Franziska Schubert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das selektive Herausziehen von Anträgen aus der Sammeldrucksache zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben – hier geht es um die Kosten für Geflüchtete – ist für die AfD selbstverständlich ein weiteres Mittel, um emotionalisierte Social-Media-taugliche Schnipsel mit AfD-üblichen Kampfbegriffen zu produzieren. Ich könnte darauf auf einfache Weise reagieren und wäre in 30 Sekunden fertig, und zwar mit der Feststellung, dass die AfD Geflüchtete ablehnt, rechtliche Verpflichtungen infrage stellt und das Asylrecht an sich nicht akzeptiert. Aber ich möchte das Thema gründlicher und mit der notwendigen Ernsthaftigkeit behandeln; denn unser Rechtsstaat, unsere Kommunen und auch die betroffenen Menschen verdienen eine sachliche Auseinandersetzung. Herr Barth, Sie haben wieder einmal geglänzt mit teilweise wirren Zusammenhängen und einseitigen Darstellungen. Ich halte es für notwendig, das klar zu benennen. Beginnen wir mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Verpflichtungen, die unser Land übernommen hat. Deutschland hat sich im Grundgesetz klar dazu bekannt, Menschen in Not Schutz gewähren. Das ist der Artikel 16 a des Grundgesetzes. Das Recht auf Asyl und das Bekenntnis zu humanitärem Schutz sind unserer Auffassung nach nicht verhandelbar. Sie sind Ausdruck unserer Werte als demokratischer Rechtsstaat und unserer Verantwortung in einer internationalen Gemeinschaft. Um diesem Schutzversprechen gerecht zu werden, gibt es ein klar geregeltes System. Bund, Länder und Kommunen tragen eine gemeinsame Verantwortung. Die Asylverfahren einschließlich der Prüfung von Anträgen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Bundesländer übernehmen die Erstunterbringung und sorgen für die Grundversorgung der Geflüchteten. Der sogenannte Königsteiner Schlüssel legt dabei fest, wie viele Menschen jedes Bundesland aufnimmt. In Sachsen ist die Unterbringung der Geflüchteten, die nicht mehr in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, den Kommunen übertragen worden. Die damit verbundenen Kosten werden durch den Freistaat mit einer Pauschale erstattet. Diese Pauschale beträgt 670 Euro pro Person und Monat. Wir wissen, dass diese Mittel derzeit nicht mehr die tatsächlichen Kosten decken, da die Zahl der ankommenden Geflüchteten und die Bearbeitungszeiten der Asylanträge höher ausfallen als ursprünglich kalkuliert. Wir erkennen ganz klar die Herausforderungen für die Kommunen an. Ich bin selbst auch Kreisrätin im Landkreis Görlitz. Dazu sage ich gleich noch etwas. Es ist sehr offensichtlich, dass die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten Städte und Landkreise vor organisatorische und finanzielle Belastungen stellt, weil auch die Erstattungspauschalen vielfach nicht mehr ausreichend sind, um die gestiegenen Kosten zu decken. Der Herausforderung muss man sich stellen und es ist daher wichtig, und das vielleicht auch an die Adresse des Innenministeriums, dass die Erstattungsverordnung regelmäßig überprüft und an die aktuellen Bedingungen angepasst wird. Mir stellt sich da schon die Frage, warum das in Sachsen bisher nicht erfolgt ist. Wir wissen um die Schwierigkeiten, denen sich die kommunalen Haushalte gegenübersehen. Herr Barth, Sie greifen hier den Landkreis Nordsachsen heraus. Sie erwecken den Eindruck, dass die prekäre Lage der Landkreishaushalte ausschließlich auf die hohe Zahl der Ausländer zurückzuführen ist. Dem möchte ich widersprechen. Ich kenne die Haushalte der Landkreise. Es ist mitnichten der Fall, dass ausschließlich die hohe Zahl der Geflüchteten dazu führt, dass sie ihre Landkreishaushalte nicht zukriegen. (Zuruf André Barth, AfD) Wir können gern miteinander darüber debattieren, dass das Finanzausgleichsgesetz eine richtige Reform braucht. Wir können darüber diskutieren, dass einer Aufgabe, die der Bund zuweist, auch endlich die entsprechenden Mittel folgen müssen. Aber dem Eindruck, den Sie hier erweckt haben, möchte ich an dieser Stelle widersprechen. Es ist unserer Ansicht nach falsch, das Recht auf Asyl und die Schutzbedürftigkeit von Menschen infrage zu stellen und solche Forderungen zu erheben, wie wir es von Ihnen kennen, weil sie die Grundlagen unserer Verfassung angreifen. Ich möchte auch – das hat Kollege Pallas schon gemacht – dem unwürdigen Gegeneinander-Ausspielen von Gruppen, die Hilfe benötigen, klar entgegentreten und auch Ihrem sehr unsinnigen Zungenschlag, dass die Ausländer jetzt auch noch schuld an den maroden Brücken in Sachsen sind. Das ist gelinde gesagt Unsinn. (André Barth, AfD: Das habe ich gar nicht gesagt!) – Ach, kommen Sie. Grundsätzliche Anmerkung zum Recht auf Asyl: Das Asylrecht ist eine Errungenschaft, die wir schützen müssen, denn Menschen, die vor Krieg, Verfolgung, Klimafolgen und existenzieller Not fliehen, verdienen Schutz und faire Verfahren. Abschließend sei gesagt, dass es legitim ist, über die Kosten und die Effizienz von Systemen zu sprechen, aber die Debatten sollten faktenbasiert und verantwortungsvoll geführt werden und nicht immer mit dem vorrangigen Ziel, Empörung und Ängste zu schüren oder rechtliche Grundpfeiler demontieren zu wollen. Ich lade abschließend noch einmal unseren Innenminister dazu ein, die Schwierigkeiten einer zeitnahen Anpassung der sächsischen Erstattungsverordnung zu erläutern; denn Transparenz und konstruktive Lösungen sind der Weg, wie wir gemeinsam vorankommen können. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Herr Gebhardt für die Fraktion Die Linke, bitte.
