Hartmut Vorjohann
Ich dachte schon, Sie hätten uns vergessen. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute nicht über Asylrecht, sondern über Haushaltsrecht. Deswegen steht auch der Finanzminister hier, und nicht der Innenminister. Herr Pallas hat zu Recht beschrieben, es geht um die Fragestellung des Artikel 96 der Sächsischen Verfassung. Was macht der Finanzminister, wenn es überplanmäßige Ausgaben gibt? Was kann er allein entscheiden? Ab wann muss er das Parlament fragen? Brauchen wir vielleicht bald einen Nachtragshaushalt? Um diese Fragestellungen geht es, und um keine anderen. Die Drucksachen, über die wir heute sprechen, betreffen tatsächlich gesetzlich gebundene Ausgaben, die weder zeitlich noch sachlich aufschiebbar sind. Ich gehe jetzt langsam in den Artikel 96 hinein. Auch wenn die Staatsregierung und Sie als Parlament die Haushaltsplanung mit größtmöglicher Vorausschau erstellen, gibt es doch unvorhersehbare Entwicklungen und geänderte Rahmenbedingungen außerhalb unseres Einflussbereiches. Daraus resultieren gelegentlich Veränderungsbedarfe. Daraus entsteht unsere Verantwortung, auf diese Gegebenheiten angemessen zu reagieren und die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben in den betreffenden Bereichen zu genehmigen. Nur so können wir den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und die Funktionsfähigkeit der betroffenen Bereiche gewährleisten. Dies hat der Hauptausschuss in seiner Beratung bestätigt und mehrheitlich für die Anträge votiert. Der eine Antrag, um den es geht, kommt aus dem Sozialministerium und betrifft die Kostenerstattung und Gewährung von Jugendhilfen bei dem Thema unbegleitete minderjährige Ausländer. Die Kommunen finanzieren es vor und wir müssen eine Kostenerstattung nach § 89 d SGB VIII machen. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen von uns das Geld wiederbekommen. Es gibt zwei Anträge des Innenministeriums. Bei dem einen Antrag geht es um die Erstunterbringung in unseren Einrichtungen, und bei dem anderen Antrag geht es um die Fragestellung, inwieweit wir den Kommunen das Geld für die Unterbringung ersetzen müssen. Der erste Antrag ist klar. Wenn es mehr unterzubringende Menschen gibt, dann muss das Innenministerium dafür sorgen, dass das entsprechend gelingt. Es gibt die Vorschriften in § 37 Abs. 1 in der Sächsischen Haushaltsordnung, die wir wiederum prüfen müssen. Haben wir eine unvorhergesehene Angelegenheit, und ist das in sachlicher und zeitlicher Hinsicht unabweisbar? Sind wir möglicherweise in der Situation, dass wir einen Nachtragshaushalt brauchen? Das Thema Nachtragshaushalt ist insofern abzulehnen, weil es sich hierbei um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt. Unabweisbar sind die Dinge, weil die Kosten angefallen sind. Wir haben hierzu die Verpflichtung in unserem Regelwerk, dass wir vorher eine Anhörung des Haushaltsund Finanzausschusses durchführen. Diese Anhörung hat am 26.09.2024 stattgefunden, übrigens ohne weitere Aussprache. In der Folge dieser Anhörung hat mein Haus mit Schreiben vom 27.09.2024 in die Anträge auf überplanmäßige Mehrausgaben bereits eingewilligt. Heute bitte ich Sie um Ihre nachträgliche Genehmigung dessen, was wir bereits vollzogen haben. Die Hauptmasse des Geldes geht in Richtung Landkreise und kreisfreie Städte, weil dort die Unterbringungskosten aufgebracht werden müssen. Dort gibt es auch einen Mechanismus – Frau Schubert, Sie kennen das –, bei dem sich die Kosten leider für uns nachträglich erhöhen, wenn auf der kommunalen Seite die Kosten steigen. Genau das ist ein Grund dafür, warum wir heute über Mehrausgaben diskutieren: weil auf der Landkreisebene und der kreisfreien Ebene mehr aufgebracht werden musste. Es geht heute also um das Haushaltsrecht und nicht um das Asylrecht. Ich bitte um nachträgliche Einwilligung. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 8/397. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses in der Drucksache 8/397 zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist hiermit beendet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tagesordabgearbeitet. Die Einladung und die Tagesordnung für die nächste Sitzung gehen Ihnen rechtzeitig zu. Ich habe noch einen Hinweis an die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses: Herr Dr. Keiler als ältestes Mitglied des Ausschusses hat mich gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass Ihre Sitzung um 15 Uhr beginnt. schlossen. (Schluss der Sitzung: 14:02 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
