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Dr. Claudia Maicher

GRÜNE 19.11.2024 Sitzungen 8/3

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute auf Antrag der Linken nach dem AfD-Antrag die zweite vermeintliche Friedensinitiative. Diesmal soll ein weltweites Recht auf Frieden und selbstbestimmtes Leben in – Zitat – „Frieden, Freiheit, Würde und soziale Sicherheit“ umgesetzt werden, indem die Wissenschaftsfreiheit an sächsischen Hochschulen gesetzlich eingeschränkt wird. Ich finde das nicht besonders mutig – wie der Titel suggeriert –, sondern in Zeiten des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und in Zeiten der Bedrohung von Wissenschaftsfreiheit ziemlich naiv. Ich möchte das begründen: Das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung garantieren die Wissenschaftsfreiheit. Das bedeutet, dass Forschende ihre Fragestellung und ihre Methodik frei wählen, die Ergebnisse frei bewerten und frei verbreiten dürfen – frei von staatlicher Einflussnahme. Das ist eine Garantie, hinter die wir nicht zurücktreten werden. Die Wissenschaftsfreiheit des Grundgesetzes nimmt das Wissenschaftssystem und die einzelnen Forschenden auch in Verantwortung. Sie wissen, dass es unseren Hochschulen unbenommen ist, sich selbst Zivilklauseln zu geben. Das muss selbstverständlich weiterhin möglich sein. Auch das ist Wissenschaftsfreiheit. Aus diesem Grund existieren ja Zivilklauseln an den sächsischen Hochschulen, zum Beispiel an der TU Chemnitz und an außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Es gibt an den Hochschulen ein großes Bewusstsein für die gesellschaftliche Verantwortung von Wissenschaft. Davon zeugen die Leitbilder für gesellschaftlich verantwortungsvolle Lehre, die Ethik und Transparenzklauseln, die es gibt, die ausführlichen Beschreibungen von Drittmittelprojekten, die sich mit diesen Themen befassen. Wer glaubt – wie Sie in Ihrer Einbringungsrede, Frau Schaper, suggeriert haben –, unsere Forschenden würden sich ohne ethischen Kompass und außerhalb der Grenzen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinnbild wehender Fahnen einer kriegsbefürwortenden Logik unterwerfen oder an die Rüstungsindustrie verkaufen müssen, der hat wahrlich ein verqueres Bild von Forschung, von Innovation und von akademischer Freiheit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt SPD) Wenn es Ihnen hier ernsthaft um eine breit getragene Diskussion zu Zivilklauseln gehen würde, dann hätten Sie sich die Mühe gemacht, die Weiterentwicklung von Zivilklauseln in den letzten zehn Jahren zu betrachten. Moderne Zivilklauseln sprechen Gemeinwohl, Transformationsprozesse, Bildung für nachhaltige Entwicklung, den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, die Verbesserung von Lebens- und Umweltbedingungen und vieles mehr an. Die Begründung Ihres Antrags ist daher bestenfalls anachronistisch und dient offenbar nur dem Wettbewerb mit BSW und AfD um die größte Friedensoffensive. Mit der Beschreibung von Wirklichkeit hat der vorliegende Antrag aber nichts zu tun. Schauen Sie sich doch einmal genau an, welche Relevanz Militärforschung oder Auftragsforschung für militärische und sicherheitsrelevante Zwecke für die sächsischen Hochschulen haben! Einen guten Überblick bieten die Kleinen Anfragen Ihrer ehemaligen hochschulpolitischen Sprecherin. Und die Antwort darauf heißt: praktisch keine. Der Einfluss von eingeworbenen Drittmitteln bewegt sich in einem geringen Bereich. Demnach ist es kein taugliches Argument für die Forderung nach einer auskömmlichen und aufgabengerechten Finanzierung unserer Hochschule, die Sie in Punkt 2 Ihres Antrages prominent fordern. Ja, es ist für die Lehre genauso wie für die Grundlagen und die angewandte Forschung unbestritten notwendig, dass unsere Hochschulen eine verlässliche Finanzierung und ein gut ausgestattetes Grundbudget haben. Abgesehen davon ist Ihnen die Dual-Use-Problematik nicht einmal eine Erwähnung wert. Wo fängt denn der Gesetzgeber mit Ihrer Forderung, mit Ihrem gesetzlichen Verbot von Forschung als Kontrolleur an, Militärforschung oder militärisch nutzbare Forschung zu erkennen? Sind Erkenntnisse zu Navigation, Telekommunikation, Wetter, Erdbeobachtung, Medizin, Textilien, Quantentechnologie oder Nanomaterialien militärisch nutzbar? Ja, selbstverständlich. Wollen Sie diese Forschung China und Russland überlassen, genauso, wie die Entwicklung von hochkomplexen und modernen Luftverteidigungssystemen die Städte, Zivilisten, Infrastruktur oder Geburtsstationen vor Angriffen schützt? Wir nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die existenziellen Themen Frieden, Schutz der Freiheit auf der einen und verfassungsrechtliche Garantien wie die Wissenschaftsfreiheit auf der anderen Seite in einem derart oberflächlichen Schaufensterantrag in diesen Zeiten dem Hohen Hause vorgelegt werden. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen zum konsequenten Schutz der Wissenschaftsfreiheit. Wir stehen zu der Möglichkeit, dass sich Hochschulen selbstbestimmt Zivilklauseln geben können. Wir kämpfen für eine Erhöhung der Grundausstattung, und wir stehen fest an der Seite derer, die Frieden und Freiheit in Europa verteidigen. Ihren Antrag lehnen wir ab. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Frau Dr. Maicher. In der ersten Rederunde hat noch der fraktionslose Abgeordnete Herr Berger die Möglichkeit zu sprechen. – Er winkt ab. Wir können in eine zweite Runde einsteigen. Gibt es Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Möchte die Staatsregierung sprechen? – Herr Gemkow, bitte.

Alle Reden von Dr. Claudia Maicher Protokoll ↗