, dass wir verschiedenste gesetzliche Aufgaben haben, denen sich unser Staat widmen und die er finanzieren muss, und dass wir einen über Jahrzehnte aufgelaufenen Investitionsstau haben – im Übrigen nicht nur hier an der Elbe, sondern bundesweit –, für den man in relativ kurzer Zeit Geld mobilisieren muss. An der Stelle ist es eben keine Schuldenbremse; es ist und bleibt eine Investitionsbremse. Das ist aber nicht die Debatte des heutigen Tages. Ich würde mir nur wirklich wünschen – das meine ich sehr ernst, Herr Barth –, wenn wir hier mit Vorlagen, Anträgen und Redebeiträgen von Ihnen konfrontiert würden, die etwas mehr an Fakten orientiert wären und nicht nur daran, wie Sie sich die Welt zurechtbiegen. Vielen Dank. (André Barth, AfD: Das sind Fakten; Zahlen lügen nicht!) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Wir führen die Aussprache fort. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Schubert; bitte.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das selektive Herausziehen von Anträgen aus der Sammeldrucksache zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben – hier geht es um die Kosten für Geflüchtete – ist für die AfD selbstverständlich ein weiteres Mittel, um emotionalisierte Social-Media-taugliche Schnipsel mit AfD-üblichen Kampfbegriffen zu produzieren. Ich könnte darauf auf einfache Weise reagieren und wäre in 30 Sekunden fertig, und zwar mit der Feststellung, dass die AfD Geflüchtete ablehnt, rechtliche Verpflichtungen infrage stellt und das Asylrecht an sich nicht akzeptiert. Aber ich möchte das Thema gründlicher und mit der notwendigen Ernsthaftigkeit behandeln; denn unser Rechtsstaat, unsere Kommunen und auch die betroffenen Menschen verdienen eine sachliche Auseinandersetzung. Herr Barth, Sie haben wieder einmal geglänzt mit teilweise wirren Zusammenhängen und einseitigen Darstellungen. Ich halte es für notwendig, das klar zu benennen. Beginnen wir mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Verpflichtungen, die unser Land übernommen hat. Deutschland hat sich im Grundgesetz klar dazu bekannt, Menschen in Not Schutz gewähren. Das ist der Artikel 16 a des Grundgesetzes. Das Recht auf Asyl und das Bekenntnis zu humanitärem Schutz sind unserer Auffassung nach nicht verhandelbar. Sie sind Ausdruck unserer Werte als demokratischer Rechtsstaat und unserer Verantwortung in einer internationalen Gemeinschaft. Um diesem Schutzversprechen gerecht zu werden, gibt es ein klar geregeltes System. Bund, Länder und Kommunen tragen eine gemeinsame Verantwortung. Die Asylverfahren einschließlich der Prüfung von Anträgen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Bundesländer übernehmen die Erstunterbringung und sorgen für die Grundversorgung der Geflüchteten. Der sogenannte Königsteiner Schlüssel legt dabei fest, wie viele Menschen jedes Bundesland aufnimmt. In Sachsen ist die Unterbringung der Geflüchteten, die nicht mehr in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, den Kommunen übertragen worden. Die damit verbundenen Kosten werden durch den Freistaat mit einer Pauschale erstattet. Diese Pauschale beträgt 670 Euro pro Person und Monat. Wir wissen, dass diese Mittel derzeit nicht mehr die tatsächlichen Kosten decken, da die Zahl der ankommenden Geflüchteten und die Bearbeitungszeiten der Asylanträge höher ausfallen als ursprünglich kalkuliert. Wir erkennen ganz klar die Herausforderungen für die Kommunen an. Ich bin selbst auch Kreisrätin im Landkreis Görlitz. Dazu sage ich gleich noch etwas. Es ist sehr offensichtlich, dass die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten Städte und Landkreise vor organisatorische und finanzielle Belastungen stellt, weil auch die Erstattungspauschalen vielfach nicht mehr ausreichend sind, um die gestiegenen Kosten zu decken. Der Herausforderung muss man sich stellen und es ist daher wichtig, und das vielleicht auch an die Adresse des Innenministeriums, dass die Erstattungsverordnung regelmäßig überprüft und an die aktuellen Bedingungen angepasst wird. Mir stellt sich da schon die Frage, warum das in Sachsen bisher nicht erfolgt ist. Wir wissen um die Schwierigkeiten, denen sich die kommunalen Haushalte gegenübersehen. Herr Barth, Sie greifen hier den Landkreis Nordsachsen heraus. Sie erwecken den Eindruck, dass die prekäre Lage der Landkreishaushalte ausschließlich auf die hohe Zahl der Ausländer zurückzuführen ist. Dem möchte ich widersprechen. Ich kenne die Haushalte der Landkreise. Es ist mitnichten der Fall, dass ausschließlich die hohe Zahl der Geflüchteten dazu führt, dass sie ihre Landkreishaushalte nicht zukriegen. (Zuruf André Barth, AfD) Wir können gern miteinander darüber debattieren, dass das Finanzausgleichsgesetz eine richtige Reform braucht. Wir können darüber diskutieren, dass einer Aufgabe, die der Bund zuweist, auch endlich die entsprechenden Mittel folgen müssen. Aber dem Eindruck, den Sie hier erweckt haben, möchte ich an dieser Stelle widersprechen. Es ist unserer Ansicht nach falsch, das Recht auf Asyl und die Schutzbedürftigkeit von Menschen infrage zu stellen und solche Forderungen zu erheben, wie wir es von Ihnen kennen, weil sie die Grundlagen unserer Verfassung angreifen. Ich möchte auch – das hat Kollege Pallas schon gemacht – dem unwürdigen Gegeneinander-Ausspielen von Gruppen, die Hilfe benötigen, klar entgegentreten und auch Ihrem sehr unsinnigen Zungenschlag, dass die Ausländer jetzt auch noch schuld an den maroden Brücken in Sachsen sind. Das ist gelinde gesagt Unsinn. (André Barth, AfD: Das habe ich gar nicht gesagt!) – Ach, kommen Sie. Grundsätzliche Anmerkung zum Recht auf Asyl: Das Asylrecht ist eine Errungenschaft, die wir schützen müssen, denn Menschen, die vor Krieg, Verfolgung, Klimafolgen und existenzieller Not fliehen, verdienen Schutz und faire Verfahren. Abschließend sei gesagt, dass es legitim ist, über die Kosten und die Effizienz von Systemen zu sprechen, aber die Debatten sollten faktenbasiert und verantwortungsvoll geführt werden und nicht immer mit dem vorrangigen Ziel, Empörung und Ängste zu schüren oder rechtliche Grundpfeiler demontieren zu wollen. Ich lade abschließend noch einmal unseren Innenminister dazu ein, die Schwierigkeiten einer zeitnahen Anpassung der sächsischen Erstattungsverordnung zu erläutern; denn Transparenz und konstruktive Lösungen sind der Weg, wie wir gemeinsam vorankommen können. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Herr Gebhardt für die Fraktion Die Linke, bitte.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ans Mikrofon gegangen, weil ich der Öffentlichkeit kurz erklären möchte, worüber wir jetzt reden. Wir haben keine Migrationsdebatte, auch keine Integrationsdebatte, sondern wir reden über einen Antrag des Finanzministers an den Sächsischen Landtag, der 139 Millionen Euro für die Landkreise zur Verfügung stellen will. Die AfD-Fraktion stimmt gegen diesen Antrag. Das hat sie nämlich schon im Haushalts- und Finanzausschuss bzw. im Hauptausschuss gemacht. Das heißt also, die AfD-Fraktion will, im Gegensatz zu ihren Reden sonst, hier den Kommunen circa 140 Millionen Euro vorenthalten. Sie ist der Meinung, dass den Kommunen dieses Geld nicht zusteht. Über nichts anderes reden wir hier, als dass wir den Kommunen ihre rechtlich zustehenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Die AfD stellt zurzeit in vielen Kreistagen Anträge, um den Landrat zu beauftragen, die finanziellen Auswirkungen, die dort entstanden sind, nicht zu begleichen. Gleichzeitig sagt sie, sie nimmt das Geld vom Freistaat Sachsen nicht. Das ist schizophren. Das ist die Politik der AfD. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Jetzt kann ich keinen Aussprachebedarf mehr feststellen. Mir wurde signalisiert, dass auf eine Einzelabstimmung verzichtet wird. Wir können also über alles gemeinsam abstimmen. Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses in der Drucksache 8/397 ab. Ich vergaß zu fragen, ob von der Staatsregierung noch das Wort gewünscht wird. – Herr Staatsminister Vorjohann, bitte.

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Hartmut Vorjohann

Ich dachte schon, Sie hätten uns vergessen. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute nicht über Asylrecht, sondern über Haushaltsrecht. Deswegen steht auch der Finanzminister hier, und nicht der Innenminister. Herr Pallas hat zu Recht beschrieben, es geht um die Fragestellung des Artikel 96 der Sächsischen Verfassung. Was macht der Finanzminister, wenn es überplanmäßige Ausgaben gibt? Was kann er allein entscheiden? Ab wann muss er das Parlament fragen? Brauchen wir vielleicht bald einen Nachtragshaushalt? Um diese Fragestellungen geht es, und um keine anderen. Die Drucksachen, über die wir heute sprechen, betreffen tatsächlich gesetzlich gebundene Ausgaben, die weder zeitlich noch sachlich aufschiebbar sind. Ich gehe jetzt langsam in den Artikel 96 hinein. Auch wenn die Staatsregierung und Sie als Parlament die Haushaltsplanung mit größtmöglicher Vorausschau erstellen, gibt es doch unvorhersehbare Entwicklungen und geänderte Rahmenbedingungen außerhalb unseres Einflussbereiches. Daraus resultieren gelegentlich Veränderungsbedarfe. Daraus entsteht unsere Verantwortung, auf diese Gegebenheiten angemessen zu reagieren und die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben in den betreffenden Bereichen zu genehmigen. Nur so können wir den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und die Funktionsfähigkeit der betroffenen Bereiche gewährleisten. Dies hat der Hauptausschuss in seiner Beratung bestätigt und mehrheitlich für die Anträge votiert. Der eine Antrag, um den es geht, kommt aus dem Sozialministerium und betrifft die Kostenerstattung und Gewährung von Jugendhilfen bei dem Thema unbegleitete minderjährige Ausländer. Die Kommunen finanzieren es vor und wir müssen eine Kostenerstattung nach § 89 d SGB VIII machen. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen von uns das Geld wiederbekommen. Es gibt zwei Anträge des Innenministeriums. Bei dem einen Antrag geht es um die Erstunterbringung in unseren Einrichtungen, und bei dem anderen Antrag geht es um die Fragestellung, inwieweit wir den Kommunen das Geld für die Unterbringung ersetzen müssen. Der erste Antrag ist klar. Wenn es mehr unterzubringende Menschen gibt, dann muss das Innenministerium dafür sorgen, dass das entsprechend gelingt. Es gibt die Vorschriften in § 37 Abs. 1 in der Sächsischen Haushaltsordnung, die wir wiederum prüfen müssen. Haben wir eine unvorhergesehene Angelegenheit, und ist das in sachlicher und zeitlicher Hinsicht unabweisbar? Sind wir möglicherweise in der Situation, dass wir einen Nachtragshaushalt brauchen? Das Thema Nachtragshaushalt ist insofern abzulehnen, weil es sich hierbei um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt. Unabweisbar sind die Dinge, weil die Kosten angefallen sind. Wir haben hierzu die Verpflichtung in unserem Regelwerk, dass wir vorher eine Anhörung des Haushaltsund Finanzausschusses durchführen. Diese Anhörung hat am 26.09.2024 stattgefunden, übrigens ohne weitere Aussprache. In der Folge dieser Anhörung hat mein Haus mit Schreiben vom 27.09.2024 in die Anträge auf überplanmäßige Mehrausgaben bereits eingewilligt. Heute bitte ich Sie um Ihre nachträgliche Genehmigung dessen, was wir bereits vollzogen haben. Die Hauptmasse des Geldes geht in Richtung Landkreise und kreisfreie Städte, weil dort die Unterbringungskosten aufgebracht werden müssen. Dort gibt es auch einen Mechanismus – Frau Schubert, Sie kennen das –, bei dem sich die Kosten leider für uns nachträglich erhöhen, wenn auf der kommunalen Seite die Kosten steigen. Genau das ist ein Grund dafür, warum wir heute über Mehrausgaben diskutieren: weil auf der Landkreisebene und der kreisfreien Ebene mehr aufgebracht werden musste. Es geht heute also um das Haushaltsrecht und nicht um das Asylrecht. Ich bitte um nachträgliche Einwilligung. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 8/397. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses in der Drucksache 8/397 zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist hiermit beendet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tagesordabgearbeitet. Die Einladung und die Tagesordnung für die nächste Sitzung gehen Ihnen rechtzeitig zu. Ich habe noch einen Hinweis an die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses: Herr Dr. Keiler als ältestes Mitglied des Ausschusses hat mich gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass Ihre Sitzung um 15 Uhr beginnt. schlossen. (Schluss der Sitzung: 14:02 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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